Beschäftigung von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Fritz Rudolf Körper, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Jochen Welt, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zur Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sind zur Zeit Angehörige des Bundesgrenzschutzes abgeordnet.
Diese Behörde hat weiterhin einen erheblichen Personalbedarf. Auf Personal, das dort bereits eingearbeitet ist, sollte nicht verzichtet werden. Das gilt insbesondere auch für die zu dieser Behörde abgeordneten Angehörigen des Bundesgrenzschutzes.
Die Bundesregierung hat zugesichert, die weitere Verwendung von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes bei der Behörde des Bundesbeauftragten zu unterstützen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Stellen bei der Behörde des Bundesbeauftragten sind derzeit noch unbesetzt?
Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, bei der Behörde des Bundesbeauftragten in möglichst großem Umfang Angehörige des Bundesgrenzschutzes zu verwenden, oder sollen Stellen vorrangig anderweitig, z. B. durch Bundeswehrangehörige, besetzt werden?
Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes sind z. Z. zur Behörde des Bundesbeauftragten abgeordnet, und ist die Bundesregierung bereit, jedenfalls die Verwendung einer gleich großen Zahl von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes bei der Behörde des Bundesbeauftragten auch künftig sicherzustellen?
Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes wollen bei der Behörde des Bundesbeauftragten weiterarbeiten, und wird ihrem Wunsch nach einer Fortsetzung der Abordnung oder einer Versetzung Rechnung getragen werden?
Ist die Bundesregierung bereit, auch längerfristigen Abordnungen (fünf Jahre), ggf. mit dem Ziel der Versetzung, zuzustimmen?
Welche Entscheidungen über die Fortsetzung der Abordnung oder Versetzung von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes zur Behörde des Bundesbeauftragten sind bereits getroffen worden, und wie sehen diese ggf. aus?
Soweit die genannten Entscheidungen über die Fortsetzung der Abordnung oder Versetzung noch ausstehen: Wann kann mit diesen Entscheidungen gerechnet werden?