Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/3121
31.07.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe
der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12l3011 —
Ablehnung eines Sondermeldedienstes des Bundeskriminalamtes
für fremdenfeindliche Straftaten durch Mehrheitsvotum der Bundesländer
Unmittelbar nach den pogromartigen Ausschreitungen in Hoyerswerda
beschloß die Innen- und Justizministerkonferenz in ihrer Sitzung am
17. Oktober 1991, um „die im gesamten Bundesgebiet aufgetretenen
gewalttätigen Übergriffe und Anschläge auf Ausländer und Aussiedler"
bekämpfen und ihnen entgegentreten zu können, u. a.
— daß der „bundesweite Informationsaustausch verbessert und dazu
die polizeiliche Beobachtung von Personen im rechtsextremistischen
Bereich intensiviert" werden soll,
— daß eine „gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Justiz über Strafverfol
-
gungsmaßnahmen (Verhaftungen, Anklagen)" erfolgen so ll .
Heute wird Abgeordneten bei Kleinen Anfragen über
„Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Ausschreitungen in der Bundesrepublik
Deutschland" (vgl. Drucksachen 12/2439, 12/2440, 12/2441, 12/2674,
12/2900, 12/2901) mehr und mehr die Auskunft über rechtsextreme und
ausländerfeindliche Anschläge und Strafverfolgungsmaßnahmen der
Justiz verweigert.
Der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner begründet in einem
Antwortbrief an die Abgeordnete Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste) die
vollständige Verweigerung der Auskunftserteilung unter anderem damit
(nachdem Anfragen über die Monate Januar, Februar, März, April 1992
teilweise beantwortet wurden), daß die Fragen nicht „detaillie rt
beantwortet werden könnten", da ein „vom Bundeskriminalamt nach den
Vorfällen von Hoyerswerda angeregter ,Sondermeldedienst' am
ablehnenden Mehrheitsvotum der Länder scheiterte" (B rief vom 23. Juni
1992).
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt zu den anhaltenden
gewalttätigen Ausschreitungen gegen Ausländer und Asylbewer
ber wiederholt klargestellt, so u. a. in den Vorbemerkungen zur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 31. Juli 1992
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste —
Drucksache 12/1758 — vom 6. Dezember 1991. Das trifft ebenso
auf die von ihr geplanten Maßnahmen zur Zurückdrängung
dieses gesellschaftlichen Phänomens zu.
Zahlen und Fakten zu rechtsextremistischen und
ausländerfeindlich motivierten Straftaten werden der Öffentlichkeit regelmäßig
in geeigneter Form (Verfassungsschutzberichte, Texte zur
Inneren Sicherheit usw.) bekanntgegeben. Anfragen von
Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden in der Vergangenheit
regelmäßig auf der Grundlage der der Bundesregierung
vorliegenden Erkenntnisse beantwortet. Von einer
Auskunftsunwilligkeit oder Auskunftsverweigerung seitens der Bundesregierung
kann keine Rede sein.
1. Wann wurde der o. a. „Sondermeldedienst" vom BKA mit welcher
Begründung vorgeschlagen?
Angesichts der durch einen starken Anstieg fremdenfeindlicher
Straftaten im letzten Quartal 1991 gekennzeichneten
Lageentwicklung setzte die Kommission „Staatsschutz" (Ständige
Kornmission der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt — AG Kripo) auf ihrer Tagung
vom 23./24. Oktober 1991 eine Arbeitsgruppe „Bekämpfung der
Kriminalität im Zusammenhang mit Ausländerfeindlichkeit" ein.
Diese Arbeitsgruppe legte am 21. November 1991 ein
umfangreiches Arbeitsergebnis vor, das u. a. die Einrichtung eines aktuellen
Sondermeldedienstes „Fremdenfeindliche Straftaten" enthielt.
2. Was genau sollte von diesem „Sondermeldedienst" erfaßt werden
(Tat, Täter — organisiert oder unorganisie rt —, Tathergang,
Personen- und/oder Sachschaden, Ermittlungsverfahren, Verhaftungen,
Anklagen etc.)?
Durch den Sondermeldedienst sollten über das jeweilige
Landeskriminalamt zeitnah alle Fakten zu den Opfern, den
angegriffenen Objekten, zum „modus operandi" sowie zu ermittelten bzw.
festgenommenen Tatverdächtigen an das Bundeskriminalamt
gemeldet werden.
3. Wann, von wem oder welchen Gremien und mit welcher
Begründung wurde dieser „Sondermeldedienst" abgelehnt?
Der Sondermeldedienst wurde durch die AG Kripo abgelehnt.
Diesen Beschluß hat der Arbeitskreis II „Innere Sicherheit" der
Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer auf
seiner Sitzung am 26./27. März 1992 ohne Einwände zur Kenntnis
genommen.
4. Welche Bundesländer haben die Einrichtung des
„Sondermeldedienstes" mit welcher Begründung abgelehnt?
Die Einführung eines „Sondermeldedienstes" erschien wegen
unscharfer Abgrenzungskriterien für fremdenfeindliche
Straftaten problematisch. Auf mögliche Überschneidungen mit
bestehenden Meldediensten (Kriminalpolizeilicher Meldedienst,
Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Staatsschutzsachen) wurde
von mehreren Ländern hingewiesen. Maßgeblich hierfür war u. a.
die Auffassung, daß sich die Zielsetzung weitgehend mit den nun
eingeführten monatlichen Landeslagebildern für diesen Bereich
(vgl. auch Antwort zu Frage 8) erreichen lasse. Darüber hinaus
wurden von einigen Ländern Bedenken im Hinblick auf das
Fehlen rechtlicher Voraussetzungen geäußert.
5. Wie hat sich das Bundesministerium des Innern zu diesem
vorgeschlagenen „Sondermeldedienst" verhalten?
Der Bundesminister des Innern hat sich der in der Antwort zu
Frage 4 dargestellten Meinung angeschlossen.
6. Wie wurden und werden die Beschlüsse der gemeinsamen
Sondersitzung der Innen- und Justizministerkonferenz vom 17. Oktober
1991 in Bonn zu TOP 1 „Gewalttätige Übergriffe gegen Ausländer
und Aussiedler" umgesetzt?
Die AG Kripo hat dem Arbeitskreis II „Innere Sicherheit" der
Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer den
von der Kommission „Staatsschutz" erarbeiteten Bericht zur
Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens vorgelegt. Der
Arbeitskreis II empfahl seinerseits den Ländern und dem Bund die
praktische Umsetzung der vorgeschlagenen
Bekämpfungsansätze. Die darin aufgeführten Vorschläge enthalten u. a.
Maßnahmen, wie:
— Einrichtung von Sonderkommissionen/Ermittlungsgruppen,
— Bereithalten von Verstärkungskräften,
— polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit,
— Verbesserung der materiellen Sicherheit der Unterkünfte.
Die Umsetzung dieser Beschlüsse fällt überwiegend in die
Kompetenz der Bundesländer.
An der auf der Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister der Länder am 22. Mai 1992 konkretisierten bundesweiten
gesamtgesellschaftlichen Aufklärungskampagne gegen
Extremismus und Fremdenfeindlichkeit beteiligt sich der Bund
maßgeblich.
7. Wie wurde die „gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Justiz über
Strafverfolgungsmaßnahmen (Verhaftungen, Anklagen)" umgesetzt,
und wie verträgt sich dieser Beschluß mit der Tatsache, daß der
Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner ab Monat April
1992 bei der Beantwortung Kleiner Anfragen hierzu keine Auskunft
mehr erteilt?
Die Öffentlichkeit wird über Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwaltes von besonderer Bedeutung im Bereich des
Rechtsextremismus durch Pressemitteilungen unterrichtet.
Weit überwiegend werden Strafverfolgungsmaßnahmen jedoch in
Zuständigkeit der jeweiligen Landesjustizverwaltungen
durchgeführt, die insoweit auch für Maßnahmen einer gezielten
Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind.
Auf die Praxis der Bundesregierung, zur Tätigkeit der
Landesbehörden keine Stellungnahmen abzugeben, wird hingewiesen.
Im übrigen wird auf das an das Mitglied des Bundestages, Ulla
Jelpke, gerichtete Schreiben des Parlamentarischen
Staatssekretärs Eduard Lintner vom 23. Juni 1992 verwiesen, in dem im
einzelnen dargelegt ist, warum die Kleinen Anfragen der
Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste in der
vorliegenden Form (Drucksachen 12/2674, 12/2900 und 12/2901)
beantwortet wurden.
8. Wie wurde durch welche Maßnahmen seit der Sondersitzung der
Innen- und Justizminister vom 17. Oktober 1991 unter den
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder der „bundesweite
Informationsfluß verbessert"?
Der bundesweite Informationsfluß wurde ab Januar 1992 durch
Erstellung von Landeslagebildern, die vom Bundeskriminalamt
monatlich in einem Bundeslagebild zusammengefaßt werden, auf
eine neue Grundlage gestellt. Weiterhin wurden zwischen den
Polizeien der Länder und des Bundes die Straftaten konkretisiert,
die als fremdenfeindlich zu definieren und als solche meldepflich
-tig sind.
9. Welche Informationen über welche Sachverhalte (Tat, Täter —
organisiert oder unorganisie rt —, Tathergang, Personen- und
Sachschäden, Ermittlungsverfahren, Verhaftungen etc.) wurden dem BKA
von den Landeskriminalämtern über rechtsextreme und
ausländerfeindliche Straftaten vor der Sondersitzung vom 17. Oktober 1991,
und welche danach gemeldet?
Eine Darstellung, welche Meldungen vor dem Stichtag 17.
Oktober 1991 erfolgten und welche danach, ist im nachhinein nicht
mehr möglich.
Meldungen der Landeskriminalämter an 'das Bundeskriminalamt
erfolgen auf der Grundlage der geltenden Richtlinien. Bis Ende
1991 basierte das vom BKA verwendete Zahlenmaterial
dementsprechend auf der Auszählung der im Rahmen des
kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen von den
Landeskriminalämtern übermittelten Sachverhalte. Zusätzlich wurden
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12J 3121
seitdem verstärkt weitere Erkenntnisse — insbesondere auch aus
den Lagebildern — einbezogen.
10. Welche Statistiken führt das BKA über rechtsextreme und
ausländerfeindliche Straftaten?
Seit Januar 1992 beinhaltet das neu eingerichtete Bundeslagebild
sämtliches verfügbare Zahlenmaterial für den Bereich
rechtsextremer und ausländerfeindlich motivierter Straftaten.
11. Welche Maßnahmen hat der Parlamentarische Staatssekretär
Eduard Lintner ergriffen, um bei der Beantwortung der Kleinen
Anfragen über „Ausländerfeindliche und rechtsextremistische
Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland" für die Monate
April und Mai eine Fristverlängerung zu erhalten, um so die
„Aussagefähigkeit" der Antworten zu steigern?
Eine Fristverlängerung ist bei den der Frage zugrundeliegenden
Kleinen Anfragen wenig hilfreich, da sie das Problem der
Aussagefähigkeit der Antwort der Bundesregierung nicht
grundsätzlich löst. Auf das in der Antwort zu Frage 7 bezeichnete Schreiben
wird insoweit hingewiesen.
12. Seit wann sorgt sich der Parlamentarische Staatssekretär Eduard
Lintner über die Aussagefähigkeit seiner Antworten auf Kleine An-
. fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke?
Der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner ist stets
bemüht, auf Kleine Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke
aussagefähig zu antworten.
13. Wieso wurde das Problem der Aussagefähigkeit der Antworten
wegen der „Vielzahl der Ergänzungsmeldungen" über
rechtsextreme und ausländerfeindliche Straftaten erst jetzt, nach der
fünften Anfrage zu diesem Komplex vom Parlamentarischen Staats
-
Sekretär Eduard Lintner angeführt?
Der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner hat in seinem
in der Antwort zu Frage 7 erwähnten Schreiben eingehend
ausgeführt, aus welchen Gründen detaillierte monatliche Aufstellungen
über rechtsextreme und ausländerfeindlich motivierte Straftaten
zu wenig aussagefähig sind.
Die „Vielzahl von Ergänzungsmeldungen" wurde erst durch die
zu Anfang eines jeden Monats wiederkehrenden Kleinen
Anfragen zum Problem, weil in der polizeilichen Praxis zwischen
Tatzeit und Meldung an das BKA mehrere Wochen vergehen
können. Dies trifft nicht erst seit der fünften Anfrage zu, sondern ist
als objektive Fehlerquelle allen bisherigen Antworten zu diesem
Komplex immanent. Es wurde jeweils ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß die veröffentlichten Zahlen die dem
Bundeskriminalamt bekanntgewordenen Straftaten beinhalten.
14. Wie oft hat das BKA seit Oktober 1991 die Presse über
Anschlagzahlen unterrichtet, und wie wurde hier die Problemlage der
„Vielzahl der Ergänzungsmeldungen" und der „Aussagefähigkeit"
gelöst?
Das Bundeskriminalamt hat seit Oktober 1991 die Medien auf
Anfragen mehrfach und wiederholt über die Zahlen der
rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierten Straftaten
unterrichtet. Dabei wurde seitens des Bundeskriminalamtes immer
darauf hingewiesen, daß es sich dabei nur um die dem BKA von den
Polizeien der Länder mitgeteilten Straftaten handelt. Das
Bundeskriminalamt führt keine Nachweise darüber, wie häufig und in
welchem Umfang die Presse über ein bestimmtes Thema
unterrichtet wurde.
a) Hält die Bundesregierung es nicht für aussagefähig, wenn die
„Frankfurter Rundschau" vom 6. Ap ril 1992 berichtet, daß nach
einer Statistik des BKA allein in den ersten drei Monaten dieses
Jahres „fast 600 ausländerfeindliche Straftaten verübt" worden
sind, und damit „400 Prozent mehr als im Vorjahr"?
Die genannte Zahl ist in der Größenordnung zutreffend; es ist
allerdings auf folgendes hinzuweisen: Das Bundeskriminalamt
gibt bei entsprechenden Anfragen lediglich die zum
Anfragezeitpunkt bekannten Fakten wieder. Soweit sich Anfragen auf
Vergleichszahlen der Vorjahre beziehen, wird ausdrücklich auf die
Mängel des Zahlenmaterials bis Herbst 1991 hingewiesen. Diese
ergeben sich insbesondere daraus, daß „fremdenfeindliche
Straftaten" nicht immer einheitlich als politisch motivierte Straftaten
bewertet und über den entsprechenden Meldedienst
bekanntgegeben wurden.
Das Bundeskriminalamt hat daher vergleichende Wertungen
nicht vorgenommen.
b) Hält es die Bundesregierung nicht für aussagefähig, wenn das
BKA die Presse darüber informiert, daß in den ersten vier
Monaten dieses Jahres allein „rund 1 000 Übergriffe auf Ausländer
registriert worden" sind, und es von daher „keinen Grund für
eine Entwarnung" gebe (Berliner Zeitung, 27. Mai 1992)?
Auf die Antwort zu Frage 14 a wird verwiesen.
15. Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Ansicht, daß
der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner gewissenhaft
seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist?
Ja.
16. Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und der
Tatsache, daß sie einen Parlamentarischen Staatssekretär duldet,
der ähnlich wie Rechtsextreme für „asylantenfreie Zonen" eintritt,
den naheliegenden Eindruck zerstreuen, sie hätte eine Unlust,
Fragen nach Anschlägen auf Asylsuchende zu beantworten?
Die in der Fragestellung zum wiederholten Male erhobene
Unterstellung wird zurückgewiesen.
Auf die Antworten der Bundesregierung (Drucksachen 12/2562
vom 7. Mai 1992 und 12/2516, Seite 7453 B, vom 7. Mai 1992) wird
verwiesen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Tatsache, daß der Abgeordnete Eduard Lintner 1990 die
rechtsradikale Zeitung „Junge Freiheit" 1/1990 durch ein Interview
aufwertete?
Auf die Antworten der Bundesregierung (Drucksachen 12/1053
vom 13. August 1991 — Vorbemerkungen und 12/1885 vom
27. Dezember 1991) wird verwiesen.]