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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Altpapierverordnung (G-SIG: 12011569)

Stand der Beratung und Inkraftsetzung einer Altpapierverordnung, Wiederverwertung von Druckerzeugnissen; Bereich Herstellung: Produktnormen, Verwendungs- und Zumischungsgebote, Verzicht auf chlorhaltige Bleichchemikalien, Umsetzung von Vorschlägen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), Behandlung von Importware; Bereich Verwendung: Qualitäts- und Produktnormen für bestimmte Verwendungen, Kennzeichnung auf Endprodukten, Steigerung des Recyclingpapieranteils bei graphischen Papieren, Verwendungsverbote; Bereich Sammlung und Verwertung: Umweltstandards für Verwertungsverfahren, flankierende Regelungen, SRU-Vorschläge, Kosten für die Kommunen durch das Duale System Deutschland, künftige Finanzierung, Pflichten des Handels, Schaffung von Arbeitsplätzen, EG-Harmonisierung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

17.08.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/540609.07.93

Altpapierverordnung

der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Klaus Kübler, Horst Kubatschka, Heide Mattischeck, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Rohstoff, aus dem Druckerzeugnisse hergestellt werden, ist zu wertvoll, als daß man sich unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zukünftig mit einer Deponierung oder Verbrennung des Papiers zufriedengeben kann.

Umweltfreundliche Gewinnung der Papierrohstoffe, effizientester Einsatz in der Papierindustrie, Steigerung der Verwendung von Recyclingpapier und sinnvolle Verwertung gebrauchter Papiererzeugnisse sind anzustrebende Ziele.

Bei der Herstellung von Papier und Papierrohstoffen ist nach wie vor die Frage der Verwendung von Chlor bei der Bleiche relevant. Gleichzeitig könnte gerade in diesem Bereich schon bei der Produktion viel getan werden, um eine sinnvolle Verwertung nach Gebrauch zu gewährleisten.

Im Bereich der Verwendung von Papier sind vielfach noch immer überzogene Qualitätsansprüche zu verzeichnen, die die Marktmöglichkeiten für Recyclingpapier mindern. Dabei ist der Verwendung von Recyclingpapier — und damit der Einsatz von Altpapier — leicht zu steigern. Technisch ist in wesentlich mehr Anwendungsbereichen als heute Recyclingpapier einsetzbar.

Realität aber ist, daß der Anteil des Recyclingpapiers über alle Papiersorten nur ca. 50 % beträgt. Bei graphischen Papieren z. B. liegt der Anteil von Recyclingprodukten nach wie vor bei nur ca. 20 %.

Bei der Sammlung und Verwertung gebrauchter Druckerzeugnisse hat die Verpackungsverordnung dafür gesorgt, daß Altpapier zwar über das Duale System in großem Umfang gesammelt und verwertet wird. Dieses System ist aber insoweit unbefriedigend, als dies zu Lasten der Verbraucher und der öffentlichen Hand geht. Eine Mitverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Druckerzeugnissen ist anzustreben.

Bislang vertrat die Bundesregierung die Auffassung, daß man den betroffenen Wirtschaftskreisen „einen breiten Raum für eigenverantwortliche und marktgerechte Initiativen" (Drucksache 12/624) überlassen solle, dann würde der Markt auch das umweltpolitisch Notwendige richten. Gesetzgeberische Maßnahmen wie

  • das Verbot der chlorhaltigen Zellstoffbleiche,
  • Verwendungs- und Zumischungsgebote für Altpapier (obwohl das allein im Bereich der Zeitungsdruckpapiere einen zusätzlichen Absatz von fast 1 Mio. t Altpapier bedeuten würde) und
  • Kennzeichnungsgebote für Papier, aus denen der Verbraucher den Anteil an Altpapier deutlich erkennen könnte,

wurden von der Bundesregierung folgerichtig abgelehnt.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Zum Zeithorizont der Vorlage einer Altpapierverordnung

Fragen21

1

Wie ist der Stand der Beratungen über eine Altpapierverordnung, und mit welchem Zeithorizont ist bis zur Inkraftsetzung zu rechnen?

2

Welche Anzeichen hat die Bundesregierung, daß die herstellende Industrie sich schon heute auf die in großem Umfang angelegte Wiederverwertung von Druckereierzeugnissen einstellt?

3

Ist es geplant, Produktnormen für Papier zu ändern oder einzuführen, welche eine spätere Wiederverwendung, Verwertung und schadlose Beseitigung gewährleisten?

4

Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, Verwendungs- und Zumischungsgebote für Altpapier auszusprechen?

5

Wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot von Herstellungsverfahren, bei denen auf alle chlorhaltigen Bleichchemikalien in der gesamten Bleichsequenz verzichtet wird, speziell auch den heute schon geübten Ersatz von Elementarchlor durch Chlordioxid und Chlorsauerstoffsäure?

6

Wie ist der Stand der Entwicklung der im Gutachten zur Abfallwirtschaft des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) im September 1990 gemachten Vorschläge, wie beispielsweise Einsatz von Farben, die in De-Inking-Anlagen entfernt werden können, Einsatz von wasserlöslichen Klebstoffen beim Binden, Einsatz von flotationsfähigen Füll- und Glättstoffen und die Einführung von faserschonenden Druckmethoden?

7

Wie soll Importware — Papier oder Grundsubstanzen zur Papierherstellung — in der Altpapierverordnung behandelt werden?

8

Ist daran gedacht, Qualitäts- und Produktnormen für bestimmte Verwendungen festzulegen, um einen möglichst effizienten Einsatz von Papier und Papierrohstoffen garantieren zu können?

9

Ist an eine Kennzeichnung aller Qualitätsnormen auf den Endprodukten gedacht, um dem Verbraucher zusätzliche Informationen zu geben?

10

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der Verwendung von Recyclingpapier im Bereich der graphischen Papiere schnellstmöglich gesteigert werden?

11

Wäre die Bundesregierung grundsätzlich bereit, auch Verwendungsverbote auszusprechen, wenn die Qualität des verwendeten Papiers in keinem Verhältnis zur angestrebten Verwendung steht?

12

Ist es geplant, Umweltstandards für Verwertungsverfahren einzuführen, welche eine Verwertung zur Herstellung neuer Produkte oder zur Kompostierung ermöglichen?

13

Welche flankierenden Regelungen sind geplant, um das sog. Downcycling zumindest zu verlangsamen?

14

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung eine sortenreine Sammlung von Altpapier schon am Entstehungsort gewährleistet werden?

15

Wieweit ist die Verwirklichung der vom SRU vorgeschlagenen Verwertungsmöglichkeiten gediehen, wie z. B. Herstellung von Spanplatten, Wärmedämmaterial, Paletten etc., Hydrolyse und Zusatz zu Kompostierungen?

16

Welche Kosten entstehen derzeit Städten und Gemeinden durch die Sammlung von Druckerzeugnissen durch das Duale System Deutschland?

17

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung von Sammlung und Verwertung unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Druckerzeugnissen?

18

Welche Pflichten sollen dem Handel auferlegt werden?

19

Wie viele Arbeitsplätze können durch die Umsetzung der Altpapierverordnung im Bereich der Sammlung und im Bereich der Verwertung geschaffen werden?

20

Inwiefern gibt es Planungen zur Gewährleistung des hauptsächlichen Verbleibs von Altpapier in der Bundesrepublik Deutschland, um zu verhindern, daß Altpapiermärkte in Nachbarländern zusammenbrechen?

21

Welche harmonisierenden Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung in der EG notwendig, um die Regelungen der Altpapierverordnung nicht ins Leere laufen zu lassen?

Bonn, den 9. Juli 1993

Marion Caspers -Merk Michael Müller (Düsseldorf) Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Dr. Klaus Kübler Horst Kubatschka Heide Mattischeck Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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