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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sachstand im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

<span>Anlegerentschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Rechtshängigkeit im Entschädigungsfall Phönix Kapitaldienst, Rechtsbehelfseinlegung von Mitgliedern der EdW gegen Sonderbeitragserhebung, Mitgliedschaftsbeendigungen, Reform der Anlegerentschädigung</span>

Fraktion

FDP

Datum

14.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/984725. 06. 2008

Sachstand im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden bisher 39 von 30 000 geschädigten Anlegern durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entschädigt (Stand 5. Juni 2008). Weiterhin wartet die übergroße Mehrheit der Anleger auf ihre Entschädigungszahlungen und die Mitglieder der EdW auf Rechtssicherheit, mit welchen Belastungen sie rechnen müssen. Die Bundesregierung hat ein Gutachten zur „Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland“ erstellen lassen, sich zu den Ergebnissen aber noch nicht geäußert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Anleger wurden bisher von der EdW beschieden?

2

Wie viele Anleger wurden bisher entschädigt?

3

Nach welchen Kriterien wurden diese Anleger ausgewählt?

4

Wurde auf Härtefälle unter den betroffenen Anlegern besondere Rücksicht genommen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie hoch ist der an die Anleger bereits ausgezahlte Betrag?

6

Wie hoch ist der Betrag, der derzeit für die Entschädigung der Anleger noch zur Verfügung steht?

7

Wie viele Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren laufen derzeit im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfall Phoenix, und welche sind dies?

8

Welche Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfall Phoenix wurden bereits beendet, welche waren dies, und wie lautete jeweils die Entscheidung?

9

Wie sollen den Mitgliedern der EdW ihre entrichteten und von der EdW an die Anleger ausgekehrten Sonderbeiträge erstattet werden, wenn diese Institute mit ihren Rechtsbehelfsverfahren gegen die Sonderbeitragsbescheide – möglicherweise nach langjährigen Verfahren – obsiegen?

10

Wann ist mit einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren zu rechnen?

11

Wie soll die weitere Beitragserhebung (Jahres- und Sonderbeiträge) der EdW vor dem Hintergrund erfolgen, dass eine große Anzahl der Institute auch weiterhin Widersprüche gegen die Bescheide einlegen und Aussetzungsanträge stellen werden?

12

Wie soll die Entschädigung der Anleger erfolgen, wenn wegen der Widersprüche gegen die Bescheide und der Aussetzungsanträge nicht in nennenswertem Umfang Beiträge eingehen und die für die Entschädigung der Anleger derzeit noch vorhandenen Gelder aufgezehrt sind?

13

Sollte die EdW einen Kredit aufnehmen, um die Anleger schneller entschädigen zu können?

14

Liegt bereits eine Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich des Gutachtens „Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland“ vor?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

15

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Einlagensicherung in Deutschland?

17

Inwieweit sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Anlegerentschädigung in Deutschland?

18

Wie ist die Mitgliederentwicklung der EdW?

19

Welche Institute haben die EdW in dem Zeitraum von der Feststellung des Entschädigungsfalls (15. März 2005) bis zur Zustellung der Sonderbeitragsbescheide (Dezember 2007) verlassen und konnten daher im Rahmen der ersten Umlegungstranche nicht in Anspruch genommen werden?

20

Woraus ergibt sich, dass für die Erhebung der Sonderbeiträge nicht die Mitgliedschaft eines Instituts zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalles, sondern zum Zeitpunkt der Erhebung des Sonderbeitragsbescheides maßgeblich ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

21

Welche Institute haben nach der Zustellung der Sonderbeitragsbescheide die EdW verlassen?

22

Trifft es zu, dass eine Reihe zahlungskräftiger Mitglieder beziehungsweise großer Beitragszahler die EdW verlassen hat und neu lediglich deutlich kleinere Institute hinzugekommen sind?

23

Wie viele neue Mitglieder hat die EdW allein dadurch erhalten, dass die Anlageberatung nun einbezogen wurde?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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