Wirkungsforschung zur Aufgabenwahrnehmung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jörg Rohde, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist festgelegt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit untersucht und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen mit der Experimentierklausel berichtet.
Trotz der noch laufenden Evaluierung hat am 18. Juni 2008 die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Untersuchung zu den Übergängen aus der Grundsicherung in Beschäftigung veröffentlicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welchem Stadium befindet sich die Wirkungsforschung zur Experimentierklausel, die vom BMAS in Auftrag gegeben wurde?
War der Bundesregierung bekannt, dass die BA trotz der laufenden Evaluierung eine eigene Untersuchung anstellt und veröffentlicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagekraft der Ergebnisse der Untersuchung?
Liegen der Bundesregierung darüber Erkenntnisse vor, ob die BA die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bereits im Rahmen der Evaluierung durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen in ihre Auswertung einbezogen hat?
Hält die Bundesregierung eine Übergangsrate von Hilfebedürftigen (arbeitslose und nicht arbeitslose Personen im Leistungsbezug) in Beschäftigung von 3,4 Prozent im Bundesdurchschnitt und 4,1 Prozent bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und eine Übergangsrate von arbeitslosen Leistungsempfängern in Beschäftigung von 4 Prozent im Bundesdurchschnitt und 5 Prozent bei den ARGEn für ein zufriedenstellendes Ergebnis?
Wenn nein, worauf führt sie die unzureichenden Übergangsraten zurück, und was beabsichtigt sie zu tun, um die Übergangsraten zu erhöhen?
Wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung bei ihren Vorschlägen für die Einrichtung kooperativer Jobcenter berücksichtigen?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit eine Vorwegnahme der noch ausstehenden Evaluierung?
Hält es die Bundesregierung mit Blick auf die vorliegende Untersuchung der BA für sinnvoll, die laufende Evaluierung zu Ende zu führen?
Wie hoch waren die Ausgaben für die Untersuchung der BA, und wie viel Personal wurde dadurch gebunden?
Wurde das Geld für die Untersuchung aus Mitteln der Beitragszahler oder aus dem Bundeshaushalt aufgebracht?
Welche Kosten fallen für die laufende Evaluierung beim BMAS an?
Welche Kosten sind durch die Untersuchung der BA und die zeitgleiche Evaluierung doppelt angefallen?