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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Klärung "offener" Vermögensfragen - hier: Reihenhaussiedlung Adlershof (Berlin) (G-SIG: 12011444)

Eigentumsansprüche der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf die Reihenhaussiedlung Adlershof (Berlin)

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/487205.05.93

Klärung „offener" Vermögensfragen - hier: Reihenhaussiedlung Adlershof (Berlin)

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Im Rahmen der 1918 gegründeten Gemeinnützigen Aktion — Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten (Gagfah) wurden im Territorium Berlin-Adlershof 352 Häuser erbaut. Im Jahr 1937 verkaufte die Gagfah die Häuser an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA), die nach 1945 enteignet wurde. Die Häuser gingen in Volkseigentum über. Seit etwa 1970 nutzten zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner das Angebot der kommunalen Wohnungsverwaltung zur Privatisierung ihrer Wohnungen. Bis zur Währungsunion 1990 betraf das 320 Familien. Der erfolgte Besitzerwechsel ist in vielen Fällen in die Grundbücher eingetragen. Der Kauf des dazugehörenden Grund und Bodens war erst nach dem Gesetz der Volkskammer vom 7. März 1990 möglich und wurde in der Mehrzahl vollzogen.

Nun erhebt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Rechtsnachfolgerin der RfA Eigentumsansprüche an die gesamte Siedlung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Inwieweit unterliegt der Anspruch der BfA dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes, wenn die Siedlung in den Geltungsbereich der „Verordnung zur Einziehung von Vermögenswerten von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten" fiel, die sich auf die Direktive Nummer 38 des Alliierten Kontrollrates bezog und am 27. März 1947 einstimmig von der Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurde?

2

Gibt es berechtigte Zweifel an der unter Frage 1 genannten Einstufung der Siedlung unter die Verordnung, obwohl z. B. in einem Rundschreiben „An alle Mitglieder der Ortsvereinigung Groß-Berlin" im September 1936 die Angestellten-Heimstätten forderten: „Bevor wir der Gagfah ein Mitglied als Nachmieter vorschlagen, muß es eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß es selbst und seine Angehörigen arischer Abstammung sind", was letztlich einer Vertreibung jüdischer Mitbewohner gleichkam?

3

In welchen Zusammenhängen ist die BfA, die 1952 als Rechtsnachfolgerin der 1945 stillgelegten RfA gegründet wurde, als Eigentümer der Adlershofer Siedlung in Erscheinung getreten?

4

Wie bewertet die Bundesregierung aus politischer und rechtlicher Sicht den Vermögensanspruch einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft über das Vermögensgesetz?

5

Ist die Bundesregierung bereit, sich für die Eigentümerinteressen der Siedlungsbewohnerinnen und -bewohner einzusetzen?

Bonn, den 5. Mai 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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