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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Das deutsch-sorbische Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 12010989)

Abgestimmte Politik von Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung, Weitergeltung von Regelungen der DDR, Sicherung der Sorbistik, Sorbisch als Zweitsprache und Pflege der sorbischen Schreibweise von Namen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.10.1992

Aktualisiert

11.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/324511.09. 92

Das deutsch-sorbische Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Angela Stachowa und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das Gebiet der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Sorben erstreckt sich über Ländergrenzen. Damit und in Übereinstimmung mit dem Einigungsvertrag ergeben sich auch Aufgaben, die über die Länderkompetenzen hinausgehen und unseres Erachtens auch die Bundesregierung betreffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist eine staatsverträgliche Regelung zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg in bezug auf eine abgestimmte Politik in Belangen des sorbischen Volkes vorgesehen?

2

Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit Verordnungen und Regelungen der Regierung der DDR zu verfahren, die speziell zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung gültig waren?

3

Wo und wie wird die Ausbildung der Sorabistik-Studenten und der Sorabistik-Forschung an Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland gesichert?

4

Wird die sorbische Sprache als Zweitsprache und das Abitur der sorbischen Gymnasien an Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt?

5

Welchen Einfluß übt die Bundesregierung auf Einrichtungen des Bundes aus, um die Zweisprachigkeit in Bereichen des Eisenbahn- und Straßenverkehrs, der Bundespost, der in der Lausitz angesiedelten Bundesbehörden und Verwaltungen usw. durchzusetzen?

6

Wie wird in Außenstellen der Bundesbehörden und Verwaltungen das Recht der Sorben in den Ländern Sachsen und Brandenburg auf Anwendung ihrer Sprache gewährleistet?

7

Wie wird die sorbische Schreibweise von Familiennamen und Vornamen ermöglicht, und welche Antragsregelungen sind in der Bundesrepublik Deutschland gegeben?

8

Inwieweit wird die Bundesregierung ihren Einfluß geltend machen, damit in den deutsch-sorbischen Gebieten der Bundesländer Sachsen und Brandenburg die Zweisprachigkeit bei Orts- und Straßenschildern, die teilweise abgeschafft wurde, gewährleistet wird?

9

Sind Regelungen der Bundesregierung zur ausgewiesenen Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung vorgesehen, und wenn ja, welche?

Bonn, den 10. September 1992

Angela Stachowa Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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