Der Anschlag von Mölln
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der Nacht vom 22. auf den 23. November 1992 verübten Neofaschisten Brandanschläge auf zwei von Türkinnen und Türken bewohnte Häuser. Bei den Anschlägen kamen drei Menschen ums Leben. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen in diesem Fall übernommen. Nach den Anschlägen tappten die Ermittlungsbehörden tagelang völlig im Dunkeln.
Vier Tage später warteten die Sicherheitsbehörden mit dem ersten Erfolg auf: Eine neofaschistische Gruppierung um den 25jährigen Michael Peters aus Gudow wird ausgehoben wegen des Verdachts, die Gruppe habe Anschläge im September 1992 in Pritzier und Kollow auf Unterkünfte für Asylsuchende verübt. Laut Generalbundesanwalt bestand der Verdacht, daß Peters und zehn weitere Beschuldigte „eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet haben, die durch gewalttätige Aktionen — besonders Brandanschläge — gegen Ausländer in Deutschland vorgehen wolle" (DIE WELT, 27. November 1992). Die „Süddeutsche Zeitung" stellte fest: „Am Nachmittag gab die Anklagebehörde dann überraschend die Einleitung des ersten Ermittlungsverfahrens gegen eine rechtsterroristische Vereinigung seit Beginn der ausländerfeindlichen Gewaltwelle bekannt" (SZ, 27. November 1992).
Ob die Gruppe um Peters auch für den Anschlag in Mölln verantwortlich war, mußte zu diesem Zeitpunkt noch geprüft werden (vgl. Berliner Zeitung, 27, November 1992). Einen Tag später galt dies „jedoch mittlerweile als eher unwahrscheinlich" (DIE WELT, 28. November 1992).
Am 30. November 1992, eine Woche nach der Tat, wird plötzlich der 19jährige Lars Christiansen als „einer der Täter von Mölln gefaßt" (DIE WELT, 1. Dezember 1992), der „mit mindestens noch einem unbekannten Komplizen" den Brand gelegt haben soll (FAZ, 1. Dezember 1992). Christiansen gehörte ebenfalls zur Gruppe um Peters und war schon am 25. November 1992 „kurzzeitig festgenommen, wegen fehlender Tatnachweise zunächst aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden" (ebenda). Nun ergibt sich mit einem Mal der dringende Tatverdacht nach den Worten des Generalbundesanwaltes „aus der Aussage eines unmittelbaren Tatzeugen, deren Einzelheiten durch die weiteren Ermittlungen bestätigt wurden" (SZ, 1. Dezember 1992). Nähere Angaben zu diesen Zeugen wollte der Generalbundesanwalt nicht machen. DIE WELT schreibt: „Die Frage, ob dieser Zeuge selbst aus der rechtsradikalen Szene kommt oder ein unbeteiligter Passant war, beantwortete der Generalbundesanwalt von Stahl nicht. Auch nicht die Frage, ob der Zeuge die als Belohnung ausgesetzten 150 000 DM erhalten werde" (DIE WELT, 1. Dezember 1992).
Einige Tage später, nachdem Christiansen und Peters die Tat gestanden hatten, führten Auskünfte des Generalbundesanwaltes von Stahl zur Ergreifung der Täter zu. Verwirrungen. DIE WELT vermerkt: „Unklar blieb, wie die Bundesanwaltschaft auf die Spur der beiden mutmaßlichen Täter kam. Am Monag (den 30. November, Anm. U. J.) begründete von Stahl den Verdacht gegen Peters mit der Aussage eines ,unmittelbaren Tatzeugen'. Gestern sagte er, daß außer Peters und Christiansen ,keine weiteren Personen an den Tatorten waren"' (DIE WELT, 2. Dezember 1992).
Zur vollständigen Verdeckung des Sachverhalts diente offenbar einen Tag später die Auskunft aus der Bundesanwaltschaft, daß „der entscheidende Hinweis von einem ,aufmerksamen Bürger' und nicht von einem Mittäter oder einem anderen Kronzeugen" kam (Berliner Zeitung, 3. Dezember 1992).
Auf die Frage, wie der Generalbundesanwalt überhaupt auf die Spur der Gruppe um Peters und wie es zu deren Verhaftung kam, konnte man der Presse einige interessante Hinweise entnehmen: „Wie aus Kieler Sicherheitsbehörden verlautete, gingen den Festnahmen monatelange Observationen teilweise mit verdeckten Ermittlere voraus. Man habe vor allem die Hintermänner enttarnen wollen, denn Michael Peters sei offensichtlich keine Führungspersönlichkeit" (DIE WELT, 28. November 1992).
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Werthebach, betonte, daß dem Verfassungsschutz bekanntgewesen sei, „in welchem Ausmaß in Schleswig-Holstein und auch im Umfeld von Mölln rechtsextremistische Gewalttäter vorhanden sind" (ap, 1. Dezember 1992). Werthebach erklärte weiter, daß „alle Informationen über die militante rechtsextremistische Szene im Umfeld von Mölln stets den zuständigen Behörden übermittelt wurden" (SZ, 4. Dezember 1992).
Fakt ist weiter, daß auch Lars Christiansen bei der Polizei kein Unbekannter war. Er sei auf der Liste gewaltbereiter Skinheads geführt, vor kurzem aber von dieser Liste gestrichen worden (vgl. Leipziger Volkszeitung, 2. Dezember 1992).
In diesem Zusammenhang ist auch das Verhalten des Lübecker Amtsrichters in verschiedener Richtung interpretierbar, der es am 17. November 1992 - also kurz vor dem Möllner Anschlag - abgelehnt hatte, Haftbefehle gegen Mitglieder der Gruppe um Peters zu erlassen. Mag sein, daß bei seiner Entscheidung tatsächlich rechtsstaatliche Bedenken eine entscheidende Rolle gespielt haben, und er die „Ausstellung eines Haftbefehls wegen nicht ausreichender Verdachtsmomente abgelehnt" hatte (SZ, 3. Dezember 1992). Denkbar wäre aber auch, daß er wußte, daß in oder an der neofaschistischen Gruppe verdeckte Ermittler im Einsatz waren und das Einsatzziel noch nicht erreicht war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wieso hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen der Anschläge in Mölln übernommen?
Wieso hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen nicht bei anderen rechtsextremistischen Anschlägen und Überfällen mit Todesfolgen oder Schwerverletzten übernommen?
Aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse konnte die Gruppe um Peters wegen der Anschläge in Pritzier am 5. September 1992 und in Kollow am 12. September 1992 verhaftet werden?
Seit wann genau war den Ermittlungsbehörden die Täterschaft der Gruppe um Peters für die Anschläge in Pritzier und Kollow bekannt?
Wieso und aufgrund welcher Umstände war wegen dieser beiden Anschläge der Gruppe um Peters der Verdacht der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung für die Generalbundesanwaltschaft gegeben, und wodurch unterscheiden sich diese Anschläge von den Hunderten der letzten Jahre?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesanwaltschaft über die inhaltliche Ausrichtung der Gruppe Peters?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planung und Durchführung der Anschläge in Pritzier und Kollow durch die Gruppe um Peters?
Trifft es zu, daß der Festnahme der Mitglieder der Gruppe um Peters „monatelange Observationen teilweise mit verdeckten Ermittlern" (DIE WELT, 28. November 1992) vorausgingen?
Seit wann exakt und bis zu welchem Zeitpunkt wurde die Gruppe um Peters observiert?
a) Aus welchem Anlaß wurde die Observation und der Einsatz verdeckter Ermittler aufgenommen?
b) Wurden Maßnahmen nach G-10 durchgeführt?
Seit wann exakt und bis wann wurde gegen die Gruppe um Peters mit verdeckten Ermittlern vorgegangen, und welche Behörden waren über den Einsatz der/des verdeckten Ermittler/Ermittlers informiert?
Welche Erkenntnisse konnten durch diese Observation und den Einsatz der verdeckten Ermittler gewonnen werden?
Wurde die Gruppe um Peters auch noch zu dem Zeitpunkt der Möllner Anschläge am 22. November 1992 observiert, und waren zu diesem Zeitpunkt noch verdeckte Ermittler im Einsatz?
Trifft es zu, daß, wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz den Medien mitteilte, „alle Informationen über die militante rechtsextremistische Szene im Umfeld von Mölln stets den zuständigen Behörden übermittelt wurden" (SZ, 4. Dezember 1992)?
a) Wann und wie oft haben welche Bundesbehörden Informationen über die militante rechtsextremistische Szene von welchem Amt für Verfassungsschutz erhalten?
b) Welche Kenntnis hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Gruppe Peters?
c) Wußte das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Täterschaft der Gruppe um Peters für die Anschläge in Pritzier und Kollow, oder hat es Kenntnis darüber, ob das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz über entsprechende Informationen verfügte?
d) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gruppe Peters während der Anschläge in Pritzier oder Kollow observiert oder hat es Kenntnis darüber, daß das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz die Gruppe observierte?
e) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gruppe Peters -während der Anschläge in Mölln observiert, oder hat es Kenntnis darüber, daß das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz die Gruppe observierte?
Gibt es einen „unmittelbaren Tatzeugen", der zur Aufklärung des Möllner Anschlags beigetragen hat?
a) Wenn ja, handelt es sich bei diesem „unmittelbaren Tatzeugen" um einen Passanten, einen verdeckten Ermittler, einen V-Mann oder einen Angehörigen einer anderen Sicherheitsbehörde?
b) Wenn ja, wieso hat dieser „unmittelbare Tatzeuge" nicht die Polizei oder Feuerwehr verständigt?
c) Wenn ja, handelt es sich bei diesem „unmittelbaren Tatzeugen" um einen beteiligten Rechtsextremisten, der eventuell als „Kronzeuge" fungiert?
d) Wenn ja, erhält der „unmittelbare Tatzeuge" die ausgesetzte Belohnung über 150 000 DM oder einen Teil dieser Belohnung?
e) Wenn ja, wann und auf welche Weise und unter welchen Umständen hat sich der „unmittelbare Tatzeuge" zur Verfügung gestellt?
f) Wenn nein, wie sonst ist die Bundesanwaltschaft auf die Spur des Täters gekommen?
Wie wurde der Anschlag in Mölln von der Gruppe um Peters geplant?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welchen rechtsextremen Organisationen die Mitglieder der Gruppe um Peters angehörten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eventuelle Hintermänner der Gruppe um Peters, da dieser „offensichtlich keine Führerpersönlichkeit" (DIE WELT, 28. November 1992) sei?