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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aktuelle Lage in El Salvador nach Abschluß des Friedensvertrages und Vorstellungen der Bundesregierung über eine zukünftige Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador (G-SIG: 12010753)

Umsetzung der Friedensvereinbarungen, insbesondere Demobilisierung und Reform der Streitkräfte, aktuelle Menschenrechtslage, Umfang der deutschen staatlichen Technischen Zusammenarbeit von 1989 bis 1991, Aktivitäten der deutschen politischen Stiftungen in diesen Jahren, Wirtschaftsplan der Regierung Cristiani für El Salvador, Neuzusagen der Bundesregierung für Mittel der Finanziellen und der Technischen Zusammenarbeit, Mittelvergabe auch an salvadorianische Nichtregierungsorganisationen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

05.05.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/242302.04.92

Aktuelle Lage in El Salvador nach Abschluß des Friedensvertrages und Vorstellungen der Bundesregierung über eine zukünftige Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Am 1. Februar 1992 sind die Friedensvereinbarungen in El Salvador in Kraft getreten. Damit ist der seit zwölf Jahren geführte Bürgerkrieg definitiv beendet, wenn die unterzeichneten Abkommen in die Praxis umgesetzt werden. Das Land befindet sich zur Zeit in einer schwierigen neunmonatigen Übergangsphase des „bewaffneten Friedens". Der umfangreiche Friedensvertrag enthält in einigen Punkten sehr detaillierte Zeitvorgaben, zum Beispiel bei der Demobilisierung und dem Aufbau einer Zivilen Nationalpolizei. Vor allem wirtschaftlich-soziale Aspekte sind bisher nur unzureichend verbindlich fixiert worden und bedürfen noch der Konkretisierung in einem nationalen Einigungsprozeß, dessen Mechanismen bereits entworfen wurden.

Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und El Salvador war zwischen 1989 und 1991 auf die Weiterführung der laufenden Projekte der Technischen Zusammenarbeit ohne Neuzusagen für die Technische und Finanzielle Zusammenarbeit reduziert worden.

Im November 1991 hatte die Bundesregierung geäußert, daß der Abschluß neuer Vereinbarungen über die Finanzielle und Technische Zusammenarbeit auf Regierungsebene vom Fortgang des Friedensprozesses und einer weiteren Verbesserung der Menschenrechtslage in El Salvador abhängt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Entwicklung in El Salvador nicht allein nach dem Inhalt der unterzeichneten Friedensvereinbarungen, sondern vor allem nach der zeit- und sachgerechten Umsetzung besagter Vereinbarungen beurteilt werden sollte?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Umsetzung der zeitlich genau umrissenen Reformen der Streitkräfte bzw. der Auflösung einzelner Sondereinheiten der Streitkräfte bereits zu Verzögerungen gekommen ist?

3

Wenn ja, welche Begründungen sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie diese Verzögerungen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in El Salvador nach Inkrafttreten des Waffenstillstandsabkommens?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von fortgesetzten Entführungen und Ermordungen ausgewählter politisch aktiver Personen, die auf gezielte Aktionen bestimmter Sektoren der Streitkräfte bzw. der Sicherheitskräfte hindeuten?

6

Ist der Bundesregierung die Vorgehensweise der Regierungspartei bei der Kandidatur und Wahl des Nationalen Beauftragten für Menschenrechte (Procurador del Derechos Humanos) in El Salvador bekannt?

a) Kennt die Bundesregierung die politische Biographie des von der ARENA-Partei lancierten Kandidaten?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Vorgehensweise den im Friedensvertrag getroffenen Vereinbarungen widerspricht?

7

Welchen Umfang hatte die staatliche Technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und El Salvador von 1989 bis 1991?

a) Welche konkreten Projekte wurden fortgeführt (bitte detailliert aufführen)?

b) Welche Mittel wurden für die einzelnen Projekte eingesetzt?

c) Über welche deutschen Institutionen wurden die einzelnen Projekte realisiert?

8

Welche deutschen politischen Stiftungen waren von 1989 bis 1991 in El Salvador mit welchen Projekten aktiv?

9

Mit welchen Ergebnissen wurden die im Februar 1992 durchgeführten Sondierungsmissionen der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in El Salvador abgeschlossen?

a) Wie wurden die bisher laufenden Projekte eingeschätzt?

b) Welche neuen Projekte wurden analysiert bzw. vorbereitet?

c) Gibt es bereits konkrete Absprachen für neue Projekte, und wenn ja, für welche?

10

Welche Vorstellungen bestehen seitens der Bundesregierung über den Umfang der Neuzusagen bei Mitteln

a) der Finanziellen Zusammenarbeit,

b) der Technischen Zusammenarbeit?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Regierung Cristiani vorgelegten Wirtschaftsplan für El Salvador?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dieser Wirtschaftsplan in dem Maße als Ergebnis eines nationalen Abstimmungsprozesses durch Vertreter des gesamten sozialen Spektrums entstanden ist, wie dies in den Friedensvereinbarungen festgelegt worden war?

13

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß die intensivierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit El Salvador nicht einseitig über die Regierung Cristiani den wohlhabenden Schichten des Landes bzw. der regierenden ARENA-Partei zugute kommt, sondern tatsächlich vor allem die armen und ärmsten Menschen erreicht?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, in die Mittelvergabe auch salvadorianische Nichtregierungsorganisationen und andere nichtstaatliche Träger einzubeziehen?

15

Welche Möglichkeiten der Unterstützung und Zusammenarbeit sieht die Bundesregierung bezüglich

a) der Frente Farabundo Marti para la Liberaci ón Nacional (FMLN),

b) gewerkschaftlicher Organisationen,

c) kirchlicher Institutionen,

d) Menschenrechtsorganisationen?

16

Sind Projekte solcher Organisationen bereits in die laufenden Sondierungen einbezogen worden, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte detailliert aufführen, soweit möglich)?

Bonn, den 1. April 1992

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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