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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Überplanmäßige Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1991 zur Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten und der Verein für das Deutschtum im Ausland (G-SIG: 12011750)

Begründung des Bundesinnenministeriums in seinem Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe von 50 Mio DM für das Haushaltsjahr 1991 zur Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten bei gleichzeitiger Übernahme der Finanzierung von drei Projekten des Auswärtigen Amtes, Sperrung von Mitteln des Haushalts 1992 durch den Haushaltsausschuß aufgrund der schwierigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Sowjetunion, Finanzierung von Büros des Vereins für das Deutschtum im Ausland auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion aus Bundesmitteln

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.12.1993

Aktualisiert

25.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 12/597825. 10. 93

Überplanmäßige Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres zur Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten und der Verein für das Deutschtum im Ausland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 2. Dezember 1991 teilte der Bundesminister der Finanzen mit, daß er „auf Antrag des Bundesministers des Innern" seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hatte, „bei Kapitel 06 40 Titel 684 01 — Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten — eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 50 Mio. DM zu leisten". Begründet wurde dies vom Bundesminister der Finanzen damit, daß der Mehrbedarf „zur Unterstützung der von der Sowjetrepublik Rußland in Aussicht gestellten Wiederbegründung der eigenständigen Republik der Deutschen an der Wolga" diente. Die Ausgabe sei „unaufschiebbar und konnte bei „Aufstellung des Haushalts 1991 nicht vorhergesehen werden" (Drucksache 12/1744).

Tatsächlich konnte die Bundesregierung diese Ausgabe nicht nur ein Jahr vorher nicht voraussehen, sondern offenbar auch ein paar Wochen zuvor nicht. Denn in dem Nachtragshaushalt 1991 — der am 14. November 1991 im Haushaltsausschuß beraten und am 26. November 1991 im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde — ist von diesen angeblich dringend benötigten und unaufschiebbaren Ausgaben keine Rede.

In schreiendem Widerspruch zu dem Antrag des Bundesministers des Innern (BMI) beim Bundesminister der Finanzen für die überplanmäßige Ausgabe stehen folgende Ausführungen in einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH): „Bei drei Projekten mit einem Finanzvolumen von rd. 8,5 Mio. DM aus dem Zuständigkeitsbereich des AA, übernahm der BMI auf Wunsch des AA im Herbst 1991 die Finanzierung, weil er im Gegensatz zum AA noch über einen Mittelüberhang verfügte." (Prüfbericht des BRH, Juni 1992). In einem Bewilligungsbescheid für die „Ausstattung von 500 Schulen", bei dem das BMI die Finanzierung der Maßnahme aus dem Zuständigkeitsbereich des AA übernahm, wird vom BMI ausgeführt, daß „durch Zurückstellen anderer nicht so dringender Projekte um wenige Monate, Mittel bereitgestellt werden" konnten. Der BMI verfügte also über genügend Mittel. Ausgaben aus dem Bereich des Kapitels 06 40 Titel 684 01 wurden nicht als „dringend" angesehen, sondern konnten durchaus zurückgestellt werden.

Zufällig wurden jedoch bei den Beratungen für den Haushalt 1992 just 50 Mio. DM für Leistungen für die Wolgadeutschen qualifiziert gesperrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hat der BMI beim Bundesminister der Finanzen seinen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe von 50 Mio. DM für das Haushaltsjahr 1991 begründet, und wann hat der BMI wie den Antrag gestellt?

2

War dem Bundesminister der Finanzen zu diesem Zeitpunkt bekannt, daß das BMI im Herbst 1991 die Finanzierung von drei Projekten des AA übernommen hat, u. a. begründet am 22. November 1991 damit, daß man „nicht so dringende Projekte um wenige Monate" zurückstellen könne?

a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?

b) Wenn ja, welches konkrete Ereignis zwischen dem 22. November 1991 und dem 2. Dezember 1991 machte diese überplanmäßige Ausgabe notwendig?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß aufgrund der schwierigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Sowjetunion Mittel des Haushalts 1992 in Höhe von 50 Mio. DM gesperrt wurden?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen dieser schwierigen Verhandlungen weitere 50 Mio. DM vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1992 gesperrt wurden?

5

Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann nach Meinung der Bundesregierung das BMI die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich des AA übernehmen, und liegt hier nicht auch nach Ansicht der Bundesregierung ein Verstoß gegen § 45 Abs. 1, § 35 Abs. 2 BHO vor?

Wenn die Bundesregierung diesen Verstoß nicht erkennen kann, wie begründet sie ihre Auffassung?

6

Trifft es zu, daß dem Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) aus Bundesmitteln Büros auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion finanziert worden sind?

Wenn ja,

a) wie viele Büros des VDA in welchen Städten wurden aus Bundesmitteln finanziert,

b) wie viele Bundesmittel wurden für die Ausstattung der VDA-Büros ausgegeben,

c) wann wurden diese Büros eingerichtet?

d) Wieso hat die Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Der Verein für das Deutschtum im Ausland und der Einsatz von Bundesmitteln zur Förderung deutscher Minderheiten in osteuropäischen Ländern" diese Förderung bei der Beantwortung der Frage 5 verschwiegen?

Bonn, den 20. Oktober 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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