Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4440
01.03.93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Günter Graf,
Gerd Andres, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Ingrid Becker
-
Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier,
Edelgard Bulmahn, Ursula Burchhardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Nils Diederich
(Berlin), Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Dr. Konrad Elmer, Gerlinde
Hämmerle, Lothar Ibrügger, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Fritz Rudolf Körper, Horst
Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Dr. Edith Niehuis, Peter
Paterna, Dr. Wilifried Penner, Bernd Reuter, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Ursula
Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Gisela
Schröter, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag
Wolgast, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ralf Walter (Cochem),
Jochen Welt, Hanna Wolf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/4281 —
Sozialstrukturen rechtsextremistischer Straftäter/Straftäterinnen
Im vergangenen Jahr haben insbesondere Jugendliche und junge
Erwachsene über 2 000 Gewalttaten mit erwiesener oder zu
vermutender rechtsextremistischer Motivation begangen. Bei diesen Straftaten
wurden 17 Menschen getötet. Der Anteil der Brand- und
Sprengstoffanschläge macht mit mehr als 650 Anschlägen fast ein Drittel dieser
Straftaten aus.
Das Entsetzen über diese Verbrechen darf nicht davon abhalten, die
gesellschaftlichen, wi rtschaftlichen, politischen und psychologischen
Gründe dieser Straftäter/Straftäterinnen zu erforschen, zu benennen
und deren Ursachen zu bekämpfen.
Vorbemerkung
Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Rahmen der
Bekämpfung des Phänomens der fremdenfeindlichen bzw.
rechtsextremistischen Straftaten die gesellschaftlich, wirtschaftlich,
politisch und psychologisch bedingte Motivation der einschlägi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26.
Februar 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
gen Straftäter/Straftäterinnen untersucht werden muß, damit die
Prävention gezielt an den Wurzeln dieses Übels ansetzen kann.
Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahr 1990 eine Studie
in Auftrag gegeben, die sich mit den Ursachen
ausländerfeindlicher Übergriffe befaßt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse
dieser Studie fördert das Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung z. Z. bundesweit sieben Projekte, die konkrete
Maßnahmen zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit beinhalten.
Das Bundesministerium für Frauen und Jugend führt daneben das
„Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt" fort, das seit
Sommer 1991 vorbereitet und 1992 gestartet wurde.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen und Jugend in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern wird
darüber hinaus z. Z. an der Universität Trier eine Studie
„Fremdenfeindliche Straftaten — Eine Untersuchung von
Ausbreitungszyklen und Täterstrukturen" erarbeitet, von der die
Bundesregierung Aufschlüsse über die soziodemographischen Daten der
einschlägigen Täterstrukturen erwartet.
Generell läßt sich sagen, daß die empirische Datenerhebung zu
den konkreten Straftätern jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten
stößt:
Die Aufklärungsquote im Bereich der fremdenfeindlichen
Straftaten liegt z. Z. bei ca. 20 %. Von diesen 20 % der Straftäter macht
zudem ein erheblicher Teil von seinem
Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch und gibt nur in dem in § 111
OWiG genannten Um fang eigene personenbezogene Daten preis
(§ 111 OWiG nennt nur die wesentlichsten Personaldaten). Eine
Erhebung der in der Frage angesprochenen Daten bei anderen
Behörden oder Institutionen stößt auf datenschutzrechtliche
Schwierigkeiten, da sie — weil für die Sachaufklärung der
konkreten Straftaten nicht erforderlich — nicht mehr auf
strafverfahrensrechtliche Ermächtigungsnormen gestützt werden kann.
Aus den dargelegten Gründen können viele der
kriminalätiologisch relevanten Daten nicht oder nur in einem für empirische
Aussagen unzureichenden Maß erhoben werden.
Die Bundesregierung geht entsprechend dem Gesamtkontext der
Kleinen Anfrage davon aus, daß der Bereich aller
rechtsextremistischen und/oder fremdenfeindlichen Straftaten abgedeckt
werden sollte. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich
demzufolge — wo möglich — auf beide Bereiche.
Bei der Beantwortung der Fragen 1, 2, 3, 7 und 9 stützt sich die
Bundesregierung auf Angaben des Bundeskriminalamtes, die
diesem von den zuständigen Landespolizeibehörden übermittelt
worden sind.
Die gewünschte differenzierte Abfrage von Daten zu den Fragen
2, 3, 7 und 9 war nur für den Bereich der fremdenfeindlichen
Straftaten für das Jahr 1992 möglich, da die Erkenntnisse aus den
Bundes- bzw. Landeslagebildern resultieren, die erst seit Januar
1992 gezielt und ausschließlich für den fremdenfeindlichen
Bereich erhoben werden.
Dies ist aber für die empirische Aussagekraft der Zahlen für das
Gesamtphänomen aller rechtsextremistischen und
fremdenfeindlichen Straftaten unerheblich, da der Anteil der
fremdenfeindlichen Straftaten am Gesamtaufkommen der
rechtsextremistischen und/oder fremdenfeindlichen Straftaten im Jahre 1992 bei
nahezu 90 % lag.
1. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 1991 und 1992 von
rechtsextremistischen Straftätern/Straftäterinnen begangen?
Wie viele Menschen wurden dabei getötet oder verletzt?
Wie hoch war der Anteil der Brand- und Sprengstoffanschläge an
diesen Straftaten?
Zur 1. Teilfrage:
Im Jahre 1992 wurden 7 195 rechtsextremistische und/oder
fremdenfeindliche Straftaten begangen, davon waren 6 336
fremdenfeindlich und 859 rechtsextremistisch motiviert. 1991 waren es im
Vergleich dazu insgesamt 3 535.
Zur 2. Teilfrage:
Dabei wurden im Jahre 1992 8 Personen getötet und 1 020
Personen verletzt. Im Vorjahr wurden 4 Personen getötet und 393
Personen verletzt.
Zur 3. Teilfrage:
Der Anteil der Brand- und Sprengstoffanschläge an den
rechtsextremistischen und/oder fremdenfeindlichen Straftaten betrug
1992 8,84 %, 1991 10,75 % .
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Straftaten wurden bisher
aufgeklärt?
Wie viele Beschuldigte wurden strafrechtlich verfolgt und bereits
angeklagt?
Wie viele Beschuldigte waren Mehrfachtäter/Mehrfachtäterinnen
bzw. wie viele sind bereits früher und mit welchen Straftaten in
Erscheinung getreten?
Wie viele wegen rechtsextremistischer Gewalttaten Verurteilte
waren bereits wegen welchen Gewaltdelikten in Erscheinung
getreten?
In wie vielen Fällen wurden die eingeleiteten Verfahren gemäß
§§ 153, 153a, 153b, 153d, 153e, 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung,
§§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz eingestellt?
Wie viele Ermittlungsverfahren sind noch gegen wie viele
Beschuldigte anhängig?
(Die Angaben zu den unter Nummer 2 genannten Fragen jeweils
aufgeschlüsselt nach Altersstruktur und Geschlecht.)
Zur 1. Teilfrage:
Von den 6 336 fremdenfeindlichen Straftaten konnten 1 272
aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von
20,1 %
Die Aufklärungsquote spiegelt hierbei jedoch die Effizienz der
polizeilichen Arbeit in diesem Bereich nur unzureichend wider.
Insbesondere konnten 1992 alle aus rechtsextremistischen oder
fremdenfeindlichen Motiven verübten Straftaten, bei denen
Menschen ums Leben kamen, aufgeklärt werden.
Zu den restlichen 859 rechtsextremistischen Straftaten kann keine
gemeinsame Aufklärungsquote erhoben werden. Diese Straftaten
werden in der polizeilichen Kriminalstatistik unter
deliktspezifischen Gesichtspunkten nach Straftatbeständen
(Körperverletzung, Landfriedensbruch, Beleidigung etc.) registriert und gehen
in den dort genannten Gesamtaufklärungsquoten auf, ohne daß
die zugrundeliegende politische Gesinnung im Rahmen einer
Auswertung recherchierbar wäre.
Zur 2. Teilfrage:
Exakte Angaben über die Anzahl der in den Jahren 1991 und 1992
strafrechtlich verfolgten Beschuldigten und Angeklagten liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Es ist davon auszugehen, daß in allen Fällen gegen die ermittelten
Tatverdächtigen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Das Bundesministerium der Justiz hat die
Landesjustizverwaltungen gebeten, nachträglich für 1992 und ab 1993 vierteljährlich
nach einem einheitlichen Erhebungsbogen über entsprechende
Strafverfahren zu berichten. Erste Ergebnisse hierzu werden im
Frühjahr 1993 erwartet.
Im übrigen wird auf die Antwort auf die schriftlichen Fragen 5
und 6 der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
(Drucksache 12/3922) und auf die Antwort auf die schriftliche Frage 23
des Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers (CDU/CSU) (Drucksache
12/4020) verwiesen.
Zur 3. Teilfrage:
In bezug auf die angefragten Beschuldigtenzahlen wird auf die
Antwort zu Frage 2, 2. Teilfrage, verwiesen.
Zu den 3 986 für den Bereich der fremdenfeindlichen Straftaten
ermittelten Tatverdächtigen wurden in 3 472 Fällen folgende
Angaben zu Vorerkenntnissen von den Länderbehörden an das
Bundeskriminalamt mitgeteilt:
— 338 Tatverdächtige waren bereits eindeutig wegen politisch
motivierter Straftaten in Erscheinung getreten (9,7 %).
— 242 weitere Tatverdächtige waren wegen politisch motivierter
und sonstiger Straftaten in Erscheinung getreten (7 %).
— Im Bereich der sonstigen Straftaten hatten 802 weitere
Tatverdächtige bereits strafrechtliche Vorerkenntnisse (23,1 %).
— 2 090 Tatverdächtige (60,2 %) waren bisher noch nicht
polizeilich in Erscheinung getreten.
Zur 4. bis 6. Teilfrage:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf
die Antwort zu Frage 2, 2. Teilfrage, wird verwiesen.
3. Wie viele der in Frage 2 genannten Beschuldigten waren zum Zeit
-
punkt der Tat(en)
— noch keine 14 Jahre,
— 14 bis 16 Jahre,
— 16 bis 18 Jahre,
— 18 bis 21 Jahre,
— 21 bis 25 Jahre,
— 25 bis 35 Jahre,
— 35 bis 60 Jahre,
— über 60 Jahre alt?
Die in der Anfrage vorgegebene Altersstruktur wird in dieser
Form nicht erhoben.
Die 3 986 Tatverdächtigen im Bereich der fremdenfeindlichen
Straftaten verteilen sich nach Alter und Geschlecht gemäß der
nachfolgenden Aufstellung:
Alter in Jahren Männlich Weiblich Prozentanteil
bis 17 s 1 277 109 34,77
18 — 20 1 327 44 34,40 %
21 — 24 627 10 15,98 %
25 — 29 200 6 5,17 %
über 30 248 16 6,62 %
ohne Angaben 122 3,06 %
4. Wie viele der Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Tat(en)
— verheiratet,
— geschieden bzw. verwitwet,
— hatten Kinder (Anzahl)?
5. Wie viele der Beschuldigten wohnten zum Zeitpunkt der Tat bei
ihren Eltern/Elternteilen bzw. in welchen anderen
Lebensgemeinschaften?
6. Welchen Allgemein- bzw. Berufsbildungsabschluß hatten die
Beschuldigten bzw. in welchem (Aus-)Bildungsverhältnis befanden
sie sich?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Wie viele der Beschuldigten waren arbeitslos bzw. gingen keiner
geregelten Arbeit nach?
Zu den 3 986 für den Bereich der fremdenfeindlichen Straftaten
ermittelten Tatverdächtigen wurde dem Bundeskriminalamt in
327 Fällen mitgeteilt, daß es sich bei ihnen um Arbeitslose
handele. (Zu 1 410 Tatverdächtigen wurden keine Angaben über den
Berufsstand mitgeteilt.)
8. Welchen Berufsgruppen gehörten die Beschuldigten an, die einer
geregelten Beschäftigung nachgingen?
Wie viele der Beschuldigten waren im öffentlichen Dienst, insbe
-
sondere bei der Polizei und der Bundeswehr beschäftigt?
Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden gegen diese
Beschuldigten verhängt?
Wie viele der Beschuldigten gehörten Sicherheitsorganen der
ehemaligen DDR an?
In wie vielen Fällen gehörten Eltern/Elternteile der Beschuldigten
Sicherheitsorganen der ehemaligen DDR an?
Zur 1. Teilfrage:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zur 2. und 3. Teilfrage:
Hierzu liegen der Bundesregierung nur für den Bereich der
Beamten des Bundes Erkenntnisse vor.
Im Bereich der Bundespolizeien (BKA, BGS) sind in den Jahren
1991/1992 zwei einschlägige Taten bekanntgeworden, zu denen
vier Tatverdächtige ermittelt wurden.
Zwei Tatverdächtige sind aus dem Dienst ausgeschieden.
Gegen einen Tatverdächtigen wird ein Disziplinarverfahren mit
dem Ziel der fristlosen Entlassung (§ 126 BDO) unter
gleichzeitiger vorläufiger Enthebung aus dem Dienst (§ 91 BDO) betrieben.
Gegen einen Tatverdächtigen wurde ein nicht förmliches
Disziplinarverfahren eingeleitet, da sein Tatbeitrag als gering angesehen
wurde.
Im Bereich der Bediensteten der Bundeswehr wurden 1991 10
und 1992 53 Straftaten mit rechtsextremistischer/
fremdenfeindlicher Motivation bekannt.
Gegen die betroffenen Soldaten wurden folgende Maßnahmen
getroffen:
1991 1992
Einfache Disziplinierungsmaßnahmen 8 32
Disziplinargerichtliche Verurteilungen
(rechtskräftig) 2 2
Vorzeitige Entlassungen 4 21
9. Wie viele der Beschuldigten gehörten rechtsextremistischen
Organisationen an?
Um welche Organisationen handelte es sich?
Wie viele der Beschuldigten wurden — ohne Mitglieder
rechtsextremistischer Organisationen zu sein — von Rechtsextremisten
gesteuert und zu Straftaten angestiftet?
Zur 1. Teilfrage:
Von den 3 986 Tatverdächtigen im Bereich der
fremdenfeindlichen Straftaten wurden in 3 669 Fällen Aussagen zur „Gruppen-/
Organisationszugehörigkeit" an das BKA mitgeteilt. Danach
gehörten 326 Tatverdächtige (8,9 %) rechtsextremistischen Gruppen
oder Organisationen an. 505 Tatverdächtige (13,8 %) waren
Skinhead-Gruppierungen zuzurechnen.
Zur 2. u. 3. Teilfrage:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. In welchem Umfang sind insbesondere jugendliche und
heranwachsende Verurteilte im Vorfeld der Tat von Angeboten von
Jugendverbänden erreicht worden bzw. haben von derartigen
Angeboten Gebrauch gemacht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die
Analysen und Vorschläge der Unabhängigen Regierungskommission zur
Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)
umzusetzen?
Die Bundesregierung hat die Vorschläge und Analysen der
Gewaltkommission allen für die Auswertung zuständigen
öffentlichen und privaten Stellen in Bund und Ländern zugeleitet.
Gegenwärtig wird von der Bundesregierung ein Bericht erstellt,
der den Stand der Umsetzung der Vorschläge der
Gewaltkommission auf Bundesebene zusammenfaßt. Soweit aus dem Bereich der
sonstigen Empfänger Mitteilungen über Umsetzungsmaßnahmen
vorliegen, werden sie in dem Bericht der Bundesregierung
berücksichtigt.]