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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die getöteten Asylsuchenden von Lampertheim und die Äußerung der Bundesregierung, dabei keine ausländerfeindliche Motivation erkennen zu können (G-SIG: 12011551)

Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, rechtsextreme Aktivitäten in Lampertheim (Hessen)

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.09.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/529424. 06. 93

Die getöteten Asylsuchenden von Lampertheim und die Äußerung der Bundesregierung, dabei keine ausländerfeindliche Motivation erkennen zu können

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In der „taz" schrieb der Journalist Bernd Siegler über den Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende in Lampertheim am 31. Januar 1992: „Am 31. Januar 1992 brach in einem Flüchtlingswohnheim im hessischen Lampertheim ein Feuer aus. Drei Menschen aus Sri Lanka kamen dabei ums Leben, das Haus brannte bis auf die Grundmauern ab. Schon kurz nachdem die Flammen gelöscht waren, glaubte die ermittelnde Kriminalpolizei in Heppenheim, einen Anschlag ausschließen zu können. Man gehe von ,einem technischen Defekt' aus, hieß es. Damit war das öffentliche Interesse an dem Brand mit den drei Todesopfern erloschen. Kaum jemand registrierte dann im Herbst 1992 das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Wegen fahrlässiger Brandstiftung hatte man drei Heranwachsende verhaftet. (...) Sie gaben an, sie hätten dem Heim am frühen Morgen einen ,Besuch' abstatten wollen. Dann hätten die drei, so ein Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft, ,herumgeblödelt. Einer hätte gefragt, ,wie es denn wäre, jetzt einen Brand zu legen', und hätte dann einen Putzlappen angezündet. Nachdem die beiden anderen mit dem Vorhaben nicht einverstanden gewesen wären, hätte man den Putzlappen wieder ausgetreten und in einen Papierkorb im Treppenhaus geworfen. Der Papierkorb entzündete sich, das Feuer breitete sich rasend schnell im Treppenhaus aus. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat sich voll und ganz der Version der mutmaßlichen Täter angeschlossen und spricht von einer ,fahrlässigen Brandstiftung aus Doofheit' — ganz so als wäre es natürlich und normal, in einem Flüchtlingswohnheim auf die Idee zu kommen, ein Feuer zu legen. Daß es in und um Lampertheim eine rege rechtsextreme Szene gibt und schon mehrere Brandanschläge auf Flüchtlingsheime verübt worden waren, hindert Oberstaatsanwalt Nauth nicht,-,Fremdenfeindlichkeit als Tatmotiv völlig auszuschließen" (taz, 10. Februar 1993).

Die Bundesregierung und die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden schlossen sich dieser These offenbar an. Die aus verständlichen Gründen vorgetragenen entlastenden, aber wenig glaubhaften Ausreden der Täter werden bei der Bewertung der Tat voll übernommen.

Andere Maßstäbe hatte der Generalbundesanwalt beispielsweise nach dem Brandanschlag von Solingen entwickelt. Hier übernahm er die Ermittlungen, da „das Ausmaß des Verbrechens und die Herkunft der Opfer ... den Anfangsverdacht eines politisch motivierten schwersten Verbrechens" ergaben. Der Generalbundesanwalt hatte in Solingen das Verfahren an sich gezogen, weil er davon ausging, daß die Täter zumindest aus rechtsextremistischen Motiven gehandelt haben ... " (ZDF, 29. Mai 1993; heute, 19.00 Uhr).

Im Widerspruch zu den Verlautbarungen der Darmstädter Staatsanwaltschaft: In Materialien des Bundesministeriums des Innern für ein Journalisten-Seminar vom 28. bis 30. April 1993 in Bad Zwischenahn wird in dem Papier „Fremdenfeindliche Gewalttaten als Erscheinungsform des Rechtsextremismus" ausgeführt: „Bei Sprengstoff- und Brandanschlägen gegen Asylbewerberheime ist regelmäßig Rechtsextremismus anzunehmen, denn — von Ausnahmefällen abgesehen — erfolgen die fremdenfeindlichen Gewalttaten aus einer offensichtlich rassistischen Motivation. Wer Angehörigen ethnischer Minderheiten, insbesondere Andersfarbigen und Ausländern aus osteuropäischen Staaten, nach dem Leben oder der Gesundheit trachtet oder zumindest in Kauf nimmt, daß diese an Leben und Gesundheit geschädigt werden, offenbart durch sein Verhalten, daß er die Zielpersonen seiner Angriffe für lebensunwert hält."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat sich zu irgendeinem Zeitpunkt der Generalbundesanwalt in die Ermittlungen anläßlich des Brandanschlags von Lampertheim eingeschaltet, und wenn nein, wieso hat er dies unterlassen?

2

Ist nicht beim Anschlag von Lampertheim eine rechtsextreme/ ausländerfeindliche Motivation zumindest zu vermuten, selbst dann, wenn die Täter sich mit entsprechenden Ausflüchten von der Schwere ihrer Tat entlasten wollen?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

a) Wie würde der Strafrahmen aussehen, wenn die Täter vorsätzlich gehandelt hätten?

b) Wie würde der Strafrahmen aussehen, wenn die Täter eine „fahrlässige Brandstiftung aus Doofheit" begangen hätten?

c) Kann die Bundesregierung nur dann eine rechtsextreme/ ausländerfeindliche Motivation erkennen, wenn die Täter ein ausdrückliches Bekenntnis zu ihrer Tat ablegen?

3

Wieso wurde die Ursache des Brandes in der Unterkunft für Asylsuchende zuerst als „technischer Defekt" dargestellt, und wann, wodurch und aufgrund welcher Anhaltspunkte änderten sich die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden?

4

Aufgrund welcher Erkenntnisse ist die Bundesregierung der Meinung, die Täter hätten in jedem x-beliebigen anderen Haus eine derartige „fahrlässige Brandstiftung aus Doofheit" begehen können?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über rechtsextreme Aktivitäten in Lampertheim und Umgebung?

6

Mit welchen Kenntnissen kann die Bundesregierung ausschließen, daß rege rechtsextremistische Tätigkeit die Motivation, gegen Ausländerinnen und Ausländer vorzugehen, auch bei eigentlich unpolitischen Jugendlichen fördert?

Warum hält es die Bundesregierung nicht für wichtig, auf diesen Zusammenhang hinzuweisen?

7

Wie will die Bundesregierung den Vorwurf widerlegen, daß sie derlei Fälle nicht in die Statistik aufnimmt, um so dem Anschein entgegenzutreten, daß es in Deutschland eine neonazistische Gefahr gibt?

Bonn, den 22. Juni 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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