Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 12/2454
12. Wahlperiode
21.04.92
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen), Gerd Andres,
Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt,
Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese
Dobberthien, Ludwig Eich, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann,
Monika Ganseforth, Michael Habermann, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger,
Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus
Lennartz, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Michael Müller (Düsseldorf),
Dr. Helga Otto, Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Ottmar Schreiner,
Karl-Heinz Schröter, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann,
Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz
— Drucksache 12/2265 —
Problematik des Kunststoffrecyclings
Zu den Hauptproblemen der gegenwärtigen Umweltpolitik gehört die
Entsorgung der zunehmenden Abfallmengen. Die neue
Verpackungsverordnung der Bundesregierung setzt dabei nicht auf
Abfallvermeidung, sondern auf Wiederverwertung.
Nach den Plänen des Dualen Systems Deutschland (DSD) soll auch ein
Großteil der Kunststoffabfälle recycelt und verwertet werden. Jedoch
gerade im Kunststoffbereich ist es fraglich, ob es zur Bewältigung des
gewaltigen Kunststoffabfallaufkommens genügend Recyclinganlagen
gibt. Zudem stellt sich unter Experten immer häufiger die Frage, ob das
Sammeln, Transportieren, Sortieren, Recyceln von Kunststoff und das
Wiederverwenden von Sekundärkunststoff ökologisch sinnvoll und
marktwirtschaftlich zweckmäßig ist.
Vorbemerkung
In der Vergangenheit setzten Maßnahmen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen meist erst am Ende des Lebenszyklus
von Produkten an, d. h. bei der Entwicklung und Herstellung
wurden Aspekte der späteren Entsorgung in der Regel nicht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 10. April 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
beachtet. Die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 ist der
Einstieg in eine neue Produktverantwortung der Produzenten. Mit
der Verpackungsverordnung wird die Verantwortung der
Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen
festgeschrieben, d. h. die Hersteller sind für die Rücknahme, stoffliche
Verwertung und sonstige Entsorgung der Verpackungen
verantwortlich. Die Verpackungsverordnung zeigt schon heute in allen
Bereichen einen deutlichen Trend zur Abfallvermeidung. Die
Wirtschaft sucht verstärkt nach innovativen Lösungen, wobei der
Wettbewerb im Markt die Triebfeder ist. Über den
Verpackungsbereich hinaus wird diese den Entsorgungsbereich umfassende
neue Produktverantwortung in Zukunft auch für andere
Produktbereiche Bedeutung erlangen.
Die Bundesregierung schöpft damit alle ihr im Abfallgesetz von
1986 eingeräumten Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und zur
Abfallverwertung aus. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag,
um dem wegen fehlender Entsorgungsanlagen in vielen Städten
und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland drohenden
Entsorgungsinfarkt zu begegnen. Sie weist allerdings deutlich
darauf hin, daß auch bei Ausschöpfung aller realistischen
Vermeidungs- und Verwertungspotentiale noch große Mengen an nicht
vermeidbaren und nicht verwertbaren Abfällen verbleiben
werden, für deren umweltverträgliche Entsorgung moderne
Entsorgungsstrukturen und -anlagen dringend geschaffen werden
müssen. Die Bundesregierung wird die entsorgungspflichtigen
Körperschaften bei dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge
durch eine Technische Anleitung für Siedlungsabfälle
unterstützen, deren Entwurf derzeit mit den beteiligten Kreisen erörtert
wird.
Die Bundesregierung weist aus Anlaß dieser Kleinen Anfrage
nachhaltig darauf hin, daß Verpackungen nicht gänzlich
vermieden werden können. Die Versorgung der Bevölkerung und der
Betriebe mit Waren aller Art in ausreichender und hygienisch
einwandfreier Form aus dem In- und Ausland läßt sich in den
meisten Bereichen nicht ohne Verpackung bewerkstelligen.
Vielmehr ist ein modernes Verpackungswesen Grundvoraussetzung
für Wohlstand und Gesundheit geworden und dient der
Volkswirtschaft. Für diese Aufgaben leisten Verpackungen, auch
Kunststoffverpackungen, einen unverzichtbaren Beitrag.
Dementsprechend definiert die Verpackungsverordnung
Eckwerte für eine Minimierung des Verpackungsaufwandes, für die
Nutzung wiederverwendbarer und stofflich verwertbarer
Verpakkungen und für die Lösung dieser Aufgaben durch die Kräfte der
Marktwirtschaft.
Damit werden Abfälle durch Verpackungen vermieden und die
öffentliche Abfallentsorgung erheblich entlastet. Gleiches gilt für
die in Vorbereitung befindlichen weiteren Produktregelungen
nach § 14 AbfG.
Auf die teilweise sehr detaillierten und spezifischen Einzelfragen,
die z. T. die Möglichkeiten für eine Beantwortung im Rahmen
einer Kleinen Anfrage nach dem hierfür geltenden Zeitrahmen
sprengen, antwortet die Bundesregierung wie folgt:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele und welche Kunststoffe
1991 und 1990 in der Bundesrepublik Deutschland produziert und
verbraucht wurden?
Die angesprochenen Mengenangaben liegen der
Bundesregierung für das Jahr 1991 noch nicht vor. 1990 betrug die
Kunststoffproduktion in der Bundesrepublik Deutschland (alte
Bundesländer) rund 9,4 Mio. Tonnen. Der Verbrauch an Kunststoffen in der
Bundesrepublik Deutschland (ebenfalls nur alte Bundesländer)
belief sich auf etwa 7,4 Mio. Tonnen. Detaillierte Angaben zu
Produktionsmengen einzelner Kunststoffsorten sind im
Statistischen Jahrbuch 1990 enthalten. Diese Zahlen sind auch im
Geschäftsbericht 1990/1991 des Verbandes Kunststofferzeugende
Industrie e. V. veröffentlicht. Statistiken, die umfassend Auskunft
darüber geben, welche einzelnen Kunststoffarten jeweils
produziert und verbraucht wurden, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Größenordnungsmäßig gibt es ungefähr 500 Kunststoffsorten
bzw. -typen, von denen die meisten auch in Deutschland
produziert werden.
2. In welchen Anwendungsbereichen wurden diese verschiedenen
Kunststoffe verwendet?
In 1988 wurden Kunststoffe in folgenden Einsatzgebieten mit
folgenden Anteilen eingesetzt:
Bausektor: 25 Gew.-%
Verpackungssektor: 21 Gew.-%
Elektroindustrie: 15 Gew.-%
Farben, Klebstoffe, Lacke: 10 Gew.-%
Fahrzeugindustrie: 7 Gew.-%
Möbelindustrie: 5 Gew.-%
Landwirtschaft: 4 Gew.-%
Haushaltswaren: 2,5 Gew.-%
Sonstige: 10,5 Gew.-%
3. Wie hoch war dabei der Anteil der sortenreinen Kunststoffe im
Vergleich zum Anteil der gemischten Kunststoffe?
Über die Art der Vermischung von Kunststoffen bei der
Herstellung und Verarbeitung (Copolymere, Polymerblends, Verbunde,
Coextrusion usw.) liegen nur unzureichende Statistiken vor.
4. Würde eine Kunststoffkennzeichnungspflicht die Erfassung und
stoffliche Verwertung erleichtern?
Eine Kennzeichnung von Kunststoffprodukten kann die
sortenreine Erfassung und/oder Sortierung und damit die stoffliche
Verwertung von Abfällen erleichtern. In den „Zielfestlegungen
der Bundesregierung zur Vermeidung, Verringerung oder
Verwertung von Abfällen von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff
für Nahrungs- und Genußmittel sowie Konsumgüter" vom 17.
Januar 1990 hat die Bundesregierung die Kennzeichnung von
Kunststoffverpackungen als eine unter anderen Maßnahmen zur
Verbesserung der stofflichen Verwertung von
Kunststoffverpakkungen gefordert. Viele Unternehmen haben inzwischen ihre
Kunststoffverpackungen in der vorgegebenen Art und Weise
bereits gekennzeichnet. Der Gesamtverband
Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) hat seinen Mitgliedsfirmen
empfohlen, Kunststoffprodukte mit festgelegten Kennbuchstaben zu
kennzeichnen. Der Weg einer solchen freiwilligen
Kennzeichnung scheint zur Zeit zielführender als eine normative
Maßnahme, da einzelstaatliches Vorgehen momentan angesichts der
Erarbeitung einer entsprechenden EG-Regelung im Rahmen der
EG-Verpackungsrichtlinie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sobald
eine FG-Richtlinie verabschiedet ist, wird in Umsetzung der
entsprechenden Kennzeichnungsvorgaben eine nationale Regelung
in Angriff genommen.
Darauf hinzuweisen ist, daß eine Kennzeichnung nicht
Selbstzweck ist, sondern nur Mittel, um die Vielzahl der Kunststoffarten
in möglichst homogene Gruppen zu sortieren. Die Art der
Kennzeichnung hängt deshalb eng mit den auszuwählenden
Erfassungs-, Sortierungs- und Verwertungsverfahren zusammen.
5. Wie hoch war bei beiden Kunststoffarten der Anteil, der für den
Verpackungsbereich eingesetzt wurde?
In der Annahme, daß mit „beiden Kunststoffarten" zum einen
sortenreine Kunststoffe und zum anderen gemischte Kunststoffe,
d. h. Verbundkunststoffe, gemeint sind, läßt sich für
Verpackungen für 1988 ein Einsatz von ca. 1,3 Mio. Tonnen sortenreinen
Kunststoffen und ca. 60 000 Tonnen Kunststoffverbundfolien
angeben. Verbundmaterialien aus Kunststoffen mit anderen
Materialien, wie z. B. Aluminium, Karton, Papier und Kork, machten in
1988 zusätzlich ca. 260 000 Tonnen aus.
6. Für welche Kunststoffe bestehen derzeit Verfahren zur stofflichen
Verwertung?
Die derzeitig eingeführten Verfahren zur stofflichen Verwertung
sind Umschmelzverfahren für thermoplastische Kunststoffabfälle.
Für vernetzte Kunststoffe (Duromere und Elastomere) bestehen
die Verwertungsmöglichkeiten vor allem in der Feinvermahlung
und dem Einsatz des Mahlgutes als Füllstoff. Die für alle
Kunststoffabfälle prinzipiell als weitere Verwertungsmöglichkeit in
Betracht kommenden Recyclingverfahren — wie z. B. Hydrierung,
Hydrolyse und Pyrolyse — sind noch in Entwicklung. Daneben gibt
es für verschiedene Kunststoffsorten spezielle
Verwertungsmöglichkeiten (z. B. Alt-EPS als Zumischung zum Neu-EPS; PUR-
Schaumstoffe als Füllflocken).
7. Wie groß ist nach Informationen der Bundesregierung derzeit die
Kunststoffrecyclingkapazität der deutschen Industrie in Tonnen pro
Jahr?
Nach übereinstimmenden Angaben der Entwicklungsgesellschaft
für die Wiederverwertung von Kunststoffen und des
Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie betragen die
Recycling-Kapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland
gegenwärtig etwa 500 000 Tonnen pro Jahr, wobei die
aufbereiteten Mengen zum größten Teil sortenreine Verarbeitungsabfälle
sind. Betriebsintern wiederverwertete Mate rialien werden hierbei
nicht berücksichtigt.
8. Welche Mengen an sortenreinen Kunststoffabfällen wurden in den
vergangenen zwei Jahren recycelt (hier vor allem die
Massenkunststoffe Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol),
welche Mengen an gemischten Kunststoffabfällen wurden recycelt,
und woher stammen diese Kunststoffabfälle?
In 1990 wurden etwa 470 000 Tonnen aus sortenreinen Abfällen
zu Mahlgut oder Regranulat aufbereitet und etwa 30 000 Tonnen
aus Haus- und Gewerbemüll als Gemisch zu Preßteilen
verarbeitet. Bei der Verwertung von sortenreinen Abfällen spielen
gebrauchte Kunststoffprodukte (z. B. sortenrein gesammelte
Verpackungsfolien aus Kaufhäusern, Baumärkten etc., verschlissene
Getränkekästen, Fensterprofile, Kunststoffflaschen) bislang nur
eine mengenmäßig untergeordnete Rolle; Mengenangaben dazu
liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie viele dieser beiden Kunststoffsorten wurden in den letzten
beiden Jahren deponiert, und wieviel Kunststoff wurde thermisch
behandelt, und welche Kosten fielen dabei an?
Über das Gesamtaufkommen an Kunststoffabfällen liegen zur Zeit
nur unzureichende Erkenntnisse vor. Nach einer älteren
Schätzung ist für die alten Bundesländer Ende der 80er Jahre mit einer
zu entsorgenden Kunststoffabfallmenge von etwa 2 Mio. Tonnen
pro Jahr gerechnet worden. Bei einer Übertragung der für
Siedlungsabfälle typischen Entsorgungsverhältnisse auf
Kunststoffabfälle ergibt sich, daß etwa 1,4 Mio. Tonnen pro Jahr deponiert und
etwa 0,6 Mio. Tonnen pro Jahr thermisch behandelt werden.
Die für die Deponierung von Kunststoffabfällen entstandenen
Kosten sind nur annähernd zu beziffern. Wird davon
ausgegangen, daß die Gebühren zur Ablagerung von Siedlungsabfällen auf
Hausmülldeponien 1990 durchschnittlich 70 DM pro Tonne
betrugen, so sind 1990 Deponiekosten in Höhe von etwa 100 Mio. DM
entstanden.
Informationen über Kosten der thermischen Behandlung von
Kunststoffabfällen liegen nicht vor. Unter der Annahme, daß
Kunststoffabfälle zusammen mit Siedlungsabfall in
Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden, ist mit Verbrennungskosten
in Höhe von 100 bis 300 DM pro Tonne zu rechnen (entsprechend
60 bis 180 Mio. DM pro Jahr insgesamt).
10. Welche Mengen entfallen beim Kunststoffrecycling
— auf das innerbetriebliche Recycling von Kunststoffrückständen,
— auf das Recycling von sortenreinen Kunststoffrückständen aus
der Industrie selbst,
— auf das Recycling von Kunststoffabfällen aus Ver- und
Gebrauchsgütern (z. B. aus dem Hausmüll)?
Statistiken über anfallende Mengen beim innerbetrieblichen
Recycling von Kunststoffrückständen liegen nicht vor; im übrigen
siehe die Antwort zu Frage 8.
11. Wieviel kosten Recyclingkunststoffe verschiedener Qualität im
Vergleich zu neuen Kunststoffen (z. B. Recycling-PVC gegenüber Neu-
PVC)?
Die Preisunterschiede zwischen Primär- und
Sekundärkunststoffen unterliegen Schwankungen, da vor allem der Preis für
Primärkunststoffe von Schwankungen des Ölpreises und von der
Auslastung der Kunststofferzeugungskapazitäten abhängt. Die
Kosten für Recyclingkunststoffe sind von der Art des Erfassungs-
und Sammelsystems und von Art und Anzahl der
Aufbereitungsschritte im jeweiligen Recyclingverfahren abhängig. Die Kosten
für recyclierte Kunststoffabfälle liegen häufig über denen für
Neumaterial. Dies ist z. B. beim Recyceln von
Verpackungsabfällen der Fall, weil neben den Erfassungskosten hohe Sortierkosten
anfallen.
Umfragen bei der betroffenen Wirtschaft ergaben für ein
bestimmtes Hart-PVC beispielsweise folgende Angaben:
Preis für Primärmaterial
aus Inlandproduktion
Preis für Primärmaterial
aus ausländischer Produktion
Preis für Sekundärmaterial
aus sortenreinen
Industrieoder Gewerbeabfällen
1,20 DM/kg
0,90 DM/kg
1,40 DM/kg
Preis für Sekundärmaterial
aus vermischten und verschmutzten
Haushaltsabfällen ca. 3,00 DM/kg bis 3,50 DM/kg.
12. Welche Mengen sog. Kunststoffrecyclingprodukte werden derzeit
hergestellt, und wie sieht der Absatzmarkt aus?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die recycelten
Kunststoffabfälle in einer Größenordnung von ca. 500 000 t/Jahr (siehe
Antwort zu Frage 7) in voller Höhe zu Produkten verarbeitet und
verkauft werden. Probleme gibt es bei der Vermarktung von
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode . Drucksache 12/2454
Sekundärprodukten aus vermischten und verschmutzten
Kunststoffen (ca. 30 000 t/Jahr).
13. Wie und von wem werden die derzeit bet riebenen
Kunststoffrecyclinganlagen finanziert und betrieben?
Die derzeit bet riebenen Kunststoff-Recyclinganlagen werden
privatwirtschaftlich bet rieben. Details der Finanzierung sind nicht
bekannt.
14. Welche behördlichen Kontrollen gibt es beim Kunststoffrecycling,
bei der Deponierung oder bei der thermischen Behandlung?
Soweit Kunststoffrückstände als Abfall im Sinne des § 1 AbfG
einzuordnen sind, folgt die behördliche Überwachung dem
Abfallgesetz. Danach ist die Verwertung, thermische Behandlung
oder Ablagerung von Kunststoffabfällen gemäß § 4 Abs. 1 AbfG
nur in dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen zulässig. Solche
Entsorgungsanlagen bedürfen in der Regel der Planfeststellung
nach § 7 Abs. 1 AbfG. In Ausnahmefällen genügt die vereinfachte
Plangenehmigung nach § 7 Abs. 2 AbfG. Weiterhin unterliegt die
Entsorgung von Kunststoffabfällen der allgemeinen
abfallrechtlichen Überwachung im Sinne des § 11 AbfG. Soweit sie als
„Sonderabfälle" im Sinne der Abfallbestimmungs-Verordnung
einzustufen sind, ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch den
Erzeuger oder Besitzer vorab mittels des Entsorgungsnachweises
nach der Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung zu
belegen. In sonstigen Fällen kann die Erbringung des
Entsorgungsnachweises fakultativ angeordnet werden. Entsprechendes gilt
hinsichtlich der Verbleibskontrolle in Form des
Begleitscheinverfahrens. Weiterhin bedarf die Einsammlung und Beförderung von
Abfällen der Genehmigung nach § 12 AbfG.
Hinsichtlich der Verwertung von Kunststoffrückständen kann
jedoch in der Regel davon ausgegangen werden, daß diese Stoffe
in Abgrenzung zum Abfallbegriff als „Wirtschaftsgut" behandelt
werden oder aber als Reststoff im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3
BImSchG, soweit sie in genehmigungsbedürftigen Anlagen nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anfallen. In diesen Fällen
erfolgt die behördliche Kontrolle über die Genehmigung von
„Erzeuger- oder Verwertungsanlagen", wenn diese nach der
4. Durchführungsverordnung zum BImSchG
genehmigungsbedürftig sind, im übrigen der Anlagenüberwachung der
Immissionsschutzbehörden unterliegen.
Sind die Kunststoffrückstände „besonders
überwachungsbedürftige Reststoffe" nach der Reststoffbestimmungs-Verordnung, so
kann der Nachweis der umweltverträglichen Verwertung
entsprechend dem für Abfälle genannten Verfahren mittels des
Verwertungsnachweises und Begleitscheins von der zuständigen
Behörde angeordnet werden.
Nach der Verpackungsverordnung sollen auch gebrauchte
Kunststoffverpackungen so weit wie möglich dem Wirtschaftskreislauf
wieder zugeführt werden und sind daher grundsätzlich nicht als
Abfall, sondern als Wirtschaftsgut einzustufen. Nach § 6 Abs. 3
und 4 VerpackV und dem Anhang hierzu haben Antragsteller für
duale Systeme nachprüfbare Nachweise über die Einhaltung der
vorgeschriebenen Sammel- und Sortierquoten sowie die stoffliche
Verwertung vorzulegen. Ein duales System unterliegt insoweit
der Überwachung durch die Vollzugsbehörden der Länder.
Zuständig für den Vollzug sind die Länder.
15. Welche Umweltbelastungen und Umweltgefährdungen gehen von
Kunststoffrecyclinganlagen- und produkten aus?
Wie hoch ist der Energieverbrauch der verschiedenen
Recyclingprozesse, und welche Rückstände fallen dabei an?
Umweltbelastungen können bei Kunststoff-Recyclinganlagen
entstehen durch
— Abwasser aus Kühl- und/oder Waschprozessen,
— Abluft aus Förder-, Trocknungs- und Verarbeitungsprozessen,
— Lärm, vor allem im Bereich der Zerkleinerungen,
— technologisch bedingte Abfälle.
Weiterhin können Geruchsbelästigungen und Brandgefahren,
insbesondere bei der Rohmateriallagerung, auftreten. Durch
technische Maßnahmen lassen sich die genannten
Umweltbelastungen soweit verringern, daß eine Umweltgefährdung
ausgeschlossen werden kann; dies ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren
der betreffenden Anlage nachzuweisen.
Der Energieverbrauch ist abhängig von Art und Anzahl der
jeweils im Einzelfall zur Anwendung gelangenden Aufberei
-
tungsschritte in den verschiedenen Recyclingverfahren. Eine
Einschätzung der in Entwicklung befindlichen Verfahren des
chemischen Recyclings bezüglich ihres Energieverbrauchs kann
gegenwärtig noch nicht erfolgen.
In der Regel enthalten Recyclingkunststoffe keine grundsätzlich
anderen Additive als Neukunststoffe. Deshalb ergeben sich bei
Recyclingkunststoffen keine zusätzlichen Umweltgefährdungen.
Angesichts eines breiten Spektrums von Herkunft und
Inhaltsstoffen von Sekundärkunststoffen können sich jedoch bestimmte
Beschränkungen im Anwendungsbereich ergeben. Die
Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß es auch ökologisch nicht
sinnvoll ist, stark verschmutzte und vermischte Kunststoffabfälle
in allen Fällen in stoffliche Verwertungen zu zwingen, sondern
daß unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbrennung
vorzuziehen ist. Zur Frage , wann eine stoffliche Verwertung und wann
eine Verbrennung vorzuziehen ist, sollen in Arbeit befindliche
Ökobilanzen Hilfen für eine genauere Antwort geben.
16. Welche Auswirkungen auf das Kunststoffrecycling hat die
Tatsache, daß viele Kunststoffprodukte zu über 50 Prozent aus
Additiven bestehen (z. B. Weichmacher, Schwermetalle und Füllstoffe)?
Die Zugabe von Additiven, wie z. B. Wärme- und
Lichtstabilisatoren, Gleitmittel, Antistatika, Weichmacher und
Flammschutzmittel, erfolgt, um die Beständigkeit von Verarbeitungs- und
Gebrauchseigenschaften von Kunststofformmassen bzw. -produkten
zu gewährleisten. Der Additivgehalt gewinnt dann an Bedeutung,
wenn Kunststoffe recycelt werden sollen, die mit
umweltrelevanten Additiven (z. B. Cd-Stabilisatoren, Weichmachern,
Flammschutzmitteln, FCKW-haltigen Treibmitteln) ausgerüstet sind. In
diesen Fällen ist bei der Verwertung dafür Sorge zu tragen, daß
die genannten Stoffe nicht unübersichtlich in vielfältigen
Kurzzeitanwendungen „verdünnt" werden, sondern kontrolliert
möglichst in den ursprünglichen Langzeitanwendungen verbleiben.
Ferner ist bei der Verarbeitung darauf zu achten, daß vor allem
zur Vermeidung von Luftemissionen (z. B. Weichmacherdämpfe)
entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestimmten
FCKW-haltigen Schäumen z. B. ist eine thermische Behandlung
dann einer stofflichen Verwertung vorzuziehen, wenn zu
befürchten ist, daß FCKW beim Verarbeitungsprozeß in die Atmosphäre
gelangt.
17. Welche Maßnahmen ergreift die kunststofferzeugende Industrie
zur Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung ihrer
Produkte?
Aufgrund von Angaben der von den betroffenen
Wirtschaftskreisen gegründeten Entwicklungsgesellschaft für die
Wiederverwertung von Kunststoffen sind Schwerpunkte der in letzter Zeit
ergriffenen Maßnahmen Untersuchungen zur sortenreinen
Sortierung von Abfallgemischen, zur Qualitätsverbesserung von
Recyclaten und zur Realisierung chemischer Recyclingverfahren. Aus
Sicht der Bundesregierung sind die Aktivitäten der
kunststofferzeugenden Indust rie zur Verwertung von Kunststoffabfällen
deutlich zu steigern.
18. Welche Verwertungsverfahren sind für die Kunststoffreste aus
Downcyclingverfahren bekannt, und welche werden in der
Bundesrepublik Deutschland praktiziert?
19. Wie viele Kunststoffreste fallen pro Jahr beim Downcycling von
Kunststoffen an?
20. Welche Entsorgungsmöglichkeiten bestehen für Kunststoffreste aus
Downcyclingverfahren und welche Schadstoffe entstehen dabei,
und welchen Schadstoffgehalt — z. B. an Schwermetallen und
Dioxinen — weisen Kunststoffrecyclingprodukte auf?
Unter Downcyceln wird im allgemeinen verstanden, hochwertige
Kunststoffteile nach Gebrauch zu Produkten zu verarbeiten, an
die geringere Anforderungen gestellt werden, und dies in
mehreren Stufen zu praktizieren. So werden z. B. mit Hilfe von
Preßoder Spritzpreß-Verfahren gemischte und verschmutzte
Kunststoffabfälle zu dickwandigen Formteilen verarbeitet, die in der
Regel schwankende mechanische Eigenschaften besitzen.
Die zum Downcyceln eingesetzten Verfahren produzieren
prozeßbedingt keine nennenswerten Mengen an Abfällen in Form von
Kunststoffresten.
21. Wie werden diese Verfahren unter Umweltgesichtspunkten
beurteilt?
Die Verarbeitung von gemischten Kunststoffabfällen nach den
eingeführten Verfahren ist u. a. dadurch gekennzeichnet, daß die
Abfälle in ungewaschenem Zustand verwertet werden. Die
benötigten Energie- und Wassermengen pro kg Produkt liegen deshalb
zum Teil deutlich unter denen von Verfahren mit Wasch-, Trenn-
und Trockenstufen. Andererseits muß gesehen werden, daß die
hergestellten Produkte in aller Regel nichtkunststofftypische
Anwendungen repräsentieren. Die Verarbeitung gemischter
Kunststoffabfälle sollte immer erst als letzte Stufe in der Kaskade
der stofflichen Verwertungsvarianten vor einer thermischen
Behandlung vorgesehen werden; letztere ist jedoch einer
Deponierung ohne vorhergehende thermische Behandlung vorzuziehen.
22. Gibt es Berechnungen oder Schätzungen über die gesamten
volkswirtschaftlichen Langzeitkosten der Produktion und des Recycelns
von Kunststoffen im Vergleich zu den Kosteneinsparungen, die
durch Abfallvermeidung oder den Einsatz biologisch abbaubarer
Verpackungsmaterialien erreicht würden?
Hierüber liegen keine Berechnungen oder Schätzungen vor.]