Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2617
19.05.92
Sachgebiet 9233
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka, Josef Vosen, Klaus
Daubertshäuser, Robert Antretter, Holger Bartsch, Hans Büchler (Hbf), Edelgard
Bulmahn, Ursula Burchardt, Hans Büttner (Ingolstadt), Wolf-Michael Catenhusen,
Carl Ewen, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Dr. Peter Glotz, Klaus Hasenfratz,
Reinhold Hiller (Lübeck), Lothar Ibrügger, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Susanne
Kastner, Walter Kolbow, Volkmar Kretkowski, Uwe Lambinus, Robe rt Leidinger,
Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Siegmar Mosdorf, Albrecht Müller (Pleisweiler),
Rudolf Müller (Schweinfurt), Dr. Rolf Niese, Dr. Helga Otto, Dr. Martin Pfaff, Siegfried
Scheffler, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ursula Schmidt (Aachen),
Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Rudolf Schöfberger, Bodo Seidenthal, Erika Simm,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ludwig Stiegler, Uta Titze, Günter Verheugen, Dr. Axel
Wernitz, Dr. Margrit Wetzel, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Hans de With,
Berthold Wittich, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich
Klose und der Fraktion der SPD
Drucksache 12/2301 —
Einführung eines Tagesfahrlichtgebotes
Seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft vor 34 Jahren sind fast
2 Mio. Menschen im Straßenverkehr gestorben. In der Bundesrepublik
Deutschland verunglückten 1990 im Straßenverkehr 11 046 Menschen
tödlich. Auf der Basis der Verkehrstotenzahlen bis einschließlich
November 1991 prognos tiziert das Statistische Bundesamt in Wiesbaden
eine Gesamtzahl von 11 200 Verkehrstoten für 1991. Diese Zahlen
mahnen eindringlich, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine der immer wieder empfohlenen Maß
-
nahmen zur Senkung der Zahl der Verkehrsunfälle — gerade mit
Personenschäden — wäre die Einführung eines Gebotes zum Fahren bei Licht
auch am Tage (Tagesfahrlicht-TFL). Der Zweck eines solchen Gebotes
ist es, die Auffälligkeit der Fahrzeuge zu erhöhen. Es soll dazu dienen,
die Fähigkeit zu verbessern, andere Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer schnell und leicht zu erkennen, Richtung und Größe
ihrer Bewegung zu beurteilen sowie fahrende Fahrzeuge vom ruhenden
Verkehr zu unterscheiden. In Polen und allen skandinavischen Ländern
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 8. Mai 1992
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12/ 2617 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
ist inzwischen das Tagesfahrlicht vorgeschrieben, in Schweden bereits
seit dem 1. Oktober 1977. Dort durchgeführte Untersuchungen belegen
10 % weniger Frontalzusammenstöße,
2 % weniger Unfälle beim Überholen,
21 % weniger Unfälle zwischen Autos und Zweirädern,
17 % weniger Unfälle mit Fußgängern,
9 % weniger Unfälle mit Seitenkollision.
Zum 1. Oktober 1988 wurde in der Bundesrepublik Deutschland in die
Straßenverkehrs-Ordnung die rechtliche Verpflichtung für Krafträder
aufgenommen, am Tage mit Abblendlicht zu fahren (§ 17 Abs. 2 a StVO).
Seit 1990 liegt der Bundesregierung eine posi tive Stellungnahme der
Bundesanstalt für Straßenwesen über die Einführung eines TFL-
Gebotes für Kraftfahrzeuge vor, in der sie unter anderem zum Ergebnis
kommt, daß der belegte Rückgang der Unfallzahlen unabhängig vom
Breitengrad der jewei ligen Länder ist. Die Einführung eines TFL-
Gebotes ließe daher auch für die Bundesrepublik Deutschland eine deutliche
Verringerung der Unfallzahlen erwarten.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die vorliegenden Studien aus
Ländern, die ein TFL-Gebot eingeführt haben, nach denen dadurch
eine markante Senkung der Unfallzahlen bewirkt wurde?
Untersuchungen zum Tagesfahrlicht (TFL) liegen der
Bundesregierung aus den USA und Kanada sowie aus den
skandinavischen Ländern vor. Sie waren Gegenstand einer Analyse der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Die Untersuchungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
So können aus den amerikanischen und kanadischen
Forschungsergebnissen wegen deren methodologischen Ansatzes
(Stichproben, Flottenversuche) z. B. nur tendenzielle Schlußfolgerungen
gezogen werden.
In der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) besteht
Einigkeit darüber, daß die Ergebnisse der skandinavischen
Untersuchungen nicht unmittelbar auf die übrigen europäischen
Verhältnisse übertragen werden können, um so mehr, als die
schwedischen Autoren selbst die mangelnde statistische Signifikanz zu
bedenken geben. Die Rückführung eines großen Teils des
erzielten Effekts auf die dort lange andauernde Phase der Dämmerung
ist nicht auszuschließen.
Niederländische Untersuchungen haben unter Berücksichtigung
dessen die Hypothese über eine 5%ige Senkung der Unfallrate
entwickelt. Auch diese Vermutungen sind weithin auf Kritik ge
-
stoßen. Ebenso sind die in den schwedischen Untersuchungen
aufgezeigten Nebeneffekte auf nicht durch Licht geschützte
Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer und Fußgänger, nicht unstreitig.
Die Einwendungen haben dazu geführt, daß die Niederlande von
der ursprünglich für Oktober 1990 geplanten Einführung des TFL
als Rechtspflicht vorläufig absieht. Zur Klärung der tatsächlichen
Auswirkungen des TFL auf die Verkehrssicherheit ist statt dessen
nunmehr ein Versuch in einigen holländischen Provinzen
vorgesehen.
Die genannten Untersuchungsergebnisse haben die
Bundesregierung veranlaßt, die Einführung ,des TFL als Verhaltensregel zu
erwägen. Sie muß jedoch angesichts der auch international
geäußerten Zweifel davon ausgehen, daß gesicherte Erkenntnisse
über das Wirkungspotential in Mitteleuropa noch ausstehen,
zumal Flottenversuche in Österreich-keine eindeutigen Ergebnisse
erbrachten. Überdies bevorzugt sie eine europäische Lösung.
Nationale Einzelregelungen hätten die Mischung des Verkehrs
von mit und ohne TFL in den europäischen Nachbarländern
verkehrenden Kfz zur Folge, was erwartete Sicherheitsvorteile in
Frage stellen würde. Aus diesem Grund hatte auch die BASt eine
Einführung des TFL als Empfehlung nicht befürwortet.
Die Bundesregierung erachtet die weitere Erhärtung der
wissenschaftlichen Hypothesen auch zur Stärkung der
Argumentationsbasis für erforderlich, weil bei Kraftfahrzeugführern allgemein die
Akzeptanz von TFL bei weitem nicht so ausgeprägt scheint wie
bei Motorradfahrern.
Sie beabsichtigt deshalb, auch die Ergebnisse des von einer
internationalen Expertengruppe begleiteten holländischen
Großversuches ihrer Entscheidung zum TFL zugrunde zu legen. Eine
vorzeitig deutsche Regelung würde im übrigen die Verfügbarkeit von
Vergleichszahlen für den holländischen Versuch erschweren und
seine Ergebnisse u. U. verfälschen. Die wissenschaftliche
Unanfechtbarkeit jedoch ist eine Mindestbedingung, um auch in
anderen Nachbarländern die Bereitschaft zur Einführung von TFL zu
fördern.
2. Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung bisher selbst
in Auftrag gegeben?
In welchen Bereichen besteht noch weiterer Forschungsbedarf?
Die Bundesregierung beauftragte die Bundesanstalt für
Straßenwesen, die internationalen Erfahrungen in einer Literaturstudie
auszuwerten. Außerdem ist die BASt beauftragt, in der den
holländischen Großversuch wissenschaftlich begleitenden
internationalen Expertengruppe mitzuwirken.
Eigene Untersuchungen werden wegen der angestrebten
europäischen Lösung und des zu erwartenden holländischen
Versuches nicht erwogen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der
Bundesanstalt für Straßenwesen von 1990?
Siehe Antwort zu Frage 1.
4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung der
Bundesregierung über die Einführung eines TFL-Gebotes zu rechnen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, erst nach Vorlage der
Ergebnisse der holländischen Untersuchungen über die Einführung von
TFL zu entscheiden. Der Zeitrahmen hängt von der zur
Durchführung des Versuches erforderlichen Entscheidung des Parlamentes
der Niederlande ab. Sie wird noch im Mai dieses Jahres erwartet.
5. Welche Auswirkungen auf das Unfallgeschehen hatte die
Einführung einer Pflicht zum Fahren mit Abblendlicht 1988 bei
motorisierten Zweirädern?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
6. Welche Auswirkungen auf das Unfallgeschehen erwartet die
Bundesregierung bei einer Einführung eines TFL-Gebotes?
Die Bundesregierung kann anhand der ihr vorliegenden
Untersuchungen keine sicheren Prognosen über die Auswirkungen des
TFL auf das Unfallgeschehen treffen.
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, sind die internationalen
Untersuchungen nicht unmittelbar auf hiesige Verhältnisse
übertragbar. Versuche einer Umrechnung sind, wie ausgeführt, auf
breite Kritik gestoßen. Zur Bewertung des Einflusses auf die
Verkehrssicherheit sind deshalb die Ergebnisse des holländischen
Versuches abzuwarten.
7. Wie würde sich die Einführung eines TFL-Gebotes auf die
Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern auswirken?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
besonders von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgebrachten
Gesichtspunkt, daß etwa Radfahrer wegen des Fehlens von
Möglichkeiten, den Verkehr hinter sich angemessen zu beobachten
(z. B. durch einen Rückspiegel) und wegen der Erschwernis, beim
Fahren durch Körper- und Kopfdrehung den rückwärtigen, aber
auch seitlichen Verkehr wahrzunehmen, ebenso wie Fußgänger in
komplexen innerörtlichen Verkehrssituationen besonders auf ein
verbessertes Erkennen im Bereich des periphären Sehens
angewiesen sind?
Die BASt kommt in ihrer Studie von 1989 zu der Schlußfolgerung,
daß die Einführung von TFL die Erkennbarkeit des
Fahrzeugverkehrs für den langsamen Verkehr (Radfahrer und Fußgänger)
erhöht, gleichzeitig führt sie aus, daß wesentliche
Beeinträchtigungen für seine eigene Auffälligkeit nicht auftreten.
Diese Hypothesen sind entsprechenden Untersuchungen aus den
Niederlanden und Schweden entnommen und werden von der
Bundesregierung als Tendenzaussage gewertet. Die
ausschließlich positiven Folgen für den langsamen Verkehr sind in der
vorliegenden wissenschaftlichen Literatur nicht unstreitig. So
bestehen insbesondere unterschiedliche Auffassungen über den
Grad der Beeinträchtigung der Auffälligkeit der Fußgänger und
Radfahrer. Ebenso wird befürchtet, mit der Erhöhung der
Auffälligkeit des schnellen Verkehrs in der Praxis das Gebot zur
Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr ungleichmäßig dem
schwächeren Verkehrsteilnehmer aufzuerlegen.
Eine allseitige wissenschaftliche Unterlegung erwartet die
Bundesregierung auch für diesen Teilaspekt vom holländischen
Großversuch.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/ 2617
8. Wie wird sich durch die Einführung eines TFL-Gebotes — bei
verschiedenen Lichtstärken und Dämmerlichtschalter — der
Kraftstoffverbrauch
a) eines durchschnittlichen Pkws,
b) bundesweit
voraussichtlich pro Jahr erhöhen?
Welche zusätzlichen Emissionen werden dadurch bewirkt?
Deutsche Untersuchungen über die Auswirkung des TFL auf den
Kraftstoffverbrauch liegen nicht vor. In Analogie zu den
Berechnungen in den USA kann, bezogen auf den deutschen
Fahrzeugtypbestand, von einem Mehrverbrauch in Höhe von etwa 0,11 1
pro 100 km ausgegangen werden.
Zu a)
Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Pkw von 13 100
km vorausgesetzt, ergibt sich bei Verwendung des Abblendlichts
ein Kraftstoffmehrverbrauch von etwa 14,4 1 pro Jahr. Nimmt man
großzügig an, daß bereits heute die Hälfte der Fahrleistungen
unter Verwendung von Abblendlicht bei Nacht oder schlechter
Sicht erbracht werden, würde sich der Mehrverbrauch durch die
Einführung von TFL auf etwa 7,21 im Jahr reduzieren.
Zu b)
Wegen einer noch unzureichenden neueren Datenbasis,
insbesondere über den Fahrzeugbestand, die Fahrleistungen und die
Höhe des Schadstoffausstoßes in den neuen Bundesländern, ist
hinsichtlich der bundesweiten Auswirkungen nur eine grobe
Abschätzung möglich; sie ergibt einen Mehrverbrauch von ca. 288
Mio. 1 Kraftstoff. Der zusätzliche CO 2-Ausstoß würde danach etwa
690 000 t betragen; dies entspricht 0,43 % des durch den
Straßenverkehr emittierten CO 2 .
9. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das normale Abblendlicht
als Tagesfahrlicht verwandt werden oder sollten zur Verringerung
des Energieverbrauchs fahrzeugtechnische Änderungen
durchgeführt werden, und welche entsprechenden Bestrebungen der
Automobil- und Zulieferindustrie sind der Bundesregierung bekannt?
Die Bundesregierung strebt auch in technischer Hinsicht eine mit
den europäischen Nachbarländern abgestimmte Regelung an. Bei
unterschiedlichen technischen Lösungen wären wegen der
divergierenden Lichtintensität angesichts der zunehmenden
Internationalisierung des Verkehrs eher negative Folgen für die
Verkehrssicherheit zu befürchten.
Bestrebungen der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
10. Welche Kosten würden sich voraussichtlich pro Kfz aufgrund einer
derartigen Umrüstung ergeben?
Bei Neufahrzeugen belaufen sich die Kosten für die Ausrüstung
vorhandener Scheinwerfer mit speziellen TFL-Glühlampen auf
etwa 10 bis 20 DM. Für gegenwärtig im Verkehr befindliche
Kraftfahrzeuge kann eine Umrüstung wegen entgegenstehender
internationaler Bestimmungen (EG, ECE) nicht erfolgen. Die
Kosten für die Nachrüstung mit zusätzlichen TFL-Scheinwerfern
(ähnlich Nebelscheinwerfern) betragen 50 bis 100 DM zuzüglich
Montage.
Erhöhte Mehrkosten für Glühlampenausfall und stärkere
Belastung der Batterie sowie der Lichtmaschine sind gegenwärtig
nicht quantifizierbar.
11. Welche Unterschiede zum TFL gibt es hinsichtlich der Sicherheit,
der technischen Möglichkeiten sowie der Akzeptanz bei
Dämmerlichtschaltern?
Der Einbau sog. Dämmerlichtschalter wurde vor einigen Jahren
im Sinne der Automatisierung des Einschaltens der Beleuchtung
bei Dämmerung erwogen, wegen der Schwierigkeiten bei deren
Definierung aber im internationalen Expertenkreis verworfen.
Auch bei dieser technischen Lösung liegt die Verantwortung
letztlich beim Fahrzeugführer, so daß die erstrebte Neutralisierung des
subjektiven Einflusses nicht erreicht werden kann.]