Der neofaschistische Brandanschlag von Solingen und der Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 29. Mai 1993 verübten Rechtsextremisten in Solingen einen Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus. Zwei Frauen und drei Mädchen wurden durch den Brandanschlag getötet. Drei weitere Kinder wurden lebensgefährlich verletzt.
Die Generalbundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen. Generalbundesanwalt von Stahl begründet dies wie folgt: „Das Ausmaß des Verbrechens und die Herkunft der Opfer haben für mich den Anfangsverdacht eines politisch motivierten schwersten Verbrechens, eines fünffachen Mordes gegeben. Und deshalb habe ich das Verfahren ... an mich gezogen, weil ich davon ausgehe, daß die Täter zumindest aus rechtsextremistischen Motiven gehandelt haben ... " (ZDF, 29. Mai 1993, heute, 19.00 Uhr).
Kurze Zeit nach der Tat wurde der 16jährige Christian Reher als einer der mutmaßlichen Täter festgenommen. Nach intensiven Verhören von Christian Reher gibt er weitere vier Tatbeteiligte an. Ein vom Bundeskriminalamt (BKA) erlassener Fahndungsaufruf wird jedoch nach wenigen Stunden wieder zurückgezogen. Es bestünden begründete Anhaltspunkte dafür, daß die von Christian Reher gegebenen Mittäterbeschreibungen falsch seien, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts am 1. Juni 1993 mit (Süddeutsche Zeitung, 2. Juni 1993).
Die Behörde teilte weiter mit, daß die gegenwärtigen Ermittlungen insbesondere der weiteren Klärung dienten, „ob überhaupt mehrere Personen tatbeteiligt waren" (Neues Deutschland, 3. Juni 1993).
„DIE WELT" gab den Stand der Ermittlungen des Generalbundesanwalts vom 1. Juni 1993 wieder: „Nach Erkenntnissen der Generalbundesanwaltschaft, die Bundeskanzler Kohl mitgeteilt wurden, gehören die mutmaßlichen Täter von Solingen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der rechtsradikalen Szene an. Dies gilt, wie gestern in Bonn zu erfahren war, jedenfalls für den festgenommenen 16jährigen Verdächtigen. Er entstamme einem ,asozialen Milieu', habe indessen ,keine Berührung zu Rechtsradikalen'. Er sei nicht politisch motiviert, sondern habe nach dem bisherigen noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsergebnis aus kriminellen Beweggründen gehandelt" (DIe WELT, 2. Juni 1993). Generalbundesanwalt von Stahl ergänzte, daß der mutmaßliche Täter von Solingen „bisher in der rechtsextremen Szene nicht aufgefallen" sei (Neues Deutschland, 3. Juni 1993).
Dem folgend bezeichnete dann auch Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am Rande des deutsch-französischen Gipfels vor der internationalen Öffentlichkeit den Anschlag als „schreckliche Heimsuchung" und vermutete den Täter im Bereich „asozialer Gewalttätigkeit" (Berliner Zeitung, 3. Juni 1993).
Laut „DIE WELT" zog man in der „Umgebung Kohls" aus den bisherigen Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (Stand: 1. Juni 1993) folgende Konsequenzen: „Wir werden jetzt wochenlang Aufklärungsarbeit leisten müssen, um dem Anschein neonazistischer Gefahr in Deutschland entgegenzutreten" (DIE WELT, 2. Juni 1993).
Während die Generalbundesanwaltschaft und der Bundeskanzler den rechtsextremen Hintergrund des Attentats von Solingen leugneten, begannen bundesdeutsche Medien, den rechtsextremen Hintergrund des Brandanschlags aufzudecken.
Antifaschistische Recherchen ergeben: Christian Reher besuchte in Solingen die in der rechten Szene beliebte Kampfsportschule „Hak-Pao" von Bernd Schmitt. Bernd Schmitt ist eine schillernde Figur innerhalb der „Bewegung" von Nordrhein-Westfalen. Er soll aktiv am Aufbau der FAP-Rhein-Westfalen und der lokalen Organisationen der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" beteiligt gewesen sein, machte Saalschutz beim Bonner Auftritt von Kirk Lyons, Rechtsanwalt des Auschwitz-Leugners Fred Leuchter am 9. Juli 1992. Ebenso war unter Bernd Schmitts Leitung eine eigene Security für eine öffentliche ,Anhörung' zur „Ausländer- und Asylproblematik" der neofaschistischen „Deutschen Liga" am 16. Juni 1992 in Köln im Einsatz. Er pflegte Kontakte zur „Nationalistischen Front", zur „Wiking Jugend", zum „Deutschen Jugend-Bildungswerk" , zum „Förderkreis Freies Deutschland" und ist Mitglied des „Deutschen Hochleistungskampfkunstverbandes" (DHKKV). Nach eigenen Aussagen will Bernd Schmitt von 1966 bis 1969 eine Einzelkämpferausbildung bei der Bundeswehr mit anschließender Fallschirmspringertätigkeit gemacht haben (vgl. Antifaschistische Zeitung NRW, Mai 1993).
Die Mutter von Christian Reher und deren Lebensgefährte Thomas Leck haben intensive Kontakte zu den Rechtsextremisten Christian Eitel und Thorsten Lemmer. Christian Eitel ist der Leibwächter des „Störkraft"-Managers und Ratsherrn der „Freien Wählergemeinschaft" im Stadtparlament von Düsseldorf, Thorsten Lemmer. Eitel war zeitweise Leibwächter des jetzigen Bundesvorsitzenden der „Deutschen Liga", Harald Neubauer (vgl. Neues Deutschland, 3. Juni 1993).
Lemmer und Eitel fungieren auch als Mitherausgeber der neofaschistischen Zeitung „Europa vorn", die vom Bundesministerium des Innern lange Zeit nicht als rechtsextrem eingestuft worden ist (vgl. Drucksache 12/4014).
Die „Frankfurter Rundschau" berichtet weiter, daß Christian Reher zugegeben habe, daß er als „Fußballfan" Kontakt zur Skinhead-Szene bekommen habe (FR, 3. Juni 1993). Auch das ZDF verfügt über Informationen, die die „intensiven Kontakte" Christian Rehers zu der rechtsextremen Szene belegen (DIE WELT, 3. Juni 1993).
Am 4. Juni 1993 teilte der Generalbundesanwalt dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit die Verhaftung von drei weiteren mutmaßlichen Tatverdächtigen des Brandanschlages mit. Alle drei sollen aus der Solinger Skinhead-Szene stammen. Als Tatmotiv gaben sie „Ausländerfeindlichkeit und Ausländerhaß" an.
Der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, behauptete, daß es nach den bisherigen Erkenntnissen keine überregionale Steuerung des Solinger Anschlags gegeben habe und auch eine längerfristige Absprache nicht zu vermuten sei (Berliner Zeitung, 5. Juni 1993). Vor dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages berichtete Generalbundesanwalt von Stahl jedoch, daß die mutmaßlichen Täter „schon längere Zeit ,etwas' vorgehabt" hätten (FAZ, 5. Juni 1993). In Karlsruhe teilte er am 5. Juni 1993 mit, daß „ein organisierter rechtsextremistischer Hintergrund bislang nicht bekannt" sei (taz, 7. Juni 1993). Aus Bonner Sicherheitskreisen erfuhr die Presse, daß die vier mutmaßlichen Täter nicht zu einer fest strukturierten rechten Gruppierung gehörten, sondern nur lose miteinander bekanntgewesen seien (ebenda).
Am 7. Juni 1993 teilte die Bundesanwaltschaft mit, daß der älteste der mutmaßlichen Täter Mitglied der rechtsextremen „Deutschen Volksunion" ist. Der Mitgliedsausweis wurde am 22. April 1992 ausgestellt. Die Mitteilung hierüber wurde noch einmal von der Bundesanwaltschaft für die Erklärung genutzt, daß es „jedoch keine Anhaltspunkte für einen ,organisierten rechtsextremen Hintergrund' ' gibt (SZ, 8. Juni 1993).
Der Anschlag von Solingen hat in trauriger Art und Weise ein Schlaglicht auf die bisherige Politik der Bundesregierung im Umgang mit dem bundesdeutschen Rechtsextremismus und der Ausländerfeindlichkeit geworfen. Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung, die die Öffentlichkeit beruhigen sollten, werden durch den Anschlag von Solingen erschreckend als vorschnell und unwahr offenbart.
Noch am 6. Februar 1993 teilte der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, der Öffentlichkeit mit, daß „seit Ende November 1992 ein Rückgang von ausländerfeindlichen Straftaten zu verzeichnen" sei. Rudolf Seiters damals: „Der Rückgang der Zahlen ist darauf zurückzuführen, daß ein Bündel von staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen gegen Ausländerfeindlichkeit Wirkung zeigt" (Pressemitteilung des BMI vom 6. Februar 1993).
Noch am 15. Februar 1993 erklärte Generalbundesanwalt von Stahl auf einer Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung, daß die Gefahr für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland durch linksextreme Gruppierungen größer sei, als die von rechts. Von Stahl: „Wir werden die rechtsextremistische Gewalt in den Griff bekommen" (taz, 17. Februar 1993).
Nach Solingen mußte sich die Bundesregierung von Journalisten und Schriftstellern vorhalten lassen, daß sie mit ihrer Politik gegen Asylsuchende und Flüchtlinge den Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland gefördert und produziert hat. Gerhard Zwerenz beispielsweise schreibt in der „taz" über den Zusammenhang zwischen der Asyldebatte und dem Mordanschlag: „Politik und Mordgänger stehen in mindestens osmotischer Beziehung" (taz, 9. Juni 1993).
Auch die Ausländerbeauftragte des Bundes, Cornelia Schmalz-Jacobsen, hat nach dem Anschlag von Solingen gefordert, die „weitestgehende rechtliche Gleichstellung von deutscher und nichtdeutscher Bevölkerung" herzustellen, um der „alltäglichen Diskriminierung" den rechtlichen Boden zu entziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein rechtsextremes Engagement der mutmaßlichen Brandstifter von Solingen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einbindung Christian Rehers in die Solinger Skinhead-Szene?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Treiben der Solinger Skinhead-Szene?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten des Bernd Schmitt?
Trifft es zu, daß Bernd Schmitt von 1966 bis 1969 eine Einzelkämpferausbildung bei der Bundeswehr mit anschließender Fallschirmspringertätigkeit gemacht hat?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbindung Christian Rehers zur Kampfsportschule „Hak-Pao" des Bernd Schmitt?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Besucher der Kampfsportschule „Hak- Pao" des Bernd Schmitt?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den „Deutschen Hochleistungskampfkunstverband" (DHKKV)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aufnahmebedingungen, Struktur, Funktion und inhaltliche Ausrichtung dieses Verbandes?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Aktivitäten des Verbandes?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Mitglieder des Verbandes?
d) Trifft es zu, daß der mutmaßliche Brandstifter Felix K. Mitglied im DHKKV gewesen sein soll, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über seine Aktivitäten im DHKKV?
e) Trifft es zu, daß sich im DHKKV des Bernd Schmitt ebenfalls Angehörige der Polizei ausbilden lassen?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein eventuelles rechtsextremes Engagement Christian Rehers Mutter?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Kontakte der Mutter Christian Rehers zu den zwischenzeitlichen Herausgebern der rechtsextremen Zeitung „Europa vorn", Thorsten Lemmer und Christian Eitel?
Wird die Zeitung „Europa vorn" mittlerweile von der Bundesregierung als rechtsextrem eingeschätzt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beteiligung Christian Rehers an ausländerfeindlichen Überfällen und Schlägereien?
Welche Kenntnis hat der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, über das rechtsextreme Treiben des Christian Reher?
Trifft es zu, daß der Generalbundesanwalt von Stahl die Ermittlungen übernahm, da „das Ausmaß des Verbrechens und die Herkunft der Opfer ... den Anfangsverdacht eines politisch motivierten schwersten Verbrechens" (ZDF, 29. Mai 1993, heute, 19.00 Uhr) gaben und daß er davon ausging, „daß die Täter zumindest aus rechtsextremistischen Motiven gehandelt haben"?
a) Wieso hat in der Vergangenheit der Generalbundesanwalt in den vielen hundert Fällen, in denen Rechtsextremisten und Ausländerfeinde mit Brandsätzen gegen Unterkünfte von Asylsuchenden und Ausländern und Ausländerinnen vorgegangen sind (ausgenommen der Brandanschlag in Mölln), nicht die Ermittlungen übernommen?
b) Wieso hat speziell der Generalbundesanwalt nicht die Ermittlungen bei dem Brandanschlag auf die Unterkunft in Lampertheim übernommen, bei dem drei Menschen getötet worden sind?
Aufgrund welcher Kenntnislage hat die Generalbundesanwaltschaft dem Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl mitgeteilt, daß die mutmaßlichen Täter von Solingen „aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der rechtsradikalen Szene" (DIE WELT, 2. Juni 1993) angehören würden?
a) Aufgrund welcher Kenntnis hat der Generalbundesanwalt von Stahl der Presse mitgeteilt, daß der mutmaßliche Täter von Solingen, Christian Reher, „bisher in der rechtsextremen Szene nicht aufgefallen" (Neues Deutschland, 3. Juni 1993) sei?
b) Aufgrund welcher Kenntnis hat die Generalbundesanwaltschaft gegenüber der Presse behauptet, daß der mutmaßliche Täter von Solingen, Christian Reher, „nicht politisch motiviert, sondern ... aus kriminellen Beweggründen gehandelt" (DIE WELT, 2. Juni 1993) habe?
Aufgrund welcher Kenntnis hat Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am Rande des deutsch-französischen Gipfels das Attentat als „schreckliche Heimsuchung" bezeichnet und den Täter im Bereich der „asozialen Gewalttätigkeit" vermutet?
a) Was versteht Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl unter „schrecklicher Heimsuchung"?
b) Wo zieht Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl die Grenze zwischen „asozialer" und rechtsextremistischer Gewalt?
c) Warum ist ihm dieser Hinweis so wichtig?
d) Wie würde Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl heute unter diesem Gesichtspunkt die Person Horst Wessels einstufen?
Trifft es zu, daß im Bundeskanzleramt unmittelbar nach dem Anschlag von Solingen gegenüber Journalisten geäußert wurde, daß man „jetzt wochenlang Aufklärungsarbeit leisten müsse, um dem Anschein neonazistischer Gefahr in Deutschland entgegenzutreten" (DIE WELT, 2. Juni 1993)?
a) Sieht die Bundesregierung nach Hoyerswerda, Hünxe, Rostock, Quedlinburg, Cottbus, Lampertheim, Wuppertal, Mölln, Solingen usw. in der Leugnung rechtsextremer Gefahr und der Beruhigung des Auslands über den rechtsextremen Terror in der Bundesrepublik Deutschland ihre eigentliche Aufgabe, und wenn ja, warum?
b) Warum sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund von über 6 000 rechtsextremen und fremdenfeindlichen Straftaten mit offiziell anerkannten 17 Tötungsdelikten durch Rechtsextremisten im Jahr 1992 und über 1 000 rechtsextremen und fremdenfeindlichen Straftaten und acht offiziell anerkannten Tötungsdelikten in diesem Jahr keine Veranlassung zur Aufklärung über rechtsextreme Aktivitäten und Gefahren in Deutschland?
c) Welches Ausmaß muß der Terror gegen Flüchtlinge und Ausländer und Ausländerinnen erreicht haben, damit auch die Bundesregierung neonazistische Gefahren erkennen kann und bereit ist, hierüber zu berichten?
d) Werden wegen des Zwecks, „dem Anschein neonazistischer Gefahr in Deutschland entgegenzutreten", politische Morde wie in Lampertheim, Koblenz, Gießen etc. nicht als rechtsextreme Morde in die Statistik aufgenommen, oder warum werden sonst Morde von Rechtsextremisten und Ausländerfeinden hierin nicht aufgeführt?
e) Wie vertragen sich diese an das Ausland weitergegebenen beruhigenden Äußerungen über die angebliche Ungefährlichkeit des bundesdeutschen Rechtsextremismus damit, daß der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, die Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft damit ablehnte, daß dies „Wasser auf die Mühlen derjenigen wäre, die so schreckliche Taten begehen"?
f) Hat die Bundesregierung die rechtsextremen und fremdenfeindlichen Stimmungen in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nicht geradezu beschworen, wenn es galt, Grundrechte wie das auf Asyl faktisch abzuschaffen und die Einführung banalster Rechte für Ausländer und Ausländerinnen abzuwehren, und haben Vertreter der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Asyldebatte nicht sogar von einem „Notstand" (so der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl) und „bürgerkriegsähnlichen Zuständen" (so der einstige Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble) gesprochen?
Würde der Bundeskanzler heute immer noch behaupten, daß die mutmaßlichen Täter von Solingen aus dem „Bereich asozialer Gewalttätigkeit" stammen?
Wenn nein, welche Anstrengungen hat der Bundeskanzler unternommen, seine falschen Äußerungen vor den in- und ausländischen Medien zu korrigieren?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die rechtsextremen Aktivitäten der anderen mittlerweile verhafteten mutmaßlichen Attentäter von Solingen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über fremdenfeindliche und rechtsextreme Straftaten in Solingen in den letzten zehn Jahren (bitte exakt aufführen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aktivitäten rechtsextremer Organisationen und Einzelpersonen in Solingen in den letzten zehn Jahren (bitte genau aufführen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß in Solingen mit einer Unterschriftenliste Bürger und Bürgerinnen gegen die Einrichtung von Unterkünften von Aussiedlern und Aussiedlerinnen und Asylsuchenden mobilisiert worden sind, und wenn ja, welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Initiatoren der Aktion?
Wieso wurde von den Sicherheitsbehörden anläßlich des Anschlags das rechtsextreme Organisationsgeflecht in Solingen nicht aufgedeckt und darüber aufgeklärt, und wieso mußten erst die Medien die Fakten zusammentragen und veröffentlichen?
Welche Informationen über die rechtsextreme und fremdenfeindliche Szene von Solingen hatten die Sicherheitsbehörden vor dem Anschlag?
Würde die Bundesregierung behaupten, daß die Sicherheitsbehörden in Solingen vor dem Anschlag sorgfältig alle Hinweise und Anzeigen über rechtsextremes und fremdenfeindliches Treiben verfolgt haben, und womit begründet sie diese Behauptung?
Meint die Bundesregierung nach dem Anschlag von Solingen, daß ihre Politik gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in den letzten Jahren erfolgreich war oder würde sie nun Versäumnisse selbstkritisch und öffentlich einräumen?
Wenn ja, welche Versäumnisse sind dies?
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, in einem Interview mit dem Fernsehsender „VOX" gegebene Äußerung: „... Wenn man sich überlegt, daß hier von dummen, kriminellen, verbrecherischen Elementen solche Anschläge vorgenommen werden auf wehrlose Menschen, auf den inneren Frieden in unserem Lande, und zudem dann auch noch das deutsche Ansehen im Ausland so schwer geschädigt wird, dann ist das eine verheerende Bilanz, die man zieht ... " (VOX, 1. Juni 1993, WELTVOX, 19.45 Uhr)?
a) Wenn ja, worin sieht sie die Ursachen für diese „verheerende Bilanz"?
b) Wenn nein, warum vermag die Bundesregierung nicht diese „verheerende Bilanz" zu ziehen?
Teilt die Bundesregierung nach wie vor die Äußerung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, der der Presse am 6. Februar 1993 mitteilte, daß „seit Ende November 1992 ein Rückgang von ausländerfeindlichen Straftaten zu verzeichnen" sei (Pressemitteilung des BMI vom 6. Februar 1993)?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesministerium des Innern die Zahlen der fremdenfeindlichen Straftaten für Oktober 1992 mit 740, die für November 1992 mit 951 und die für Dezember 1992 mit 1 032 angegeben hat und somit die Zahl der fremdenfeindlichen Straftaten auch noch im Dezember 1992 gestiegen ist?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der selbst vom Bundesministerium des Innern angegebenen fremdenfeindlichen Straftaten vom ersten Quartal 1993 doppelt so hoch ist wie die im ersten Quartal 1992?
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, hier die Unwahrheit gesagt hatte mit der offenbaren Absicht, die Bevölkerung über das Ausmaß der Bedrohung durch den Rechtsextremismus zu beruhigen, oder wie erklärt sie sich diese falsche Auskunft?
d) Empfindet die Bundesregierung nach Solingen die folgende Äußerung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, vom Februar 1993 über den angeblichen Rückgang ausländerfeindlicher Straftaten nicht auch als makaber und dramatisch falsch: „Der Rückgang der Zahlen ist darauf zurückzuführen, daß ein Bündel von staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen gegen Ausländerfeindlichkeit Wirkung zeigt" (Pressemitteilung des BMI vom 6. Februar 1993)?
e) Teilt die Bundesregierung nach dem Anschlag von Solingen die Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen, daß gerade das Bündel staatlicher Maßnahmen gegen Flüchtlinge und Asylsuchende die Zahlen ausländerfeindlicher Straftaten haben hochschnellen lassen?
f) Auf welche Kenntnis stützte sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, als er in der „Bild" vom 1. Juni 1993 schrieb: „Kampf den Republikanern. Sie sind die Schreibtischtäter der Gewalt."?
g) Wo liegen nach Ansicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die inhaltlichen Differenzen der Bundesregierung zu den programmatischen Äußerungen der Republikaner in der Asylpolitik und der Politik der inneren Sicherheit?
h) Würde der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht auch zustimmen, daß in der Asylpolitik die Bundesregierung zu den Republikanern inhaltlich mehr Verbindendes als Trennendes aufzuweisen hat?
Würde die Bundesregierung vor dem Hintergrund von alleine 6 336 fremdenfeindlichen Straftaten und offiziell angegebenen 17 Toten im Jahr 1992 und über 1 000 fremdenfeindlichen Straftaten und offiziell angegebenen acht Toten in diesem Jahr, weiterhin die These des Generalbundesanwalts von Stahl teilen, die er auf einer Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung vorgetragen hatte, nach der „die Gefahr für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland durch linksextreme Gruppierungen größer sei, als die von rechts" und daß die Sicherheitsbehörden „die rechtsextreme Gewalt in den Griff bekommen" (taz, 17. Februar 1993) werden?
a) Findet die Bundesregierung nicht, daß der Generalbundesanwalt die Gefahr des Rechtsextremismus in verantwortungsloser Weise heruntergespielt hat?
b) Meint die Bundesregierung nach Solingen, daß ein Generalbundesanwalt, der derartige Fehleinschätzungen liefert, tragbar ist, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Was meinte die Ausländerbeauftragte des Bundes, Cornelia Schmalz-Jacobsen, als sie nach Solingen forderte, die „weitestgehende rechtliche Gleichstellung von deutscher und nichtdeutscher Bevölkerung" herzustellen, um der „alltäglichen Diskriminierung" den rechtlichen Boden zu entziehen?
Welche Bundesgesetze, Bundesverordnungen und Bundesverwaltungsvorschriften treffen für Ausländer und Ausländerinnen gegenüber Deutschen unterschiedliche Regelungen, insbesondere im Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht und den entsprechenden Verfahrensrechten?
Wie erklärt die Bundesregierung die Ablehnung der Forderung nach einer doppelten Staatsbürgerschaft durch den Bundesminister für besondere Aufgaben, Friedrich Bohl, mit der Begründung: „Und ich halte nichts davon, nun die Ereignisse von Solingen, die schlimm genug sind, jetzt mit sozusagen Tagesaktualitäten lösen zu wollen" (SR, 2. Juni 1993, INFO-ZEIT)?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine ganze Reihe namhafter Soziologen und Politologen, aber auch Sicherheitsexperten, wie der Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Ernst Uhrlau, bei der Beurteilung der Entstehungsbedingungen des Neofaschismus darauf hinweisen, daß der Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft kommt, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Erklärungsmuster?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Verhaltens des Bundeskanzlers auf die hier lebenden Ausländer und Ausländerinnen, daß er in Bitburg den Toten der Waffen-SS gedachte, es aber für nicht notwendig erachtete, an den Trauerfeierlichkeiten für die Toten von Solingen teilzunehmen?
Würde die Bundesregierung zustimmen, daß damit die Erfahrungswerte unter Ausländern und Ausländerinnen in der Bundesrepublik Deutschland gestärkt werden, nach dem die Bundesregierung den Kampf gegen Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus nicht ernst nimmt und die Opfer dieses Terrors alleine läßt?
Würde die Bundesregierung einräumen, daß das Verhalten des Bundeskanzlers nicht zur Deeskalation der Protestdemonstrationen von Ausländern und Ausländerinnen anläßlich des Brandanschlages in Solingen und der nachfolgenden Anschläge gegen Unterkünfte von Ausländern und Ausländerinnen und Asylsuchenden beigetragen hat?
Gegen wie viele ausländische Bürger und Bürgerinnen wird wegen der bundesweiten Protestdemonstrationen anläßlich der Morde in Solingen wegen welcher Delikte ermittelt (bitte genau aufführen)?
Hat es zwischen bundesdeutschen und türkischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den bundesdeutschen Demonstrationen gegen die Morde von Solingen eine Zusammenarbeit gegeben?
Wenn ja, mit welchen türkischen Behörden, und wie gestaltete sich diese Zusammenarbeit im einzelnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach dem Anschlag von Solingen ergriffen, um den Schutz ausländischer Mitbürger und Mitbürgerinnen und deren Hab und Gut zu verbessern?