Änderung des Ausländerrechts
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch das seit dem 1. Januar 1991 geltende Ausländerrecht werden die Entscheidungskompetenzen der Petitionsausschüsse der Landtage in der Weise eingeschränkt, daß trotz laufender Petitionsverfahren Abschiebungen erfolgen können. Das Grundgesetz hingegen räumt in Artikel 17 jedermann das Recht ein, sich mit Bitten und Beschwerden an die Behörden und Volksvertretungen zu wenden. Erfolgt nun aber eine Abschiebung aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, bevor die Petition bearbeitet werden konnte, so wird dadurch nach Auffassung von Verfassungsrechtlern das Grundrecht auf Petition ausgehöhlt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Praxis der Abschiebung trotz laufender Petitionsverfahren mit dem Grundrecht gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes übereinstimmt?
Welche Konzeption hat die Bundesregierung, um das geltende Ausländerrecht mit dem verfassungsmäßig verankerten Petitionsrecht wieder in Einklang zu bringen, wie dies seit Monaten von den Landtagen gefordert wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dem Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit Vorschläge zur Novellierung des seit dem 1. Januar 1991 geltenden Ausländerrechts vorzulegen?