Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Alleine im Oktober des letzten Jahres wurden in Rostock dreimal Asylbewerberheime, Wohnheime für ausländische Arbeiter/Arbeiterinnen und im November für Aussiedler bestimmte Wohnungen von Rechtsextremisten angegriffen und zerstört.
Schon zur damaligen Zeit waren diese Angriffe begleitet von Ausschreitungen rechter Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen.
Im Frühjahr des Jahres 1992 wurde ein Rumäne von mehreren Rechtsradikalen totgeschlagen.
Parallel dazu verläuft der Aufbau rechtsextremer Organisationen. Seit 1990 sind das z. B.
- die Deutsche Alternative
- das Kommando Nord
- die Mitteldeutschen Nationaldemokraten, die später in der NPD aufgingen.
Rostocker Rechtsradikale hatten und haben Kontakte zu
- dem Deutsch-Nationalen Völkischen Bund in Eberswalde, der an der Ermordung des Angolaners Amadeo Antonio beteiligt war
- den Greifswalder Nationalsozialisten.
Im Sommer 1992 fanden Gründungsveranstaltungen von der Deutschen Volksunion des Verlegers Frey und einer bürgerwehrähnlichen Gruppierung statt, die für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kandidieren will. Diese wurde von einem Aktivisten der Hamburger NPD und HLA (Hamburger Liste zur Ausländerbegrenzung) initiiert und durch eine flächendeckende rassistische Flugblattkampagne in Rostock vorbereitet.
Eine weitere Gruppierung in diesem Spektrum ist die Konservative Union, die sich 1991 rechts von der CDU bildete und die landesweit über 4 000 Sympathisanten verfügte. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern stufte sie als rechtsextreme Gruppe ein.
Im August 1992 gibt der Münchner Neofaschist Althans, Vorsitzender des Deutschen Jugendbildungswerkes und GdNF-Mitglied, in Rostock Interviews während der Auseinandersetzungen um die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST). Ein führender Neonazi erläutert der Berliner Sonntagspost in Rostock die Strategie der Rechtsradikalen: „Aktionen überall dort, wo durch soziale Not und durch Asylanten sich die Bevölkerung in einer hochexplosiven Stimmung befindet" und gibt als nächste Ziele Eisenhüttenstadt, Magdeburg-Olvenstedt, Halle-Neustadt und Joachimsthal am Werbellinsee an.
Diese keineswegs vollständigen Anhaltspunkte führten dazu, daß örtliche Politiker die Vermutung äußerten, daß das Pogrom nicht spontan entstanden sei, sondern daß es eine bundesweite oder zentrale Steuerung gegeben habe.
Ausgerechnet das Bundeskriminalamt, das in Antworten auf verschiedene Kleine Anfragen bisher immer eine zentrale Steuerung derartiger Aktionen abgelehnt hatte, stellte jetzt eben diese zentrale Steuerung fest, und zwar ausdrücklich in Abgrenzung zu Stellungnahmen der Hamburger Verfassungsschutzbehörde und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Obwohl sehr frühzeitig polizeiliche Unterstützung aus anderen Bundesländern und des Bundesgrenzschutzes vor Ort war, zogen sich die Auseinandersetzungen eine Woche lang vor der ZAST hin, auf deren Höhepunkt das Leben von über einhundert Menschen akut gefährdet war.
In verschiedenen Medien wurde schnell die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mitverantwortlich für die aufgeputschte Stimmung gemacht, die bis heute unerklärlichen Vorgänge bei den Polizeieinsätzen als Folge des politischen Unwillens interpretiert, gegen die rechtsradikalen Gewalttäter mit aller Härte vorzugehen. Auch die Kritik des örtlichen Ausländerbeauftragten ging in die Richtung, daß die Zuspitzung des Konflikts durch die Politik des Bundes und des Landes geradezu provoziert worden sei.
Auf der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, den 31. August 1992, sollten Ursachen und Konsequenzen der Ereignisse auf der Grundlage eines Berichtes des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, analysiert werden.
Im Bericht und in der Diskussion des Ausschusses selbst ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür. Alle konkreten Fragen zu Vorgeschichte und Verlauf des Konflikts, bundesweit angereisten rechtsradikalen Gruppen oder deren Kader blieben ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und der Polizei. Die Konsequenzen beschränkten sich auf die bekannten Forderungen nach Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 Abs. 2, schnellerer Abschiebung straffällig gewordener Ausländer/Ausländerinnen und dem Für und Wider einer neuen bundesweit einsetzbaren Sondereinheit gegen „Straßengewalt".
Der Bericht des Bundesministers des Innern und die anschließende Diskussion des Innenausschusses lassen befürchten, daß aus den zuständigen parlamentarischen Gremien keine Initiative zu erwarten ist, die das Leben der hier lebenden Ausländer/Ausländerinnen ein wenig sicherer machen könnte. In den Medien wird offen der Verdacht geäußert, daß der immer gewalttätiger zum Ausbruch kommende Rassismus nicht ganz ungelegen kommt als Unterstützung der Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerpolitik der Bundesregierung (vgl. TAZ vom 31. August 1992).
Vorbemerkung
Die Bundesregierung ist intensiv bemüht, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und den demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland die Ausschreitungen gegen Ausländer zu beenden. Sie wird ihre Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent fortsetzen. Die Bundesregierung hat ihre Entschlossenheit, Ausschreitungen gegen Ausländer mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen, wiederholt auch öffentlich zum Ausdruck gebracht.
1. Auf welche Informationen von welchen Behörden und Instanzen hat sich der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei der Abfassung seines Berichtes gestützt?
Fragen und Antworten40
Auf welche Informationen von welchen Behörden und Instanzen hat sich der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei der Abfassung seines Berichtes gestützt?
Der Bundesminister des Innern stützte sich bei der Abfassung des Berichts auf Informationen der Sicherheitsbehörden des Bundes und Fachabteilungen seines Ministeriums.
Zu welchem Zeitpunkt und von wem gemeldet, lagen nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf vor, daß Angriffe gegen die ZAST bzw. gegen die Asylbewerber/Asylbewerberinnen in Lichtenhagen/Rostock geplant seien?
Dem BKA und den Verfassungsschutzbehörden lagen im Vorfeld der Ereignisse in Rostock keine Erkenntnisse auf bevorstehende ausländerfeindliche Aktivitäten zum Nachteil der „Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber" (ZAST) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock vor.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei dem sogenannten Schichtwechsel am Montagabend, kurz bevor die ZAST brannte, eine Art Verhandlung zwischen Polizei und Rechtsextremisten stattgefunden hat, bei der vereinbart worden ist, daß diese ins Haus durften.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Aufgrund welcher Lageberichte hat der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, am 25. August 1992 in Rostock eine Zusage über 200 Mann Bundesgrenzschutz gegeben, und nach welchen Kriterien wurde der Umfang dieser Unterstützung festgelegt?
Grundsätzlich fällt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in die Zuständigkeit der Landespolizei. Diese Zuständigkeit schließt auch die jeweilige Lagebeurteilung ein.
Der Bundesgrenzschutz kann nur dann unterstützend eingesetzt werden, wenn das zuständige Land darum ersucht und die in Artikel 35 Abs. 2 GG und § 9 BGSG normierten Voraussetzungen dafür vorliegen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf dieser gesetzlichen Grundlage am 25. August 1992 eine Grenzschutzabteilung mit vier Einsatzhundertschaften (etwa 600 BGS-Beamte) angefordert. Der Anforderung wurde in vollem Umfang entsprochen.
Sind der Bundesregierung Anforderungen nach BGS-Truppen vor dem 25. August 1992 bekannt? Wenn ja, wann wurden sie gestellt, und wie wurden sie beschieden?
Der Bundesgrenzschutz verfügt neben den Beamten des Einzeldienstes übergeschlossene Kräfte, die in Verbände und Einheiten gegliedert sind.
Der Begriff „Truppe" findet für den Bundesgrenzschutz keine Verwendung.
Nach dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren (vgl. Antwort zu Frage 4) wurden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Einsatzkräfte des Bundesgrenzschutzes auch vor dem 2.5. August 1992 angefordert:
- am 23. August 1992 zwei Einsatzhundertschaften und zwei Einsatzzüge
- in der Nacht zum 25. August 1992 zwei Einsatzhundertschaften.
Den Anforderungen wurde ebenfalls entsprochen.
Trifft es zu, daß die Hamburger Bereitschaftspolizisten am Montag, während des sogenannten Schichtwechsels und als der lebensgefährdende Brand gelegt wurde, deshalb abgezogen worden sind, weil sie am Dienstag in Hamburg wegen einer Demonstration von Kurdinnen und Kurden gegen die türkischen Massaker in Sirnak und einer antirassistischen Demonstration wegen Rostock eingesetzt werden sollten?
Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt.
Zu welchem Zeitpunkt sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden des Bundes — v. a. BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz — einbezogen worden, um die zu treffenden polizeilichen Maßnahmen besser bestimmen zu können?
Eine Zuständigkeit von BfV und BKA im Sinne der Fragestellung hat es im Zusammenhang mit den Rostocker Ereignissen zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Das BKA war lediglich aufgrund seiner Zentralstellenfunktion berührt.
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt der einwöchigen Auseinandersetzungen weiträumige Absperrungen und Kontrollstellen, wie z. B. während des Weltwirtschaftsgipfels in München oder während der antirassistischen Demonstration in Rostock am 29. August 1992, durchgeführt?
Die vor Ort durchgeführten Maßnahmen unterliegen ausschließlich der Polizeihoheit der Länder. Die Bundesregierung nimmt hierzu grundsätzlich nicht Stellung.
Zu welchem Zeitpunkt sind welche Landesämter für Verfassungsschutz und/oder Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter oder deren örtliche Abteilungen nach Kenntnis der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz einbezogen worden, um die Frage der überregionalen Mobilisierung in neofaschistischen Kreisen zu klären, und welche Ergebnisse haben diese Beobachtungen gebracht (bitte nach Orten und Organisationen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt die genannten Sicherheitsbehörden der Länder einbezogen wurden.
Zur Frage der überregionalen Mobilisierung wird auf die Antwort zu Fage 22 verwiesen.
Wie viele Festnahmen gab es von Freitag (21. August 1992) bis Mittwoch (26. August 1992) im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die ZAST Lichtenhagen? Wie viele davon waren Auswärtige, und aus welchen Städten kamen sie?
In dem genannten Zeitraum gab es 370 vorläufige Festnahmen.
Der Täterkreis setzte sich wie folgt zusammen:
- Alte Bundesländer: Schleswig-Holstein 22
- Hamburg 29
- Niedersachsen 9
- Berlin 41
- Nordrhein-Westfalen 6
- Hessen 1
- Rheinland-Pfalz 1
- Baden-Württemberg 3
- Bayern 4
- Neue Bundesländer: Sachsen 2
- Thüringen 6
- Sachsen-Anhalt 16
- Brandenburg 13
- Mecklenburg-Vorpommern 217
- davon Rostock 147
davon Rostock 147
Wie viele Ermittlungsverfahren oder Strafanzeigen sind wegen welcher Delikte eingeleitet/veranlaßt worden?
Eingeleitet wurden insgesamt 407 Ermittlungsverfahren, davon
- 292 wegen Landfriedensbruchs, in 2 Fällen zusätzlich wegen versuchten Mordes
- 44 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
- 14 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
- 10 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
- 5 wegen Diebstahls
- 4 wegen Raubes
- 1 wegen gefährlicher Körperverletzung
- 1 wegen Brandstiftung
- 35 wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung durch Unterlassen
- 1 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
292 wegen Landfriedensbruchs, in 2 Fällen zusätzlich wegen versuchten Mordes, 44 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, 14 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, 10 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, 5 wegen Diebstahls, 4 wegen Raubes, 1 wegen gefährlicher Körperverletzung, 1 wegen Brandstiftung, 35 wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung durch Unterlassen, 1 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
In wie vielen Fällen kam es zu Mehrfachfestnahmen?
Es kam in einem Fall zu einer Mehrfachfestnahme.
Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis Rechtsextremisten zu Linken/Autonomen unter den Festgenommenen, und wie waren die jeweiligen Festnahmesituationen bei Linken/Rechten?
Nach einer vom BKA vorgenommenen Auswertung bei 272 festgenommenen Personen ergibt sich folgendes Bild:
- 27 Linksextremisten
- 2 Rechtsextremisten
- 44 Personen mit Erkenntnissen im Bereich allgemeiner Delikte und Staatsschutzdelikten (aber nicht rechts).
Zu den Festnahmen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet worden wegen Brandstiftung, versuchten Totschlags, Aufstachelung zum Rassenhaß und Volksverhetzung oder anderer in Frage kommender Delikte?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Wie viele davon lauten gegen Unbekannt?
Ein Ermittlungsverfahren lautet gegen Unbekannt.
Ab welchem Zeitpunkt, und wie viele Dokumentationstrupps der Polizei wurden in und um die ZAST eingesetzt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Sind gegen Rechtsextremisten, die sich öffentlich für weitere Aktionen gegen Ausländer/Ausländerinnen ausgesprochen haben, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Wenn ja, wie viele und zu welchem Zeitpunkt, und welchen Organisationen sind sie zuzuordnen?
Nein.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat bisher lediglich ein Vorermittlungsverfahren gegen Hinterleute von rechten Gruppierungen eingeleitet, denen nach Medienberichten Äußerungen zugeschrieben werden, die auf eine Steuerungsabsicht bei den Ausschreitungen hindeuten könnten.
Welche dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnenden Organisationen und Vereinigungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in und um Rostock aktiv, und wie groß ist ihre jeweilige Mitgliederzahl?
Über Aktivitäten und Mitgliederzahlen von rechtsextremistischen Organisationen in und um Rostock liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor. So verfügen angeblich die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) und die „Jungen Nationaldemokraten" über jeweils einen Kreisverband in Rostock.
Welche Hinweise sind dem Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei seinem Besuch in Rostock am 25. August 1992 vorgelegt worden, die auf stärkere Aktivitäten örtlicher und überregionaler rechtsextremistischer Organisationen vor dem 21. August 1992 hindeuteten?
Dem Bundesminister des Innern sind am 25. August 1992 keine Erkenntnisse vorgetragen worden, die auf derartige Aktivitäten hindeuten könnten.
Waren Vertreter/Vertreterinnen ausländischer rechtsextremistischer Organisationen vor und während der Auseinandersetzungen in Rostock anwesend? Wenn ja, welche?
Zum Aufenthalt ausländischer Rechtsextremisten in Rostock liegen dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erkenntnisse vor.
Welche Organisationen aus dem rechtsextremistischen Spektrum tragen die Aufrufe nach weiteren Aktionen gegen Sammellager u. a. in den neuen Bundesländern?
Über solche Aufrufe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Seit wann, und aufgrund welcher Informationen geht das BKA im Gegensatz zu seinen bisherigen Stellungnahmen von einer zentralen Steuerung derartiger Aktionen aus?
Dem Bundeskriminalamt, wie auch den übrigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, liegen keine Erkenntnisse über eine zentrale Steuerung fremdenfeindlicher Aktionen vor.
Wegen der Verwendung von CB-Funkgeräten und dem geschlossenen Vorgehen der Störer besteht die Annahme einer Steuerung vor der ZAST auf der Ebene von Kleinstgruppen.
Welche Maßnahmen wurden daraufhin BKA-intern und im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder wann getroffen bzw. veranlaßt?
Im September 1991 wurde beim BKA im Anschluß an die Ereignisse in Hoyerswerda eine NASISTE (Nachrichtensammel- und Informationsstelle) eingerichtet.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde aufgrund von Beschlüssen der Kommission „Staatsschutz", die von der Arbeitsgemeinschaft Kripo bestätigt wurden, verstärkt.
Ausfluß dieser intensivierten Zusammenarbeit ist neben der Erstellung eines „Maßnahmenkataloges zur Bekämpfung fremdenfeindlich motivierter Kriminalität", auch das seit Januar 1992 aufgrund von Zulieferungen aus den Ländern vom BKA erstellte „Bundeslagebild fremdenfeindliche Straftaten".
Ist die Bundesregierung bereit, das seit Januar 1992 vom BKA monatlich auf der Grundlage von Landeslagebildern erstellte Bundeslagebild zum Bereich Rechtsextremismus/ausländerfeindliche Straftaten für die Monate Juli/August der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht?
Nein.
Die Bundes- und Landeslagebilder sind grundsätzlich „VS — Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die nach Hoyerswerda auf einer gemeinsamen Sitzung der Innen- und Justizministerkonferenz auf Vorschlag der AG-Kripo übernommenen Maßnahmenkataloge gegen ausländerfeindliche Straftaten sowie deren Umsetzung durch die Länder (Einrichtung von Sonderkommissionen/Ermittlungsgruppen, Bereithalten von Verstärkungskräften, polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der materiellen Sicherheit der Unterkünfte (vgl. Drucksache 12/3121)?
Der von einer Arbeitsgruppe der Kommission „Staatsschutz" unter Vorsitz des BKA erarbeitete „Maßnahmenkatalog" hat sich auch in der Praxis bewährt. Er wird jeweils lageangepaßt aufgrund der Kompetenzverteilung in den Bundesländern umgesetzt.
Welche Straftaten wurden zwischen den Polizeien der Länder und des Bundes seit Januar 1992 als fremdenfeindlich definiert und damit meldepflichtig gemacht (vgl. Drucksache 12/3121)?
Die polizeilichen -Staatsschutzdienststellen des Bundes und der Länder haben sich auf folgende Definitionen verständigt:
Fremdenfeindliche Straftaten sind Straftaten, die gegen Personen begangen werden, denen der Täter (aus intoleranter Haltung heraus) aufgrund ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes ein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht in seiner Wohnumgebung oder in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bestreitet.
Der Straftatenkatalog, wie er zur Erstellung der Landeslagebilder vereinbart wurde, umfaßt folgende Straftaten (auch Versuche):
- 1.1 Tötungsdelikte (Trennung nach Vollendung und Versuch) (§§ 211 ff. StGB)
- 1.2 Körperverletzungen (§§ 223 ff. StGB)
- 1.3 Brandstiftungen (§§ 306 ff. StGB)
- 1.4 Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
- 1.5 Sachbeschädigungen (§§ 303 ff. StGB)
- 1.5.1 mit Gewaltanwendung (unter Aufwendung körperlicher Anstrengungen, z. B. durch Schlagen, Treten, Werfen u. a.)
- 1.5.2 Sonstige (z. B. Schmierereien)
- 1.6 Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86 a StGB)
- 1.7 Nötigung, Bedrohung (§§ 240 ff. StGB)
- 1.7.1 mit scharfer Waffe
- 1.7.2 mit Schreckschußwaffe
- 1.7.3 mit anderen Waffen
- 1.8 Andere Straftaten (z. B. §§ 123, 126, 130 StGB u. a.)
- 1.9 Vortäuschen einer „fremdenfeindlichen" Straftat/Betrug (§§ 145 d, 263, 265 StGB).
1.1 Tötungsdelikte (Trennung nach Vollendung und Versuch) (§§ 211 ff. StGB) 1.2 Körperverletzungen (§§ 223 ff. StGB) 1.3 Brandstiftungen (§§ 306 ff. StGB) 1.4 Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB) 1.5 Sachbeschädigungen (§§ 303 ff. StGB) 1.5.1 mit Gewaltanwendung (unter Aufwendung körperlicher Anstrengungen, z. B. durch Schlagen, Treten, Werfen u. a.) 1.5.2 Sonstige (z. B. Schmierereien) 1.6 Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86 a StGB) 1.7 Nötigung, Bedrohung (§§ 240 ff. StGB) 1.7.1 mit scharfer Waffe 1.7.2 mit Schreckschußwaffe 1.7.3 mit anderen Waffen 1.8 Andere Straftaten (z. B. §§ 123, 126, 130 StGB u. a.) 1.9 Vortäuschen einer „fremdenfeindlichen" Straftat/Betrug (§§ 145 d, 263, 265 StGB).
Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Mecklenburg-Vorpommern und, spezifiziert, aus Rostock im Juni, Juli und August dieses Jahres gemeldet?
Im Rahmen der Landeslagebilder für Juni und Juli 1992 wurden folgende Straftaten gemeldet:
MV BB ST Juni: 7 29 14 Juli: 9 32 16. Die Landeslagebilder sehen keine Spezifizierung nach örtlichen Regionen vor.
Zahlenangaben für August liegen dem BKA gegenwärtig noch nicht vor.
Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Brandenburg und, spezifiziert, aus Cottbus und Eisenhüttenstadt in demselben Zeitraum gemeldet?
Im Rahmen der Landeslagebilder für Juni und Juli 1992 wurden folgende Straftaten gemeldet:
MV BB ST Juni: 7 29 14 Juli: 9 32 16. Die Landeslagebilder sehen keine Spezifizierung nach örtlichen Regionen vor.
Zahlenangaben für August liegen dem BKA gegenwärtig noch nicht vor.
Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Sachsen-Anhalt und, spezifiziert, aus Halle in diesem Zeitraum gemeldet?
Im Rahmen der Landeslagebilder für Juni und Juli 1992 wurden folgende Straftaten gemeldet:
MV BB ST Juni: 7 29 14 Juli: 9 32 16. Die Landeslagebilder sehen keine Spezifizierung nach örtlichen Regionen vor.
Zahlenangaben für August liegen dem BKA gegenwärtig noch nicht vor.
Worauf stützt sich die Meinung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, in Rostock sei es zum erstenmal zu einer „Zusammenarbeit von Autonomen und Rechtsradikalen" gekommen?
Nach heutigem Erkenntnisstand kann von einer Zusammenarbeit von Autonomen und rechtsextremistischen/ fremdenfeindlich motivierten Straftätern nicht ausgegangen werden. Gemeinsame Aktionen und damit ein Zusammenwirken sind nicht belegt.
Folgende erste Informationen ließen jedoch diesen Schluß zunächst zu:
- Bei den Festgenommenen wurden zahlenmäßig mehr Täter mit polizeilichen Vorerkenntnissen aus dem linksextremistischen als solche mit Erkenntnissen aus dem rechtsextremistischen Bereich festgestellt (vgl. Antwort zu Frage 13)
- Das Vorgehen der Störer gegen Polizeibeamte, das Werfen lebensgefährdender Brandsätze gegen Menschen war bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/ linksextremistische Straftäter bekanntgeworden.
Bei den Festgenommenen wurden zahlenmäßig mehr Täter mit polizeilichen Vorerkenntnissen aus dem linksextremistischen als solche mit Erkenntnissen aus dem rechtsextremistischen Bereich festgestellt (vgl. Antwort zu Frage 13). Das Vorgehen der Störer gegen Polizeibeamte, das Werfen lebensgefährdender Brandsätze gegen Menschen war bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/ linksextremistische Straftäter bekanntgeworden.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter an Anschlägen und Aktionen?
Bei den im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Rostock Festgenommenen befanden sich drei ehemalige Angehörige des MfS. Eine der Personen soll einen Stein geworfen haben; über eine Tatbeteiligung der anderen beiden liegen - bislang keine Erkenntnisse vor.
Aufgrund ihrer letzten Dienststellung bzw. Tätigkeit innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ist nicht davon auszugehen, daß sie in Rostock führende Positionen eingenommen oder die Ausschreitungen entscheidend beeinflußt haben.
Es wird auch nicht davon ausgegangen, daß sie organisiert als „Ehemalige" aktiv geworden sind.
Wann wurde der Bundesregierung bekannt, daß Innensenator Magdanz die im Freien campierenden Menschen deshalb nicht anderswo, in Turnhallen z. B., untergebracht haben soll, damit nicht noch mehr Asylbewerber/Asylbewerberinnen nach Rostock kommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Zentralen Aufnahmestellen ähnlich verfahren wird?
Die Bundesregierung nimmt zu Vorgängen in den Ländern oder im Verantwortungsbereich der Länder nicht Stellung.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Eisenhüttenstadt der Bundesgrenzschutz Asylbewerber/Asylbewerberinnen am Betreten der dortigen ZAST hindert, sie entweder sofort abschiebt oder zwingt, vor den Toren der ZAST zu kampieren?
Die in der Anfrage zum Ausdruck gebrachte Unterstellung wird zurückgewiesen. Durch den Bundesgrenzschutz wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die Asylbegehrende daran hindern sollten, eine Zentrale Aufnahmestelle zu betreten und dort ihren Asylantrag vorzubringen. Im übrigen gehört es zu den Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, gemäß den einschlägigen Vorschriften des Ausländergesetzes und des Bundesgrenzschutzgesetzes, die grenzpolizeiliche Kontrolle durchzuführen und solche Personen zurückzuweisen bzw. zurückzuschieben, die nicht im Besitz der erforderlichen Grenzübertrittsdokumente sind. Hiervon sind solche Personen nicht betroffen, die ein Asylbegehren stellen.
Ist die Bundesregierung bereit, das Konzept der Sammellager aufgrund der Ereignisse zu überdenken und ggf. die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine humane und sichere dezentrale Unterbringung zu schaffen? Wenn nein, welche Argumente sprechen für deren Beibehaltung oder gar deren Verlagerung aus Wohngebieten heraus?
Die in § 44 des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) vorgesehene Verpflichtung der Länder zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, in denen Asylbewerber ihren Antrag zu stellen und bis zu sechs Wochen, längstens aber bis zu drei Monaten zu wohnen haben, geht zurück auf die in dem Parteiengespräch beim Bundeskanzler im Oktober 1991 vereinbarten Zielvorstellungen zur Beschleunigung der Asylverfahren. Dieser Unterbringungsteil der Konzeption ist — auch angesichts der seither erneut stark gestiegenen Asylbewerberzahlen — für eine wirksame Beschleunigung der Asylverfahren unverzichtbar. Die mit der Fragestellung verbundene Unterstellung der Inhumanität wird zurückgewiesen. Ebensowenig sind unter Sicherheitsaspekten Defizite gegenüber einer dezentralen Unterbringung erkennbar. Über die konkreten Örtlichkeiten dieser Aufnahmeeinrichtungen haben die Länder zu entscheiden.
Wie viele Dolmetscher/Dolmetscherinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und andere Angestellte waren in Lichtenhagen für wie viele Asylbewerber/Asylbewerberinnen beschäftigt?
Die Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge arbeitet mit selbständigen Dolmetschern, die nach Bedarf zu den Anhörungen hinzugezogen werden.
Die Frage der Beschäftigung von Sozialarbeitern gehört zum Bereich der Unterbringung und damit in die Zuständigkeit der Länder.
Wie viele Stellen gibt es pro ZAST, die ausschließlich für Kontakte mit und zur Information der Bevölkerung eingerichtet sind?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. Im übrigen wird dies in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Welche Mittel — finanziell und in sachlicher Hinsicht — stellt die Bundesregierung selbst zur Information über die Problematik in den jeweiligen Herkunftsländern und der sozialen Lage der Asylbewerber/Asylbewerberinnen hier zur Verfügung?
Das Bundesministerium für Familie und Senioren fördert im Rahmen des Programmes der Bundesregierung für die soziale Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen die Zentrale Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge e. V. (ZDWF) mit 680 000 DM im Jahre 1992.
Die ZDWF hat folgende Aufgaben:
- 1. Sammlung, Aufbereitung und Dokumentation aller Informationen über die Gegebenheiten in den Herkunftsländern der Flüchtlinge bezüglich der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen (Quellen: Presse, Gutachten des Auswärtigen Amtes, Gutachten und Reiseberichte von Sachverständigen verschiedener Verbände, Tagungsberichte anderer Flüchtlingsorganisationen, ausländische Zeitungen etc.)
- 2. Sammlung, Aufbereitung und Dokumentation von Informationen aus dem Bereich der Rechtsprechung (flüchtlingsrelevante Rechtsentscheidungen, Asylrecht, Arbeits- und Sozialrecht, mit Berücksichtigung von Verwaltungsentscheidungen)
- 3. Sammlung und Dokumentation aller Namen und Informationen, die mit dem rechtlichen und sozialen Status der Kontingentflüchtlinge, der Asylberechtigten und der Asylbewerber zusammenhängen.
1. Sammlung, Aufbereitung und Dokumentation aller Informationen über die Gegebenheiten in den Herkunftsländern der Flüchtlinge bezüglich der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen (Quellen: Presse, Gutachten des Auswärtigen Amtes, Gutachten und Reiseberichte von Sachverständigen verschiedener Verbände, Tagungsberichte anderer Flüchtlingsorganisationen, ausländische Zeitungen etc.). 2. Sammlung, Aufbereitung und Dokumentation von Informationen aus dem Bereich der Rechtsprechung (flüchtlingsrelevante Rechtsentscheidungen, Asylrecht, Arbeits- und Sozialrecht, mit Berücksichtigung von Verwaltungsentscheidungen). 3. Sammlung und Dokumentation aller Namen und Informationen, die mit dem rechtlichen und sozialen Status der Kontingentflüchtlinge, der Asylberechtigten und der Asylbewerber zusammenhängen.
Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der alltäglichen Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Asylbewerber/Asylbewerberinnen und weil die bloße Inanspruchnahme des Artikels 16 Abs. 2 in keinem Fall einen Mißbrauch bedeuten kann, darauf hinzuwirken, daß das Wort vom „Asylmißbrauch" zukünftig nicht mehr im Zusammenhang mit der Zahl der Asylbewerber/Asylbewerberinnen verwendet werden soll?
Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der lediglich politisch Verfolgten ein Recht auf Asyl einräumt, wird von dem überwiegenden Teil der Asylbewerber zu dem Versuch benutzt, ein nicht bestehendes „Recht auf Einwanderung" zu erzwingen. Die seit Jahren niedrigen Anerkennungsquoten machen deutlich, daß politische Verfolgung als Fluchtgrund nur noch marginale Bedeutung hat. Deshalb ist es in der Sache zutreffend, daß angesichts der Überzahl unbegründeter und offensichtlich unbegründeter Asylanträge von einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts gesprochen wird.
Auf der anderen Seite ist festzuhalten, daß Asylbewerber während des Verfahrens ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland haben und dabei vor Übergriffen geschützt werden müssen. Wer strafbare Handlungen begeht, muß dafür durch die Gerichte zur Rechenschaft gezogen werden.
Beide Gesichtspunkte sind beispielsweise in der Erklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl zu den Ausschreitungen von Rostock vom 27. August 1992 (Bulletin der Bundesregierung vom 28. August 1992, S. 860) enthalten. Der Bundesminister des Innern verfährt bei öffentlichen Äußerungen ebenso.
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit Flüchtlingsorganisationen und Betroffenen eine Informationsbroschüre über die Situation der Sinti und Roma in den ehemaligen Ostblockländern zu erstellen und kostenlos zu verteilen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Informationsbroschüre mit dem genannten Inhalt zu erstellen und zu verteilen.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.