Verfahren nach § 129 StGB und § 129a StGB gegen rechtsextremistische Akteure
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit brutaler Härte, Menschenverachtung und dem eingekalkulierten Tod von Personen haben rechtsextremistische Gruppierungen in den letzten Monaten verstärkt Anschläge gegen Wohnungen von Ausländern und Ausländerinnen, gegen Ausländer und Ausländerinnen, gegen Antifaschisten und Antifaschistinnen, gegen Treffpunkte von Antifaschisten und Antifaschistinnen usw. durchgeführt. Nach Presseberichten gibt es jedoch bisher wenig Verfahren nach § 129 StGB und § 129 a StGB gegen den rechtsextremen Personenkreis, der diesen Terror durchführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB und § 129 a StGB wurden seit dem 1. Januar 1991 gegen rechtsextremistische Akteure eingeleitet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Verdächtigen wurden der U-Haft zugeführt?
Wie viele Gerichtsverfahren nach § 129 StGB und § 129 a StGB wurden seit dem 1. Januar 1991 gegen rechtsextreme Akteure durchgeführt, und mit welchen Urteilen endeten sie?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welcher Begründung eingestellt?