Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2716
02.06.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth, Hermann Bachmaier,
Hans Gottfried Bernrath, Liselott Blunck, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk,
Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg),
Arne Fuhrmann, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun
Klemmer, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz,
Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Manfred
Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dietmar
Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard
Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/2570 —
Freisetzung von Halonen und FCKW aus technischen Anlagen und Geräten
Die Gefahren, die durch die FCKW und die Halone für die Ozonschicht,
das Klima und damit für die gesamte Biosphäre entstehen, sind
hinlänglich bekannt.
Doch nicht nur die gezielte Freisetzung von FCKW und Halonen stellt
ein Problem dar, sondern auch die Leckageverluste bei der Herstellung
und Wartung von Kühl- und Löschgeräten und die Beseitigung der in
den Kühlanlagen, Feuerlöschern und in den verschäumten Kunststoffen
verbleibenden FCKW und Halone.
Angesichts der Millionen von Kälteanlagen mit einer Lebensdauer von
30 bis 40 Jahren und der großen Anzahl von Feuerlöschern in
Privathaushalten, in der Industrie, bei den Feuerwehren und beim Militär tickt
hier eine Zeitbombe.
Dieses Reservoir an FCKW und Halonen stellt ein großes Treibhaus- und
Ozonzerstörungspotential dar und darf keinesfalls emittie rt werden und
zur Erhöhung der Chlor- und Bromkonzentration in der Stratosphäre
beitragen.
Halone
1. Welche Halonmengen (jeweils aufgeschlüsselt nach Halon 1301,
1211 und 2402) befinden sich zur Zeit in der Bundesrepublik
Deutschland, in der EG und weltweit in den Feuerlöschanlagen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 25. Mai 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
In Anlagen und Geräten der Brandbekämpfung sind in der
Bundesrepublik Deutschland, in der EG und weltweit die nachfolgend
genannten Mengen an Halon gespeichert. Die Angaben über die
Mengen in Deutschland beruhen auf aktuellen Umfragen unter
Herstellern und Vertreibern von Halonen, die übrigen Angaben
auf groben Schätzungen.
Halonvorräte, Angaben in kt:
Deutschland s ) EG 2 ) Welt 3 )
Halon 1211 5,5 — 6 60 (einschließlich
29 Halon 2402)
Halon 1301 2 — 3 57
Halon 2402 1,2 n. b. S. o.
Summe 8,5 — 10,2 > 29 117
1) Alte und neue Bundesländer.
2) Bezugsjahr 1986.
3) Bezugsjahr 1988.
2. Welche Anteile davon entfallen jeweils auf die Privathaushalte, auf
die Industrie und auf das Militär?
Im Bereich der Bundeswehr werden insgesamt 0,78 kt Halon als
Feuerlöschmittel bevorratet. Hiervon entfallen 0,7 kt auf Halon
1211 und 0,08 kt auf Halon 1301.
Aufgeschlüsselt nach Anwendungszwecken stellen sich die
Mengen wie folgt dar (Angaben in kt):
Halon 1211 Halon 1301
Panzer 0,253 0,009
Fluggeräte 0,002 0,010
Schiffe — 0,016
Feuerwehren 0,300 —
Liegenschaften 0,145 0,045
Summe: 0,700 0,080
Der Anteil in p rivaten Haushaltungen liegt bei etwa 1 kt. Im
privaten Bereich dürfte es sich hauptsächlich um Halon 1211 in
Feuerlöschern handeln. Die restliche Halonmenge entfällt auf
gewerbliche und industrielle Anwendungen.
Entsprechende Daten weltweit oder für die EG sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
3. Welche Mengen werden jährlich beim Löschen von Bränden, bei
Fehlauslösungen und Übungseinsätzen, bei Test- und
Abfüllverlusten, bei Wartungen und Leckagen emittiert?
Die Verwendung von Halon zu Test- und Übungszwecken ist in
der Bundesrepublik Deutschland durch die FCKW-Halon-
Verbots-Verordnung seit dem 1. August 1991 untersagt. Die
jährlichen Verluste aus bestehenden Anlagen und Geräten aufgrund
von Fehlalarmen, Leckagen und tatsächlichen Löscheinsätzen
werden auf der Grundlage der in der Vergangenheit zur
Nachfüllung bestehender Anlagen und Geräte verwendeten Halon-
Mengen auf 150 bis 200 t/a geschätzt.
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Emissionen beim
Abfüllen, bei Wartungsarbeiten, Leckagen sowie Fehlauslösungen
von Feuerlöschern zu verhindern?
5. Wie wird sichergestellt, daß das sich jetzt in den verschiedenen
Geräten befindliche Halon nicht emittiert wird?
Die in der Vergangenheit freigesetzten Halonmengen sind
weitgehend auf den nunmehr verbotenen Einsatz zu Test- und
Übungszwecken zurückzuführen. Um auch die restlichen
Emissionen zu minimieren, schreibt die FCKW-Halon-Verbots-
Verordnung vor, daß beim Betrieb, bei Instandhaltungsarbeiten und bei
der Außerbetriebnahme von Geräten und Anlagen der
Brandbekämpfung der Umgang mit geregelten Halonen nur entsprechend
dem Stand der Technik erfolgen darf. Darüber hinaus sind
Aufzeichnungen über die Einsatzmengen an Halonen zu führen, die
die Überwachung dieser Vorschrift durch die zuständigen
Landesbehörden erleichtern. Mit diesen Maßnahmen ist
sichergestellt, daß Emissionen aus vorhandenen Halon-Löschanlagen
drastisch reduziert werden. Im übrigen sind gemäß den Vorschriften
der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung die vorhandenen Halon
-Löschanlagen bis zum Ablauf des Jahres 1993 außer Betrieb zu
nehmen, wenn diese nicht ausnahmsweise zum Schutz von Leben
und Gesundheit zwingend erforderlich sind. Die bisher
vorliegenden Erfahrungen beim Vollzug der FCKW-Halon-Verbots-
Verordnung lassen erwarten, daß mit Ablauf der Verwendungsfrist
nur in wenigen Fällen mit einem Weiterbetrieb bestimmter Halon-
Löschanlagen zu rechnen ist.
6. Gibt es ein Entsorgungskonzept, sowohl für die nach dem
Gebrauch von Feuerlöschern in den Löschgeräten verbleibenden
Halonmengen als auch für die Halone in ungenutzten Alt-
Feuerlöschern, das eine vollständige Entnahme und eine schadlose
Beseitigung gewährleistet?
Die Vertreiber von Halonen oder die von ihnen bestimmten
Dritten sind nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung seit dem
1. November 1991 verpflichtet, die Halone nach Gebrauch
zurückzunehmen. Die Vertreiber bauen derzeit ein entsprechendes
Rücknahmesystem auf. Es ist eine Rücknahme der Halone durch
die einzelnen Vertragsfirmen der Vertreiber vorgesehen. Die
Geräte und Druckgasflaschen sollen dann nach erfolgter
Sammlung in größere Einheiten umgefüllt und der Entsorgung
zugeführt werden. Die Sonderabfallverbrennung stellt das einzige
derzeit großtechnisch verfügbare Entsorgungsverfahren für
Halone dar. Allerdings sind die Kapazitäten der deutschen
Sonderabfallverbrennungsanlagen für die Entsorgung der
Halonmengen direkt nach der Außerbetriebnahme der Löschgeräte nicht
ausreichend. Deshalb ist die Zwischenlagerung der Halone bis zur
endgültigen Beseitigung unumgänglich. Die Bundesregierung ist
in Zusammenarbeit mit den Vertreibern und den für den Vollzug
zuständigen Ländern bemüht, auch neuartige, geeignete
Entsorgungstechnologien für Halone ausfindig zu machen und
gegebenenfalls zu fördern.
7. Werden wiedergewonnene Halone in ihrer ursprünglichen oder in
einer chemisch veränderten Form in anderen Anwendungsgebieten
wieder eingesetzt, und - wenn ja - in welchen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beschränkt sich die
Verwendung von Halonen auf den Einsatz in Geräten und Anlagen der
Brandbekämpfung.
Eine in der Praxis eingesetzte chemische Umwandlung der
Halone 1211, 1301 und 2402 zu verkaufsfähigen anderen Stoffen
ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei der thermischen
Oxydation dieser Halone entstehen zwar bei Gegenwart von
Wasserstoffdonatoren die Halogenwasserstoffe HF, HC1 und HBr; diese
wären grundsätzlich nach einer Auftrennung wieder als Rohstoffe
in der chemischen Indust rie einsetzbar. Ein derartiges Verfahren
für Halone ist bisher jedoch noch nicht entwickelt worden (siehe
hierzu auch Antwort zu Frage 15).
8. Werden Halone, die in der Bundesrepublik Deutschland anfallen,
im Ausland „entsorgt", und - falls ja - in welchen Staaten, in
welchen Mengen und wie?
Eine Entsorgung von Halonen aus der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland findet nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit nicht statt. Ausländische Vertreiber nehmen entsprechend
ihrer Absatzmenge Halone aufgrund der
Rücknahmeverpflichtung zurück, so daß auf diese Weise derzeit Halone ins Ausland
gelangen. Über die Mengen der in das Ausland verbrachten
Halone liegen der Bundesregierung keine detaillierten Angaben
vor.
Es gibt allerdings Überlegungen von seiten der Vertreiber und
einiger Bundesländer, künftig Halone in einer
Sonderabfallverbrennungsanlage in Großbritannien beseitigen zu lassen.
9. Wird das Halon-Reservoir national und international registriert und
überwacht?
Gemäß dem oben dargestellten Entsorgungskonzept unterliegen
die gesammelten Halonmengen der abfallrechtlichen
Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden.
Wegen der erforderlichen Zwischenlagerung an voraussichtlich
wenigen Stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird
damit zugleich die Kontrolle der Überwachungsbehörden über
eine sachgerechte Behandlung wesentlich erleichtert.
International unterliegt der Umgang mit Halonen den Regelungen
des Montrealer Protokolls, wonach Produktion und Verbrauch
entsprechend reguliert sind und statistisch erfaßt werden.
Vorschriften zum Umgang mit dem bestehenden Reservoir bestehen
insoweit, als der Handel mit kontrollierten Stoffen zwischen
Vertragsparteien untereinander erleichtert und zwischen
Vertragsparteien und Drittstaaten erheblich eingeschränkt ist. Über
konkrete Maßnahmen zur Kontrolle des Halon-Reservoirs in anderen
Staaten liegen der Bundesregierung keine detaillierten
Informationen vor.
FCKW
10. Wie groß ist das Reservoir der einzelnen FCKW und H-FCKW in der
Bundesrepublik Deutschland, der EG und weltweit, jeweils
aufgeschlüsselt nach Anwendungsgebieten?
Die in Anlagen, Geräten und Produkten gespeicherten Mengen
an vollhalogenierten FCKW in der Bundesrepublik Deutschland
und weltweit sind nachfolgend aufgeführt. Die Angaben beruhen
teilweise auf groben Schätzungen. Daten für den Bereich der EG
sowie für teilhalogenierte FCKW sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
FCKW-Reservoir, Angaben in kt bezogen auf das Jahr 1988:
Deutschland 1) Welt
Autoklimaanlagen 4 — 5 } 970
übrige Kältetechnik 18 — 24 }
Polyurethan-Wärmedämmstoffe 80 920
XPS-Wärmedämmstoffe 10 120
Lösemittel 20 120
Summe 132 — 139 2 130
1 ) Alte Bundesländer.
11. Wie groß sind die jährlich emittierten FCKW- und H-FCKW-
Mengen, die bei der Verschäumung von Kunst- und Dämmstoffen, beim
Betrieb, der Wartung und Reparatur von Kühl-, Kälte- und
Reinigungsanlagen, aufgrund der Undichtigkeit dieser Anlagen sowie
bei Reparaturarbeiten an flüssigkeitsgefüllten Rohrleitungen
verlorengehen?
In Deutschland ist die Verwendung von vollhalogenierten FCKW
bei der Herstellung von Kunststoffprodukten seit dem 1. Januar
1992 nur noch für die Verschäumung von Wärmedämmstoffen
zulässig. Die hierfür eingesetzte FCKW-Menge wird für 1992 auf 8
bis 10 kt geschätzt; davon werden etwa 5 bis 10 Prozent bei der
Herstellung der Produkte freigesetzt, der Rest gast während der
Lebensdauer der Produkte sowie im Falle der späteren
Deponierung aus diesen aus. Die derzeit bei der Verschäumung
eingesetzten H-FCKW werden nach Industrieangaben auf etwa 6 kt
geschätzt.
In der Kälte- und Klimatechnik wurden 1990 etwa 3,5 kt
vollhalogenierte FCKW und 4,5 kt R 22 verbraucht; davon wurden etwa
40 Prozent zur Nachfüllung bestehender Geräte und Anlagen
eingesetzt.
12. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die in Frage 10
aufgeführten Verluste zu verhindern?
Bei der Kunststoffverschäumung sind die zulässigen
Emissionsmengen entsprechend dem Stand der Technik nach den
Vorschriften der TA Luft zu begrenzen. Darüber hinaus finden
gegenwärtig Gespräche mit den Verwendern kontrollierter Stoffe statt
mit dem Ziel, alle verfügbaren Optionen zum vorzeitigen Ausstieg
aus den geregelten Stoffen zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Die bereits zur Deponierung gelangten FCKW-haltigen Abfälle
können im Zuge der Deponiegasnutzung mit erfaßt und auf diese
Weise schadlos beseitigt werden. Die zur Entsorgung
anstehenden FCKW-haltigen Schaumstoffe können durch thermische
Behandlung in Müllverbrennungsanlagen ordnungsgemäß beseitigt
werden.
In Anlagen nach der Zweiten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist der Einsatz der in Rede
stehenden Stoffe untersagt. Bereits bestehende Anlagen sind bis
zum Ablauf des Jahres 1992 umzurüsten.
Hinsichtlich der Verwendung FCKW-haltiger Kältemittel gelten
die oben erwähnten Maßnahmen bei Löschmitteln (Fragen 4
und 5) entsprechend. Bestimmend für den künftigen Verbrauch
an FCKW-haltigen Kältemitteln dürfte wegen der schrittweise
einsetzenden Verbote bei Neuanlagen zunehmend der Einsatz in
Altanlagen sein.
Die Bundesregierung ist deshalb bestrebt, daß auch der
Altbestand FCKW-haltiger Kälte- und Klimaanlagen nach dem Stand
der Technik schrittweise auf der Grundlage der einschlägigen
Übergangsvorschrift zur FCKW-Halon-Verbots-Verordnung so
weitgehend wie möglich umgerüstet wird, um Emissionen aus
diesem Bereich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
13. Mit welchen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland werden
die FCKW und H-FCKW aus den alten Kühlanlagen, den
verschäumten Kunst- und Dämmstoffen, den Reinigungs- und
Lösungsmitteln und den Spraydosen gewonnen?
14. In welchen Mengen fallen hierbei FCKW und H-FCKW an?
Kältemittel aus Anlagen und Geräten werden in der
Bundesrepublik Deutschland durch Absaugung entnommen und entweder
direkt nach einer mechanischen Abtrennung von Feststoffen in
den Anlagen wieder eingesetzt oder durch die Hersteller von
FCKW zurückgenommen und in einem mehrstufigen Prozeß
aufgearbeitet. Die durch die drei deutschen Hersteller sowie durch
ausländische Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland 1991
zurückgenommene Menge betrug 331 t vollhalogenierte FCKW
sowie 178 t H-FCKW R 22.
FCKW-Lösemittel werden insbesondere durch betriebsinterne
Destillation aufgearbeitet. Die Vertreiber dieser Lösemittel sind
ferner zur Rücknahme verpflichtet, so daß ein weiterer Anteil
durch externe Redestillateure aufgearbeitet wird. FCKW-
lösemittelhaltige Abfälle stellen Sonderabfälle dar und sollten, wenn
eine weitere Aufarbeitung nicht erfolgen kann, in
Sonderabfallverbrennungsanlagen entsorgt werden. Über die einzelnen
Mengen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Einzelne Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland shreddern
den bei der Entsorgung von Haushaltskühlgeräten anfallenden
Polyurethan-Hartschaum und pressen die FCKW-Treibgase aus
diesem aus. Die dabei zurückgewonnene Menge ist nicht genau
bekannt, dürfte aber unerheblich sein.
Eine Anlage in der Bundesrepublik Deutschland ist in der Lage,
Druckgaspackungen zu shreddern und die darin enthaltenen
FCKW-Treibmittel abzuscheiden. Da die Herstellung derartiger
Produkte in der Bundesrepublik Deutschland bereits untersagt ist,
sind die anfallenden Mengen gering.
Entsorgung
15. Wie und in welchen Mengen werden diese Substanzen jeweils
wiedergewonnen, aufbereitet oder unschädlich gemacht?
FCKW und H-FCKW können durch destillative Aufarbeitung, der
— soweit erforderlich — ein mechanischer Filtervorgang, eine
Entwässerung und eine Neutralisation vorgeschaltet sind, in
vergleichbarer Qualität zu Frischware wiedergewonnen werden. Bei
Kältemitteln ist unter Umständen nach einer nur mechanischen
Abtrennung von Feststoffen ein direkter Wiedereinsatz in
Anlagen und Geräten möglich.
Ist eine deratige Aufarbeitung technisch nicht möglich bzw. sind
für aufgearbeitete FCKW keine Verwendungen gegeben, so
kommt zur Entsorgung insbesondere die thermische Oxydation
(Verbrennung) in Frage. Andere Verfahren existieren bisher nur
im Labor- oder Technikumsmaßstab und bieten gegenüber der
Verbrennung in der Regel keine besonderen ökologischen
Vorteile.
Geplant ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Anlage zur
Verbrennung von FCKW in einer Wasserstoff/Sauerstoff-Flamme
mit einer Jahreskapazität von 8 000 t. Die entstehenden
Halogenwasserstoffe HF und HC1 sollen getrennt und wieder als Rohstoff
in der chemischen Industrie eingesetzt werden.
Bezüglich der FCKW-Mengen, die aufgearbeitet bzw. entsorgt
werden, wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Hinsichtlich der Entsorgung von Halonen wird auf die Antworten
zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
Das o. g. Verfahren zur FCKW-Entsorgung kann nach den bisher
vorliegenden technisch/wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht
auf die Halonentsorgung übertragen werden.
16. Werden FCKW und H-FCKW, die in der Bundesrepublik
Deutschland anfallen, im Ausland „entsorgt", und — falls ja — in welchen
Staaten, in welchen Mengen und wie?
Ausländische Vertreiber von FCKW und H-FCKW nehmen diese
in der Bundesrepublik Deutschland zurück und verbringen die
zurückgenommenen Mengen in der Regel ins Ausland. Es ist
davon auszugehen, daß dort die gleichen Aufarbeitungs- und
Entsorgungsverfahren wie in der Bundesrepublik Deutschland
eingesetzt werden. 1991 wurden 50 t vollhalogenierte FCKW und
70 T H-FCKW R 22 als Kältemittel durch ausländische Hersteller
in der Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen. Angaben
zu den anderen Verwendungsbereichen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
17. Wie wird die Beseitigung von FCKW und H-FCKW international
gehandhabt?
Soweit bekannt, werden in den westlichen Industrieländern
FCKW und H-FCKW in zunehmendem Umfang aufgearbeitet und
der erneuten Verwendung zugeführt. Durch thermische
Oxydation werden lediglich die Mengen entsorgt, bei denen eine
Aufarbeitung technisch nicht möglich ist. Es ist aber nach wie vor
davon auszugehen, daß erhebliche Mengen an FCKW und
H-FCKW nicht aufgearbeitet oder entsorgt werden, sondern bei
Wartungsarbeiten, Leckagen und bei der Außerbetriebnahme von
Geräten und Anlagen in die Atmosphäre gelangen. In
verschiedenen Staaten werden derzeit Abgabe/Steuer-Regelungen
diskutiert bzw. sind bereits verabschiedet (so z. B. in den USA), die über
eine Verteuerung der Frischware die Aufarbeitung gebrauchter
FCKW und H-FCKW wirtschaftlich rentabler machen sollen. Zum
Teil sind die Abgaben auch zur Finanzierung der Entsorgung
vorgesehen.
Wegen des stark reduzierten Angebots mit dem Ziel der
vollständigen Produktionseinstellung aufgrund der Regelungen des
Montrealer Protokolls wird künftig ein drastischer Preisanstieg bei
FCKW zu erwarten sein, dem zufolge ein sorgsamer Umgang und
zugleich ein wirtschaftlicher Anreiz zur Aufarbeitung gebrauchter
FCKW zur Versorgung bestehender Anlagen insbesondere der
Klima- und Kältetechnik resultieren dürften.
18. Wird das FCKW- und H-FCKW-Reservoir registriert und
überwacht, und hält die Bundesregierung dies für sinnvoll?
Eine förmliche Registrierung des FCKW- und H-FCKW-Reservoirs
in Anlagen, Geräten oder Produkten ist rechtlich nicht
vorgeschrieben. Bei der Überwachung der Vorschriften der FCKW-
Halon-Verbots-Verordnung — hier insbesondere des § 8 — sind
jedoch entsprechende Aufzeichnungen zu führen und der
zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Die Bundesregierung hält eine darüber hinausgehende,
flächendeckende Registrierung der im Umlauf befindlichen FCKW- bzw.
H-FCKW-Menge wegen des damit verbundenen Aufwandes
nicht für geboten.
19. Wann wird die Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich
bezüglich Produktion und Bestand „FCKW-frei" sein?
Gemäß der Selbstverpflichtung der FCKW-herstellenden Firmen
wird die FCKW-Produktion schrittweise spätestens im Jahre 1995
eingestellt sein. Die Halonproduktion ist bereits seit Ende 1991
vollständig eingestellt. Die FCKW-Produktion ist im Jahre 1991
um die Hälfte gegenüber dem Basisjahr 1986 gesunken.
Die Bundesregierung ist bestrebt, eine noch frühere
Produktionseinstellung zu erreichen. Dies hängt jedoch u. a. von den zur
Verfügung stehenden Alternativen und den Produktionskapazitäten
für die erforderlichen Substitute ab.
Spätestens ab dem Jahre 1995 wird die Verwendung geregelter
FCKW nach den Vorschriften der FCKW-Halon-Verbots-
Verordnung in neuen Anlagen, Geräten oder Produkten beendet sein.
Eine vollständige Beendigung der Nutzung von FCKW sowie
FCKW-haltigen Zubereitungen oder Erzeugnissen wird danach
maßgeblich durch die Lebensdauer der noch im Verkehr befind
-
lichen Erzeugnisse bestimmt sein. Hierbei wird voraussichtlich
der Verwendung FCKW-haltiger Kältemittel in Altanlagen oder
-geräten die größte Bedeutung zukommen; deshalb sind —
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik — nach den
Übergangsbestimmungen der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
auch geregelte Kältemittel in Altanlagen gegen weniger
ozonschädliche Kältemittel auszutauschen, wenn derartige Kältemittel
durch das Umweltbundesamt bekanntgemacht worden sind.
Das Umweltbundesamt wird nach Vergabe eines entsprechenden
F- und E-Vorhabens bei Kenntnis über die jeweiligen
Umrüstungsmöglichkeiten in die Lage versetzt werden, eine erste
Bekanntmachung etwa im Laufe des Jahres 1994 zu veranlassen.
Mit diesem Instrumentarium wird kurz- bis mittelfristig im
wichtigen Bereich der Kälte- und Klimatechnik auch der vorhandene
Altbestand soweit wie möglich umgerüstet werden können.]