Der Bundesregierung liegen keine flächendeckenden, komplexen Untersuchungsergebnisse zur Belastung von Böden sowie Grund- und Oberflächenwasser in den neuen Ländern mit DDT oder Lindan vor.
Im Auftrag und mit Förderung des BMU wurden aber ab 1990 Daten zu Teilgebieten der Pflanzenschutzmittelbelastung in der ehemaligen DDR zusammengetragen und ausgewertet. Aus diesen und weiteren Studien lassen sich in bezug auf die Frage folgende Informationen und Trends ableiten:
Die staatliche Zulassung für DDT-haltige Präparate wurde in der DDR mit Wirkung vom 1. Dezember 1974 zurückgezogen. Es gab allerdings Ausnahmegenehmigungen, unter anderem bis 1988 zum Anwendungsbereich Forstschädlinge für die Präparate Aero-Super (17 % DDT und 4 % Lindan) und Spritzaktiv (15 % DDT und 8 % Lindan). Die Ausbringung von Aero-Super und Spritzaktiv erfolgte überwiegend aviotechnisch mit Starrflüglern. Entsprechend der Ausnahmegenehmigung sollte die Anwendung der Präparate bis 30. April d. J. unter Vermeidung von Abdrift erfolgen. Auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses wurden für den Einsatz von Aero-Super in der Forstwirtschaft nach dem 30. April 1984 zeitlich befristete und territorial begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Von 1980 bis 1988 wurden insgesamt 63,3 t Spritzaktiv und 3,77 Mio. 1 Aero-Super in den damaligen DDR-Bezirken ausgeliefert. Die größte Menge wurde 1984 mit 29,3 t Spritzaktiv und 2,83 Mio. 1 Aero-Super bereitgestellt. Dies ergibt sich aus statistischen Unterlagen aus dem ehemaligen DDR-Landwirtschaftsministerium.
Eine fundierte Bewertung der ökologischen und gesundheitsrelevanten Wirkung des im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland wesentlich länger andauernden Einsatzes DDT-haltiger Präparate in der DDR ist aufgrund der unzureichenden Datensituation nicht möglich. Generell könnte von der Annahme ausgegangen werden, daß die ubiquitäre Grundbelastung mit dem persistenten DDT und seinen Metaboliten erhöht wurde. Dafür gibt es aber bisher keinen eindeutigen analytischen Beleg. So wurde in den Böden der GEMS-Backgroundgebiete (Global Environment Monitoring System) Neuglobsow, Arkona und Hiddensee kein Anstieg der Belastung registriert. Die Mittelwerte der DDT-Kontamination in diesen Gebieten von 1987 bis 1989 waren vergleichbar mit den für Hunsrück-Eifel und das Saarland ermittelten Daten.
In relativ geringem Umfang vorliegende Ergebnisse zur Kontamination von Humanmilchlipiden zeigen eine kontinuierliche Abnahme des Gehaltes an Gesamt-DDT und des Anteiles an den Metaboliten DDE und DDD bis 1980, danach, d. h. bis 1989, wurden keine nennenswerten Veränderungen des eingestellten Levels (etwa 0,3 bis 0,5 µg DDT/kg Fett) beobachtet.
An verschiedenen Stellen (Elbe, Saale, Brandenburger Seen...) entnommene Oberflächenwasserproben wiesen nur geringe DDT- (0,01-0,025 µg/1) und HCH- (0,02-0,07 µg/1) Konzentrationen auf.
Ein mögliches Indiz im Hinblick auf eine Erhöhung der Grundbelastung durch großflächigen DDT/HCH-Einsatz ist eine Zunahme der Gehalte an diesen Wirkstoffen in Elbesedimenten und -schwebstoffen (0,02-0,6 mg DDT/kg; 0,05-1 mg gamma-HCH/kg). Dieser Trend ist aber zur Zeit noch nicht ausreichend gesichert.
Als gesichert darf aber angenommen werden, daß DDT-Anwendungsspitzen im Forstbereich punktuell und mittelfristig auch zu erhöhten Kontaminationswerten in Umweltmatrices außerhalb der behandelten Flächen führten, unter anderem spiegeln sich die relativ großen Aufwandmengen zeitversetzt in 1987 ermittelten erhöhten DDT- und HCH-Gehalten von Oberflächengewässern, z. B. im damaligen Bezirk Frankfurt/O. (bis 140 µg/1 DDT; bis 10 µg/1 gamma-HCH), und unterschiedlichem biologischem Untersuchungsmaterial wider. Wie weitere vorliegende Kontaminationsdaten von Oberflächengewässern, Böden aus Trinkwasserschutzzonen (z. B. Wasserwerk Pohlitz: 100 µg DDT/kg Boden und 30 µg gamma-HCH/kg Boden) oder Obst und Gemüse aus Forstflächen benachbarter Kleingärten belegen, wurden die restriktiven Festlegungen der o. g. Ausnahmegenehmigung in der Praxis offensichtlich nur unzureichend eingehalten. Eine eindeutige Ableitung von Zusammenhängen zwischen der aviochemischen Behandlung mit DDT/Lindan-Präparaten und einem bestimmten Kontaminationsniveau ist auf der Basis des bisherigen, geringen Datenbestandes nicht möglich.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es aber erforderlich, den derzeitigen Kenntnisstand zu vervollständigen und die Entwicklung weiter zu beobachten. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den neuen Ländern.
Die Bundesregierung hat für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen, z. B. Aufbau einer effektiven Gewässerüberwachung, Aufbau von Bodeninformationssystemen usw., gezielte Hilfen gewährt.
Problematisch hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Gefahrenpotentials für Umweltkompartimente und die menschliche Gesundheit sind hohe punktuelle bzw. kleinflächige DDT/HCH-Kontaminationen des Bodens, wie sie auf den Betriebsgeländen ehemaliger Pflanzenschutzmittelproduzenten, Pflanzenschutzmittellagern, z. B. ehemaliger Agrochemischer Zentren, oder Abfülleinrichtungen zu erwarten und teilweise nachgewiesen worden sind. Hierzu zählen auch die in der Anfrage genannten Feldflugplätze für die aviochemische Behandlung von Forstflächen. So wurde 1986 auf dem Feldflugplatz Neuendorf ein massiver Eintrag von DDT bis in tiefere Bodenschichten, verbunden mit einer Kontamination des Grundwassers ermittelt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese vorgehend genannten Problemstandorte im Rahmen der Altlastenerfassung durch die hierfür zuständigen Landeseinrichtungen untersucht, bewertet und ggf. saniert werden.