BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kündigungen im öffentlichen Dienst (G-SIG: 12011093)

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen gem. Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A des Einigungsvertrages, Einzelfallprüfung, Verbleib der Unterlagen, gesonderte Richtlinien einzelner Ressorts

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/363504.11.92

Kündigungen im öffentlichen Dienst

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Der Einigungsvertrag sieht im Artikel 20 Abs. 1 sowie in der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Übergangsregelungen für Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands vor.

Auf dieser Grundlage sind seit dem 3. Oktober 1990 flächendeckend Entlassungen im öffentlichen Dienst vorgenommen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Entlassungen im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands sind im Rahmen einer ordentlichen Kündigung und wie viele im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung nach Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A des Einigungvertrages erfolgt?

(Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ministerien und Bundeskanzleramt!)

2

Wie viele Arbeitsverhältnisse endeten ohne Kündigung und Einzelfallprüfung durch Abwicklung entsprechend Artikel 13 Abs. 2 i.V.m. Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III des Einigungsvertrages in den in Frage 1 aufgeführten Bereichen?

3

Wie viele Arbeitnehmer wurden nach Artikel 13 Abs. 2 i.V.m. Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III in den in Frage 1 aufgeführten Bereichen übernommen?

4

Wie viele Personen in Bundeseinrichtungen sind in den letzten zwei Jahren überprüft worden?

a) Wie viele davon wurden als belastet angesehen?

b) Wurden Erkenntnisse aus den Überprüfungen auch anderen Behörden zugänglich gemacht?

Wenn ja, welche sind es?

c) Wo verbleiben die Unterlagen der Überprüfungen?

5

Gab es in den einzelnen Ministeriumsbereichen noch gesonderte Richtlinien zur Durchführung des personellen Veränderungsprozesses in den Verwaltungen Ostdeutschlands?

Wenn ja, welche Richtlinien sind es?

Bonn, den 30. Oktober 1992

Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen