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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Altersarmut in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 12011244)

Rentnereinkommen, Armutsberichterstattung, Sozialhilfebedürftigkeit und Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen in den neuen Bundesländern, Beratung älterer Bürger in sozialversicherungsrechtlichen Fragen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Familie und Senioren

Datum

03.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/424401.02.93

Altersarmut in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl vielfältige Untersuchungen seit Jahren das Ausmaß der Altersarmut in der Bundesrepublik Deutschland anprangern, tritt die Bundesregierung diesem Problem noch immer nicht entgegen.

Trotz einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom Juni 1991, die die Einführung einer Mindestsicherung im Alter fordert, erfolgen keine Schritte zur Beseitigung der Altersarmut.

Darüber hinaus wird durch die geplanten Einschnitte im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die ohnehin unzureichende Auffangfunktion der Sozialhilfe, die gerade für alte Menschen große Bedeutung hat, zur Disposition gestellt.

Die avisierte Heraufsetzung der Altersgrenze von 60 auf 65 Jahre für den Mehrbedarfszuschlag in der Sozialhilfe, sowie die Pläne der Bundesregierung zu einer pauschalen Kürzung der Sozialhilfe um drei Prozent und zum sogenannten Einfrieren der Regelsätze werden das Problem der Altersarmut weiter verschärfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele alleinstehende Frauen, die 65 Jahre oder älter sind und in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, haben nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG ein Einkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat?

2

Wie viele alleinstehende Frauen, die 65 Jahre oder älter sind und in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

3

Wie viele alleinstehende Frauen, die 65 Jahre oder älter sind und in den neuen Bundesländern leben, haben nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG ein Einkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1. 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat?

4

Wie viele alleinstehende Frauen, die 65 Jahre oder älter sind und in den neuen Bundesländern leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

5

Wie viele alleinstehende Männer, die 65 Jahre oder älter sind und in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, haben nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG ein Einkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat?

6

Wie viele alleinstehende Männer, die 65 Jahre oder älter sind und in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

7

Wie viele alleinstehende Männer, die 65 Jahre oder älter sind und in den neuen Bundesländern leben, haben nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG ein Einkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat?

8

Wie viele alleinstehende Männer, die 65 Jahre oder älter sind und in den neuen Bundesländern leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

9

Wie viele Ehepaare, in denen mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner 65 Jahre oder älter ist und die in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, verfügen nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG über ein Haushaltseinkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat,

— bis zu 1 800 DM im Monat,

— bis zu 2 000 DM im Monat,

— bis zu 2 200 DM im Monat,

— bis zu 2 400 DM im Monat,

— bis zu 2 600 DM im Monat,

— bis zu 2 800 DM im Monat?

10

Wie viele Ehepaare, in denen mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner 65 Jahre oder älter ist und die in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

11

Wie viele Ehepaare, in denen mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner 65 Jahre oder älter ist und die in den neuen Bundesländern leben, verfügen nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen ohne Leistungen nach dem BSHG über ein Haushaltseinkommen von

— bis zu 400 DM im Monat,

— bis zu 600 DM im Monat,

— bis zu 800 DM im Monat,

— bis zu 1 000 DM im Monat,

— bis zu 1 200 DM im Monat,

— bis zu 1 400 DM im Monat,

— bis zu 1 600 DM im Monat,

— bis zu 1 800 DM im Monat,

— bis zu 2 000 DM im Monat,

— bis zu 2 200 DM im Monat,

— bis zu 2 400 DM im Monat,

— bis zu 2 600 DM im Monat,

— bis zu 2 800 DM im Monat?

12

Wie viele Ehepaare, in denen mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner 65 Jahre oder älter ist und die in den neuen Bundesländern leben, erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen?

13

Wie viele Menschen, die 65 Jahre oder älter sind, leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung?

14

Nimmt die Bundesregierung die inoffizielle Armutsberichterstattung in Form der Berichte und Untersuchungen der Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen zur Kenntnis? Falls ja, in welcher Form, und mit welcher Regelmäßigkeit geschieht dies?

15

Hält die Bundesregierung eine offizielle Armutsberichterstattung in der Bundesrepublik Deutschland für erforderlich? Falls ja, welcher inhaltlichen Konzeption wird diese folgen?

16

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, konkrete Initiativen zur Beseitigung der Altersarmut in der laufenden Legislaturperiode zu ergreifen? Falls ja, welche?

17

In welcher Weise wird nach Auffassung der Bundesregierung das Ausmaß der Sozialhilfebedürftigkeit unter den Rentnerinnen und Rentnern in den neuen Bundesländern durch die Abschaffung des Sozialzuschlages beeinflußt?

18

Hält die Bundesregierung an der geplanten Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung bis 1996 fest?

19

Wie lange dauert zur Zeit die Bearbeitung von Rentenanträgen

— in Berlin (Ost),

— in Brandenburg,

— in Mecklenburg-Vorpommern,

— in Sachsen,

— in Sachsen-Anhalt,

— in Thüringen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen die Bearbeitungszeit von Rentenanträgen mehrere Monate überschreitet?

21

Hält die Bundesregierung besondere Initiativen zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung für erforderlich? Falls ja, welche?

22

Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß auch für die Dauer der Antragsbearbeitung der Lebensunterhalt von Rentenantragstellerinnen und -antragstellern gewährleistet ist? Falls ja, in welcher Form?

23

Hält die Bundesregierung eine verstärkte Beratung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Fragen für erforderlich? Falls ja, welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche weitergehenden Schritte sind beabsichtigt?

24

Bietet der neugeschaffene § 249 h AFG nach Auffassung der Bundesregierung eine Möglichkeit, gezielte Beratungsangebote für ältere Bürgerinnen und Bürger einzurichten? Falls ja, in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung solche Initiativen?

Bonn, den 28. Januar 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Dr. Wolfgang Ullmann Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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