Zum Ermittlungsverfahren und dem Haftbefehl gegen Prof. Dr. Wolfgang Vogel
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Aus den Medien war zu erfahren, daß gegen den früheren Rechtsanwalt und Notar der DDR, Prof. Dr. Wolfgang Vogel, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl erlassen wurde. Dabei soll es vor allem um die Bedingungen zur Erwirkung einer Genehmigung zum Verlassen der DDR und zur Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland gegangen sein.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Kann die Bundesregierung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und den Haftbefehl bestätigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und dem Erlaß des Haftbefehls zugrunde liegen?
Sollte die zweite Frage bejaht werden, welche sind die Gründe für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und des Haftbefehls?
Trifft die Behauptung zu, daß Prof. Dr. Wolfgang Vogel in zahlreichen Fällen Verhandlungen mit Vertretern der Bundesregierung führte?
Wenn die Frage 4. bejaht wird, ging es bei diesen Verhandlungen auch um die Bedingungen für die Ausreise von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in die Bundesrepublik Deutschland?
Wenn die Frage 5. bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß gegen Beauftragte der Bundesregierung, die die Verhandlungen mit Prof. Dr. Wolfgang Vogel führten, Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden bzw. eingeleitet werden sollen mit dem Vorwurf, daß sie Beihilfe zu den Straftaten geleistet haben, die Prof. Dr. Wolfgang Vogel vorgeworfen werden?