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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Planungen zur Sicherung der inneren Stabilität der Bundesrepublik Deutschland im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall (G-SIG: 12010777)

Gültigkeit sowie Öffentlichkeit der Verteidigungsplanungen, gegenwärtige Planungen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.05.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/247524. 04. 92

Planungen zur Sicherung der inneren Stabilität der Bundesrepublik Deutschland im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Haben die Pläne zur Sicherung der inneren Stabilität der Bundesrepublik Deutschland und zur Abwehr von inneren Unruhen, die es im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums des Innern und des Bundeskanzleramtes für den Fall eines bis vor einiger Zeit angenommenen Angriffskrieges durch die Staaten der Warschauer Vertragsorganisation bzw. eines Spannungsfalls im Sinne von Artikel 80 a GG gegeben hat, auch nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und nach Auflösung der Warschauer Vertragsorganisation noch Gültigkeit?

Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

2

Ist die Bundesregierung im Falle, daß diese Pläne aufgrund der politischen Veränderungen in Europa keine Gültigkeit mehr haben, bereit, sie für die historische Aufarbeitung des Ost-West-Konflikts öffentlich zugänglich zu machen?

Wenn nicht, was sind die Gründe dafür?

3

Ist die Bundesregierung ferner bereit, die Planungen öffentlich zu machen, die auf der Grundlage des Artikels 87 a Abs. 4 und des Artikels 91 GG den Einsatz der Streitkräfte „zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer" betreffen, soweit die in diesen Artikeln angenommene „drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" in den Szenarien der damit befaßten Einrichtungen und Ämter in einem Zusammenhang mit dem historisch überlebten Ost-West-Konflikt stehen bzw. standen?

Wenn nicht, was sind die Gründe dafür?

4

Ist die Bundesregierung bereit, die unter Frage 2 genannten Planungen auch für die Fälle öffentlich zu machen, bei denen die in den Szenarien zugrunde gelegte „drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" nicht in einem Zusammenhang mit dem historisch überlebten Ost-West-Konflikt angenommen wird?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür?

5

Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche konkreten Annahmen bzw. Szenarien über eine „drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" gegenwärtig hauptsächlich in den dafür zuständigen Einrichtungen und Ämtern bearbeitet werden?

Bonn, den 23. April 1992

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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