Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2367
03.04.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der
Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/2270 —
Haltung der Bundesregierung zur Roma-Resolution
der VN-Menschenrechtskommission
Nach Pressemeldungen soll die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland bei den Verhandlungen der VN-
Menschenrechtskommission „als einziges EG-Land" gegen die Resolution „Schutz der
Roma" gestimmt haben (Frankfurter Rundschau, 6. März 1992). Die
Resolution wendet sich gegen „alle Formen von Diskriminierung
gegenüber den Roma (Zigeunern) " und weist auf den zunehmenden
Rassismus hin. Die „Frankfurter Rundschau" notiert, daß der Delegierte der
Bundesrepublik Deutschland erklärt habe, daß „die Roma in
Deutschland keine Minderheit darstellten und daß eine Privilegierung der Roma
im Hinblick auf andere Gruppierungen nicht möglich sei. Abgelehnt
wurde von der deutschen Delegation auch ein Passus des
Resolutionsentwurfs, der die Regierungen auffordert, den Schutz und die
Sicherheit der Zigeuner zu gewährleisten, die sich legal auf ihrem Staatsgebiet
aufhalten'. (...) Obwohl der Satz in der endgültigen Fassung der
Resolution nicht mehr erscheint, blieb die Bundesrepublik Deutschland bei
ihrer ablehnenden Haltung. Die Interventionen der deutschen Vertreter,
die sich auf ,letzte Weisungen aus Bonn' beriefen, führten mehrfach zu
allgemeinem Gelächter im Konferenzsaal, weil den Argumenten
niemand zu folgen vermochte" (Frankfu rter Rundschau, 6. März 1992).
Die Resolution wurde vor dem Hintergrund der Verfolgungen,
Übergriffe und der Pogromstimmung gegen die Roma in ihren traditionellen
Heimatländern in Osteuropa verfaßt und verabschiedet. Erreicht
werden sollte damit, daß die Roma ein Anrecht auf einen Flüchtlingsstatus
haben. Die bundesdeutsche Delegation soll die Resolution kritisiert
haben, weil sie „selektiv die Roma herausgreife, obwohl es auch andere
Volksgruppen in vergleichbarer Situation gebe" (Frankfu rter
Rundschau, 6. März 1992).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Ursula
Seiler-Albring, vom 1. April 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
1. Welche rechtlichen und politischen Auffassungen haben die
Delegierten der Bundesrepublik Deutschland in der VN-
Menschenrechtskommission geltend gemacht, um gegen die Resolution
„Schutz der Roma" zu stimmen?
Die deutsche Delegation hat in der VN-
Menschenrechtskommission nicht gegen die Resolution „Schutz der Roma" gestimmt,
sondern sich der Stimme enthalten.
Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland wurde in einer nach
der Abstimmung abgegebenen Stimmerklärung erläutert.
Folgende Bedenken wurden darin geltend gemacht:
— In der Bundesrepublik. Deutschland gilt das
Nichtdiskriminierungsgebot aufgrund der Rasse oder anderer Gründe für alle
Menschen und damit auch für Roma.
— Roma werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht als
Minderheit angesehen; das gilt auch für Roma, die die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
— Die Resolution behandelt nicht hinreichend die Frage des
Aufenthalts von Personen, die sich illegal im Land aufhalten.
2. Welche Länder haben für die Resolution „Schutz der Roma"
gestimmt?
Die Resolution wurde mit folgendem Stimmverhältnis
angenommen:
Ja-Stimmen: 43; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 8.
Da es sich nicht um eine namentliche Abstimmung gehandelt hat,
ist eine Auflistung einzelner Staaten nicht möglich.
3. Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland als einziges EG
-
Land gegen die Resolution gestimmt hat?
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
4. Ist die Bundesregierung im Sinne einer europäischen Lösung und
der Harmonisierung bereit, ihre Position denen der anderen
europäischen Länder anzupassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist, insbesondere nach den Beschlüssen des
Europäischen Rates von Maast richt, grundsätzlich bereit, alle
Bemühungen um eine Angleichung der Positionen im
europäischen Raum zu fördern.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Lage der Roma in
den osteuropäischen Ländern?
Die Verbesserung der Menschenrechtslage in den
osteuropäischen Staaten in Verbindung mit dem Demokratisierungsprozeß
ermöglicht es auch den Sinti und Roma in wachsendem Maße,
ihre politischen und rechtlichen Interessen effektiv zur Geltung zu
bringen. Allerdings sind Sinti und Roma, wie andere Personen
auch, von vorübergehenden Rückschlägen auf dem Weg zur
Demokratie und der oft schwierigen wirtschaftlichen Lage
betroffen.
6. Trifft es zu, daß die deutsche Delegation sich während der Debatte
„letzte Weisungen aus Bonn" besorgt hat, und wenn ja, in welchen
Fragen?
Die Delegationen der Bundesrepublik Deutschland bei
internationalen Konferenzen handeln stets auf Weisung. Wegen des häufig
unvorhersehbaren Verlaufes der Debatte ist es in internationalen
Verhandlungen üblich, daß Weisungen zum
Abstimmungsverhalten auch kurzfristig eingeholt werden.
7. Trifft es zu, daß die deutsche Delegation der Resolution „Schutz der
Roma" u. a. nicht zugestimmt hat, weil dadurch eine Privilegierung
der Roma gegenüber anderen Volksgruppen stattgefunden hätte,
die in vergleichbarer Situation leben?
a) Kann die Bundesregierung den Sinn dieser Äußerung erläutern?
b) Um welche anderen Volksgruppen handelt es sich dabei?
c) Was tut die Bundesregierung für den Schutz dieser
Volksgruppen?
d) Was tut die Bundesregierung für den Schutz der Roma?
a) Die deutsche Delegation hat bei der Abstimmung nicht gegen
die Resolution „Schutz der Roma" gestimmt, sondern sich der
Stimme enthalten.
b) Im Rahmen der Vereinten Nationen setzt sich die
Bundesrepublik Deutschland ein für die umfassende Garantie der
Menschenrechte in allen Teilen der Welt und für alle Menschen,
unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache,
Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und politischer
Anschauung.
c) Nach Auffassung der Bundesregierung wird der universelle
Charakter der Menschenrechte auf lange Sicht ausgehöhlt,
wenn für einzelne Gruppen Sonderregelungen getroffen
werden.
d) Die einschlägigen Bestimmungen der deutschen
Rechtsordnung finden auf alle sich in Deutschland aufhaltenden
Ausländer Anwendung. Eine Privilegierung einzelner Gruppen, etwa
hinsichtlich eines Aufenthaltsrechts, würde diesem Grundsatz
widersprechen.
8. In welchen europäischen Ländern sind die Roma nach Kenntnis der
Bundesregierung als Minderheit anerkannt?
Da nicht erkennbar ist, nach welchen Rechtsfolgen mit der
allgemeinen Umschreibung „Anerkennung als Minderheit" gefragt ist,
kann die Bundesregierung zu dieser Frage keine Angaben
machen. Soweit „Anerkennung als Minderheit" eine
„weitgehende politische Autonomie" meint, wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Ursula Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste,
Drucksache 12/271, verwiesen.
9. Wie viele Roma und Sinti befinden sich in der Bundesrepublik
Deutschland in einer aufenthaltsrechtlichen Lage, die eine
Ausweisung rechtfertigen würde?
Die Ausweisung eines Ausländers ist in den §§ 45 bis 48 des
Ausländergesetzes geregelt. Die Ausführung des
Ausländergesetzes obliegt nach Artikel 83 des Grundgesetzes den Ländern.
Dessenungeachtet kann zu der Frage dahin gehend Stellung
genommen werden, daß die Ausweisung eines Ausländers nur im
Rahmen einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalles erfolgen kann.
Über die Zahl der Fälle, in denen die Ausländerbehörden
aufgrund der §§ 45 ff. des Ausländergesetzes eine Ausweisung von
Ausländern in Betracht ziehen, werden keine Statistiken geführt.
10. Rechtfertigt diese Zahl, daß die Bundesregierung ihr Problem in der
VN-Menschenrechtskommission aufwirft, wo der Schutz der Roma
in allen Ländern auf der Tagesordnung steht?
Rechtliche Bedenken sind unabhängig von der Zahl der
betroffenen Personen.]