Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2532
05.05.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe
der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/2423 —
Aktuelle Lage in El Salvador nach Abschluß des Friedensvertrages
und Vorstellungen der Bundesregierung über eine zukünftige
Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador
Am 1. Februar 1992 sind die Friedensvereinbarungen in El Salvador in
Kraft getreten. Damit ist der seit zwölf Jahren geführte Bürgerkrieg
definitiv beendet, wenn die unterzeichneten Abkommen in die Praxis
umgesetzt werden. Das Land befindet sich zur Zeit in einer schwierigen
neunmonatigen Übergangsphase des „bewaffneten Friedens". Der
umfangreiche Friedensvertrag enthält in einigen Punkten sehr detaillierte
Zeitvorgaben, zum Beispiel bei der Demobilisierung und dem Aufbau
einer Zivilen Nationalpolizei. Vor allem wirtschaftlich-soziale Aspekte
sind bisher nur unzureichend verbindlich fixiert worden und bedürfen
noch der Konkretisierung in einem nationalen Einigungsprozeß, dessen
Mechanismen bereits entworfen wurden.
Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und El Salvador war zwischen 1989 und 1991 auf die
Weiterführung der laufenden Projekte der Technischen
Zusammenarbeit ohne Neuzusagen für die Technische und Finanzielle
Zusammenarbeit reduziert worden.
Im November 1991 hatte die Bundesregierung geäußert, daß der
Abschluß neuer Vereinbarungen über die Finanzielle und Technische
Zusammenarbeit auf Regierungsebene vom Fortgang des
Friedensprozesses und einer weiteren Verbesserung der Menschenrechtslage in El
Salvador abhängt.
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Entwicklung in
El Salvador nicht allein nach dem Inhalt der unterzeichneten
Friedensvereinbarungen, sondern vor allem nach der zeit- und
sachgerechten Umsetzung besagter Vereinbarungen beurteilt werden
sollte?
Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung des
Friedensabkommens zwischen der Regierung von El Salvador und der Gue
-
rilla-Organisation FMLN nachdrücklich begrüßt. Durch das Ab-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom. 30. April 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
kommen hat sich die konkrete Chance eröffnet, das jahrelange
Blutvergießen in diesem Land dauerhaft zu beenden und ,auf der
Grundlage von Kompromißbereitschaft und gegenseitigem
Vertrauen den langen und schwierigen Prozeß der nationalen
Versöhnung einzuleiten. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Die
Bundesregierung hat alle Beteiligten dazu aufgerufen, den
Waffenstillstand strikt einzuhalten und die zwischen den
Verhandlungspartnern geschlossenen politischen Vereinbarungen zügig
zu erfüllen.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Umsetzung der
zeitlich genau umrissenen Reformen der Streitkräfte bzw. der
Auflösung einzelner Sondereinheiten der Streitkräfte bereits zu
Verzögerungen gekommen ist?
Soweit bekannt, ist es bei der Umsetzung des Friedensvertrages
vom 16. Januar 1992 in einzelnen Bereichen zu Verzögerungen
gekommen, für die sich die salvadorianische Regierung und die
FMLN gegenseitig verantwortlich machen. So werfen sich beide
Seiten vor, den Zeitplan zur Sammlung ihrer Einheiten an den
vereinbarten Orten bisher nicht eingehalten zu haben. Umstritten
ist auch die Frage der' Umwandlung der bisher dem
Verteidigungsministerium unterstellten Nationalgarde und der
Finanzpolizei.
3. Wenn ja, welche Begründungen sind der Bundesregierung
bekannt, und wie beurteilt sie diese Verzögerungen?
Nach dem Willen der Vertragspartner, wie er in den
Bestimmungen des Friedensabkommens vom 16. Januar 1992 zum Ausdruck
kommt, sind in erster Linie ONUSAL und die „Nationale
Kommission zur Konsolidierung des Friedens" (COPAZ) für die
Beurteilung der Gründe für Vertragsverletzungen zuständig. Die
Bundesregierung kann der Suche nach einvernehmlichen Lösungen für
auftretende Schwierigkeiten beim nationalen Versöhnungsprozeß
in El Salvador dadurch dienen, daß sie die Vertragspartner
nachdrücklich dazu auffordert, alle eingegangenen Verpflichtungen
gewissenhaft zu erfüllen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle
Menschenrechtssituation in El Salvador nach Inkrafttreten des
Waffenstillstandsabkommens?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von fortgesetzten Entführungen
und Ermordungen ausgewählter politisch aktiver Personen, die auf
gezielte Aktionen bestimmter Sektoren der Streitkräfte bzw. der
Sicherheitskräfte hindeuten?
Seit Aufnahme der Arbeit von ONUSAL im Sommer 1991 und
insbesondere seit Abschluß des Friedensabkommens hat sich die
Menschenrechtslage in El Salvador gebessert. Extremistische
Kräfte haben sich mit der erzielten Einigung jedoch noch nicht
abgefunden. So dürften mehrere, offenbar politisch motivierte
Verbrechen der letzten Monate auf die Absicht rechtsextremer
Kreise zurückzuführen sein, den nationalen Versöhnungsprozeß
doch noch zu torpedieren. Gewalttaten sind auch weiterhin zu
befürchten.
6. Ist der Bundesregierung die Vorgehensweise der Regierungspartei
bei der Kandidatur und Wahl des Nationalen Beauftragten für
Menschenrechte (Procurador del Derechos Humanos) in El Salvador
bekannt?
a) Kennt die Bundesregierung die politische Biographie des von
der ARENA-Partei lancierten Kandidaten?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese
Vorgehensweise den im Friedensvertrag getroffenen Vereinbarungen
widerspricht?
Das Parlament von El Salvador hat am 27. Februar 1992 mit 75 Ja-
Stimmen, ohne Gegenstimmen bei acht Enthaltungen den
Rechtsanwalt Dr. Carlos Mauricio Molina Fonseca zum Beauftragten für
Menschenrechte gewählt. Dr. Molina war unter dem
christdemokratischen Regierungschef José Napoleon Duarte in den Jahren
1980/1981 Vizeminister für Arbeit und in den Jahren 1981/1982
Generalstaatsanwalt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis
von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Kandidatur
und der Wahl von Dr. Molina.
7. Welchen Umfang hatte die staatliche Technische Zusammenarbeit
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und El Salvador von
1989 bis 1991?
a) Welche konkreten Projekte wurden fortgeführt (bitte detailliert
aufführen)?
b) Welche Mittel wurden für die einzelnen Projekte eingesetzt?
c) Über welche deutschen Institutionen wurden die einzelnen
Projekte realisiert?
Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die Antwort zur
Frage 125 — Drucksache 12/1685 — der Abgeordneten Ulla Jelpke
(PDS/Linke Liste) vom 2. Dezember 1991 verwiesen.
Darüber hinaus zeigt die Anlage 1, welche konkreten Projekte der
staatlichen Technischen Zusammenarbeit fortgeführt und welche
Mittel für die einzelnen Projekte insgesamt eingesetzt wurden.
Alle durchgeführten Vorhaben wurden über die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH realisiert.
8. Welche deutschen politischen Stiftungen waren von 1989 bis 1991
in El Salvador mit welchen Projekten aktiv?
Es wird hierzu auf die Antwort zur Frage 126 — Drucksache
12/1685 — der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste) vom
2. Dezember 1991 verwiesen.
9. Mit welchen Ergebnissen wurden die im Februar 1992
durchgeführten Sondierungsmissionen der Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in El
Salvador abgeschlossen?
a) Wie wurden die bisher laufenden Projekte eingeschätzt?
b) Welche neuen Projekte wurden analysiert bzw. vorbereitet?
c) Gibt es bereits konkrete Absprachen für neue Projekte, und
wenn ja, für welche?
Es gab bisher keine Sondierungsmissionen der Deutschen
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
10. Welche Vorstellungen bestehen seitens der Bundesregierung über
den Umfang der Neuzusagen bei Mitteln
a) der Finanziellen Zusammenarbeit,
b) der Technischen Zusammenarbeit?
Beim Treffen der Weltbankberatungsgruppe Ende März 1992 in
Washington, bei dem El Salvador seinen Wiederaufbauplan
vorstellte, hat die Bundesregierung der Republik El Salvador Mittel
in Höhe von 35 Mio. DM für Finanzielle Zusammenarbeit und
Mittel in Höhe von 15 Mio. DM für Technische Zusammenarbeit in
Aussicht gestellt.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Regierung Cristiani
vorgelegten Wirtschaftsplan für El Salvador?
Seit 1989 wird ein mit der Weltbank abgestimmtes
Wirtschaftsreformprogramm der Regierung Cristiani praktiziert, das bisher
erfolgreich verlief.
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dieser Wirtschaftsplan
in dem Maße als Ergebnis eines nationalen Abstimmungsprozesses
durch Vertreter des gesamten sozialen Spektrums entstanden ist,
wie dies in den Friedensvereinbarungen festgelegt worden war?
Für die Wirtschaftspolitik ist die Regierung El Salvadors
zuständig. Die Wirtschaftspolitik war nicht Gegenstand der
Friedensverhandlungen.
13. Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um
zu verhindern, daß die intensivierte entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit El Salvador nicht einseitig über die Regierung C ri
-stiani den wohlhabenden Schichten des Landes bzw. der
regierenden ARENA-Partei zugute kommt, sondern tatsächlich vor allem
die armen und ärmsten Menschen erreicht?
Vor Projektbeginn werden die vorgesehenen Projekte sorgfältig
geprüft und eine entsprechende Konzeption wird festgelegt.
Durch regelmäßige Berichterstattung der
Durchführungsorganisation kontrolliert die Bundesregierung Stand und Ergebnisse der
Maßnahmen.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, in die Mittelvergabe auch
salvadoreanische Nichtregierungsorganisationen und andere
nichtstaatliche Träger einzubeziehen?
15. Welche Möglichkeiten der Unterstützung und Zusammenarbeit
sieht die Bundesregierung bezüglich
a) der Frente Farabundo Marti para la Liberaci όn Nacional
(FMLN),
b) gewerkschaftlicher Organisationen,
c) kirchlicher Institutionen,
d) Menschenrechtsorganisationen?
16. Sind Projekte solcher Organisationen bereits in die laufenden
Sondierungen einbezogen worden, und wenn ja, um welche Projekte
handelt es sich (bitte detailliert aufführen, soweit möglich)?
Wie bisher wird die Bundesregierung in die
Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador nicht nur die Regierung, sondern auch
Nichtregierungsorganisationen und andere nichtstaatliche
Träger, wie zum Beispiel die Kirche, einbeziehen. Näheres bleibt den
Regierungsverhandlungen; die gegen Mitte Juli dieses Jahres
geplant sind, vorbehalten. Ohne konkrete Projekte kann noch
keine Festlegung auf bestimmte Partner erfolgen. Die konkreten
Projekte werden in den bevorstehenden
Regierungsverhandlungen festgelegt.
Anlage 1
Vorhaben
insgesamt
eingesetzte Mittel
(in Mio. DM)
1. Förderung der Bewässerungslandwirtschaft
im Raum Atiocoyo 7,3
2. Handwerkliche Ausbildung von Jugendlichen
in San Salvador 4,7
3. Beratung der Stadtverwaltung von San Salvador
bei der Stadtentwicklung und Sanierung
von Elendsvierteln 10,8
4. Beratung der Berufsausbildungseinrichtung
INSAFORP 3,5
5. Beratung des Gemeindeverbandes ISDEM 3,8
6. Instandhaltung von Gesundheitseinrichtungen 6,7
7. Wiederaufbau der salesianischen
Ausbildungsstätten Don Bosco und Ricaldone 4,5
8. Integrierter Pflanzenschutz 5,8
9. Einrichtung einer Kreditserviceabteilung
bei AMPES 3,6
10. Studien- und Fachkräftefonds 1,0
Gesamt: 51,9]