Aktivitäten der Sekte Scientology Church
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Berichten der Sektenbeauftragten der Kirchen sowie nach zahlreichen Berichten in den Medien, zuletzt in der Berliner Zeitung vom 23. Juni 1992, gibt es zahlreiche Hinweise darauf, daß die Sekte Scientology Church ihre Mitglieder auf menschenrechts- und grundgesetzwidrige Weise behandelt. Insbesondere kritikwürdig sei die Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch sogenannte Auditings (Verhöre mit einem Lügendetektor), die persönlichkeitsverformende Beeinflussung der Mitglieder und der Anzuwerbenden, die Androhung von Strafen, die ungesetzlich sind oder die die Menschenwürde verletzen. Mitglieder der Sekte würden dazu gebracht, sich hoch zu verschulden.
Der Unternehmer Gerhard Haag, der zur Sekte gehört, leitet seit Januar 1990 die Stahlbautechnik Neckar GmbH Altbach (Pressemitteilung ddp vom 24. Juni 1992). Als Mitglied des World Institute of Scientology Enterprises sei Haag verpflichtet, sein Unternehmen nach den menschenrechtswidrigen Methoden des Sektengründers Ron Hubbard zu führen und an die sogenannte Kriegskasse der Sekte hohe Beträge abzuführen. Von der Stammbelegschaft sind heute weniger als zwanzig Prozent im Unternehmen tätig. Es ist zu vermuten, daß die Mehrzahl der heute dort Tätigen in völliger psychischer und materieller Abhängigkeit von der Sekte und deren Führung ist.
Vor kurzem wurde Haag von der Treuhandanstalt das mittelständische Unternehmen Stahlbautechnik Elbe in Riesa verkauft, obwohl Haags Praktiken der Unternehmensnutzung einschlägig bekannt waren. Nach jüngsten Informationen soll Haag sich nun für die größte Berliner Stahlbaufirma Krupp Stahlbau GmbH in Berlin-Tempelhof sowie für das Treuhand-Objekt Bestahl Stahlbau GmbH in Ostberlin interessieren.
Fragen und Antworten15
Sind der Bundesregierung menschenrechts- und grundgesetzwidrige Praktiken der Scientology Church bekannt?
Der Bundesregierung liegen amtliche Erkenntnisse über menschenrechts- und grundgesetzwidrige Praktiken der Scientology Church nicht vor.
Die „strafrechtliche Überprüfung des Gebarens der Scientology-Organisation" war jedoch Gegenstand der Konferenz der Justizminister und -senatoren vom 18. bis 21. Mai 1992, die hierzu folgende Beschlüsse gefaßt hat:
- „Die Justizministerinnen und -minister beobachten das Gebaren der ,Sientology'-Organisation mit Besorgnis. Sie sind sehr beunruhigt durch Berichte, die von psychischen und physischen Abhängigkeitsverhältnissen, materieller Ausbeutung unter Gewissenszwang sowie von Persönlichkeitszerstörungen durch ,Scientologen' und vergleichbar agierende Organisationen Kenntnis geben. Sie sind der Auffassung, daß alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der von dieser und vergleichbaren Organisationen angeworbenen Personen ausgeschöpft werden müssen.
- Die Justizministerinnen und -minister beauftragen den Unterausschuß ,Organisation der Staatsanwaltschaft', die Möglichkeiten strafrechtlicher Reaktionen auf derartige Methoden und Handlungsweisen auszuloten.
- Weiter bitten sie die Konferenz der Innenminister und -senatoren um Prüfung, ob die Ziele und Methoden der ,Scientology'-Organisation eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden notwendig machen.
- Sie bitten ferner die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren um Prüfung, inwieweit das Instrumentarium des bestehenden Gesundheits- und Arzneimittelrechts geeignet ist, den von der ,Scientology' -Organisation auf somatischen und psychischen Gebieten durchgeführten Behandlungsmethoden zu begegnen. "
Die Ergebnisse der Prüfungen durch den Unterausschuß „Organisation der Staatsanwaltschaft" sowie der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren bleiben abzuwarten. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat die Bitte der Konferenz der Justizminister und -senatoren zum Anlaß genommen zu prüfen, ob die Ziele und Methoden der „Scientology"-Organisation eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden notwendig machen.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Hat die Bundesregierung dem Bundesamt für Verfassungsschutz Weisung erteilt, die Scientology Church zu beobachten, und falls ja, welche Erkenntnisse hat die Behörde gewonnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in der Bundesrepublik Deutschland lebende Angehörige der Sekte entwürdigenden Verhören unter Anwendung eines Lügendetektors unterzogen wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, denen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland lebende Angehörige der Sekte mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet und mit psychischem Terror unter Druck gesetzt worden sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Sekte bzw. in den von Mitgliedern geführten Unternehmen sogenannte Ethikakten als illegale Personalakten geführt werden, in denen Berichte und Aussagen von Dritten gesammelt werden, ohne daß der Betroffene Kenntnis oder Einblick erhält?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, daß Mitglieder der Scientology Church vom Staatssicherheitsdienst der DDR für dessen Zwecke instrumentalisiert worden sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Welche Unterstützung gewährt die Bundesregierung Sektenmitgliedern, die bereit sind, sich aus ihrer Abhängigkeit zu lösen und über die Praktiken der Sekte auszusagen?
In der Auseinandersetzung mit dem Problemfeld der sogenannten „Jugendreligionen/Jugendsekten" kommt einer breitangelegten Informations- und Aufklärungsarbeit über die „Jugendreligionen/ Jugendsekten", ihre Ziele, Organisationsstrukturen und Praktiken sowie die möglichen negativen schädigenden Einflüsse auf junge Menschen eine besondere Bedeutung zu.
Die Bundesregierung leistet und fördert diese Informations- und Aufklärungsarbeit in enger Kooperation mit den Bundesländern, den Elterninitiativen, den Beauftragten der Kirchen für Weltanschauungs- und Sektenfragen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen.
Die Unterstützung von Sektenmitgliedern, die bereit sind, sich aus ihrer Abhängigkeit zu lösen und über die Praktiken der Sekten auszusagen, fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung, sondern in die der Bundesländer.
Die Bundesregierung fördert auf Bundesebene die Aktion für geistige und psychische Freiheit — Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen e. V. in Bonn. In diesem Zusammenhang wird auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 1992 — BVerwG 7 C 21.90 und 22.90 — verwiesen.
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere der Sektenbeauftragten der Kirchen, um die Resozialisierung ehemaliger Mitglieder der Sekte?
Im übrigen fällt die Unterstützung der Sektenbeauftragten der Kirchen nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung.
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wo Jugendliche in Abhängigkeit zur Scientology Church gebracht und so beeinflußt wurden, daß sie sich aus ihrem bisherigen familiären und sozialen Umfeld gelöst haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu amtliche Erkenntnisse nicht vor.
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, denen zufolge zur Sekte gehörende Unternehmen nach Vorgaben des World Institute of Scientology Enterprises geführt werden und einen Teil ihres Gewinns an diese supranationale Organisation abzuführen haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, denen zufolge sich die Personalstruktur solcher Unternehmen, die von Mitgliedern der Scientology Church übernommen worden sind, in gravierender Weise verändert hat, und daß dabei Stammbelegschaften systematisch abgebaut worden sind?
Zu der Frage, ob sich die Personalstruktur von Unternehmen, die von Mitgliedern der Scientology Church übernommen worden sind, in gravierender Weise verändert hat, liegen der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, denen zufolge Betriebsräte in von Mitgliedern der Scientology Church geführten Unternehmen gehindert werden, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen und ggf. gegen illegale Praktiken in der Personalpolitik vorzugehen?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Erkenntnisse darüber vor, denen zufolge Betriebsräte in von Mitgliedern der Scientology Church geführten Unternehmen gehindert werden, ihre betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse auszuüben und die Interessen der Belegschaft wahrzunehmen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, Einspruch gegen die Entscheidung der Treuhandanstalt zu erheben, die Firma Stahlbautechnik Elbe in Riesa und möglicherweise weitere ostdeutsche Unternehmen einem einschlägig bekannten Mitglied der Scientology Church zu verkaufen?
Der Bundesminister der Finanzen hat bereits im November 1991 dem Vorstand der Treuhandanstalt in einem Schreiben mitgeteilt, es liege nicht im gesellschafts- und wirtschaftspolitischem Interesse der Bundesregierung, Vermögenswerte an den sogenannten „Jugendreligionen/Jugendsekten" zuzuordnenden Gruppierungen zu veräußern.
Der Kaufvertrag über den Erwerb der Stahlbautechnik Elbe, Riesa, wurde Ende Mai zwischen der Stahl- und Walzwerk Riesa AG und dem Unternehmer Haag abgeschlossen. Die Treuhandanstalt hat dem Vertragsabschluß als Eigentümerin der Stahl- und Walzwerk Riesa AG in Unkenntnis der Mitgliedschaft Haags bei der Scientology Church zugestimmt und den Vertrag mit unterzeichnet, weil sie im Vertrag die Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Stahl- und Walzwerk Riesa AG übernommen hat.
Eine Zustimmung der Bundesregierung zum Verkauf der Stahlbautechnik Elbe GmbH war und ist nicht erforderlich.
Nachdem die Treuhandanstalt durch Presseberichte von der Mitgliedschaft Haags bei der Scientology Church erfahren hatte, hat sie Ende Juni Herrn Haag mitgeteilt, daß sie bis zur Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe die Vertragsabwicklung aufschieben werde.
Es ist zutreffend, daß Herr Haag Verhandlungen über den Kauf der Stahlbaufirma Krupp Stahlbau GmbH, Berlin-Tempelhof, sowie über das Treuhandanstalt-Unternehmen Bestahl Stahlbau GmbH, Berlin, geführt hat. Diese Verhandlungen sind aber bis zu einer befriedigenden Klärung der gegen Herrn Haag erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft bei der Scientology Church ausgesetzt worden.
Hat die Treuhandanstalt beim Verkauf der Firma Stahlbautechnik Elbe in Riesa ausreichend abgesichert, daß die Stammbelegschaft des Unternehmens erhalten bleibt, daß keine Immobilien verkauft und daß Gewinne des sächsischen Unternehmens nicht an das World Institute of Scientology Enterp rises abgeführt werden dürfen, auch nicht in Form von Spenden?
Herr Haag hat sich vertraglich verpflichtet, bei der Stahlbautechnik Elbe in Riesa auf mehrere Jahre eine beachtliche Zahl von Arbeitsplätzen zu erhalten und Investitionen in Millionenhöhe vorzunehmen.
Ein Verbot des Verkaufs von Immobilien oder Vereinbarungen über die Verwendung des Gewinns sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Sind der Bundesregierung außer Herrn Gerhard Haag weitere in- oder ausländische Unternehmer bekannt, die der Scientology Church angehören und ostdeutsche Unternehmen von der Treuhandanstalt erworben haben bzw. sich darum bewerben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor.