Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/3230
07. 09. 92
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich
der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus
Alleine im Oktober des letzten Jahres wurden in Rostock dreimal
Asylbewerberheime, Wohnheime für ausländische Arbeiter/
Arbeiterinnen und im November für Aussiedler bestimmte
Wohnungen von Rechtsextremisten angegriffen und zerstört.
Schon zur damaligen Zeit waren diese Angriffe begleitet von
Ausschreitungen rechter Hooligans im Zusammenhang mit
Fußballspielen.
Im Frühjahr des Jahres 1992 wurde ein Rumäne von mehreren
Rechtsradikalen totgeschlagen.
Parallel dazu verläuft der Aufbau rechtsextremer Organisationen.
Seit 1990 sind das z. B.
— die Deutsche Alternative,
— das Kommando Nord,
— die Mitteldeutschen Nationaldemokraten, die später in der
NPD aufgingen.
Rostocker Rechtsradikale hatten und haben Kontakte zu
— dem Deutsch-Nationalen Völkischen Bund in Eberswalde, der
an der Ermordung des Angolaners Amadeo Antonio beteiligt
war,
— den Greifswalder Nationalsozialisten.
Im Sommer 1992 fanden Gründungsveranstaltungen von der
Deutschen Volksunion des Verlegers Frey und einer
bürgerwehrähnlichen Gruppierung statt, die für den Landtag in
Mecklenburg-Vorpommern kandidieren will. Diese wurde von einem
Aktivisten der Hamburger NPD und HLA (Hamburger Liste zur
Ausländerbegrenzung) initiiert und durch eine flächendeckende
rassistische Flugblattkampagne in Rostock vorbereitet.
Eine weitere Gruppierung in diesem Spektrum ist die
Konservative Union, die sich 1991 rechts von der CDU bildete und die
landesweit über 4 000 Sympathisanten verfügte. Der
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern stufte sie als rechtsextreme
Gruppe ein.
Drucksache 12/3230 Deutscher Bundestag — 12, Wahlperiode
Im August 1992 gibt der Münchner Neofaschist Althans,
Vorsitzender des Deutschen Jugendbildungswerkes und GdNF-
Mitglied, in Rostock Interviews während der Auseinandersetzungen
um die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST). Ein führender Neonazi
erläutert der Berliner Sonntagspost in Rostock die Strategie der
Rechtsradikalen: „Aktionen überall dort, wo durch soziale Not
und durch Asylanten sich die Bevölkerung in einer
hochexplosiven Stimmung befindet" und gibt als nächste Ziele
Eisenhüttenstadt, Magdeburg-Olvenstedt, Halle-Neustadt und Joachimsthal
am Werbellinsee an.
Diese keineswegs vollständigen Anhaltspunkte führten dazu, daß
örtliche Politiker die Vermutung äußerten, daß das Pogrom nicht
spontan entstanden sei, sondern daß es eine bundesweite oder
zentrale Steuerung gegeben habe.
Ausgerechnet das Bundeskriminalamt, das in Antworten auf
verschiedene Kleine Anfragen bisher immer eine zentrale Steuerung
derartiger Aktionen abgelehnt hatte, stellte jetzt eben diese
zentrale Steuerung fest, und zwar ausdrücklich in Abgrenzung zu
Stellungnahmen der Hamburger Verfassungsschutzbehörde und
des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Obwohl sehr frühzeitig polizeiliche Unterstützung aus anderen
Bundesländern und des Bundesgrenzschutzes vor Ort war, zogen
sich die Auseinandersetzungen eine Woche lang vor der ZAST
hin, auf deren Höhepunkt das Leben von über einhundert
Menschen akut gefährdet war.
In verschiedenen Medien wurde schnell die Asyl- und
Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mitverantwortlich für die
aufgeputschte Stimmung gemacht, die bis heute unerklärlichen
Vorgänge bei den Polizeieinsätzen als Folge des politischen
Unwillens interpretiert, gegen die rechtsradikalen Gewalttäter mit aller
Härte vorzugehen. Auch die Kritik des örtlichen
Ausländerbeauftragten ging in die Richtung, daß die Zuspitzung des Konflikts
durch die Politik des Bundes und des Landes geradezu provoziert
worden sei.
Auf der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages am Montag, den 31. August 1992, sollten Ursachen und
Konsequenzen der Ereignisse auf der Grundlage eines Berichtes
des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, analysiert
werden.
Im Bericht und in der Diskussion des Ausschusses selbst ergaben
sich keinerlei Anhaltspunkte dafür. Alle konkreten Fragen zu
Vorgeschichte und Verlauf des Konflikts, bundesweit angereisten
rechtsradikalen Gruppen oder deren Kader blieben ebenso
unbeantwortet, wie Fragen nach den Erkenntnissen des
Verfassungsschutzes und der Polizei. Die Konsequenzen beschränkten sich
auf die bekannten Forderungen nach Änderung des
Grundgesetzes Artikel 16 Abs. 2, schnellerer Abschiebung straffällig
gewordener Ausländer/Ausländerinnen und dem Für und Wider einer
neuen bundesweit einsetzbaren Sondereinheit gegen
„Straßengewalt".
Der Bericht des Bundesministers des Innern und die
anschließende Diskussion des Innenausschusses lassen befürchten, daß
aus den zuständigen parlamentarischen Gremien keine Initiative
zu erwarten ist, die das Leben der hier lebenden Ausländer/
Ausländerinnen ein wenig sicherer machen könnte. In den
Medien wird offen der Verdacht geäußert, daß der immer
gewalttätiger zum Ausbruch kommende Rassismus nicht ganz
ungelegen kommt als Unterstützung der Asyl-, Flüchtlings- und
Ausländerpolitik der Bundesregierung (vgl. TAZ vom 31. August 1992).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Auf welche Informationen von welchen Behörden und Instan
-
zen hat sich der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei
der Abfassung seines Berichtes gestützt?
2. Zu welchem Zeitpunkt und von wem gemeldet, lagen nach
Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf vor, daß
Angriffe gegen die ZAST bzw. gegen die Asylbwerber/
Asylbewerberinnen in Lichtenhagen/Rostock geplant seien?
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei dem
sogenannten Schichtwechsel am Montagabend, kurz bevor die ZAST
brannte, eine Art Verhandlung zwischen Polizei und
Rechtsextremisten stattgefunden hat, bei der vereinbart worden ist,
daß diese ins Haus durften.
4. Aufgrund welcher Lageberichte hat der Bundesminister des
Innern, Rudolf Seiters, am 25. August 1992 in Rostock eine
Zusage über 200 Mann Bundesgrenzschutz gegeben, und
nach welchen Kriterien wurde der Umfang dieser
Unterstützung festgelegt?
5. Sind der Bundesregierung Anforderungen nach BGS-Truppen
vor dem 25. August 1992 bekannt?
Wenn ja, wann wurden sie gestellt, und wie wurden sie
beschieden?
6. Trifft es zu, daß die Hamburger Bereitschaftspolizisten am
Montag, während des sogenannten Schichtwechsels und als
der lebensgefährdende Brand gelegt wurde, deshalb
abgezogen worden sind, weil sie am Dienstag in Hamburg wegen
einer Demonstration von Kurdinnen und Kurden gegen die
türkischen Massaker in Sirnak und einer antirassistischen
Demonstration wegen Rostock eingesetzt werden sollten?
7. Zu welchem Zeitpunkt sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Sicherheitsbehörden des Bundes — v. a. BKA und
Bundesamt für Verfassungsschutz — einbezogen worden, um
die zu treffenden polizeilichen Maßnahmen besser bestimmen
zu können?
8. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu
keinem Zeitpunkt der einwöchigen Auseinandersetzungen
weiträumige Absperrungen und Kontrollstellen, wie z. B. während
des Weltwirtschaftsgipfels in München oder während der
antirassistischen Demonstration in Rostock am 29. August 1992,
durchgeführt?
9. Zu welchem Zeitpunkt sind welche Landesämter für
Verfassungsschutz und/oder Staatsschutzabteilungen der
Landeskriminalämter oder deren örtliche Abteilungen nach Kenntnis
der Bundesregierung und des Bundesamtes für
Verfassungsschutz einbezogen worden, um die Frage der überregionalen
Mobilisierung in neofaschistischen Kreisen zu klären, und
welche Ergebnisse haben diese Beobachtungen gebracht
(bitte nach Orten und Organisationen aufschlüsseln)?
10. Wie viele Festnahmen gab es von Freitag (21. August 1992) bis
Mittwoch (26. August 1992) im Zusammenhang mit den
Auseinandersetzungen um die ZAST Lichtenhagen?
Wie viele davon waren Auswärtige, und aus welchen Städten
kamen sie?
11. Wie viele Ermittlungsverfahren oder Strafanzeigen sind
wegen welcher Delikte eingeleitet/veranlaßt worden?
12. In wie vielen Fällen kam es zu Mehrfachfestnahmen?
13. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis Rechtsextremisten zu
Linken/Autonomen unter den Festgenommenen, und wie
waren die jeweiligen Festnahmesituationen bei Linken/
Rechten?
14. Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet worden
wegen Brandstiftung, versuchten Totschlags, Aufstachelung
zum Rassenhaß und Volksverhetzung oder anderer in Frage
kommender Delikte?
15. Wie viele davon lauten gegen Unbekannt?
16. Ab welchem Zeitpunkt, und wie viele Dokumentationstrupps
der Polizei wurden in und um die ZAST eingesetzt?
17. Sind gegen Rechtsextremisten, die sich öffentlich für weitere
Aktionen gegen Ausländer/Ausländerinnen ausgesprochen
haben, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?
Wenn ja, wie viele und zu welchem Zeitpunkt, und welchen
Organisationen sind sie zuzuordnen?
18. Welche dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnenden
Organisationen und Vereinigungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in und um Rostock aktiv, und wie groß ist
ihre jeweilige Mitgliederzahl?
19. Welche Hinweise sind dem Bundesminister des Innern, Rudolf
Seiters, bei seinem Besuch in Rostock am 25. August 1992
vorgelegt worden, die auf stärkere Aktivitäten örtlicher und
überregionaler rechtsextremistischer Organisationen vor dem
21. August 1992 hindeuteten?
20. Waren Vertreter/Vertreterinnen ausländischer
rechtsextremistischer Organisationen vor und während der
Auseinandersetzungen in Rostock anwesend?
Wenn ja, welche?
21. Welche Organisationen aus dem rechtsextremistischen
Spektrum tragen die Aufrufe nach weiteren Aktionen gegen
Sammellager u. a. in den neuen Bundesländern?
22. Seit wann, und aufgrund welcher Informationen geht das BKA
im Gegensatz zu seinen bisherigen Stellungnahmen von einer
zentralen Steuerung derartiger Aktionen aus?
23. Welche Maßnahmen wurden daraufhin BKA-intern und im
Rahmen der Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder
wann getroffen bzw. veranlaßt?
24. Ist die Bundesregierung bereit, das seit Januar 1992 vom BKA
monatlich auf der Grundlage von Landeslagebildern erstellte
Bundeslagebild zum Bereich Rechtsextremismus/
ausländerfeindliche Straftaten für die Monate Juli/August der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die nach
Hoyerswerda auf einer gemeinsamen Sitzung der Innen- und
Justizministerkonferenz auf Vorschlag der AG-Kripo
übernommenen Maßnahmenkataloge gegen ausländerfeindliche
Straftaten sowie deren Umsetzung durch die Länder
(Einrichtung von Sonderkommissionen/Ermittlungsgruppen,
Bereithalten von Verstärkungskräften, polizeiliche
Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der materiellen Sicherheit der
Unterkünfte (vgl. Drucksache 12/3121)?
26. Welche Straftaten wurden zwischen den Polizeien der Länder
und des Bundes seit Januar 1992 als fremdenfeindlich
definiert und damit meldepflichtig gemacht (vgl. Drucksache
12/3121)?
27. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus
Mecklenburg-Vorpommern und, spezifiziert, aus Rostock im Juni,
Juli und August dieses Jahres gemeldet?
28. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus
Brandenburg und, spezifiziert, aus Cottbus und Eisenhüttenstadt in
demselben Zeitraum gemeldet?
29. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Sachsen-
Anhalt und, spezifiziert, aus Halle in diesem Zeitraum
gemeldet?
30. Worauf stützt sich die Meinung des Bundesministers des
Innern, Rudolf Seiters, in Rostock sei es zum erstenmal zu
einer „Zusammenarbeit von Autonomen und
Rechtsradikalen" gekommen?
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Beteiligung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter an Anschlägen und
Aktionen?
32. Wann wurde der Bundesregierung bekannt, daß Innensenator
Magdanz die im Freien campierenden Menschen deshalb
nicht anderswo, in Turnhallen z. B., untergebracht haben soll,
damit nicht noch mehr Asylbewerber/Asylbewerberinnen
nach Rostock kommen?
Drucksache 12 /3230 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
33. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Zentralen
Aufnahmestellen ähnlich verfahren wird?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Eisenhüttenstadt der
Bundesgrenzschutz Asylbewerber/Asylbewerberinnen am
Betreten der dortigen ZAST hindert, sie entweder sofort
abschiebt oder zwingt, vor den Toren der ZAST zu kampieren?
35. Ist die Bundesregierung bereit, das Konzept der Sammellager
aufgrund der Ereignisse zu überdenken und ggf. die
finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine
humane und sichere dezentrale Unterbringung zu schaffen?
Wenn nein, welche Argumente sprechen für deren
Beibehaltung oder gar deren Verlagerung aus Wohngebieten heraus?
36. Wie viele Dolmetscher/Dolmetscherinnen, Sozialarbeiter/
Sozialarbeiterinnen und andere Angestellte waren in
Lichtenhagen für wie viele Asylbewerber/Asylbewerberinnen
beschäftigt?
37. Wie viele Stellen gibt es pro ZAST, die ausschließlich für
Kontakte mit und zur Information der Bevölkerung
eingerichtet sind?
38. Welche Mittel — finanziell und in sachlicher Hinsicht — stellt
die Bundesregierung selbst zur Information über die
Problematik in den jeweiligen Herkunftsländern und der sozialen
Lage der Asylbewerber/Asylbewerberinnen hier zur
Verfügung?
39. Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der alltäglichen
Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der
Asylbewerber/Asylbewerberinnen und weil die bloße Inanspruchnahme
des Artikels 16 Abs. 2 in keinem Fall einen Mißbrauch
bedeuten kann, darauf hinzuwirken, daß das Wort vom
„Asylmißbrauch" zukünftig nicht mehr im Zusammenhang mit der Zahl
der Asylbewerber/Asylbewerberinnen verwendet werden
soll?
40. Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit
Flüchtlingsorganisationen und Betroffenen eine
Informationsbroschüre über die Situation der Sinti und Roma in den
ehemaligen Ostblockländern zu erstellen und kostenlos zu verteilen?
Bonn, den 7. September 1992
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Gruppe]