Sozialstrukturen rechtsextremistischer Straftäter/Straftäterinnen
der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Günter Graf, Gerd Andres, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Edelgard Bulmahn, Ursula Burchhardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Dr. Konrad Elmer, Gerlinde Hämmerle, Lothar Ibrügger, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Fritz Rudolf Körper, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Dr. Edith Niehuis, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ralf Walter (Cochem), Jochen Welt, Hanna Wolf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr haben insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene über 2 000 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation begangen. Bei diesen Straftaten wurden 17 Menschen getötet. Der Anteil der Brand- und Sprengstoffanschläge macht mit mehr als 650 Anschlägen fast ein Drittel dieser Straftaten aus.
Das Entsetzen über diese Verbrechen darf nicht davon abhalten, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und psychologischen Gründe dieser Straftäter/Straftäterinnen zu erforschen, zu benennen und deren Ursachen zu bekämpfen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 1991 und 1992 von rechtsextremistischen Straftätern/Straftäterinnen begangen? Wie viele Menschen wurden dabei getötet oder verletzt? Wie hoch war der Anteil der Brand- und Sprengstoffanschläge an diesen Straftaten?
Wie viele der in Frage 1 genannten Straftaten wurden bisher aufgeklärt? Wie viele Beschuldigte wurden strafrechtlich verfolgt und bereits angeklagt? Wie viele Beschuldigte waren Mehrfachtäter/ Mehrfachtäterinnen bzw. wie viele sind bereits früher und mit welchen Straftaten in Erscheinung getreten? Wie viele wegen rechtsextremistischer Gewalttaten Verurteilte waren bereits wegen welchen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten? In wie vielen Fällen wurden die eingeleiteten Verfahren gemäß §§, 153, 153a, 153b, 153d, 153e, 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung, §§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz eingestellt? Wie viele Ermittlungsverfahren sind noch gegen wie viele Beschuldigte anhängig?
(Die Angaben zu den unter Nummer 2 genannten Fragen jeweils aufgeschlüsselt nach Altersstruktur und Geschlecht.)
Wie viele der in Frage 2 genannten Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Tat(en) noch keine 14 Jahre, 14 bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 21 bis 25 Jahre, 25 bis 35 Jahre, 35 bis 60 Jahre, über 60 Jahre alt?
Wie viele der Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Tat(en) verheiratet, geschieden bzw. verwitwet, hatten Kinder (Anzahl)?
Wie viele der Beschuldigten wohnten zum Zeitpunkt der Tat bei ihren Eltern/Elternteilen bzw. in welchen anderen Lebensgemeinschaften?
Welchen Allgemein- bzw. Berufsbildungsabschluß hatten die Beschuldigten bzw. in welchem (Aus-)Bildungsverhältnis befanden sie sich?
Wie viele der Beschuldigten waren arbeitslos bzw. gingen keiner geregelten Arbeit nach?
Welchen Berufsgruppen gehörten die Beschuldigten an, die einer geregelten Beschäftigung nachgingen? Wie viele der Beschuldigten waren im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Polizei und der Bundeswehr beschäftigt? Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden gegen diese Beschuldigten verhängt? Wie viele der Beschuldigten gehörten Sicherheitsorganen der ehemaligen DDR an? In wie vielen Fällen gehörten Eltern/Elternteile der Beschuldigten Sicherheitsorganen der ehemaligen DDR an?
Wie viele der Beschuldigten gehörten rechtsextremistischen Organisationen an? Um welche Organisationen handelte es sich? Wie viele der Beschuldigten wurden — ohne Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen zu sein — von Rechtsextremisten gesteuert und zu Straftaten angestiftet?
In welchem Umfang sind insbesondere jugendliche und heranwachsende Verurteilte im Vorfeld der Tat von Angeboten von Jugendverbänden erreicht worden bzw. haben von derartigen Angeboten Gebrauch gemacht?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Analysen und Vorschläge der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission) umzusetzen?