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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Der V-Mann-Einsatz in Bad Kleinen und die Auskunftsverweigerung unter Berufung auf ein Dienstgeheimnis durch die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und den Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Priesnitz (G-SIG: 12011606)

Umstände der Geheimhaltung des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes bei der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 12.7.1993, Thema V-Mann in der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

23.08.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/548223. 07. 93

Der V-Mann-Einsatz in Bad Kleinen und die Auskunftsverweigerung unter Berufung auf ein Dienstgeheimnis durch die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und den Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Priesnitz

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In den Medien wird die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) bezüglich des V-Mann-Einsatzes am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen vor einer gemeinsamen Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. Juli 1993 wie folgt wiedergegeben: „Sie sorge sich aber, daß die Unsicherheiten der vergangenen zwei Wochen dem Vertrauen zum Rechtsstaat und den Sicherheitsbehörden geschadet hätten. Sie wiederholte ihre Ankündigung, an diesem Montag werde sie bei der Sondersitzung des Innenausschusses darauf dringen, daß die Geheimhaltung aufgehoben werde: ,Sollte dies geschehen, werde ich dem Parlament, das hierauf einen Anspruch hat, mein Wissen offenlegen' " (FAZ, 12. Juli 1993). Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird im weiteren wie folgt wiedergegeben: „Dann werde deutlich werden, daß sie nichts getan oder unterlassen habe, ,was nicht in voller Übereinstimmung mit den Pflichten meines Amtes steht"' (FR, 10. Juli 1993).

Auf der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. Juli 1993 mußte die Bundesministerin der Justiz dann mitteilen, daß sie nun doch nicht zum Einsatz des V-Mannes Auskunft erteilen könne, da dies den Bruch eines Dienstgeheimnisses bedeuten würde. Sie verwies darauf, daß hierzu der Vertreter des Bundesministeriums des Innern in der Sitzung weiter Stellung nehmen werde. Die „Welt" vom 13. Juli 1993 kommentiert: „Die Ministerin gab entgegen ihren Ankündigungen keine neuen Einzelheiten bekannt und berief sich auf die Geheimhaltungspflicht."

Die Begründung für die Auskunftsverweigerung nahm dann der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Priesnitz, vor, der erklärte, daß der Vertreter einer Landesregierung, mit dem er noch unmittelbar zuvor gesprochen habe, eine Sperrerklärung abgegeben habe. Den Namen des Landes wollte der Staatssekretär auch auf Nachfrage nicht nennen, da es auch hierüber angeblich eine Absprache zur Geheimhaltung gebe. Durch die Nennung der veranlassenden Landesregierung könnte die Identität des V-Mannes ermittelt werden.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 13. Juli 1993 kommentierte das Verhalten der Bundesministerin der Justiz: „Am Montag wurde deutlich, daß es nicht in die Zuständigkeit des Innenausschusses fällt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Geheimhaltungspflicht zu befreien."

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Rudolf Scharping (SPD), widersprach unmittelbar nach der Sitzung der Behauptung von Dr. Priesnitz, daß die Entbindung von der Geheimhaltungspflicht an den rheinland-pfälzischen Landesbehörden gescheitert sei. „Jene Darstellung sei eine ,schlichte Ausflucht' der Bundesregierung" (FAZ, 13. Juli 1993), „das Mainzer Innenministerium — bei dem Schutz und Führung jenes V-Mannes lagen — habe ihr gegenüber niemals auf das Dienstgeheimnis gepocht" ("DIE ZEIT", 15. Juli 1993).

Nur vier Tage nach dieser Weigerung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Priesnitz, auch nur das Land zu nennen, von dem der V-Mann geführt wurde — obwohl darüber seit dem 5. Juli 1993 in bundesdeutschen Nachrichtenmagazinen und Tageszeitungen berichtet wurde (vgl. „DER SPIEGEL", 5. Juli 1993, „Stern", 8. Juli 1993) —, gab der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Walter Zuber, offiziell bekannt, daß das rheinland-pfälzische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den V-Mann „Klaus" geführt habe ("Bild", 17. Juli 1993).

Auf einer großangekündigten Pressekonferenz in Mainz am 20. Juli 1993 bestätigte Walter Zuber dann noch einmal im wesentlichen bisherige Pressemeldungen über den Einsatz des V-Mannes im autonomen/antiimperialistischen Spektrum und im RAF-Umfeld seit 1985.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Aufgrund welcher Rechtsauffassung und wessen juristischer Beratung kündigte die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, öffentlich in den Medien an, sie werde sich darum bemühen, vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages von der Geheimhaltungspflicht befreit zu werden, um so in der Sitzung vom 12. Juli 1993 Auskünfte über die Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes erteilen zu können?
  • Wann, von wem, von welcher Behörde und mit welcher Begründung wurde die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zur Geheimhaltung über die Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes verpflichtet?
  • Aufgrund welcher Absprachen, zu welchen Zeitpunkten, mit welchen Personen oder Behörden sprach der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Priesnitz, in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 12. Juli 1993 davon, daß ein Bundesland eine Sperrerklärung zur Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes abgegeben hat.
  • Ist der Bundesregierung bekannt, daß unmittelbar nach Beendigung der Innen- und Rechtsausschuß-Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 1993 der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Rudolf Scharping, gegenüber der Presse geäußert habe, daß er gegenüber der Bundesministerin der Justiz „niemals auf das Dienstgeheimnis gepocht" habe, und wie bewertet sie diesen Vorgang?
  • Haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder Absprachen zur Geheimhaltung über den in Bad Kleinen eingesetzten V-Mann getroffen?
  • Wenn ja, wann, unter wessen Beteiligung und mit welcher Begründung?
  • Wurden mittlerweile diese Absprachen zur Geheimhaltung aufgehoben, und wenn ja, auf wessen Initiative hin, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung?
  • Sieht die Bundesregierung noch eine Veranlassung, die Identität des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes geheimzuhalten?
  • Wenn ja, worin sieht sie dies begründet?
  • Wenn nein, seit wann nicht mehr, wodurch, durch wen und in Absprache mit wem wurde eine Notwendigkeit zur Geheimhaltung aufgehoben?
  • Wie und wann wurde das Problem der Geheimhaltung der Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes in der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung erörtert?

Fragen9

1

Aufgrund welcher Rechtsauffassung und wessen juristischer Beratung kündigte die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, öffentlich in den Medien an, sie werde sich darum bemühen, vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages von der Geheimhaltungspflicht befreit zu werden, um so in der Sitzung vom 12. Juli 1993 Auskünfte über die Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes erteilen zu können?

2

Wann, von wem, von welcher Behörde und mit welcher Begründung wurde die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zur Geheimhaltung über die Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes verpflichtet?

3

Aufgrund welcher Absprachen, zu welchen Zeitpunkten, mit welchen Personen oder Behörden sprach der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Priesnitz, in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 12. Juli 1993 davon, daß ein Bundesland eine Sperrerklärung zur Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes abgegeben hat.

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß unmittelbar nach Beendigung der Innen- und Rechtsausschuß-Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 1993 der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Rudolf Scharping, gegenüber der Presse geäußert habe, daß er gegenüber der Bundesministerin der Justiz „niemals auf das Dienstgeheimnis gepocht" habe, und wie bewertet sie diesen Vorgang?

5

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder Absprachen zur Geheimhaltung über den in Bad Kleinen eingesetzten V-Mann getroffen?

6

Wenn ja, wann, unter wessen Beteiligung und mit welcher Begründung?

7

Wurden mittlerweile diese Absprachen zur Geheimhaltung aufgehoben, und wenn ja, auf wessen Initiative hin, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begr��ndung?

8

Sieht die Bundesregierung noch eine Veranlassung, die Identität des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes geheimzuhalten?

Wenn ja, worin sieht sie dies begründet?

Wenn nein, seit wann nicht mehr, wodurch, durch wen und in Absprache mit wem wurde eine Notwendigkeit zur Geheimhaltung aufgehoben?

9

Wie und wann wurde das Problem der Geheimhaltung der Tätigkeit des in Bad Kleinen eingesetzten V-Mannes in der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung erörtert?

Bonn, den 21. Juli 1993

Ulla Jelpke Andrea Lederer und Gruppe

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