BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Das Bundesministerium des Innern und der Begriff der "ausländerkritischen Haltung" (G-SIG: 12011545)

Definition des Begriffs "ausländerkritische Haltung"

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/529524.06.93

Das Bundesministerium des Innern und der Begriff der „ausländerkritischen Haltung"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In Materialien für ein Journalisten-Seminar des Bundesministeriums des Innern vom 28. bis 30. April 1993 in Bad Zwischenahn wird in dem Papier „Fremdenfeindliche Gewalttaten als Erscheinungsform des Rechtsextremismus" folgendes ausgeführt:

„Rechtsextremismus wächst aus den beiden ideologischen Wurzeln Nationalismus und Rassismus. Beide Begriffe sind eng miteinander verzahnt, weil ,Nation' in völkischer Interpretation die Gemeinschaft all derer ist, die sich aufgrund gemeinschaftlicher Abstammung — also einheitlicher Rasse — als zusammengehörig empfinden.

Rassismus ist durch eine mit dem Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG) unvereinbare Form der Fremdenfeindlichkeit gegenüber all denjenigen gekennzeichnet, die einer fremden ethnischen Gruppe zugeordnet werden (...).

Eine lediglich ausländerkritische, also nicht feindliche Haltung ist allerdings nicht schon als rassistisch motivierte und damit rechtsextremistische Fremdenfeindlichkeit anzusehen. Wer den Abzug der Gastarbeiter und Asylanten fordert, weil er sich um die Arbeitsplätze, das Rentensystem und spätere Devisenabflüsse ins Ausland sorgt, wird mit dieser Argumentation noch nicht zum Rechtsextremisten. Unstreitig rechtsextremistisch ist dagegen z. B. die Forderung, Ausländer gehörten ausgewiesen, weil sie das deutsche Blut verdürben und Blutvermischung Rassenschande sei."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Teilt die Bundesregierung im wesentlichen diese vorgenommene Differenzierung?

2

Wenn ja,

a) wie definiert die Bundesregierung „ausländerkritische Haltung"

b) wo schlägt für die Bundesregierung eine „ausländerkritische Haltung" in eine „rassistisch motivierte und damit rechtsextremistische Fremdenfeindlichkeit" um,

c) ist die Bundesregierung der Meinung, daß Ausländerfeindlichkeit erst dann vorliegt, wenn behauptet wird, daß „kein Volk eine Überfremdung ohne Konflikt hinnehmen wird", und dies als ein „Naturrecht" begründet wird,

d) welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen rechtsextreme Organisationen die Forderung nach Abzug von „Gastarbeitern" und „Asylanten" mit der Sorge um Arbeitsplätze, das Rentensystem und spätere Devisenabflüsse begründen,

e) welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die rassistische Ideologie der „Neuen Rechten",

f) gehören die Begriffe „Gastarbeiter" und „Asylanten" schon längere Zeit zum Sprachschatz im Bundesministerium des Innern,

g) kennt und verwendet die Bundesregierung auch den Begriff „judenkritische Haltung", wie wird dieser von der Bundesregierung gegebenenfalls definiert und wann schlägt eine „judenkritische Haltung" in eine „judenfeindliche" um?

3

Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß der Begriff „ausländerkritische Haltung" nur dazu dient, fremdenfeindliches Verhalten zu verniedlichen, da sich eine „ausländerkritische Haltung" mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde des Grundgesetzes nicht verträgt?

Bonn, den 22. Juni 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen