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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zwischenbericht der Bundesregierung: "Offensive gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit (Stand: 02/93)" (G-SIG: 12011386)

Datenmaterial, Effektivität der Strafverfolgung, Aktivitäten der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe, Präzisierung des § 86a StGB (Tragen eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation, z.B. der NSDAP), Anwendungspraxis bei § 92a StGB (Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden), Verfahren mit rechtsextremistischem Hintergrund nach den §§ 224 und 225 StGB, Untersuchungshaft für rechtsextremistische Gewalttäter nach § 112 StPO, Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes betr. Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt (länderübergreifendes staatsanwaltliches Informationssystem)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.04.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/468401.04.93

Zwischenbericht der Bundesregierung „Offensive gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit (Stand: 02/93)"

der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hans-Joachim Hacker, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Dr. Jürgen Schmude, Ludwig Stiegler, Dr. Hans de With, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Lothar Ibrügger, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dorie Marx, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Rudolf Purps, Bernd Reuter, Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Gerd Wartenberg (Berlin), Jochen Welt, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In ihrem Zwischenbericht (ZWB) spricht sich die Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt auch für den Einsatz des Straf- und Strafverfahrensrechts aus. Jeden Gewalttäter soll die Schärfe der Gesetze treffen, die Strafe solle der Tat auf dem Fuße folgen.

Die realitätsgerechte Einschätzung der gegenwärtigen und zukünftigen Wirkungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bedarf einer unvoreingenommenen Analyse ihres materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Instrumentariums.

Die Bildung effektiver Organisationen und Strukturen verlangt eine präzise Vorbereitung durch verläßliche empirische Bestandsaufnahmen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen35

1

Auf welches Datenmaterial stützt sich die Aussage im ZWB, wonach die Strafverfolgungsbehörden begangene Straftaten konsequent verfolgen und die gegebenen rechtlichen Mittel ausschöpfen (Feststellung der Justizministerinnen und -minister auf ihrer Konferenz am 16./17. November 1992)?

1

Welche Kriterien wurden neben der im ZWB behaupteten zügigen Anklage ausländerfeindlicher Straftaten und der Höhe der verhängten Strafen noch eingesetzt, um die „Konsequenz" der Strafverfolgung zu untersuchen?

1

Welche Erkenntnisse liegen über general- und spezialpräventive Wirkungen der durchgeführten Verfahren vor?

1

Wie ist die Struktur der strafrechtlichen Sanktionen (z. B. Zahl, Art, Gliederung der Strafrahmen bzw. Häufigkeitsverteilung der ausgeworfenen Strafen, Staffelungen von Geld- und Freiheitsstrafen, Bewährung, Einstellungen, Auflagen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Nebenfolgen, Nebenstrafen)?

1

Wie hoch ist die „große Zahl" (ZWB, S. 31) von Fällen, in denen Anklage zügig erhoben wurde?

1

In welchem Verhältnis steht diese Zahl zur Zahl der insgesamt eingeleiteten Ermittlungsverfahren?

1

In wie vielen Fällen haben die Gerichte „empfindliche" (ZWB, a. a. O.) Freiheitsstrafen verhängt, und welche Maßstäbe gelten für diese Einstufung?

1

Wo werden spezielle Dezernate zur Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten gebildet, und wie sind diese personell und sachlich ausgestattet?

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Erfolge dieser Dezernate?

1

Wie ist die regionale Verteilung im Bereich rechtsextremistischer Straftaten (Herkunft der Täter, Tatort, Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Zahl der Verurteilungen, tatspezifische Häufigkeitsverteilungen)?

2

Haben die Strafverfolgungsorgane der Länder auch schon vor der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz fremdenfeindlicher und antisemitischer Liedertexte und vor der Übermittlung des Prüfungsergebnisses durch das Bundesministerium der Justiz Ermittlungsverfahren eingeleitet?

2

In welchem Maße hat sich die Zahl von Ermittlungsverfahren wegen des Verbreitens fremdenfeindlicher und antisemitischer Liedertexte nach der Übermittlung des rechtlichen Prüfungsergebnisses durch das Bundesministerium der Justiz an die Landesjustizverwaltungen verändert?

2

Worauf führt die Bundesregierung die bislang angeblich nicht realitätsgerechte Berichterstattung der Medien über rechtsextremistische Gewalttaten zurück?

3

Welche Ermittlungserfolge sind auf die Aktivitäten der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Aktivitäten bislang zurückzuführen?

3

Wie viele Vorgänge, aus denen sich auch nur in etwa der Verdacht des Vorliegens rechtsterroristischer Organisationsstrukturen ergeben könnte, sind gemäß der Absprache des Generalbundesanwalts mit den Generalstaatsanwälten der Länder und dem Generalbundesanwalt bislang vorgelegt worden, und welche Konsequenzen haben sich daraus für die Strafverfolgung ergeben?

3

Haben sich durch die ständigen Kontakte zwischen dem Bundesministerium der Justiz und anderen Bundesministerien sowie den Landesjustizverwaltungen erkennbare Fortschritte bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen ergeben, und worin bestehen diese gegebenenfalls?

3

Inwieweit sind die Landesjustizverwaltungen der Bitte des Bundesministeriums der Justiz, Angaben über durchgeführte Strafverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten zu erheben, bislang nachgekommen, und inwieweit haben sich daraus Erkenntnisse über Bedeutung und Funktion strafrechtlicher Reaktionen ergeben?

3

Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Absicht, die Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch über Straftaten aus dem rechtsextremistischen Bereich zu intensivieren, umgesetzt?

4

Teilt die Bundesregierung die in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur vertretene Auffassung, daß ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB nicht in jeder Einzelheit dem Vorbild entsprechen muß, sondern daß es vielmehr genügt, wenn dem unbefangenen Betrachter der Eindruck eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation vermittelt wird?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß angesichts der Tatsache, daß es sich bei der in § 86a Abs. 2 StGB enthaltenen nur beispielhaften — also nicht abschließenden — Umschreibung um eine ausreichende Grundlage für strafrechtliche Maßnahmen handelt, die aber in vielen Fällen (z. B. Dresden) ganz offensichtlich nicht herangezogen worden ist?

4

Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung die von ihr für notwendig erachtete Präzisierung des § 86 a StGB in Angriff nehmen?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anwendungspraxis bei § 92 a StGB (Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, sowie des Rechts, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen) vor?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in § 92 a StGB vorgesehenen Nebenfolgen im erforderlichen Umfang angeordnet werden?

5

Welche Ergebnisse hat die Prüfung des Vorschlages des Landes Niedersachsen zu § 130 StGB (Ersetzung des Begriffs „Menschenwürde" durch den Begriff „Würde") bislang ergeben, und wann ist mit einer eventuellen Umsetzung des Prüfungsergebnisses zu rechnen?

6

Wie viele Verfahren mit rechtsextremistischem Hintergrund sind anhängig, in denen (auch) eine Verletzung der §§ 224, 225 StGB verfolgt wird?

6

In wie vielen Fällen erfolgte bislang im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten eine Verurteilung nach §§ 224, 225 StGB?

6

In wie vielen Fällen scheiterte eine schuldangemessene Ausschöpfung des Strafrahmens bei rechtsextremistischen Gewalttätern bislang daran, daß eine schwere Folge im Sinne von § 224 StGB „nur" leichtfertig oder bedingt vorsätzlich verursacht wurde?

6

Wie ist die Staffelung der verhängten Strafen bei den bislang durchgeführten Verfahren gegen rechtsextremistische Gewalttäter?

6

Sind in der Strafzumessungspraxis regionale Unterschiede zu verzeichnen?

6

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, die dafür sprechen, daß — entgegen bisherigen kriminologischen Erkenntnissen — mehr die Höhe der Strafandrohung als die Entdeckungswahrscheinlichkeit und schnelle Ahndung Präventionswirkung entfalten?

7

Aufgrund welcher Erkenntnisse zieht die Bundesregierung eine Verschärfung des § 112 a StPO einer konsequenten Beachtung und Anwendung des § 112 Abs. 3 StPO vor?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in der überwiegenden Mehrheit der Fälle rechtsextremistischer Gewalttätigkeiten die Anordnung der Untersuchungshaft nach § 112 Abs. 3 StPO möglich wäre?

9

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Eigentümlichkeiten rechtsextremistischer Organisationsformen im Zusammenhang mit der Frage einer Erweiterung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bei?

10

Wann und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelungen vorzuziehen, die in dem vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes enthalten sind und mit deren Hilfe zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt umfassende Informationen über Erkenntnisse aus Ermittlungs- und Strafverfahren gewonnen bzw. verwertet werden sollen (länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Informationssystem)?

11

Inwieweit liegt schon eine Übereinstimmung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und den Länderjustizverwaltungen über die wesentlichen Regelungsziele und -inhalte eines solchen Informationssystems vor?

Bonn, den 26. März 1993

Hermann Bachmaier Dr. Herta Däubler-Gmelin Hans-Joachim Hacker Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Dr. Eckhart Pick Margot von Renesse Dr. Jürgen Schmude Ludwig Stiegler Dr. Hans de With Angelika Barbe Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Günter Graf Gerlinde Hämmerle Lothar Ibrügger Dr. Karl-Heinz Klejdzinski Fritz Rudolf Körper Walter Kolbow Dr. Klaus Kübler Uwe Lambinus Dorle Marx Peter Paterna Dr. Willfried Penner Rudolf Purps Bernd Reuter Renate Schmidt (Nürnberg) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Gisela Schröter Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Dr. Peter Struck Margitta Terborg Gerd Wartenberg (Berlin) Jochen Welt Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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