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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Wiederaufarbeitung von Atommüll nach Einschränkung der Lagerungsmöglichkeit in Frankreich (G-SIG: 12010864)

Änderung der Entsorgungsgrundsätze der Bundesregierung, Rücknahme radioaktiver Abfälle aus Frankreich, Mengen, Zeitpunkt für eine sichere Endlagerung in Deutschland, Kapazitäten aus Zwischen- und Kompaktlagern, Auswirkungen auf Sellafield, Erhöhung der Wiederaufarbeitungskosten, Novellierung des Atomgesetzes betr. Wiederaufarbeitung im Ausland und direkte Endlagerung in Deutschland

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/276903. 06. 92

Wiederaufarbeitung von Atommüll nach Einschränkung der Lagerungsmöglichkeit in Frankreich

der Abgeordneten Horst Kubatschka, Volker Jung (Düsseldorf), Harald B. Schäfer (Offenburg), Klaus Lennartz, Hermann Bachmaier, Holger Bartsch, Hans Berger, Lieselott Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büchler (Hof), Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Dr. Peter Glotz, Gerlinde Hämmerle, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Volkmar Kretkowski, Uwe Lambinus, Robert Leidinger, Ulrike Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Rudolf Müller (Schweinfurt), Dr. Martin Pfaff, Manfred Reimann, Peter W. Reuschenbach, Dr. Hermann Scheer, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Rudolf Schöfberger, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Dietrich Sperling, Ludwig Stiegler, Uta Titze, Günter Verheugen, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Hans de With, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Entsorgungsvorsorge der Mehrzahl der deutschen Kernkraftwerke basiert auf Verträgen mit der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague, die von der Cogema betrieben wird. Im September 1990 bestanden Verträge mit der Cogema über eine Wiederaufarbeitung von etwa 6 400 t abgebrannter Brennelemente bis zum Jahr 2015. Diese Verträge deutscher Kernkraftwerksbetreiber beinhalten auch eine längere Zwischenlagerung vor und nach der Wiederaufarbeitung in La Hague.

Gemäß Artikel 3 des französischen Gesetzes Nr. 91-1381 vom 30. Dezember 1991 bez. der Forschung zur Behandlung radioaktiver Abfälle (LOI n° 91-81 du décembre 1991 „relativ aux recherches sur la gestion des déchets radioactifs") ist die Lagerung von importierten radioaktiven Abfällen in Frankreich verboten, auch wenn ihre Wiederaufarbeitung auf nationalem Gebiet erfolgte, mit Ausnahme von technischen Zeitverzügen, die durch die Wiederaufarbeitung erzwungen sind.

In den Grundsätzen zur deutschen Entsorgungsvorsorge vom 19. März 1980 ist unter Nummer 2.2.1 festgelegt:

  • „Der Nachweis der Entsorgungsvorsorge ist zu konkretisieren b) durch Vorlage von Verträgen zur Wiederaufarbeitung im Ausland mit der Verpflichtung, die erzeugten radioaktiven Abfälle, sofern sie in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden sollen, erst zu einem Zeitpunkt zurückzuliefern, zu dem ihre sichere Behandlung und Beseitigung gesichert ist" .

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Plant die Bundesregierung nach dem französischen Verbot der Lagerung von importiertem radioaktivem Abfall eine Änderung der Entsorgungsgrundsätze?

Wenn ja, mit welchem Ziel?

2

Welche Mengen radioaktiven deutschen Abfalls werden derzeit in Frankreich vor und nach einer Wiederaufarbeitung zwischengelagert?

3

Wird die Rücknahme von hochradioaktiven Abfällen, Uran, Plutonium, aus La Hague vor dem Zeitpunkt ihrer sicheren Behandlung und Beseitigung in Deutschland erfolgen müssen?

4

Für wann ist danach mit der Anlieferung welcher Mengen von

a) schwach- und mittelaktiven Abfällen,

b) hochaktiven Abfällen,

c) Uran,

d) Plutonium

aus Frankreich jetzt zu rechnen?

5

Wann ist eine sichere Endlagerung in Deutschland zu erwarten?

6

Müssen aufgrund des neuen französischen Gesetzes auch schwach- und mittelaktive Abfälle in vollem Umfang zurückgenommen werden?

Wann ist mit einer Rücklieferung nach Beginn der Wiederaufarbeitung zu rechnen?

7

Wo sollen die zurückgesandten Mengen hoch-, mittel- und schwachaktiver Abfälle in Deutschland zwischengelagert werden?

Welche Kapazitäten stehen bisher in deutschen Zwischenlagern dafür zur Verfügung?

Sind neue Zwischenlager erforderlich, um eine vorzeitige Rücklieferung von radioaktiven Abfällen aus Frankreich aufzunehmen?

8

Führt die neue französische Gesetzeslage dazu, daß Brennelemente, die erst ab dem Jahr 2000 aufgearbeitet werden sollen, nicht schon ab 1995 angeliefert werden können?

Reichen die bisherigen deutschen Kompaktlagerkapazitäten aus, um eine solche Verzögerung der Lieferung radioaktiven Abfalls nach Frankreich aufzufangen?

Ist die erhöhte Kompaktlagerung rechtlich zulässig?

9

Stellen die von deutschen Kernkraftwerksbetreibern geschlossenen Wiederaufarbeitungsverträge mit der Cogema noch einen ausreichenden Entsorgungsnachweis dar?

10

Hätte eine restriktive Aufnahmekapazität von La Hague Auswirkungen auf Sellafield, wenn ja, welche?

11

Sind bereits Gespräche mit den Betreibern von Sellafield geführt worden, wenn ja, mit welcher Zielsetzung, und waren Vertreter der Energieversorgungsunternehmen (EVU) daran beteiligt?

12

Hat das französische Gesetz Auswirkungen auf die privaten Wiederaufarbeitungsverträge?

Ist mit einer Erhöhung der Wiederaufarbeitungskosten durch die Änderung der französischen Gesetzeslage zu rechnen?

13

Hat die Beteiligung der Veba-AG an der Cogema eine Änderung der Wiederaufarbeitungsverträge zur Folge?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Wiederaufarbeitung radioaktiver Abfälle im Ausland im Zuge der geplanten Novelle zum Atomgesetz explizit gesetzlich zuzulassen, oder ist sie der Ansicht, daß dazu eine Gesetzesänderung nicht erforderlich ist?

15

Wird nach Ansicht der Bundesregierung durch die Beteiligung der Veba an der Cogema die direkte Entsorgung radioaktiver Abfälle weiter erschwert?

16

Hält die Bundesregierung an der Absicht fest, in der geplanten Novelle zum Atomgesetz sowohl die Wiederaufarbeitung als auch die direkte Endlagerung radioaktiver Abfälle als Entsorgungsnachweis zuzulassen?

Bonn, den 3. Juni 1992

Horst Kubatschka Volker Jung (Düsseldorf) Harald B. Schäfer (Offenburg) Klaus Lennartz Hermann Bachmaier Holger Bartsch Hans Berger Lieselott Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büchler (Hof) Hans Büttner (Ingolstadt) Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Norbert Formanski Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Fritz Gautier Dr. Peter Glotz Gerlinde Hämmerle Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Siegrun Klemmer Walter Kolbow Dr. Klaus Kübler Volkmar Kretkowski Uwe Lambinus Robert Leidinger Ulrike Mascher Dr. Dietmar Matterne Heide Mattischeck Ulrike Mehl Christian Müller (Zittau) Jutta Müller (Völklingen) Michael Müller (Düsseldorf) Rudolf Müller (Schweinfurt) Dr. Martin Pfaff Manfred Reimann Peter W. Reuschenbach Dr. Hermann Scheer Otto Schily Horst Schmidbauer (Nürnberg) Renate Schmidt (Nürnberg) Dr. Rudolf Schöfberger Karl-Heinz Schröter Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Dietrich Sperling Ludwig Stiegler Uta Titze Günter Verheugen Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Hermann Wimmer (Neuötting) Dr. Hans de With Verena Wohlleben Hanna Wolf Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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