Der Personalfehlbestand beim Bundesgrenzschutz von derzeit ca. 4 700 Vollzugspolizeibeamten, die enorme Mehrbelastung durch die zunehmende Zahl von Einsätzen zum Schutze ausländischer Mitbürger sowie die schlechten Berufsperspektiven sind Ursachen für steigende Unzufriedenheit und führen dazu, daß eine steigende Anzahl der Beamten auf eigenen Wunsch aus dem Bundesgrenzschutz ausscheidet.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat stets den festen Platz betont, den der Bundesgrenzschutz (BGS) im Sicherheitssystem von Bund und Ländern einnimmt. Seine große Bedeutung für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen besonders deutlich: An den östlichen Grenzen unseres Landes, wo wir im Zuge des Abbaus der Binnengrenzkontrollen in Kürze auch die Sicherheitsinteressen unserer EG-Nachbarstaaten mit wahrnehmen müssen, ist er besonders gefordert. Die Verbände des BGS unterstützen zudem personell (dabei anlaßbezogen auch durch geschlossene Kräfte) den durch neue Aufgaben der Bahnpolizei und Luftsicherheit erweiterten eigenen - Einzeldienst des BGS und vor allem durch zahlreiche Einsätze in verbandsmäßig gegliederter Form die Polizei in den neuen Bundesländern. Diese wichtigen Aufgaben für die innere Sicherheit verlangen einen leistungsfähigen BGS. Voraussetzung hierfür ist eine qualitativ und quantitativ ausreichende Personalausstattung. Die Bundesregierung unternimmt daher verstärkt Anstrengungen, durch Intensivierung der Nachwuchswerbung — insbesondere auch in den neuen Ländern - und durch Ausschöpfung aller Einstellungsmöglichkeiten das Personalfehl im BGS von ca. 4 700 Polizeivollzugsbeamten zügig unter Berücksichtigung personalwirtschaftlicher Belange abzubauen.
Neben einer angemessenen Personalstärke hängt die Leistungsfähigkeit des BGS aber auch von praktikablen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab, die eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit ermöglichen. Hinzutreten muß-eine den aktuellen Anforderungen entsprechende moderne Organisationsstruktur. Hier hat die Bundesregierung mit der Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den BGS am 1. April 1992 und seinem gleichzeitigen neuen organisatorischen Zuschnitt die Entwicklung des BGS zu einer modernen vielseitigen Polizei des Bundes erst jüngst konsequent zum Abschluß gebracht. Durch die Verbreiterung seines Aufgabenspektrums und den erheblichen Zuwachs an einzeldienstlichen Funktionen hat der BGS zugleich neue Anziehungskraft für den polizeilichen Nachwuchs gewonnen. Aufgrund des beträchtlich erweiterten einzeldienstlichen Aufgabenrahmens kann der BGS erstmals seit seinem Bestehen grundsätzlich allen seinen Polizeivollzugsbeamten einen Beruf auf Lebenszeit im BGS bieten. Dadurch erfährt das Berufsbild der Polizeivollzugsbeamten im BGS eine erhebliche Aufwertung. Für Dienstanfänger bestehen mit dem Eintritt in den BGS attraktive berufliche Perspektiven. Dies zeigt sich auch darin, daß 1992 trotz schwieriger gewordener Arbeitsmarktsituation rd. 2 500 Bewerber in den mittleren und rd. 50 Bewerberin den gehobenen Polizeivollzugsdienst des BGS eingestellt werden können.
Die Bundesregierung teilt daher schon aufgrund der jüngsten strukturellen Weiterentwicklung des BGS nicht die in der Einleitung der Kleinen Anfrage unterstellte Prämisse der „schlechten Berufsperspektiven" im BGS. Sie sieht vielmehr in dem neustrukturierten BGS eine wichtige Voraussetzung, das z. Z. bestehende Personalfehl auf Dauer abzubauen.
Für berufliche Unzufriedenheit im BGS besteht aber auch aufgrund bereits vollzogener bzw. eingeleiteter strukturpolitischer Maßnahmen im Bereich der Besoldung kein objektiver Anlaß. Die mit dem Fünften Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 erfolgte Einbeziehung des BGS in die Stellenobergrenzenregelung für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst wirkt sich beim BGS im mittleren Polizeivollzugsdienst mit 7 323 und im gehobenen Polizeivollzugsdienst mit 508 Planstellenhebungen und zugleich Beförderungsmöglichkeiten aus. Diese Hebungen wurden in einem Planstellenhebungsprogramm anteilig auf die Jahre 1991 bis 1995 verteilt; die Hebungsraten für die Jahre 1991 und 1992 von jeweils 1 335 Hebungen im mittleren und 130 im gehobenen Polizeivollzugsdienst wurden vollzogen. Hebungsraten in gleicher Größenordnung sind im Haushaltsgesetz 1993 enthalten.
Die Beförderungssituation seit 1990 im mittleren Polizeivollzugsdienst im BGS stellt sich wie folgt dar: 1990: 1 083 Beförderungen, 1991: 1 789 Beförderungen, 1992: 5 294 Beförderungen bis zum Jahresende. Angesichts dieser Beförderungszahlen - 1992 wird fast jeder vierte Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes in eine höhere Gehaltsgruppe befördert - fällt es schwer nachzuvollziehen, daß es dem BGS in dieser Hinsicht an Attraktivität mangelt.
Darüber hinaus hat es in jüngster Zeit weitere Verbesserungen auf dem Besoldungssektor auch für die Polizei gegeben, u. a. - Erhöhung der ruhegehaltfähigen und dynamisierten Polizeizulage von zunächst 120 DM auf z. Z. 223,45 DM monatlich, - die Einführung einer Wechselschichtdienstzulage in Höhe von 100 DM monatlich, - die Anhebung der Sätze der Mehrarbeitsvergütung u. a. in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 auf jetzt 15,65 DM je Stunde und der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten auf jetzt 4 DM je Stunde (für den Dienst an Sonn- und Feiertagen). Eine weitere Anhebung der Sätze der Mehrarbeitsvergütung auf dann 17,06 DM ist im Besoldungsanpassungsgesetz 1992 geplant.
Am 22. Mai bzw. 10 September 1992 haben die Innenministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz übereinstimmend eine neue Stellen- und Besoldungsstruktur für die Polizei - insbesondere durch eine deutliche Anhebung des Anteils des gehobenen Dienstes - vorgeschlagen. Neben gestiegenen Anforderungen wird dies damit begründet, daß die aktuellen Nachwuchsprobleme und damit die Sicherung der künftigen Funktionserfüllung der Polizei Maßnahmen zur Sicherung der Attraktivität des Polizeiberufes erfordern. Diese Zielsetzung gilt uneingeschränkt auch für den BGS, der zudem Wettbewerbsnachteile bei der Nachwuchsgewinnung ausgleichen muß (z. B. bundesweite Zuständigkeit, heimatferne Ausbildung). Es kommt hinzu, daß der BGS nach seiner Umstrukturierung zum 1. April 1992 über ein wesentlich verbreitertes Aufgabenspektrum verfügt, das ihn auch im Blick auf die beruflichen Anforderungen mehr denn je der Landespolizei vergleichbar macht. Die Personal- und Stellenstruktur des BGS muß daher grundsätzlich im Einklang mit den Verhältnissen bei der Länderpolizei fortentwickelt werden. Dort sind bereits konkrete Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet worden.
Die Bundesregierung hat deshalb in den Bundeshaushalt 1993 als ersten wichtigen Schritt eine Umschichtung von 758 Planstellen vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des BGS aufgenommen. Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1993 auch hier ein deutliches Signal für die Attraktivität des BGS gesetzt. Im Zusammenhang mit dem Vollzug dieser Stellenumschichtungen können sich rd. 1300 weitere Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Polizeivollzugsdienst des BGS ergeben.
In den Folgejahren sind freilich weitere Schritte erforderlich. Es ist daher vorgesehen, daß eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Finanzen ein Gesamtkonzept für die Fortentwicklung der Personal- und Stellenstruktur des BGS entwickelt. Bei allen weiteren Überlegungen zu einer Neugestaltung der Laufbahnen und der Verbesserung der Besoldung bei der Länderpolizei wird die Bundesregierung darauf achten, daß der BGS in diese Entwicklung einbezogen wird. Es muß sichergestellt werden, daß die Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Polizei nicht zu einer „Zweitklassigkeit" des BGS führen.
Parallel zu den im Haushalt 1993 enthaltenen Planstellenumschichtungen vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist die Schaffung eines erleichterten Aufstiegs für besondere Verwendungen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehen. Zielgruppe sind dienstältere Polizeivollzugsbeamte mit umfangreicher Berufserfahrung, die mindestens das 40. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Verwendungsaufstieg ermöglicht es, die vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst umgeschichteten Planstellen rasch besetzen zu können. Die entsprechende Änderung der BGS-Laufbahnverordnung ist in Vorbereitung. Mit der Einführung des Verwendungsaufstiegs schließt der BGS ebenfalls an Entwicklungen an, die in der Länderpolizei mit gleicher Zielrichtung eingeleitet wurden.
Ein weiterer Schritt in Richtung einer Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs wurde bereits vom Bundesrat eingeleitet. Er hat im Zuge der Behandlung des Besoldungsanpassungsgesetzes 1992 vorgeschlagen, das Eingangsamt im mittleren Polizeivollzugsdienst von A 6 nach A 7 anzuheben. Die Entscheidung des Gesetzgebers bleibt abzuwarten.
Ein angemessenes Einkommen ist allerdings nur ein Aspekt der Berufszufriedenheit; weitere Faktoren treten hinzu. Neben dem bereits angesprochenen passenden gesetzlichen Instrumentarium und einer geeigneten Organisation, die die Polizeibeamten u. a. auch von vollzugsfremden Aufgaben entlastet, sind dies vor allem Rückhalt und Unterstützung der Polizei in der Politik, zeitgemäße Führungsstrukturen und ein gutes Binnenklima.
Der Bundesminister des Innern hat am 1. Juni 1992 eine Projektgruppe eingerichtet, die in einer breiter angelegten Untersuchung den Ursachen des Personalfehlbestandes beim BGS auch unter dem Gesichtspunkt der Berufszufriedenheit nachgeht. Die Projektgruppe erarbeitet Vorschläge sowohl zur Frage der Personalerhaltung als auch zu effektiveren Maßnahmen der Personalgewinnung. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des Berufsbildes und eine Überprüfung der Effizienz der Ausbildungsorganisation. Erste Zwischenergebnisse von Befragungen der auszubildenden Dienstanfänger und der Ausbilder wurden in Fortbildungsseminaren für Führungskräfte in der Ausbildungsorganisation bereits umgesetzt.