Auswirkungen von Bußgelderhöhungen
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung weist in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu Auswirkungen und Angemessenheit der geplanten Bußgelderhöhung (Bundestagsdrucksache 16/9723) zu Recht darauf hin, dass die Akzeptanz der Regeln wichtig für den Erfolg von Unfallprävention ist. Akzeptanz setzt jedoch auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regeln und Sanktionen und die Überzeugung von deren Angemessenheit und Wirksamkeit voraus. Ein wichtiger Anhaltspunkt hierfür ist stets die Vergangenheit: Der unvoreingenommene Blick zurück gibt hilfreichen Aufschluss über die Folgen und Erfolge politischer Maßnahmen – aber auch über die Angemessenheit zum Beispiel einer Anpassung von Bußgeldern. So erscheint es zum Beispiel sinnvoll, anhand der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen, ob eine deutliche Erhöhung der Bußgeldsätze eine wesentliche Verhaltensänderung bei Kraftfahrzeug- und Lastkraftwagenfahrern bewirkt und inwieweit sich tatsächlich die Relation zwischen den verfügbaren Einkommen und der Bußgeldhöhe entwickelt hat. Auf entsprechende Fragen der Fraktion der FDP in der besagten Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung indes nur erklärt, dass „bei der Unfallprävention der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens eine herausragende Rolle zukommt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hat sich die Höhe der Bußgelder für Verstöße gegen das Verbot des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen seit 1974 entwickelt (bitte aufgegliedert nach den jeweils geltenden Stufen), und in welcher Relation stand das Bußgeld zum Zeitpunkt seiner Einführung bzw. Erhöhung im Vergleich zum durchschnittlich verfügbaren Einkommen eines Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der festgestellten Verstöße gegen das Verbot des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen seit 1974 entwickelt (bitte aufgegliedert nach den jeweils geltenden Stufen), und in welcher Relation stand die Zahl der Verstöße im Vergleich zur Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang an Verstößen gegen das Verbot des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen ein, der durch die geplante Erhöhung der Bußgelder erreicht werden soll?
Wie hat sich die Höhe der Bußgelder (Mindest- und Höchstsatz) für Verstöße gegen innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen seit 1974 entwickelt, und in welcher Relation stand das Bußgeld zum Zeitpunkt seiner Erhöhung im Vergleich zum durchschnittlich verfügbaren Einkommen eines Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der festgestellten Verstöße gegen innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen seit 1974 entwickelt (sofern möglich bitte aufgegliedert nach Schwere des Verstoßes), und in welcher Relation stand die Zahl der Verstöße im Vergleich zur Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang an Verstößen gegen innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ein, der durch die geplante Erhöhung der Bußgelder erreicht werden soll?
Wie hat sich die Höhe der Bußgelder (Mindest- und Höchstsatz) für Verstöße gegen außerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen seit 1974 entwickelt, und in welcher Relation stand das Bußgeld zum Zeitpunkt seiner Erhöhung im Vergleich zum durchschnittlich verfügbaren Einkommen eines Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der festgestellten Verstöße gegen außerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen seit 1974 entwickelt (sofern möglich bitte aufgegliedert nach Schwere des Verstoßes), und in welcher Relation stand die Zahl der Verstöße im Vergleich zur Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang an Verstößen gegen außerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ein, der durch die geplante Erhöhung der Bußgelder erreicht werden soll?
Wie hat sich die Zahl der im Jahr durchgeführten Verkehrskontrollen seit 1974 entwickelt, und in welcher Relation stand die Zahl der Verkehrskontrollen im Vergleich zur Anzahl der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge?
Wie hat sich die Zahl der Verfahren wegen Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor deutschen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten seit 1974 entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil solcher Verfahren an den insgesamt vor den genannten Gerichten geführten Verfahren?
Wie hoch ist jeweils die Zahl der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die in den Jahren 2006 und 2007 begangen wurden, die (wäre seinerzeit bereits der erhöhte Bußgeldkatalog zur Anwendung gekommen) zusätzlich zu den bisher in dieser Höhe geahndeten Ordnungswidrigkeiten mit über 100 oder 150 Euro Bußgeld bestraft worden wären, und wie hoch wären schätzungsweise insgesamt die Mehreinnahmen für die Länder ausgefallen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung für das Jahr nach der Einführung des neuen Bußgeldkataloges die Zahl der Ordnungswidrigkeiten, die nach dem bisher geltenden Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von unter 100 Euro geahndet worden wären und zukünftig mit einer Geldbuße von über 100 oder 150 Euro bestraft werden, und wie hoch würden schätzungsweise insgesamt die Mehreinnahmen für die Länder ausfallen?