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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Anklagen, Prozesse und Verurteilungen auf der Grundlage der §§ 175, 176, 182 StGB bzw. des § 149 StGB-DDR (G-SIG: 12010894)

Strafverfahren seit Dezember 1990, aufgegeliedert nach Bundesländern, polizeiliche Maßnahmen, Registrierung der Verstöße

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

14.07.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/292824.06.92

Anklagen, Prozesse und Verurteilungen auf der Grundlage der §§ 175, 176, 182 StGB bzw. des § 149 StGB-DDR

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Seit 122 Jahren gibt es den § 175 im Strafgesetzbuch der verschiedenen deutschen Staatsordnungen vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenhang mit einem mißverstandenen Jugendschutz blieb vom § 175 seit 1973 übrig, Männer für sexuelle Handlungen an einem Mann unter 18 Jahren zu bestrafen.

Der § 182 bestraft Sexualität zwischen einem männlichen Erwachsenen und einer jungen Frau unter 16 Jahren. In der DDR wurde 1989 der § 151, der in etwa dem § 175 im StGB der Bundesrepublik Deutschland entsprach, abgeschafft.

An seiner Stelle wurde ein „Kompromißparagraph" 149 installiert.

Er beinhaltet, daß ein erwachsener Mann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Verurteilung auf Bewährung bestraft werden kann, wenn er unter Ausnutzung der moralischen Unreife, durch Geschenke, Versprechen von Vorteilen oder in ähnlicher Weise einen Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren dazu mißbraucht, mit ihm Geschlechtsverkehr auszuüben oder geschlechtsverkehrähnliche Handlungen vorzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Anklagen und Prozesse wegen des Verstoßes nach den §§ 175, 176 und 182 StGB bzw. § 149 StGB-DDR gab es seit dem 1. Januar 1989 in den alten Bundesländern und nach dem 3. Dezember 1990 im Beitrittsgebiet?

2

Wie viele Verurteilungen gab es in diesem Zeitraum, aufgeschlüsselt nach den genannten Paragraphen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und im Beitrittsgebiet?

3

Wie viele nach diesen Paragraphen Verurteilte verbüßen zur Zeit eine Haftstrafe?

4

Hält die Bundesregierung polizeiliche Maßnahmen, wie z. B. Razzien in Szene-Kneipen, für geeignet und verhältnismäßige Mittel zur Ermittlung bei Verdacht auf Verstoß gegen die genannten Paragraphen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Razzien und andere Polizeimaßnahmen im Bundesgebiet im o. a. Zeitraum angewendet worden sind und wie sie sich auf die einzelnen Bundesländer verteilen?

6

Werden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Paragraphen gesondert registriert und gesammelt, und wenn ja, wo?

Bonn, den 23. Juni 1992

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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