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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einreiseverweigerung für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (G-SIG: 12010823)

Visumpflicht für Bürger aus Bosnien-Herzegowina, abgewiesene Flüchtlinge seit dem 10.4.1992, Entwurf eines "Rücknahmeabkommens" mit Österreich

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/260313.05.92

Einreiseverweigerung für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Presseberichten soll der österreichische Innenminister Löschnak angedeutet haben, daß „mehrere Busse aus Sarajevo an der deutschen Grenze abgewiesen und den Flüchtlingen die Einreise verweigert" worden sei (taz, 5. Mai 1992).

Die „Süddeutsche Zeitung" meldete, daß das Bundesministerium des Innern kürzlich die bayerischen Grenzbehörden darauf hingewiesen haben soll, daß „für die Bürger der seit dem 10. April von den EG-Staaten als unabhängig anerkannten Republik Bosnien-Herzegowina noch immer Visumspflicht" besteht (SZ, 6. Mai 1992). Seitdem werden Flüchtlinge mit dem Hinweis zurückgewiesen, sich bei einer deutschen Auslandsvertretung in Österreich, Zagreb oder Belgrad ein Visum ausstellen zu lassen. Nach Angaben des Pressesprechers des österreichischen Innenministeriums, Walter Kratzer, werden jedoch Flüchtlinge aus Bosnien Herzegowina, wenn sie als Zielort Deutschland angeben und nicht über ein deutsches Einreisevisum verfügen, auch von den österreichischen Grenzbehörden abgewiesen werden.

Anvisiert wird von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden und -experten seit geraumer Zeit die „Verringerung des Asylbewerberstroms" aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens. So forderte der bayerische Innenminister Stoiber den Bund auf, „eine Visumspflicht für Jugoslawen einzuführen". Dieser Schritt sei laut Stoiber angeblich notwendig geworden, da „der Zustrom von Asylbewerbern aus Jugoslawien über alle Vorstellungen angestiegen sei" (DIE WELT, 7. März 1992).

Laut „DIE WELT" vom 14. April 1992 sollen „die zuständigen Behörden derzeit fieberhaft" überlegen, „wie sie illegale Grenzübertritte von Asylbewerbern (...) wenn auch nicht ganz verhindern, so zumindest doch eindämmen können" . Zu den ca. 125 000 sogenannten illegalen Grenzübertritten zählen die Sicherheitsbehörden auch jugoslawische Asylbewerber/Asylbewerberinnen. „DIE WELT" schreibt dazu: „Rund 75 000 Jugoslawen (insgesamt rund 82 500 Ausländer) mißbrauchten nämlich 1991 die nach geltendem deutschen Ausländerrecht erlaubte sichtvermerksfreie Einreise zu touristischen Zwecken, um Asylantrag zu stellen" ("DIE WELT", 14. April 1992).

Da zur Zeit auch an der österreichischen Grenze und den Grenzen zu Slowenien und Kroatien Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina abgewiesen werden, muß eine internationale Absprache vermutet werden. Die „Süddeutsche Zeitung" weiß zu berichten, daß der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, auch die letzte legale Möglichkeit der Flüchtlinge für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, den Asylantrag, verbauen will. Die „Süddeutsche Zeitung" schreibt weiter: „Bei seinem letzten Besuch in Wien unterbreitete Seiters den Entwurf für ein neues ,Abschiebeabkommen' zwischen Deutschland und Österreich. Der Entwurf sieht vor, daß Asylbewerber in das Land abgeschoben werden können, in dem sie zuerst Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen. Das österreichische Asylgesetz sieht diese Möglichkeit schon vor; in Deutschland steht dem vorerst noch der Artikel 16 des Grundgesetzes entgegen." (SZ, 6. Mai 1992).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann und warum gibt es für die neuentstandenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens eine Visumspflicht (bitte detailliert ausführen)?

2. Welche weiteren Maßnahmen wurden von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden und dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt erwogen, und ab welchem Zeitpunkt angewandt, um den Zustrom der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stoppen oder zu regulieren?

3. Wie viele Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina wurden an bundesdeutschen Grenzen vor dem 10. April 1992 und nach dem 10. April 1992 abgewiesen (bitte exakt auflisten)?

4. Wie viele Flüchtlinge aus den anderen neuentstandenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens wurden an bundesdeutschen Grenzen abgewiesen (bitte genau aufschlüsseln)?

5. Welche Verhandlungen wurden durch das Bundesministerium des Innern oder das Auswärtige Amt mit welchen Staaten geführt, um den Zustrom der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stoppen oder zu regulieren?

6. Welche Zielrichtung hat der vom Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, vorgelegte Entwurf eines „Rücknahmeabkommens" oder „Abschiebeabkommens" mit Österreich?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt von Meldungen aus der „Süddeutschen Zeitung" vom 6. Mai 1992, daß der Bundesminister des Innern bei diesen Verhandlungen in Wien gegen den Geist des Artikels 16 Grundgesetz verstoßen habe, indem er einen Entwurf für ein ,,Abschiebeabkommen" vorlegte, in dem niedergeschrieben worden ist, daß Asylbewerber/Asylbewerberinnen in das Land abgeschoben werden können, in dem sie zuerst Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen, und wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage sind diese Gespräche geführt worden?

a) Wie reagiert die Bundesregierung auf Pressevorwürfe, nach denen der Bundesminister des Innern bei den Gesprächen in Wien gegen Artikel 16 Grundgesetz verstoßen haben soll?

b) Sieht die Bundesregierung den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, wenn die „Süddeutsche Zeitung" feststellt, der Bundesminister des Innern würde bei den Verhandlungen in Wien gegen den Artikel 16 Grundgesetz verstoßen?

c) Sollte sich tatsächlich bestätigen, daß der Bundesminister des Innern bei seinen Verhandlungen gegen den Artikel 16 Grundgesetz verstoßen hat, was unternimmt die Bundesregierung, um ihn darauf hinzuweisen, daß er nach wie vor durch das Grundgesetz gebunden ist?

8. Welche Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung hat es um die Behandlung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gegeben?

9. Wo befindet sich ein deutsches Konsulat in Bosnien-Herzegowina, bei dem Bürger/Bürgerinnen aus Bosnien-Herzegowina ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen können?

Fragen9

1

Seit wann und warum gibt es für die neuentstandenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens eine Visumspflicht (bitte detailliert ausführen)?

2

Welche weiteren Maßnahmen wurden von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden und dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt erwogen, und ab welchem Zeitpunkt angewandt, um den Zustrom der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stoppen oder zu regulieren?

3

Wie viele Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina wurden an bundesdeutschen Grenzen vor dem 10. April 1992 und nach dem 10. April 1992 abgewiesen (bitte exakt auflisten)?

4

Wie viele Flüchtlinge aus den anderen neuentstandenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens wurden an bundesdeutschen Grenzen abgewiesen (bitte genau aufschlüsseln)?

5

Welche Verhandlungen wurden durch das Bundesministerium des Innern oder das Auswärtige Amt mit welchen Staaten geführt, um den Zustrom der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stoppen oder zu regulieren?

6

Welche Zielrichtung hat der vom Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, vorgelegte Entwurf eines „Rücknahmeabkommens" oder „Abschiebeabkommens" mit Österreich?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt von Meldungen aus der „Süddeutschen Zeitung" vom 6. Mai 1992, daß der Bundesminister des Innern bei diesen Verhandlungen in Wien gegen den Geist des Artikels 16 Grundgesetz verstoßen habe, indem er einen Entwurf für ein ,,Abschiebeabkommen" vorlegte, in dem niedergeschrieben worden ist, daß Asylbewerber/Asylbewerberinnen in das Land abgeschoben werden können, in dem sie zuerst Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen, und wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage sind diese Gespräche geführt worden?

Wie reagiert die Bundesregierung auf Pressevorwürfe, nach denen der Bundesminister des Innern bei den Gesprächen in Wien gegen Artikel 16 Grundgesetz verstoßen haben soll?

Sieht die Bundesregierung den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, wenn die „Süddeutsche Zeitung" feststellt, der Bundesminister des Innern würde bei den Verhandlungen in Wien gegen den Artikel 16 Grundgesetz verstoßen?

Sollte sich tatsächlich bestätigen, daß der Bundesminister des Innern bei seinen Verhandlungen gegen den Artikel 16 Grundgesetz verstoßen hat, was unternimmt die Bundesregierung, um ihn darauf hinzuweisen, daß er nach wie vor durch das Grundgesetz gebunden ist?

8

Welche Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung hat es um die Behandlung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gegeben?

9

Wo befindet sich ein deutsches Konsulat in Bosnien-Herzegowina, bei dem Bürger/Bürgerinnen aus Bosnien-Herzegowina ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen können?

Bonn, den 6. Mai 1992

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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