Auskunftsersuchen und Herausgabe für Zwecke der Nachrichtendienste nach § 25 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im § 25 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wird die Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste geregelt. Von Interesse ist, in welchem Umfang Nachrichtendienste des Bundes und der Länder die hier vorgesehene Nutzung durch Auskunftsersuchen an die Behörde des Bundesbeauftragten in Anspruch genommen haben, oder gar die ersatzlose Herausgabe von Unterlagen durch den Bundesminister des Innern beantragt worden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
In welcher Anzahl sind bisher Auskunftsersuchen, Einsichtersuchen bzw. Anforderungen - auf Herausgabe nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 gestellt worden? Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In welcher Anzahl sind bisher Auskunftsersuchen, Einsichtersuchen bzw. Anforderungen auf Herausgabe nach § 25 Abs. 2 (jeweils Nummer 1 oder 2) gestellt worden a) durch/für Nachrichtendienste des Bundes, b) durch/für Nachrichtendienste der Länder, c) durch/für Nachrichtendienste verbündeter Staaten? Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In wie vielen Fällen bzw. bezüglich wie vieler Personen ist bisher die in § 25 Abs. 4 vorgesehene ersatzlose Herausgabe von Unterlagen durch den Bundesminister des Innern angeordnet worden?