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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Dokumentation von Kunst aus der DDR (G-SIG: 12011422)

Erhalt und Sicherung der weiteren Arbeitsfähigkeit von Einrichtungen zur Dokumentation von Kunst aus der DDR, Eigenständigkeit oder Eingliederung in bestehende Archive, Sammlungen oder Museen, Förderung der Publikation von Forschungsergebnissen dieser Einrichtungen, sonstige Fördermaßnahmen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/481226.04.93

Dokumentation von Kunst aus der DDR

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Wende und Wiedervereinigung wurden im Gebiet der ehemaligen DDR Sammlungen und Archive zugänglich, die bis dahin der kunstwissenschaftlichen und biographischen Forschung ganz oder teilweise verschlossen waren. Das eröffnet neue Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit den Werken von Künstlerinnen und Künstlern aus der DDR und mit den Bedingungen ihres Entstehens. So können etwa die zentralen Dresdner Kunstausstellungen, bei denen ausgewählte DDR-Kunst vorgeführt und als Vorbild präsentiert werden sollte, nun in Entstehung und Auswirkung genauer untersucht werden.

Mit dieser Aufgabe beschäftigen sich neben Kunst- und Kulturwissenschaftlern auch einige Initiativen. Das mit sieben ABM-Stellen geförderte Berliner Dokumentations- und Informationszentrum für DDR-Kunst wurde im Januar 1991 von ostdeutschen Kunstwissenschaftlern gegründet. In einem Archiv, einer Bibliothek, einer Diathek sowie einer Film- und Tonträgersammlung lagern nicht nur der gesamte Aktenbestand des Verbandes der bildenden Künstler der DDR, sondern auch 15 000 Kataloge zu DDR-Ausstellungen sowie etwa 10 000 Dias zur bildenden Kunst der DDR. Gegenwärtig wird eine Datenbank zur bildenden Kunst aus der DDR eingerichtet. Die weitere Finanzierung des Projektes ist jedoch ungesichert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Einrichtungen zur Dokumentation von Kunst aus der DDR gibt es in der Verantwortung a) des Bundes, b) der Länder, c) anderer Einrichtungen (Stiftungen u. ä.)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der vorhandenen Einrichtungen, und wird sie deren Erhalt und weitere Arbeitsfähigkeit gewährleisten?

3

Welche Einrichtungen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung eigenständig bleiben, und welche sollen in bestehende Archive, Sammlungen oder Museen eingegliedert werden?

4

In welcher Weise wird die Bundesregierung die Publikation von Forschungsergebnissen der genannten Einrichtungen fördern?

5

Welche sonstigen Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern die Dokumentation und wissenschaftliche Aufarbeitung von Kunst aus der DDR zu gewährleisten und zu fördern?

Bonn, den 23. April 1993

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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