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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Behauptung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, über eine "Zusammenarbeit von Autonomen und Rechtsradikalen" (G-SIG: 12011083)

Zurückweisung der These vom gleichwertigen "Extremismus" von links und rechts

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/354722.10.92

Behauptung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, über eine „Zusammenarbeit von Autonomen und Rechtsradikalen"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In einer Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste an die Bundesregierung „Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus" zu den 'rassistischen Überfällen in Rostock/Lichtenhaben (Drucksache 12/3230 vom 7. September 1992) wurde u. a. die Frage gestellt:

Worauf stützt sich die Meinung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, in Rostock sei es zum erstenmal zu einer „Zusammenarbeit von Autonomen und Rechtsradikalen" gekommen?

In der vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Eduard Lintner, zugeleiteten Antwort (Drucksache 12/3389 vom 7. Oktober 1992) heißt es zu dieser Frage:

Nach heutigem Erkenntnisstand kann von einer Zusammenarbeit von Autonomen und rechtsextremistischen/ fremdenfeindlich motivierten Straftätern nicht ausgegangen werden. Gemeinsame Aktionen und damit ein Zusammenwirken sind nicht belegt.

Folgende erste Informationen ließen jedoch diesen Schluß zunächst zu:

  • Bei den Festgenommenen wurden zahlenmäßig mehr Täter mit polizeilichen Vorerkenntnissen aus dem linksextremistischen als solche mit Erkenntnissen aus dem rechtsextremistischen Bereich festgestellt (vgl. Antwort zu Frage 13).
  • Das Vorgehen der Störer gegen Polizeibeamte, das Werfen lebensgefährdender Brandsätze gegen Menschen war bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/linksextremistische Straftäter bekanntgeworden.

Bezug nehmend darauf fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, eine offenkundig und kraß falsche Behauptung verbreitet hat, deren nicht vorhandener Wahrheitsgehalt dem Bundesminister von Anfang an klar sein mußte, und deren Charakter nur darin bestehen konnte, von den rassistischen und rechtsextremistischen Gewalttätern abzulenken und mit der Floskel eines gleichen „Extremismus" von links und rechts die Öffentlichkeit zu täuschen und deren Stimmung gleichermaßen gegen die rechtsextremistischen Brandstifter und gegen Personen zu richten, die sich aktiv und schützend vor die angegriffenen Flüchtlinge stellen?

2

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Behauptung, die als eine nachträgliche Erklärung für die falsche Aussage von Bundesminister Rudolf Seiters angeboten wird, daß „das Werfen lebensgefährdender Brandsätze bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/ linksextremistische Straftäter bekanntgeworden" sei?

2.1

Welche Informationsquellen nutzt die Bundesregierung zur Kenntnisnahme des rassistischen Terrors in unserem Land, und welche nutzt sie nicht?

2.2

Ist der Bundesregierung u. a. die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste „Ausländerfeindliche Übergriffe und rechtsextremistischer Terror" vom 12. Februar 1992 (Drucksache 12/2086) bekannt, die auf 33 Druckseiten eine mit Quellen belegte, aber nicht einmal vollständige Auflistung rassistischer Gewalttaten in der Zeit vom August 1991 bis Januar 1992 enthält, darunter zahlreiche Gewalttaten mit lebensgefährdenden Brandsätzen gegen Menschen?

Ist der Bundesregierung erinnerlich, daß es in der Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage (Drucksache 12/2186) u. a. hieß, daß ihr „die aufgezählten Vorfälle ... im wesentlichen bekannt" seien?

Wenn ja, wieso behauptet die Bundesregierung nunmehr, daß „das Werfen lebensgefährdender Brandsätze gegen Menschen . .. bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/linksextremistische Straftäter bekanntgeworden" sei?

2.3

Ist der Bundesregierung u. a. ihre eigene, vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Eduard Lintner, zugeleitete Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste „Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland im Monat Juli 1992" (Drucksache 12/3283 vom 23. September 1992) bekannt, die eine Statistik über fremdenfeindliche Straftaten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres enthält, die u. a. 128 Brandanschläge ausweist?

2.4

Sind der Bundesregierung die verschiedenen Statistiken des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter sowie des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz aus den letzten Monaten bekannt, die Auskunft über rechtsextremistische Gewalt- und Straftaten geben, darunter

— die Auskunft des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, der zufolge seit Anfang dieses Jahres bis Ende September 1 162 Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsextremer Motivation verübt wurden, bei denen u. a. zehn Menschen getötet und über 800 verletzt wurden (siehe Berliner Zeitung, 29. September 1992);

— die Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der zufolge seit Anfang dieses Jahres bis zum 27. September 1 296 Gewalttaten mit rechtsextremistischer und überwiegend fremdenfeindlicher Motivation verübt wurden, darunter 405 Brand- und Sprengstoffanschläge, zu denen das Bundesamt für Verfassungsschutz ergänzend mitteilt, daß diese dramatisch zugenommen hätten (siehe die tageszeitung, 6. Oktober 1992)?

2.5

Ist die Bundesregierung unter Zugrundelegung unserer Vermutung, daß ihr die erwähnten Dokumente zumindest bekannt sein müßten, bereit zuzugeben, daß ihre Behauptung, daß „das Werfen lebensgefährdender Brandsätze bislang nur im Zusammenhang mit Ausschreitungen durch autonome/ linksextremistische Straftäter bekanntgeworden" sei, „nicht belegt" ist und daß davon „nicht ausgegangen werden" kann?

3

Welche Kriterien liegen der in der Antwort zu Frage 13 wiedergegebenen Einstufung der 272 in der Zeit vom 21. bis 26. August 1992 im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die ZAST Lichtenhagen festgenommenen Personen durch das BKA zugrunde, der zufolge 27 als Linksextremisten und zwei als Rechtsextremisten aufgeführt werden?

3.1

Erfolgten die Festnahmen der als „Linksextremisten" geführten Personen aufgrund von Angriffen dieser Personen auf die ZAST Lichtenhagen oder aus anderen Gründen?

Wenn aus anderen Gründen: aus welchen?

3.2

Wenn die Festnahmen der als „Linksextremisten" geführten Personen nicht aufgrund von Angriffen dieser Personen auf die ZAST Lichtenhagen erfolgten, warum versucht die Bundesregierung, die von ihr nunmehr als falsch zugegebene Aussage des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, dann nachträglich mit dieser Festnahme-Statistik zu begründen?

3.3

Kann die Bundesregierung unsere Vermutung glaubhaft widerlegen, daß die Festnahmen der als „Linksextremisten" geführten Personen in Rostock nicht unwesentlich deswegen erfolgten, weil

a) die Polizei in der Regel gegenüber Linksextremisten zugriffsbereiter ist als gegenüber Rechtsextremisten und

b) diese Festnahmen auch die These von einem gleichwertigen „Extremismus" stützen helfen sollten?

Bonn, den 14. Oktober 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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