Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4286
05. 02. 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt)
und der Gruppe der PDS/Linke Liste
- Drucksache 12/4136 —
Arbeit der Grundbuchämter
Grundbucheintragungen sind Voraussetzung für Verkäufe,
Kreditabsicherung, Beantragen von Fördermitteln. Fehlende
Grundbucheintragungen erschweren das Entstehen von kleineren und mittleren
Unternehmen, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
1. Wie hoch sind die Eintragungsrückstände bei den Grundbuchämtern
jeweils in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im östlichen Teil Ber lins?
Im Dezember 1992 lagen den Grundbuchämtern der neuen
Länder folgende offene Anträge vor:
Berlin 1 419
Brandenburg 199 584
Mecklenburg-Vorpommern 129 380
Sachsen 119 574
Sachsen-Anhalt 81 247
Thüringen + 89 516
zusammen = 620 720.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um ungefähre Angaben. In
ihnen sind allerdings nicht nur solche Anträge enthalten, die
schon seit gewisser Zeit vorliegen, sondern auch solche, die erst
kurz vor der Zählung eingegangen sind. Die Zahlen enthalten
auch Anträge, die unzulässig oder unbegründet sind und solche,
die sich auf Investitionen nicht auswirken.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom
2. Februar 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Der Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres zeigt, daß sich die
Lage stabilisiert hat. Im Dezember 1991 ergab sich folgendes Bild
(ungefähre Angaben):
Berlin 34 000
Brandenburg ca. 140 000
Mecklenburg-Vorpommern 105 000
Sachsen 131 000
Sachsen-Anhalt 86 260
Thüringen + 114 500
zusammen = 610 760.
Hierbei ist zu beachten, daß sich die Zusammensetzung der
Rückstände im Laufe des Jahres 1992 deutlich verändert hat. Während
das Jahr 1991 noch stark von dem Abbau der Rückstände geprägt
war, die sich in der früheren Deutschen Demokratischen Republik
angesammelt hatten, konnten im Jahre 1992 verstärkt seit dem
Wirksamwerden des Beitritts eingegangene Anträge bearbeitet
werden. Die neuen Bundesländer sind, nachhaltig unterstützt von
den alten Bundesländern, bemüht, die Grundbuchämter in den
neuen Ländern von dem Rückstau zu entlasten, den die lange Zeit
der Vernachlässigung des Grundbuchwesens in der früheren
Deutschen Demokratischen Republik aufgebaut hat.
2. Wie hoch ist der Stau an Investitionen, der damit verzögert wird?
Die Bundesregierung hat bereits kurz nach dem Wirksamwerden
des Beitritts die Gefahr erkannt, die von der hohen Rückstandslast
der Grundbuchämter für Investitionen ausgehen mußte. Das
Bundesministerium der Justiz hat die Landessprecher der neuen
Länder deshalb bereits mit Erlaß vom 24. Oktober 1990 (3850/10-
134920/90) gebeten, eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
beschleunigten Bearbeitung von Grundbucheintragungsanträgen
bei Vorliegen eines besonderen Investitionszwecks zu erlassen.
Diese ist in allen neuen Ländern ergangen und stellt sicher, daß
investive Grundbuchanträge bei der Bearbeitung bevorzugt
werden. Die Länder haben diese Verwaltungsvorschrift noch ergänzt.
Man kann nach diesen Maßnahmen davon ausgehen, daß
investive Eintragungsanträge bei den Grundbuchämtern im
Durchschnitt in 2 bis 3 Wochen erledigt sind. Das entspricht dem
Standard in den westlichen Ländern.
Die Bundesregierung betrachtet dies angesichts der anfänglichen
Ausstattung der Grundbuchämter, die durch die Deutsche
Demokratische Republik in nicht zu überbietendem Maße
vernachlässigt worden waren — nicht einmal einfachste bürotechnische
Mittel wie Kopiergeräte oder grundlegende Texte waren im Oktober
1990 vorhanden — als bedeutenden Erfolg.
Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß
kreditabhängige Investitionen nicht mehr an der Dauer der Eintragungen
scheitern. Sie sieht allerdings auch, daß die Förderung der
Investitionsvorhaben nur durch eine Zurückstellung anderer
Eintragungsanträge erreicht werden kann. Dadurch kann im privaten
Bereich sonst vorhandenes, in der Summe wohl nicht zu
vernachlässigendes Investitionspotential unter Umständen
vorübergehend nicht voll zur Entfaltung gelangen. Dies ist gegenwärtig
allerdings nicht zu verhindern.
Um welchen durchschnittlichen Zeitraum der Verzögerung handelt
es sich?
Investive Eintragungsanträge werden im allgemeinen in den
neuen Ländern in einem Zeitraum bearbeitet, der dem in den
alten entspricht. Bei gewöhnlichen Eintragungsanträgen können
allerdings durchaus Bearbeitungszeiten von sechs bis zwölf
Monaten entstehen.
Welcher Leistungsausfall (Bruttoinlandsprodukt) ist damit
verbunden?
Nach dem vorstehend Ausgeführten werden investive Anträge in
der Regel in angemessenem Zeitraum bearbeitet. Bei den
Bearbeitungszeiten im übrigen lassen sich — allerdings kaum
quantifizierbar — Leistungsausfälle nicht ausschließen.
Wieviel Arbeitslosigkeit ist damit entstanden?
Auf den Zustand der Grundbuchämter ist Arbeitslosigkeit in den
neuen Ländern nicht zurückzuführen.
3. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Rückstände?
Die Rückstände bei den Grundbuchämtern in den neuen Ländern
sind auf die Vernachlässigung des Grundbuchwesens in der
früheren Deutschen Demokratischen Republik zurückzuführen. Im
Bereich des Volkseigentums wurden vielfach Grundbücher nicht
mehr geführt und die vorzunehmenden Rechtsträgerwechsel nur
noch auf einem Bestandsblatt vermerkt, aus dem jetzt mit hohem
Aufwand wieder Grundbücher erstellt werden müssen. In
ländlichen Gebieten unterlag die Mehrzahl der privaten,
landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke dem umfassenden gesetzlichen
Nutzungsrecht der LPGen. Dieses Recht blieb ungeachtet der
Bodeneigentumsverhältnisse bestehen und nahm den Bürgern
jedes Interesse daran, die Grundbücher aktuell zu halten und z. B.
aus Anlaß eines Erbfalls um die Vornahme der
Grundbuchberichtigung einzukommen. Wurde ein derartiger Antrag gestellt, blieb
er oft so lange liegen, bis eine Verfügung über das Grundstück
vorgenommen wurde. Die Folge hiervon war, daß die
Grundbuchämter am 3. Oktober 1990 rund 500 000 unerledigte Anträge
im Bestand hatten und täglich insgesamt 7 000 Neueingänge
verzeichnen mußten.
Zur Bewältigung eines derartigen „Antragsbergs" waren die
Grundbuchämter völlig außerstande. Sie waren auch
organisatorisch vernachlässigt worden, da sie nicht als wichtig galten. Am
3. Oktober 1990 war in den Grundbuchämtern der neuen Länder
selbst einfachste Büroausstattung nicht vorhanden. So mußten
Grundbuchauszüge noch von Hand abgeschrieben werden, weil
die Grundbuchämter keine Kopiergeräte hatten. Es fehlten
Gesetzestexte und Kommentare; auch Texthandbücher waren nicht
vorhanden. Vielfach waren die Räumlichkeiten so beengt, daß
nicht einmal das dringend benötigte zusätzliche Personal
untergebracht werden konnte. Der vorhandene Personalkörper war für
einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb in keiner Weise
ausgelegt. Er war so bemessen, daß er lediglich die geringe Zahl von
Anträgen abarbeiten konnte, die zu Zeiten der früheren
Deutschen Demokratischen Republik anfielen. Außerdem war er nicht
ausreichend vorgebildet. Die zuständigen Stellen hatten sich
darauf beschränkt, den Kräften nur das Wissen zu vermitteln, das für
einfache Eintragungen benötigt wird. Auf die Bearbeitung
anderer Anträge waren die Grundbuchämter nicht eingerichtet.
Diese Entwicklung führte dazu, daß sich mit Einführung der
Währungs- und Wirtschaftsunion in kürzester Zeit ein
„Aktenberg" auftürmte, den die Grundbuchämter nicht abtragen
konnten. Dies wurde erst durch eine massive Unterstützung der
Grundbuchämter in den neuen Ländern durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus den Grundbuchämtern der alten Länder möglich,
die sich zusammen mit den vorhandenen Kollegen unter
Aufbietung aller Kräfte für die Menschen in den neuen Ländern
eingesetzt haben und einsetzen. Die Bewältigung der vorgefundenen
„Altlast" hat die Arbeit der Grundbuchämter in den neuen
Ländern sehr erschwert und wird ihre Arbeit auch noch einige Zeit
behindern.
4. Wie hoch ist jeweils die planmäßige Ausstattung der
Grundbuchämter?
Stellen sind für die Grundbuchämter in den neuen Ländern in
ausreichendem Umfang vorhanden. Die entscheidende
Schwierigkeit liegt in der Gewinnung der Mitarbeiter, mit denen diese
Stellen besetzt werden könnten.
Wie viele Stellen sind jeweils besetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen hierüber vor.
Allgemein läßt sich jedoch sagen, daß die Grundbuchämter durchaus
mehr Rechtspfleger, Beamte des mittleren Dienstes und im
Kanzleidienst einsetzen möchten und könnten, als sie derzeit
beschäftigen. Diese Kräfte sind aber nicht in ausreichendem Maße
vorhanden. Hier ist auch zu berücksichtigen, daß die alten Länder
Rechtspfleger nur nach Bedarf ausgebildet hatten und deshalb
jetzt zusätzliche Kräfte herangebildet werden müssen.
5. Ist die Klärung offener Vermögensfragen ein ernsthaftes Hindernis
für Eintragungen in den Grundbuchämtern?
Die offenen Vermögensfragen behindern die Eintragung im
Grundbuch nicht. Allerdings sind Verfügungsberechtigte über
Grundstücke und Gebäude, die Gegenstand von
Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz sind,
grundsätzlich verpflichtet, Verfügungen über solche Grundstücke zu
unterlassen. Sie dürfen daher Anträge bei dem Grundbuchamt erst
stellen, wenn eine Grundstücksverkehrsgenehmigung oder ein
Investitionsvorrangbescheid hierfür erteilt worden ist.
6. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, die
Verzögerungen bei den Grundbuchämtern zu verringern?
Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Ländern zusammen, zu
deren Verantwortungsbereich die Grundbuchämter gehören. Im
einzelnen sind folgende Maßnahmen zu nennen:
1. Der Bund hat als Sofortmaßnahmen im Herbst 1990 für die
Arbeit in den Grundbuchämtern Tischkopierer,
Schreibautomaten bzw. Schreibmaschinen sowie eine Grundausstattung an
Gesetzestexten, Kommentaren etc. zur Verfügung gestellt. Er
beteiligt sich finanziell zur Hälfte an der Einrichtung
elektronischer Datenverarbeitungsanlagen. Außerdem werden die
Kosten für die Entsendung von Rechtspflegern in die fünf
neuen Länder zur Hälfte aus Bundesmitteln getragen.
2. Die Altländer helfen durch Abordnungen von Rechtspflegern
an die Grundbuchämter und durch Partnerschaften. Ziel der
Abordnungen ist es, die Zeit bis zur Anstellung einer
ausreichenden Zahl eigener Rechtspfleger und sonstiger
Grundbuchbediensteter, die die neuen Länder nachdrücklich
vorantreiben, zu überbrücken und bei jedem Grundbuchamt einen
West-Rechtspfleger einzusetzen. Dieser kann das vorhandene
Ost-Personal unterstützen und auftretende Probleme sofort
bereinigen. Auch nach Ende der Abordnung haben die
Bediensteten in den Ost-Grundbuchämtern noch einen
Ansprechpartner. Insgesamt sind von den ca. 2 000
Grundbuchrechtspflegern im Westen ca. 200, also etwa 10 %, in die neuen
Länder abgeordnet. In Berlin waren von den ca. 45
Grundbuchrechtspflegern der West-Amtsgerichte ca. ein Drittel in den
östlichen Grundbuchämtern eingesetzt. Infolge der inzwischen
erfolgten Einrichtung selbständiger Amtsgerichte des Ostteils
sowie des erfolgreichen Abbaus von Rückständen konnte die
Hilfe im Wege der Abordnung dort inzwischen eingestellt
werden.
3. Die Möglichkeiten der Abordnung von Kräften sind jedoch
begrenzt, da die alten Länder einen nennenswerten Teil ihrer
Grundbuchbediensteten nicht ohne Nachteil für die
Grundbuchämter der alten Länder in die neuen Länder abordnen
können. Deshalb haben die Länder, zum Teil angeregt durch
das Bundesministerium der Justiz, andere ergänzende
Maßnahmen entwickelt:
Drucksache 12 /4286 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
a) In Brandenburg (Basdorf) besteht eine zentrale
Bearbeitungsstelle. Dort sind zwischen 25 und 56 Rechtspfleger
zusammengefaßt, die vorwiegend Rückstände bearbeiten.
b) In Sachsen bestehen bei den Gerichten in Dresden,
Chemnitz, Kamenz und Leipzig Rückstandsaufarbeitungsgruppen
(Crash-Trupps). Hier sind jeweils mehrere Rechtspfleger,
Richter oder Notare aus Baden-Württemberg und Bayern
tätig. Sie arbeiten Rückstände aus besonders belasteten
Grundbuchämtern auf. Die Erledigungsrate liegt bei ca.
5 000 Urkunden im Monat. In Brandenburg wurde ein
Crash-Trupp bestehend aus sechs Rechtspflegern bei dem
Grundbuchamt in Wittstock eingerichtet. Ein ähnliches
Modell wurde in Sachsen-Anhalt betrieben. Dort fuhr ein
sogenanntes „Mobiles Rechtspflegerteam" bis Anfang Mai
1992 mit einem technisch ausgestatteten Bus zu vorher
bestimmten Grundbuchämtern, um dort Rückstände
abzuarbeiten. Bei den ersten vier Einsätzen (insgesamt
61 Arbeitstage) wurden 2 592 Anträge vollständig und
zahlreiche weitere im Wege der Zwischenverfügung erledigt.
c) In Thüringen sind sog. Grundbuchsonderteams (GST)
eingerichtet worden. Rechtspfleger und Eintrager aus den alten
Ländern arbeiten dabei unter Einhaltung ihrer
Arbeitsverpflichtung in den Altländern zusätzlich gegen Entgelt in den
neuen Ländern Rückstände ab. Dieses Projekt ist bislang
sehr erfolgreich verlaufen. So konnten bei den bisherigen
41 Einsätzen an insgesamt 82 Tagen 28 609 Akten bearbeitet
werden. Dabei wurden Eintragungen mit einer
Investitionssumme von 1,4 Mrd. DM vorgenommen. Die Einrichtung der
Grundbuchsonderteams wird auch in Sachsen-Anhalt und
Brandenburg erwogen und ist in Mecklenburg-Vorpommern
ab 27. November 1992 angelaufen.
d) Erwogen wird derzeit eine Aktenversendung zwischen den
Ländern Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Bei diesem
Modell würden die Akten von den Grundbuchämtern in den
neuen Ländern zu Rechtspflegern in die alten Länder ver
-
schickt werden, um dort auf freiwilliger Basis abschließend
gegen Entgelt bearbeitet zu werden. Ein ähnliches Modell
ist in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im
Mai/Juni 1992 als sog. „Aktionswochen Grundbuch"
erprobt worden. Die Erfahrungen sind positiv. Es sind hierbei
allerdings schwierige dienstrechtliche Fragen zu klären, so
daß das Modell noch keine flächendeckende Verbreitung
gefunden hat.
4. Ein Teil der Verzögerungen beruht auch auf der Schwierigkeit
der bei der Bearbeitung der Anträge auftretenden
Rechtsfragen. Sie hängen durchweg damit zusammen, daß die
Bodeneigentumsverhältnisse in der früheren Deutschen
Demokratischen Republik vielfach juristisch nicht sachgemäß behandelt
wurden und dort auch die Bereinigung der Grundbücher in
hohem Maße vernachlässigt worden ist. Um hier Abhilfe zu
schaffen, hat das Bundesministerium ein „Grundbuch-Info"
entwickelt, das Entscheidungshilfen für derartige Situationen
bietet.
7. Ist an eine zusätzliche Beschäftigung jetzt arbeitsloser
Verwaltungsangestellter gedacht?
Die neuen Länder stellen alle verfügbaren Kräfte an, die sich für
eine Beschäftigung in den Grundbuchämtern eignen. Die
allgemeinen Anstellungsvoraussetzungen sind entsprechend
ausgestaltet. Die Schwierigkeit liegt indessen darin, daß sich nicht jede.
Kraft für eine Tätigkeit im Grundbuch eignet. Die Behandlung der
bei den Grundbuchämtern eingehenden Anträge erfordert
Kenntnisse im Grundbuch- und im materiellen Recht, die bei vielen
Verwaltungsangestellten nicht vorliegen. Auf diese Kenntnisse
kann auch nicht verzichtet werden. Wenn sie fehlen, führt dies
regelmäßig zu einer Verzögerung der Bearbeitung und zu
Qualitätsmängeln, die letztlich nur Berichtigungen und damit
zusätzliche Belastungen verursachen. Die neuen Länder entsenden
deshalb die neu einzustellenden Kräfte zunächst in eine
Kurzausbildung, die diesen neuen Kräften die erforderlichen
Grundkenntnisse vermitteln. Dafür werden alle Kräfte genommen, die diese
Ausbildung mit Erfolg zu durchlaufen versprechen.
Wenn nein, warum nicht?
Arbeitslose Verwaltungsangestellte werden für eine Tätigkeit in
den Grundbuchämtern angestellt, wenn sie (nach einer
Kurzausbildung) für diese Tätigkeit geeignet erscheinen.
8. Wann kann mit einer Veränderung der Situation gerechnet werden?
Die angespannte Lage bei den Grundbuchämtern in den neuen
Ländern wird noch einige Zeit andauern. Sie könnte sich mit
zunehmender wirtschaftlicher Entwicklung sogar noch
verschärfen. Die Bundesregierung plant deshalb ein „Gesetz zur
Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer
Verfahren (Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz) ", mit dem
insbesondere eine Umstellung der Grundbuchführung auf
moderne EDV ermöglicht werden soll. Zusätzlich sind darin ein
Grundbuchbereinigungsgesetz und ein Bodensonderungsgesetz
vorgesehen, die zu einer Entschärfung der Lage beitragen
können.
Wann kann in den neuen Ländern mit einer durchschnittlichen
Bearbeitungsfrist wie in den alten Ländern gerechnet werden?
In den neuen Ländern sind für investive Anträge bereits heute im
Durchschnitt Bearbeitungszeiten erreicht, die denen in den
westlichen Ländern entsprechen. Wann dies auch für die anderen
Anträge sichergestellt werden kann, ist noch nicht absehbar.
Angesichts des Umstandes, daß bei Wirksamwerden des Beitritts
nahe Null angefangen werden und ein völliger Neuaufbau des
Grundbuchwesens erfolgen mußte, ist in der kurzen, seitdem
verstrichenen Zeit aber schon viel erreicht worden.]