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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Warnungen des Bundeskriminalamtes vor serbischen Terrorakten (G-SIG: 12010903)

Gefahr von Anschlägen und Gewaltakten durch serbische Terroristen gegen deutsche Einrichtungen und Staatsbürger, Erkenntnisse und Informationen der Geheimdienste, erkennungsdienstliche Behandlung der ankommenden Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, Abwehrmaßnahmen der Sicherheitsbehörden

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.07.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/297426.06.92

Warnungen des Bundeskriminalamtes vor serbischen Terrorakten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Laut Presseberichten warnt das Bundeskriminalamt (BKA) vor serbischen Terrorakten. Der Berliner Zeitung „B. Z. " soll eine Analyse des BKA vorliegen, nach der Anschläge durch serbische Terroristen als Reaktion auf die Jugoslawien-Politik der Bundesregierung zu befürchten seien. So sollen angeblich anonyme Drohungen vor allem gegen Politiker bereits eingegangen sein. In dem BKA-Papier heißt es, daß „spontane Gewaltaktionen fanatischer Einzeltäter oder von Kleinstgruppen" zu befürchten seien (Süddeutsche Zeitung, 30. Mai. 1992). Nach der Beurteilung des BKA sind besonders deutsche Einrichtungen und Bundesbürger in Serbien und slowenische und kroatische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Anschlägen und Gewaltakten durch serbische, kroatische und andere Staatsbürger aus dem ehemaligen Jugoslawien auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und gegen deutsche Einrichtungen und Staatsbürger in dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien?

2

Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung diese Lageeinschätzung?

3

Auf welchen Wegen (Bundesnachrichtendienst, Hauptstelle für Befragungswesen, Bundesgrenzschutz, Staatsschutzabteilungen des BKA und der Landeskriminalämter, Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz, Ausländerbehörden, befreundete ausländische Nachrichtendienste), und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung diese Erkenntnisse erlangt?

4

Wie sieht das auf diesen Informationen basierende bundesweite Lagebild aus?

5

Existieren regionale Lagebilder, und wenn ja, welche?

6

Welche Informationen aus welchen Datenbeständen (Ausländerzentralregister, statistisches Material der Volkszählung, Grenzschutzaktennachweis, Inpol-Bund/Inpol-Land und anderer Dateien) sind in diese Beurteilung eingeflossen?

7

Welche Informationen aus den Stasi-Unterlagen und Unterlagen des KGB sowie aus der Zusammenarbeit oder Konsultation mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Dienste sind in diese Beurteilung eingeflossen?

8

Wie viele der ankommenden Flüchtlinge aus diesen Ländern wurden erkennungsdienstlich behandelt; wo und wie lange werden die dabei gewonnenen Daten gespeichert, und wer hat auf diese Daten Zugriff?

9

Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung besondere Gefährdungsschwerpunkte, und wenn ja, welche sind das?

10

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche Maßnahmen sind geplant, um der festgestellten Gefährdung begegnen zu können?

11

Welche Absprachen und Beratungen mit welchen Sicherheitsbehörden anderer Staaten und mit welchen Regierungen wurden getroffen bzw. fanden statt, um der festgestellten Gefährdung begegnen zu können?

12

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß mit lancierten Meldungen der eingangs zitierten Art eine Stimmung innerhalb der Bevölkerung gegen die Flüchtlinge aus dem Krisengebiet geschürt werden kann?

Bonn, den 25. Juni 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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