Neonazi-Treffen in Mainz
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 17. April 1993 trafen sich auf dem Gärtnerei-Gelände des Ehepaares Curt und Ursula Müller in Mainz-Gonsenheim mehrere hundert Neonazis aus der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland. Das Ehepaar Müller stellt schon seit vielen Jahren sein Privatgrundstück als internationalen Treffpunkt und Schulungszentrum für das neofaschistische Spektrum zur Verfügung. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, verschiedene, teilweise auch zerstrittene, Nazi-Organisationen wie z. B. die FAP oder die kürzlich verbotene DA zusammenzubringen. Darüber hinaus pflegen sie intensive Kontakte zum KKK (Ku-Klux-Klan) oder auch zur NSDAP/AO in den USA. Verbindungen zur NPD, Nationalen Liste, Deutschen Liga oder den Reps sind selbstverständlich.
Als Vorsitzende der HNG (Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene) betreut Ursula Müller an rassistischen Übergriffen beteiligte Personen in bundesdeutschen Gefängnissen oder unterstützt angeklagte Neonazi-Führer vor Gericht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
War der Bundesregierung bekannt, daß sich an dem im Vorspann genannten Datum Neonazis aus der Bundesrepublik Deutschland in Mainz-Gonsenheim treffen werden?
Welchem Zweck diente nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Treffen?
Welche Personen aus welchen Neonazi-Organisationen nahmen an diesem Treffen teil?
Trifft es zu, daß auch Personen aus dem Spektrum der inzwischen verbotenen DA (Deutsche Alternative), NF (Nationalistische Front) und der NO (Nationale Offensive) anwesend waren?
Welche Personen aus welchen Organisationen des internationalen Rechtsextremismus nahmen an dieser „privaten Feier" zum 104. „Führer-Geburtstag" teil?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die Verantwortlichen der Polizei das Nazi-Treffen als Privatveranstaltung bezeichneten und deshalb kein Verbot erließen bzw. das Treffen auch nicht auflösten?
Hält es die Bundesregierung — unabhängig von ihrer Zuständigkeit — für richtig, derartige Treffen von Neofaschisten mit der Begründung einer privaten Feier unter polizeilichen Schutz zu stellen?
In welchen anderen Städten bzw. Orten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Treffen von Neofaschisten zum „Führer-Geburtstag" stattgefunden?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher kein Verbot gegen die FAP erlassen?
Was unterscheidet die in den Verbotsverfügungen gegen DA, NF und NO genannten Gründe von den Zielen und Inhalten, die die FAP vertritt?
Welche Erkenntnisse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Neofaschisten-Treffen in Mainz?