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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Abschiebung rumänischer Roma-Flüchtlinge (G-SIG: 12011300)

Anzahl der Abschiebungen seit dem 1.2.1993, Rechtsmittel der rumänischen Flüchtlinge gegen abgelehnte Asylanträge, Verwendungszweck der Rumänien übergebenen 30 Mio DM im Rahmen des "Rückübernahmeabkommens"

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/442611.02. 93

Abschiebung rumänischer Roma-Flüchtlinge

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vom Sozialdienst des Flughafens Schönefeld (Berlin) wurden wir informiert, daß dort nahezu täglich Charter-Maschinen nach Rumänien abfliegen. In diese Charter-Flugzeuge werden Menschen gebracht, von denen angenommen werden kann, daß es sich um Flüchtlinge, insbesondere Roma, handelt. Unter ihnen sind viele Frauen und Kinder.

Besonders schlimm ist, daß viele Roma-Flüchtlinge, die jetzt abgeschoben werden, tatsächlich obdachlos in Rumänien sind, da sie bei Pogromen ihr Hab und Gut verloren haben oder von alteingesessenen rumänischen Bürgern aus dem Dorf vertrieben wurden, in dem sie vor 20 bis 30 Jahren von Ceausescu zwangsweise und gegen den verhaltenen Widerstand der einheimischen Bevölkerung angesiedelt wurden. Es ist überhaupt nicht vorstellbar, wie sie den Winter überleben sollen, wenn sie kein Dach über dem Kopf haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten des „Rückübernahmeabkommens" mit Rumänien bis einschließlich 1. Februar 1993 nach Rumänien abgeschoben?

2

Wie viele der Abgeschobenen waren a) Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt hatten, der inzwischen rechtskräftig negativ entschieden wurde, b) sonstige Personen rumänischer Staatsangehörigkeit?

3

Auf welche Weise ist sichergestellt, daß alle Flüchtlinge aus Rumänien, deren Asylanträge vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt wurden, die Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen die Ablehnung einzulegen, in dem sie a) die Hilfe eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin in Anspruch nehmen können, b) eine korrekte Übersetzung des Bescheides und des Rechtsmittels in rumänischer Sprache von Amts wegen erhalten, c) ausreichend Gelegenheit erhalten, die Hilfe eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen?

4

Befanden sich unter den abgeschobenen Flüchtlingen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden, auch solche, deren Asylverfahren durch gerichtliche Instanzen negativ entschieden wurden?

5

Aus welchen Bundesländern wurden wie viele rumänische Staatsangehörige im o. g. Zeitraum über den Flughafen Berlin-Schönefeld abgeschoben a) Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, b) sonstige Personen rumänischer Staatsangehörigkeit?

6

Welches Procedere stellt sicher, daß alle Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, bei Erreichen des Bundesgebietes dieses tun können, und welche Institutionen sind dafür zuständig?

7

a) Welchen Verwendungszweck wurden die anläßlich des „Rückübernahmeabkommens" der rumänischen Seite übergebenen 30 Mio. DM zugeführt; kommt das Geld insbesondere abgeschobenen Roma-Flüchtlingen zugute, um deren wirtschaftliche Lage und das soziale Umfeld insgesamt zu verbessern? b) Welche vertraglichen Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit Rumänien hierüber geschlossen? c) Ist sichergestellt, daß das Geld insbesondere abgeschobenen Roma-Flüchtlingen zugute kommt?

8

Wurden über den Flughafen Berlin-Schönefeld auch Zurück-Weisungen vorgenommen, und wenn ja, wie viele rumänische Staatsangehörige wurden im Jahr 1992 und im Januar 1993 zurückgewiesen?

Bonn, den 8. Februar 1993

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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