Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4819
28. 04. 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler,
Holger Bartsch, Hans Berger, Hans Gottfried Bernrath, Hans Büchler (Hof), Hans
Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ebert,
Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier,
Dr. Peter Glotz, Dr. Liesel Hartenstein, Gerlinde Hämmerle, Volker Jung
(Düsseldorf), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Uwe Lambinus,
Robert Leidinger, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Heide
Mattischeck, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael
Müller (Düsseldorf), Rudolf Müller (Schweinfurt), Dr. Martin Pfaff, Peter W.
Reuschenbach, Bernd Reuter, Dr. Hermann Scheer, Otto Schily, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Rudolf Schöfberger, Walter Schöler,
Dietmar Schütz, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk,
Dr. Dietrich Sperling, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Günter
Verheugen, Wolfgang Weiermann, Barbara Weiler, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel
Wernitz, Hildegard Wester, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Hans de With,
Berthold Wittich, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/4638 —
Sicherheitszustand der Atomkraftwerke Isar I und Biblis A und B
Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Zukunft der Kernenergie
und der Suche nach einem „Energiekonsens" verdient die
Sicherheitstechnik und Sicherheitskultur in der Bundesrepublik Deutschland
besondere Aufmerksamkeit.
Oie Rißbefunde in austenitischen Rohrleitungen der Kernkraftwerke
Würgassen, Philippsburg, Brunsbüttel, Isar I und weiteren deutschen
Kernkraftwerken erfordern die Überprüfung des Sicherheitszustands
der Leitungssysteme der deutschen Kernkraftwerke.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 26. April 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12 /4819 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Vorbemerkung
Nach den Informationen der für die Kernkraftwerke Isar I und
Biblis A und B zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörden (Bayerisches Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen bzw. Hessisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten) beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
1. Seit wann und mit welchen Prüfergebnissen wurden in den
Kernkraftwerken (KKW) Biblis A und B und Isar I zuletzt auf Rißbefunde
insbesondere in Schweißnähten der Rohrleitungen Prüfungen
durchgeführt?
An wen wurden die Prüfergebnisse seit wann gemeldet?
Biblis A und B (Druckwasserreaktoren)
Prüfungen an austenitischen Rohrleitungsnähten wurden wie
folgt durchgeführt:
— Oberflächenrißprüfungen an der Volumenausgleichsleitung
(VAL) in Block B wurden seit der Inbetriebnahme durchgeführt
(VAL in Block A ist ferritisch);
— seit 1991 wurden Ultraschall-, Durchstrahlungs- und
Oberflächenrißprüfungen an ausgewählten Schweißnähten der
Rohrleitungen des TH-, TA- und YP (VAL)-Systems in Block A
und B aufgrund der Ergebnisse der Sicherheitsanalyse in
Block A durchgeführt;
— seit 1992 ist der Prüfumfang in Block A und B aufgrund der
Rißbefunde im KKW Würgassen (Weiterleitungsnachricht der
GRS — 04/92) erweitert worden.
Es wurden keine rißartigen Anzeigen festgestellt (siehe auch die
Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5).
Die Prüfergebnisse wurden vom Betreiber der Aufsichtsbehörde
und dem von ihr zugezogenen Sachverständigen (§ 20 AtG)
vorgelegt.
Isar I (Siedewasserreaktor)
An den relevanten Rohrleitungssystemen innerhalb der
Druckführenden Umschließung (DFU) wurden die Prüfungen
wiederkehrend seit der Inbetriebnahme entsprechend Prüfplan
durchgeführt (TD-Lagerdruckwasser-System und TC-
Reaktorwasserreinigungssystem. TC-Deckelsprühsystem, TK-Kernflutsystem und
TH-Nachkühlsystem). Aufgrund der Befunde in den
Kernkraftwerken Würgassen und Brunsbüttel in den Jahren 1991 bzw. 1992
wurden die Prüfdokumentationen noch einmal vom TÜV Bayern
Sachsen nachbewertet und durchgesehen. Es ergaben sich keine
Hinweise auf Risse.
Im Zeitraum von 1982 bis 1992 wurden Oberflächenrißprüfungen
und Durchstrahlungsprüfungen an den o. g. Systemen
durchgeführt mit dem Ergebnis, daß eine Schweißnaht im TD-System
einen tolerierbaren Befund aufwies. Deshalb wurde seit 1982
viermal (1985, 1986, 1990 und 1992) nachgeprüft.
Es wurden keine Veränderungen der Anzeige festgestellt.
1992 wurden bei einer anderen Schweißnaht Kleinanzeigen
festgestellt (siehe Antwort zu Frage 2).
Die Prüfergebnisse wurden vom Betreiber der Aufsichtsbehörde
und dem von ihr zugezogenen Sachverständigen (§ 20 AtG)
vorgelegt.
2. Wie viele und welche Art von Rissen wurden festgestellt, und
welche Reparaturen wurden durchgeführt bzw. sind geplant?
Bei welchen Befunden und aus welchen Gründen wurde von
weiteren Maßnahmen abgesehen?
Biblis A und B
Rißartige Anzeigen wurden bei den bisherigen Prüfungen nicht
festgestellt.
Die Fehlererkennbarkeit bei der Durchführung der
wiederkehrenden Prüfung ist durch eine verbesserte Prüftechnik sowie
durch das Beschleifen der Decklagen der Schweißnähte im
Vergleich zur Fertigungsprüfung wesentlich verbessert worden. Dies
führte jedoch dazu, daß an einigen Nähten herstellungsbedingte
Schweißnahtungänzen wie Poren, Schlackeneinschlüsse, kleine
Bindefehler, die mit der bei der Herstellung angewandten
Prüftechnik als zulässig bewertet wurden, entsprechend dem
heutigen Regelwerk als unzulässig eingestuft werden. Voraussetzung
für den Verzicht auf eine sofortige Sanierung war in jedem Fall
der Nachweis der Unbedenklichkeit der einzelnen
Befundsituation.
Mittelfristig ist vorgesehen, diese Nähte zu sanieren.
Sanierungen im o. g. Sinne erfolgten bereits in der Revision 1991
an zwei Nähten des TH-Systems sowie in der Revision 1992
jeweils an fünf Nähten des TH- und TA-Systems. Zerstörende
Untersuchungen an zwei Nähten des TH-Systems bestätigen die
Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfungen.
Weitere Sanierungen sind in den Revisionen 1993 und 1994
geplant.
Isar I
Bis auf die o. g. zwei nebeneinanderliegenden Kleinanzeigen im
TK-Lagerdruckwassersystem wurden bei den
Oberflächenrißprüfungen (Druckstrahlleitungsprüfungen) im Rahmen einer
wiederkehrenden Prüfung keine relevanten Befunde entdeckt.
Auch das danach erweiterte Prüfprogramm ergab keine weiteren
Befunde.
Die Fehlstellen wurden unter Beteiligung des TÜV Bayern
Sachsen instandgesetzt.
3. Welche Firmen waren in welcher Funktion an den Überprüfungen
beteiligt, und war darunter auch die Firma AWECO?
Biblis A und B
Durchstrahlungsprüfungen wurden von der Fa. NSQ
(Spezialfirma für Materialprüfungen), Ultraschallprüfungen (überwiegend
mechanisiert) von der Fa. Siemens KWU,
Oberflächenrißprüfungen vom TÜV Bayern Sachsen durchgeführt. Die Prüfungen
erfolgten nach vom TÜV Bayern Sachsen geprüften
Prüfanweisungen. Soweit die Prüfungen durch den TÜV durchgeführt wurden,
hat dieser sich stichprobenweise vor Ort von der fachkundigen
Durchführung der Prüfungen überzeugt.
Die Fa. AWECO war in Biblis nicht an den Überprüfungen
beteiligt.
Die Bewertung der Ergebnisse der Ultraschall- und
Durchstrahlungsprüfungen wurde durch die Fa. Siemens im Auftrag des
Betreibers sowie durch den TÜV Bayern Sachsen im Auftrag der
Aufsichtsbehörde durchgeführt. Die Bewertung der
Oberflächenrißprüfung erfolgte durch den TÜV Bayern Sachsen.
Die Fa. AWECO war nicht an der Bewertung der Prüfergebnisse
beteiligt.
In der Revision Block A 1980 war von der Fa. AWECO ein
Mitarbeiter über die Fa. MAB als Glüher eingesetzt.
Isar I
Für die Überprüfung von Rohrleitungsschweißnähten wurden
eine Reihe von qualifizierten Prüffirmen beauftragt. Bei
sicherheitstechnisch wichtigen Systemen erfolgte die Prüfung zusätzlich
durch den Auftraggeber und den Gutachter (TÜV Bayern-
Sachsen).
Die Fa. AWECO war im KKI I nicht eingesetzt.
4. Seit wann, in welchem Umfang, in welchen zeitlichen Abständen
und in welchen Leitungssystemen finden in Biblis A und B und Isar I
Prüfungen auf Risse im Rahmen des behördlichen
Aufsichtsverfahrens über den Betrieb von Kernkraftwerken statt?
Biblis A und B
An der Volumenausgleichsleitung in Block B wurden seit
Inbetriebnahme Oberflächenrißprüfungen durchgeführt. Seit 1991
werden sowohl in Block A als auch in Block B Utraschall- bzw.
Durchstrahlungsprüfungen (abhängig von der Wanddicke) sowie
ergänzend Oberflächenrißprüfungen an den nachfolgend
genannten Systemen durchgeführt:
— TH-Leitungen (Not- und Nachkühlsystem) zwischen den
Hauptkühlmittelleitungs (HKL)-Anschlüssen und den
jeweiligen Zweitabsperrungen sowie an der TH-Prüfleitung,
— TA-Leitungen (Volumenregelsystem) zwischen den HKL-
Anschlüssen und den jeweiligen Zweitabsperrungen,
— YP-Leitung (Volumenausgleichsleitung) zwischen HKL-
Anschluß und Druckhalter.
Die Prüfungen erfolgen stichprobenweise an Schweißnähten, die
nach besonderen Kriterien, z. B. Spannungsausnutzung,
Besonderheiten aus der Fertigung, ausgewählt wurden. Die Prüfungen
an den austenitischen Leitungen der Druckführenden
Umschließung (DFU) erfolgen entsprechend den Festlegungen in der KTA-
Regel 3201.4 in einem Vierjahreszyklus, an den Äußeren
Systemen entsprechend KTA-Regel 3211.4 in einem Achtjahreszyklus.
Isar I
Der Umfang der durchzuführenden Prüfungen ist im
Wiederholungsprüfplan des KKI I festgelegt. Bei Bedarf werden flexible
Sonderprüfungsprogramme vorgeschrieben und festgelegt. Dies
trifft auch für die Prüfungen an den austenitischen Rohrleitungen
der DFU zu. Die Prüfung an den austenitischen Rohrleitungen der
DFU und der Äußeren Systeme erfolgen ebenfalls entsprechend
den Festlegungen der o. g. KTA-Regeln.
Derzeit wird das Prüfprogramm für die in der Jahresrevision 1993
zusätzlich durchzuführenden störungsfreien Prüfungen an den
Schweißnähten vergleichbarer Systeme unter Berücksichtigung
weiterer Erkenntnise aus den Untersuchungen der Rohrleitungen
im Kernkraftwerk Brunsbüttel festgelegt.
5. In welchen Kernkraftwerken und in welchen Leitungssystemen
wurden nach den Rißbefunden im KKW Würgassen 1992
nachträgliche über den in den jeweiligen Prüfhandbüchern vorgesehenen
Umfang hinausgehende Maßnahmen durchgeführt?
Aufgrund der Weiterleitungsnachrichten zu den Befunden im
Kernkraftwerk Würgassen (WL Nr. 04/92 und Nr. 04A/92) sowie
der Weiterleitungsnachricht zu den Befunden im Kernkraftwerk
Brunsbüttel (WL Nr. 04B/92) werden in allen deutschen
Kernreaktoren umfangreiche zusätzliche Prüfungen und Analysen an den
verschiedensten austenitischen Rohrleitungssystemen
durchgeführt. Weiterhin wurden in diesem Zusammenhang die Erst-
Prüfdokumentationen der betreffenden Leitungssysteme
nachbewertet.
Die Untersuchungen sind im einzelnen noch nicht abgeschlossen
(siehe auch die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 6, 8 und 9).
Bezüglich Biblis Blöcke A und B verweise ich im übrigen auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 45 (Drucksache
12/4295).
6. Trifft es zu, daß in den KKW Biblis A und B und Isar I Leitungen
ausgewechselt werden sollen, und wenn ja, aus welchen Gründen,
in welchem Umfang, und welche Kosten werden abgeschätzt?
Biblis A und B
Vom Betreiber sind im TH- und TA-System Austausch- bzw.
Sanierungsmaßnahmen geplant. Gründe hierfür sind:
— Ergebnisse der Sicherheitsanalyse in Block A,
— herstellungsbedingte Befunde aus wiederkehrenden
Prüfungen (siehe Antwort zu Frage 2).
Risse bzw. rißartige Anzeigen wurden bei den bisherigen
Prüfungen nicht festgestellt.
Austausch- bzw. Sanierungsmaßnahmen sind deshalb ' in diesem
Zusammenhang nicht erforderlich. Zum Umfang der
vorgesehenen Maßnahmen liegen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
des Landes Hessen noch keine detaillierten Unterlagen vor.
KKI I
In der nächsten Jahresrevision im Sommer 1993 werden die
Zwangsumwälzpumpen im KKI I umgebaut. Ein entsprechender
Zustimmungsantrag liegt nach Erkenntnissen der
Bundesregierung der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde
des Landes Bayern seit Anfang 1991 vor.
Als Folge dieses Umbaus werden dann die Rohrleitungen des
Lagerdrucksystems (TD) nicht mehr verwendet. Zugleich wird die
Rohrleitung des Reaktorwasserreinigungssystems (TC) zwischen
Reaktordruckbehälter und Sicherheitsbehälter, die in diesem
Bereich in das Lagerdruckwassersystem einbindet, neu
ausgeführt. Damit sind die beiden in Brunsbüttel hauptsächlich
betroffenen Systeme dann für das KKI I in diesem Zusammenhang nicht
weiter zu betrachten.
Weitere Austauschmaßnahmen sind nach jetzigem Kenntnisstand
der Bundesregierung an den austenitischen
Rohrleitungssystemen der Druckführenden Umschließung (DFU) nicht geplant
(siehe auch Antwort zu Frage 9).
Über die Kosten des Umbaus liegen für beide Anlagen keine
Informationen vor.
7. Handelt es sich bei dem in den Leitungen verwendeten Stahl um
sogenannten basissicheren Stahl?
Der Begriff „Basissicherheit" wie er in der RSK-Leitlinie für
Druckwasserreaktoren, 2. Ausgabe vorn 24. Januar 1979
eingeführt wurde, wird bestimmt durch:
— hochwertige Werkstoffeigenschaften, insbesondere Zähigkeit,
— konservative Begrenzung der Spannung,
— Vermeidung von Spannungsspitzen durch optimale
Konstruktion,
— Gewährleistung der Anwendung optimierter Herstellungs- und
Prüftechnologien,
— Kenntnis und Beurteilung ggf. vorliegender Fehlerzustände,
— Berücksichtigung des Betriebsmediums.
Das heißt, die Basissicherheit eines Anlagenteils wird nicht allein
durch den Werkstoff bestimmt. In den Anhängen zu Kapitel 4.2
der RSK-Leitlinien, 2. Ausgabe, wird u. a. auf die
Werkstoffauswahl eingegangen.
Biblis A und B
Die Werkstoffe erfüllen hinsichtlich ihrer Analysen und ihrer
mechanisch-technologischen Kennwerte (Zähigkeit, Festigkeit)
die wesentlichen Aspekte der Rahmenspezifikation
Basissicherheit (Anhänge zu Kapitel 4.2 der RSK-Leitlinien für DWR, 2.
Ausgabe). Im Block A wurde dies für den Bereich der TH-Leitungen
zwischen HKL und Erstabsperrung im Rahmen der
Sicherheitsanalyse detailliert nachgewiesen. Für die TH-Leitungen nach der
Erstabsperrung und für die Leitungen des TA-Systems wurden
entsprechend detaillierte Untersuchungen angeordnet. Für den
Block B ist nach Auskunft des Hessischen Ministe riums für
Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten von einer
vergleichbaren Qualität auszugehen.
Die Rohrleitungen beider Blöcke sind jedoch nicht entsprechend
der o. g. Rahmenspezifikation „Basissicherheit" der RSK-
Leitlinien für DWR ausgelegt.
Isar I
Die in Isar I eingebauten Rohrleitungen erfüllen die bei der
Errichtung gültigen Spezifikationen. Bisher gibt es keinen Anlaß,
an der Qualität und der Zuverlässigkeit der entsprechenden
Leitungssysteme Zweifel aufkommen zu lassen.
Die Rohrleitungen sind jedoch nicht entsprechend der o. g.
Rahmenspezifikation „Basissicherheit" ausgelegt.
Für den o. g. Austausch austenitischer Rohrleitungen ist
basissichere Qualität vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 6).
8. Hat es auch an Frischdampfisolationsventilen Vorkommnisse oder
Befunde gegeben, die vom normalen technischen Zustand
abweichen, und wenn ja, wie viele, und welcher Art?
FD-Isolationsventile im engeren Sinne des Wortes gibt es nur bei
Siedewasserreaktoren.
Der Bundesregierung sind bisher insgesmt 27 Ereignisse aus
Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktor bekannt, bei denen
Funktionsstörungen oder Schäden an Frischdampf-
Isolationsventilen vorlagen. Davon betrafen zwei Ereignisse das KKI I. Die
Frischdampf-Isolationsventile haben u. a. die Aufgabe, die
Frischdampfleitungen bei bestimmten Störungen zuverlässig
abzusperren. Dazu sind in jeder Frischdampfleitung zwei hintereinander
angeordnete Armaturen vorhanden.
Die Funktionsstörungen können wie folgt klassifiziert werden:
Befunde an den Armaturen ohne Auswirkungen: 45
Schließzeitverlängerung: 18 %
Nichtschließen einer Armatur: 7 %
Fehlerhaftes Schließen von Armaturen: 30
Keines der Ereignisse war mit radiologischen Auswirkungen auf
die Umgebung oder die Anlage verbunden.
9. Sind im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen in Armaturen
gebrochene Tellerfedern entdeckt worden, und wenn ja, wie viele,
und in welchen Armaturen?
Biblis A und B
Vorkommnisse oder Befunde bei Inspektionen an Tellerfedern in
Armaturen sind der Bundesregierung aus den Anlagen Biblis A
und B nicht bekannt.
Isar 1
Der Bundesregierung sind insgesamt sechs meldepflichtige
Ereignisse bekannt, bei denen im Rahmen einer Prüfung defekte
Tellerfedern in sicherheitstechnisch wichtigen Armaturen
vorgefunden wurden. Betroffen sind ausschließlich Radialschieber, die in
den Durchdringungsabschluß des Lagerdruckwassersystems und -
der Reaktorwasserreinigung von SWR-Anlagen eingebunden
sind.
Aus dem KKI I wurde ein Ereignis mit gebrochenen Tellerfedern
gemeldet. Bei zwei weiteren Ereignissen aus KKI I wird von einer
Schließzeitverlängerung eines Radialschiebers berichtet, wobei
keine konkrete Ursache genannt wird.
In keinem der vorliegenden Fälle führte der Federbruch zu einem
Schließversagen der Armaturen. In einigen Fällen trat eine
Schließzeitverlängerung auf. Die Ursache für die Brüche war im
wesentlichen Korrosion, die durch ungünstige
Betriebsbedingungen oder Herstellungsmängel verursacht wurde.
Alle betroffenen Betreiber von Anlagen mit Siedewasserreaktoren
planen, die Kühlmittelumwälzpumpen umzurüsten, so daß in
Zukunft das Lagerdruckwassersystem entfallen kann. Somit
entfallen auch die in diesem System vorhandenen Radialschieber (siehe
auch Antwort zu Frage 6).
10. Wann ist die Reaktorsicherheitskommission mit dem Problem der
Rißfestigkeit austenitischer Stähle zum ersten Mal befaßt worden?
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) befaßt sich generell seit
Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland mit austenitischem Stahl als Werkstoff, vor
allem hinsichtlich Rißbildung und Rißdetektion.
11. Wann wird die Reaktorsicherheitskommission ihren Bericht zu den
jüngsten Prüfbefunden vorlegen?
Die RSK hat zu dieser Thematik bereits im Februar 1993 eine
Interims-Stellungnahme abgegeben, die an alle atomrechtlichen
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und an alle Betreiber von
Kernkraftwerken versandt wurde.
Die abschließenden Analysen- und Prüfungsergebnisse z. B. die
Ergebnisse von metallographischen Untersuchungen und
Untersuchungen an Bruchflächen mit Rasterelektronenmikroskop
liegen noch nicht vor.
Wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen und
abschließend bewertet worden sind, wird die Reaktor-
Sicherheitskommission dazu eine Stellungnahme abgeben.]