Einkommens- und Vermögenssituation der über 60-jährigen Bevölkerung
der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Dr. Heinrich L. Kolb, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine möglichst genaue Erfassung der Alterseinkommen und der Vermögenssituation älterer Menschen ist Grundlage für die Bewertung der Wirksamkeit von Förderinstrumenten für die Altersvorsorge und für die Feststellung von Reformbedarf in diesem Bereich.
Mit dem Alterssicherungsbericht 2005, der gem. § 154 Abs. 2 SGB VI die Alterseinkommen untersucht, liegt eine aktuelle und umfassende Analyse vor. Der Bericht liefert aber, wie der Sozialbeirat in seinem Gutachten zum Altersvermögensbericht 2005 anmerkt, bei weitem noch kein umfassendes Bild der Einkommens- und Vermögenssituation der älteren Bevölkerung. Es wäre aber wünschenswert, ein solches Bild zu erhalten, und zwar auch möglichst so detailliert, dass dabei die unterschiedliche Versorgungslage bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen, etwa Männern und Frauen, deutlich wird.
Der Bericht erfasst im Wesentlichen Einkommen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersversorgung. Der Bericht umfasst aber nicht den privaten Vermögensaufbau wie etwa angesammeltes Finanzkapital und Immobilien.
Bei Immobilien wird bisher nicht die „ersparte“ Miete zu den Einkommen im Alter hinzugerechnet. Dies entspräche aber der Systematik des Altersvorsorgeberichts. Zudem hat die große Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, die Förderung von Wohneigentum in die Riester-Rente aufzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass die Eigenheimzulage als Instrument der Wohneigentumsförderung zum 1. Januar 2006 abgeschafft wurde, ist es daher wünschenswert, mehr über die Bedeutung von Immobilien als Element der Altersvorsorge zu erfahren.
Auch die im Bericht nicht berücksichtigten Kapitallebensversicherungen sollten für eine wirklichkeitsnähere Analyse der Lebens- und Versorgungslagen im Alter herangezogen werden. Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherungen betrugen laut Sozialbeiratsgutachten – ohne Pensionskassen und Pensionsfonds – im Jahr 2003 rund 52 Mrd. Euro und im Jahr 2004 rund 51 Mrd. Euro. Dies entspricht fast einem Viertel der Rentenausgaben der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Solche Kapitaleinkünfte können auch zum Lebensunterhalt im Alter verwandt werden.
Bei den geförderten Altersvorsorgearten wird gem. § 154 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI nur die steuerliche Förderung der Riester-Rente nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst. Es ist aber sinnvoll, so auch der Sozialbeirat, die Inanspruchnahme der steuerlich geförderten Leibrentenverträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (Rürup-Rente) zu erfassen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen43
Wie hat sich die Einkommenssituation der über 60-Jährigen (für alle Fragen wenn möglich mit Differenzierung Männer und Frauen) unter Einbeziehung aller Einkommensarten, darunter auch Kapital- und Lebensversicherungen und des Nutzwertes eigener Immobilien von 1990 bis 2005 entwickelt – nominal und real?
Wie stellt sich dabei die Entwicklung in den verschiedenen Einkommens- und Vermögensschichten dar?
Wie hat sich die Vermögenssituation der über 60-Jährigen unter Einbeziehung von Eigentum an Immobilien und der Kapitalakkumulation in privaten Kapital- und Lebensversicherungsverträgen entwickelt?
Wie stellt sich dabei die Entwicklung in den verschiedenen Einkommens- und Vermögensschichten dar?
Welchen Anteil an der Einkommenssituation der über 60- und über 65-Jährigen haben gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sowie Einkommen aus Kapital- und Lebensversicherungsverträgen und andere Einkünfte sowie der Wert des selbstgenutzten Immobilieneigentums?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass selbstgenutztes Wohneigentum bei den Bürgern im Rahmen der Altersvorsorge einen hohen Stellenwert hat?
Wie viele Haushalte – prozentual und absolut – verfügen 2005 in Deutschland über selbstgenutztes Wohneigentum?
Wie entwickelte sich die Anzahl der Haushalte – prozentual und absolut – in Deutschland seit 1994, die über selbstgenutztes Wohneigentum verfügen?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Bürger im Alter von über 60 bzw. 65 Jahren über selbstgenutztes Wohneigentum verfügen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele von diesen Haushalten die Eigenheimzulage bzw. deren Vorgängerregelungen in Anspruch genommen haben?
Gibt es Angaben darüber, über welches Geldvermögen diese Haushalte verfügen?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Inhaber eines Riester-Vertrags die Eigenheimzulage erhalten?
Wie viele Personen – in Prozent und in absoluten Zahlen – haben bereits von dem Entnahmemodell der Riester-Rente für Immobilienkauf Gebrauch gemacht?
Mit welcher Zahl an Personen, die von der Entnahmemöglichkeit Gebrauch machen, rechnet die Bundesregierung in den Jahren bis 2012?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie viele Bürger im Alter von über 60 Jahren Mittel aus öffentlichen Kassen für das Wohnen erhalten?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung Vorteile und Risiken der Altersvorsorge durch Immobilien, und wie kann man die Risiken minimieren?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Einkommens- und Vermögensgruppen über Wohneigentum verfügen?
Wie viel Prozent ihres Renteneinkommens geben über 60 bzw. über 65-Jährige, die über kein Wohneigentum verfügen, für ihre Miete aus; nach Einkommensgruppen und durchschnittlich?
Wie viele steuerlich geförderte Leibrentenverträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (Rürup-Renten) wurden bis Ende 2005 abgeschlossen?
Welche Summe an Geld wurde mit diesen Leibrentenverträgen angespart?
Mit wie vielen Abschlüssen von Rürup-Renten im Jahr 2005 und in den Jahren bis 2012 wurde bei Erlass des Alterseinkünftegesetzes 2004 gerechnet?
Welche Einkommensgruppen haben bis Ende 2005 in welcher Zahl Rürup-Verträge abgeschlossen?
Mit welchen Steuerausfällen durch Rürup-Renten wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes für die Jahre 2005 bis 2012 gerechnet?
Mit welchen Steuerausfällen durch Rürup-Renten wird zur Zeit für die Jahre bis 2012 gerechnet?
Wie hoch sind die 2005 eingetretenen Steuerausfälle durch die Absetzbarkeit von Rürup-Renten tatsächlich?
Gibt es Erkenntnisse darüber, welche anderen Spar- und Vorsorgeprodukte (Kapitallebens- und Rentenversicherung, Immobilien) die Personen, die Rürup-Verträge abschließen, nutzen?
Wie viele Personen sind potenziell zur Riester-Förderung berechtigt, und mit wie vielen Abschlüssen von Riester-Verträgen wurde bei Einführung der Riester-Förderung 2002 für die Jahre 2002 bis 2012 gerechnet?
Wie viele Personen (davon wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, Beamte und deren förderungsberechtigte Angehörige) haben tatsächlich bis Ende 2005 einen Riester-Vertrag abgeschlossen?
Mit welchen Steuerausfällen durch die Riester-Förderung war bei Einführung der Riester-Förderung 2002 für die Jahre 2002 bis 2012 geplant worden?
Wie hoch waren die Steuerausfälle, die durch die Riester-Förderung von 2002 bis 2005 verursacht wurden?
In welcher Höhe erfolgt die Riester-Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen bei Personen, die bei 20 000 Euro bzw. 100 000 Euro beitragspflichtigem Jahreseinkommen jeweils die höchstmögliche Fördersumme von vier Prozent des beitragspflichtigen Einkommens für einen Altersvorsorgevertrag mit Riester-Förderung aufwenden?
Hat die kombinierte Förderung von Zulage und Sonderausgabenabzug eine höhere Förderung bei höheren Einkommen als bei niedrigeren Einkommen zur Folge?
Mit welcher nominalen und realen Rendite rechnet die Bundesregierung bei den Riester-Verträgen?
Entspricht diese erwartete Rendite derjenigen in nicht geförderten Rentenversicherungsverträgen?
Wie haben sich die Renditen bei Kapital- und Lebensversicherungsverträgen seit 1995 im Schnitt entwickelt?
Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der über 60-Jährigen aus privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen seit 1990?
Welches Vermögen wurde in Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen angesammelt, und wie hat sich diese Summe seit 1990 entwickelt?
Welche Einkommensgruppen erhalten in welchem Umfang Auszahlungen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen?
Wie viele der Personen, die bereits Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen haben, verfügen über eine zusätzliche staatlich geförderte Altersvorsorge?
Wie hat sich die Zahl von Abschlüssen von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen seit 2002 entwickelt?
In welchem Ausmaß wird die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Vorsorge in Anspruch genommen?
Welche Einkommensgruppen haben die Entgeltumwandlung in welcher Höhe in Anspruch genommen?
Mit welcher Entwicklung bei der Entgeltumwandlung rechnet die Bundesregierung, wenn die abgabenfreie Entgeltumwandlung 2008 ausläuft?