Finanzierung des Musikstückes „Aufschwung Ost" aus Mitteln der Stiftung Kulturfonds
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 1993 ist im Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — ein Zuschuß in Höhe von 6 Mio. DM an die Stiftung Kulturfonds veranschlagt, der zur übergangsweisen Förderung von Kultur, Kunst und Künstlern in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen verwendet werden soll.
Die „Frankfurter Rundschau" kündigt in ihrer Ausgabe Nr. 51 vom 2. März 1993 an, daß während der vom 12. bis 21. März 1993 in Berlin stattfindenden 14. Musik-Biennale 27 Kompositionen uraufgeführt werden und fügt ergänzend hinzu, es handele sich „bei der Mehrzahl der Novitäten (...) um Auftragswerke des Festivals, die zu Teilen von der Stiftung Kulturfonds für die neuen Bundesländer finanziert wurden". Der Pressemeldung ist ferner zu entnehmen, daß eine Komposition mit dem Titel „Aufschwung Ost" kurzfristig in das Programm aufgenommen worden sein soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Stellt der Bund der Stiftung Kulturfonds Mittel mit der Maßgabe zur Verfügung, diese objekt- und/oder personengebunden zu verwenden?
Wurden aus dem der Stiftung 1992 vom Bund zur Verfügung gestellten Zuschuß von 16 Mio. DM Mittel für die 14. Musik-Biennale bereitgestellt?
Wenn ja, wie viele Auftragswerke der 14. Musik-Biennale in Berlin wurden zu welchen Anteilen aus Mitteln dieser Stiftung finanziert?
Wie und von wem werden die Mittel der Stiftung Kulturfonds verwaltet?
Welches Stiftungsgremium entscheidet über die Vergabe von Stiftungsmitteln?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Mittelvergabe — z. B. für Kompositionen — beschlossen werden kann?
Wurde der Komponist Reiner Bredemeyer beauftragt, ein Werk mit dem Titel „Aufschwung Ost" zu komponieren?
Wenn ja, von wem?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um möglichst vielen Menschen in Ostdeutschland die Komposition „Aufschwung Ost" zu Gehör zu bringen?
Was berechtigt die Bundesregierung zu der Annahme, ein Bundeszuschuß werde mit Ablauf des Haushaltsjahres 1994 entbehrlich sein?