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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die Situation der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien (G-SIG: 12010852)

Zahl der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Bundesrepublik Deutschland, Aufnahme weiterer Flüchtlinge, Mittel der Bundesregierung zur Unterstützung der Länder und Kommunen, Einführung einer Kontingentsregelung, Zurückweisung von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten an der deutschen Grenze, Visumspflicht für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/268426.05.92

Die Situation der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wie Walter Koisser, der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), erklärt, hat der Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien mit über 1,2 Millionen Flüchtlingen den größten Flüchtlingsexodus in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Angesichts des unbeschreibbaren Leids dieser Menschen gilt es mehr denn je, den Kerngedanken des Asylrechts zu bewahren, nämlich Schutz und Zuflucht jenen zu gewähren, die Opfer von Gewalt, Verfolgung und Unterdrückung geworden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien sind bisher in die Bundesrepublik Deutschland gekommen?

2

Wie viele Flüchtlinge werden von der Bundesregierung noch erwartet?

3

Welche Vorbereitungen zur Aufnahme für diese Flüchtlinge gibt es seitens der Bundesregierung?

4

Plant die Bundesregierung eine Unterstützung für die Bundesländer, die diese Flüchtlinge betreuen?

5

Wieviel Mittel wurden bisher den Ländern und Kommunen von der Bundesregierung für Soforthilfe-Maßnahmen, insbesondere Unterkunft, medizinische Versorgung und Betreuung, bereitgestellt?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Kontingentsregelung, die Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ermöglicht, ohne daß sie veranlaßt werden, sich um Asyl gemäß Artikel 16 Abs. 2 GG zu bewerben?

7

Werden weiterhin Flüchtlinge aus Bosnien und anderen Kriegsgebieten an unserer Grenze zurückgewiesen?

8

Haben die Beamten des Bundesgrenzschutzes Anweisung, keine Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu lassen?

Bonn, den 21. Mai 1992

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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