Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Besteuerung im Hospitality-Bereich
der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei Sportveranstaltungen kommt es im Hospitality-Bereich, d. h. bei der Vermietung von Logen und Business Plätzen an Unternehmen zu Hemmnissen, die Organisation, Finanzierung und Existenz von Veranstaltungen gefährden. Im Zusammenhang mit dem Erlass „Ertragssteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten“ (so der aktuell gültige Verwaltungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22. August 2005) erfahren Unternehmen, die in mehreren Sportstätten Logen oder Plätze gemietet haben, unterschiedliche, teilweise sich widersprechende steuerliche Behandlungen, je nachdem, welches Finanzamt unter welcher obersten Steuerbehörde in welchem Bundesland zuständig ist.
Es herrscht bei der Einladung von Gästen aus Wirtschaft und Politik im VIP- bzw. Hospitality-Bereich von Veranstaltungen auf Seiten der Veranstalter und der sponsernden Unternehmen hohe Rechtsunsicherheit.
Die im internationalen Vergleich niedrigen Eintrittspreise für Sportveranstaltungen in Deutschland können von den Veranstaltern nur angeboten werden, weil eine Quersubventionierung von Tickets mit niedrigen Preisen durch Einnahmen aus dem Hospitality-Bereich stattfindet. Die aktuelle Steuerpraxis gefährdet dieses Vorgehen und kann dazu führen, dass für viele Fans, die in der Regel für die Atmosphäre einer Sportveranstaltung sorgen, der Besuch solcher Veranstaltungen nicht mehr bezahlbar sein wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung die widersprüchliche Rechtslage zwischen einer steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten für die Buchung von Logen und Plätze in VIP-Bereichen von Sportveranstaltungen einerseits und deren strafrechtlicher Verfolgung in der Praxis andererseits?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Steuergesetzgebung der ertragssteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen und -Sitze in Sportstätten, die über den BMF Erlass vom 22. August 2005 hinausgehen?
Gedenkt die Bundesregierung diese Möglichkeiten zu nutzen und in diesem Bereich tätig zu werden, und wenn ja, wie?
Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewusst, dass eine Quersubventionierung zugunsten günstiger, bezahlbarer Tickets stattfindet, und dass diese durch eine zunehmende Verschärfung der Steuerpraxis gefährdet ist?