BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (G-SIG: 12011439)

Stand der Ermittlungsverfahren gegen ehemalige MfS-Mitarbeiter, Verfahrenseinstellungen, Strafmaß bei Verurteilungen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

21.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/486004.05.93

Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

In wie vielen Fällen sind im Verantwortungsbereich des Bundes Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS eingeleitet worden, und aufgrund welcher Strafrechtsvorschriften?

2

Wie viele der unter Frage 1 genannten Fälle endeten jeweils — mit einer Verurteilung, — mit einem Freispruch, — mit einer Verfahrenseinstellung? Wie viele sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

3

Ist die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich bereit, jeweils die Namen und das Strafmaß derjenigen auf gesonderte Nachfrage mitzuteilen, bei denen das Verfahren rechtskräftig mit einer Verurteilung endete?

4

In wie vielen Fällen sind im Verantwortungsbereich der Länder Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des MfS in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS eingeleitet worden, und aufgrund welcher Stafrechtsvorschriften?

5

Wie viele der unter Frage 4 genannten Fälle endeten jeweils — mit einer Verurteilung, — mit einem Freispruch, — mit einer Verfahrenseinstellung? Wie viele sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

6

Ist die Bundesregierung bereit, bei den Landesjustizbehörden jeweils die Namen und das Strafmaß derjenigen, bei denen das Verfahren rechtskräftig mit einer Verurteilung endete, zu erfragen und anschließend auf gesonderte Nachfrage mitzuteilen?

Bonn, den 29. April 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen