Der Koblenzer Todesschütze vom 24. August 1992
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 24. August 1992 schießt der 23jährige Skinhead Andreas Hellbach in der Innenstadt von Koblenz in eine Gruppe feiernder Personen. Er erschießt dabei den Obdachlosen Frank Bönisch und verletzt dabei vier weitere Personen zum Teil schwer. Die Bundesregierung erkennt den rechtsextremen Hintergrund der Tat und des Täters nicht an. „Von der zuständigen Staatsanwaltschaft wird eine rechtsextremistische Motivation aufgrund der Tatumstände (ungezieltes Umherschießen auf einem Platz) und der Tätereinlassung ausgeschlossen." Dieser Argumentation schließt sich die Bundesregierung an (vgl. Drucksache 12/4442).
In der Berichterstattung über den Prozeß in Koblenz weisen die Medien darauf hin, daß das Landgericht Koblenz die Frage, ob die Tat politische Motive hatte, „nicht eindeutig bejahen" konnte, da der Verurteilte sich zwar dazu bekannte, Skinhead zu sein, „politische Motive aber bestritten" hatte. Fest steht aber: „Zeugen aus der rechtsradikalen Szene Koblenz hatten Andreas Hellbach in dem Prozeß dagegen als gewaltbereiten Rechtsextremisten beschrieben" (Süddeutsche Zeitung, 11. Juni 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht, daß die Kammer des Landgerichts Koblenz eine politische Motivation der Tat nicht ausschließen wollte?
Welche Schlußfolgerungen für die Bewertung der Tat zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß Zeugen aus der neofaschistischen Szene Koblenz im Prozeß den Angeklagten als „gewaltbereiten Rechtsextremisten" beschrieben haben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Propagierung eines Feindbildes gegen Obdachlose in rechtsextremen Gruppierungen/Organisationen/Parteien?
Wie viele Obdachlose wurden in den Jahren 1992 und 1993 von Rechtsextremisten schwer mißhandelt oder umgebracht?
Bleibt die Bundesregierung weiterhin dabei, die erwiesene oder zu vermutende rechtsextreme Motivation der Tat zu leugnen?