a) Aufgaben der Dokumentation von Kunst aus der DDR werden in der Verantwortung des Bundes vom Bundesarchiv — Filmarchiv — (Berlin/Koblenz) und von der Deutschen Bibliothek — Deutsches Musikarchiv Berlin — wahrgenommen.
Das Bundesarchiv — Filmarchiv — hat die umfangreichen Bestände des ehemaligen Staatlichen Filmarchivs der DDR an Film- und Sekundärmaterial (Fotos, Plakate, Drehbücher, Werbematerialien, Zulassungsunterlagen u. a.) übernommen. Es führt die umfangreiche Gesamtdokumentation des Filmschaffens in der DDR fort, die seit 1946 in den „Filmobibliographischen Jahresberichten" zusammengefaßt und vom Staatlichen Filmarchiv der DDR in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf" in Potsdam herausgegeben wurde. Der 1992 erschienene Jahresbericht 1988 ist bereits in der Verantwortung des Bundesarchivs — Filmarchiv — erstellt worden. Die Jahresberichte 1989 und 1990 sind in Vorbereitung.
Das Deutsche Musikarchiv Berlin, das Aufgaben eines nationalen Zentralarchivs der seit 1945 in Deutschland erschienenen Musikalien und Musiktonträger sowie eines nationalbibliographischen Informationszentrums für Musik wahrnimmt, hat 1991 die Bestände des früheren Musikinformationszentrums des ehemaligen Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR übernommen.
Rund 8 000 Noten und Tonträger wurden in die Bestände des Musikarchivs eingearbeitet und in die laufende bibliographische Auswertung einbezogen. Die ebenfalls übernommenen rd. 9 000 Tonbandaufnahmen sowie eine umfangreiche Dokumentensammlung (Programmhefte, Spielpläne u. a.) stehen als separate Sammlung für den bibliographischen Auskunftsdienst bzw. für die weitere Einsichtnahme zur Verfügung.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind darüber hinaus an verschiedenen Stellen Kunstbestände aus der ehemaligen DDR sowie Schriftgutbestände, die für die wissenschaftliche Untersuchung von Kunst aus der ehemaligen DDR von Bedeutung sein könnten, vorhanden.
Zu nennen sind insbesondere 9 147 Kunstwerke aus dem Besitz des Zentrums für Kunstausstellungen der ehemaligen DDR, die nach dem 3. Oktober 1990 in Bundeseigentum übergegangen und dem Institut für Auslandsbeziehungen, Stuttgart, zur Verwaltung übergeben worden sind. Diese Kunstwerke, darunter sind 9 049 Arbeiten auf Papier (8 600 Druckgraphiken, 227 Zeichnungen, 222 Aquarelle), werden z. Z. EDV-registriert. Die Publikation eines Kataloges ist für 1994/95 geplant. Die Kunstwerke werden, entsprechend den Arbeiten von Künstlern aus den alten Bundesländern, über die das Institut für Auslandsbeziehungen verfügt, ab 1995 für Ausstellungen im In- und Ausland zur Verfügung stehen.
Über Schriftgutbestände, die für die wissenschaftliche Untersuchung von Kunst aus der ehemaligen DDR von Bedeutung sein könnten, verfügen sowohl das Bundesarchiv (Abteilung V, Potsdam) als auch die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv. Es handelt sich dabei um Schriftgutbestände aus dem Bereich des ehemaligen Ministeriums für Kultur der DDR, des ehemaligen Ministeriums für Bauwesen der DDR, des ehemaligen Bundes der Architekten der DDR, der ehemaligen Bauakademie der DDR sowie um Bestände aus dem Bereich der SED, des FDGB und des Deutschen Kulturbundes.
b) Die Bundesregierung hat keinen Überblick darüber, welche Einrichtungen in der Verantwortung der Länder Aufgaben der Dokumentation von Kunst aus der DDR wahrnehmen. Generell ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Kunst aus der DDR von den Kunstmuseen der neuen Länder gesammelt und bewahrt worden ist. Ihr Bestand und die Möglichkeit, sich mit dieser Kunst wissenschaftlich auseinanderzusetzen, sind daher auch für die Zukunft gesichert.
c) Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen DDR wurde zum 1. Mai 1993 die Stiftung „Archiv der Akademie der Künste" in Berlin als nicht rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung ist der Akademie der Künste, Berlin-Tiergarten, zugeordnet. Sie hat die umfangreichen Archive, Sammlungen und Bibliotheken der Akademie der Künste der ehemaligen DDR übernommen und soll diese wissenschaftlich betreuen und weiterführen.
Die Bundesregierung beteiligt sich seit 1991 aus Mitteln der Übergangsfinanzierung Kultur an der Unterhaltung des Archivs. Eine institutionelle Mitförderung der Stiftung durch den Bund ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 1994.
Eine Einbeziehung weiterer zentraler kunstbezogener Archivbestände der ehemaligen DDR in die Stiftung ist nach der Stiftungssatzung möglich. Vom Jahr 1994 an sollen in die Stiftung die Archivbestände des vom Förderverein Theaterdokumentation e.V. in Berlin getragenen „Zentrums für Theaterdokumentation und Information" sowie des vom Verband der Kunstwissenschaftler und Kunstkritiker e.V. getragenen „Dokumentations- und Informationszentrums für DDR-Kunst" eingegliedert werden.
Weitergehende Erkenntnisse über Einrichtungen außerhalb der Verantwortung des Bundes und der Länder, die Aufgaben der Dokumentation von Kunst aus der DDR wahrnehmen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung ist aber davon unterrichtet, daß zahlreiche Kommunen in den neuen Ländern auch über Stadtarchive verfügen, deren Bestände für die wissenschaftliche Untersuchung von Kunst aus der DDR von Bedeutung sein könnten.