Sachstand Bürokratieabbau
der Abgeordneten Martin Zeil, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Staatssekretärsausschuss „Bürokratieabbau“ hat am 30. April 2008 seinen Zwischenbericht an das Bundeskabinett übergeben. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich kritisch zu diesem Bericht geäußert. Sie unterstützen zwar ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2011 25 Prozent der Bürokratielasten für die Wirtschaft abzubauen. Nach Ansicht der Wirtschaftsverbände ist der wichtige Prozess des Bürokratieabbaus aber an vielen Stellen ins Stocken geraten und wird an einigen Stellen durch neue Bürokratie konterkariert. Sie haben darüber hinaus Zweifel an der Nachhaltigkeit des politischen Willens, einen durchgreifenden Bürokratieabbau zu erreichen. Des Weiteren stellt der Staatssekretärsausschuss in dem Zwischenbericht fest, dass mindestens 14,5 Mrd. Euro der bislang gemessenen Bürokratiekosten in Höhe von 29,5 Mrd. Euro nicht unmittelbar auf den nationalen Gesetzgeber zurückzuführen sind. Das darf aber nicht zur Folge haben, dass diese 14,5 Mrd. Euro nicht bei den Gesamtkosten berücksichtigt werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viel von den gesamten staatlichen verursachten Bürokratiekosten sind mit den 29,5 Mrd. Euro bereits quantifiziert?
Welche weiteren Kostenbelastungen erwartet die Bundesregierung durch die ca. 2 000 Informationspflichten, die sich zurzeit im Abstimmungsverfahren zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Bundesministerien befinden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesvereinigung der Deutschen Industrie e. V. (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), dass die rund 2 000 Informationspflichten, die sich zurzeit im Abstimmungsverfahren zwischen dem Statistischem Bundesamt und den Bundesministerien befinden, Bürokratiekosten in Höhe von rund 10 Mrd. Euro jährlich verursachen?
Welche weitere Kostenbelastung erwartet die Bundesregierung aus den 2 000 Informationspflichten, die noch nicht im Messprozess erfasst sind?
Welche weitere Kostenbelastung erwartet die Bundesregierung durch Nachmeldungen von Informationspflichten, die bisher noch nicht erfasst wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf von BDA, BDI, DIHK und ZDH, dass auf Informationspflichten beruhende Bürokratiekosten von großer Bedeutung bisher noch gar nicht berücksichtigt wurden, wie z. B. die Buchführungskosten von Kapitalgesellschaften, die Buchführungskosten für Personengesellschaften und die Kosten der Inventur?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf von BDA, BDI, DIHK und ZDH, dass die infolge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entstandenen Bürokratiekosten und die von den Sozialversicherungsträgern verursachten Bürokratielasten bisher in keiner Weise berücksichtigt wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Staatssekretärsausschusses, dass mindestens 14,5 Mrd. Euro der bislang gemessenen Bürokratiekosten in Höhe von 29,5 Mrd. Euro nicht unmittelbar auf den nationalen Gesetzgeber zurückzuführen sind?
Werden diese Kosten bei der Bestimmung der gesamten Bürokratiekosten berücksichtigt?
Wann soll das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz, das laut dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses einen Bürokratieabbau von mehr als 150 Mio. Euro Entlastungsvolumen haben wird, in Kraft treten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dass das angestrebte Reduktionsziel explizit als Nettoziel ausgestaltet werden muss, da es für einen echten Bürokratieabbau nicht ausreicht, nur den ermittelten Kostenblock um 25 Prozent zu reduzieren, wenn gleichzeitig neue Informationspflichten entstehen?
Wird es beim Abbau von staatlich verursachten Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Abbauziel geben, und wenn ja, wie hoch wird dieses sein, und wird es dabei eine Nettofestlegung geben?
Plant die Bundesregierung die staatlich verursachten Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln, und wenn ja, in welchem Zeitraum soll dieser Vorgang abgeschlossen sein?
Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung von staatlich verursachten Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sind bis 2009 geplant?
Wie viele der bereits identifizierten 50 kostenträchtigsten Informationspflichten wurden bisher auf Entlastungsmöglichkeiten überprüft, und bei wie vielen sieht die Bundesregierung Entlastungsmöglichkeiten?
Wie hoch ist das Entlastungspotential bei Vereinfachung dieser 50 kostenträchtigsten Informationspflichten?
Bei welchen der 50 kostenträchtigsten Informationspflichten wurden bereits Vereinfachungsmaßnahmen umgesetzt, bzw. wann wird die Bundesregierung jeweils eine Initiative zur Umsetzung der Entlastungsmöglichkeiten ergreifen?
Wurden die zusätzlichen 30 Vereinfachungsmaßnahmen mittlerweile abschließend in deren Entlastungspotential quantifiziert?
Wenn ja, wie hoch ist das Entlastungspotential jeweils?
Wie wurden diese zusätzlichen 30 Vereinfachungsmaßnahmen identifiziert?