Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. November 1991 — Zur Lage der Kurden nach dem Golfkrieg
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 7. November 1991 stimmte der Deutsche Bundestag der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu, die sich mit der Lage der Kurden nach Ende des Golfkrieges beschäftigte.
In Punkt 6 der Beschlußempfehlung (Drucksache 12/1362) heißt es: „In der Bundesrepublik Deutschland lebt eine große Gruppe von Kurden. Auch ihnen muß die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden."
Interessenvertretungen der etwa 350 000 in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kurden sprechen sich in diesem Zusammenhang für muttersprachlichen Unterricht in der Schule, soziale Betreuung und Beratung in der Muttersprache, Rundfunk- und Fernsehsendungen in der Muttersprache, eine Anerkennung als eigene Minderheit und die Unterstützung des Anspruchs auf Selbstbestimmung aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um die in Punkt 6 der Beschlußempfehlung beschriebenen Möglichkeiten zur Bewahrung und Entfaltung der kulturellen Identität der Kurden auch in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen?
In welcher Höhe standen im Haushaltsjahr 1992 Mittel für die unter Frage 1 erfragten Maßnahmen zur Verfügung?
Welche Mittel sind 1993 für diese Maßnahmen eingeplant?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Erlernen und Sprechen der Muttersprache eine wichtige Voraussetzung für die Pflege bzw. Entwicklung einer kulturellen Identität darstellt?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, in Zusammenarbeit mit Landesregierungen in Städten mit starkem kurdischen Bevölkerungsanteil bereits im Rahmen der Schulerziehung Möglichkeiten zur Pflege der kurdischen Sprache zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine muttersprachliche Betreuung von Asylbewerbern integrationsfördernd wirken und auf Mißverständnissen und Unkenntnis beruhende gegenseitige Ablehnung zwischen Kurden und Deutschen abbauen helfen kann?
Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Mittel für funktionierende oder zu entwickelnde Modelle der muttersprachlichen Betreuung kurdischer Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen?
Wie viele kurdischsprachige Publikationen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?
Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kurdischsprachige Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen?
Wenn nein, unter welchen Voraussetzungen wären sie zu entwickeln?
Hat der Beschluß der Bundesregierung von 1985 (Drucksache 10/3798), kurdische und armenische Gruppen nicht mit Bundesmitteln zu fördern, immer noch Gültigkeit?
Wie beurteilt die Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit diesem Beschluß die Anträge auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der kurdischen Immigranten- Organisationen?
Falls der in Frage 10 erwähnte Beschluß nach wie vor gültig ist, wie ist er mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. November 1991 in Einklang zu bringen?